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1 1871.
Samstag den 8. Juli. 79.
Oberhessischer Anzeiger.
Sritdberger Inttlligenzblatt.
Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg. Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.
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Betreffend: Den durch Uederschwemmungen entstandenen Schaden. Friedberg den 6. Juli 1871.
Das Großh. Kreisamt Friedberg an die Großh. Bürgermeistereien und den Großh. Polizeicommissär zu Wickstadt.
Wir beauftragen diejenigen von Ihnen, in deren Gemarkungen durch Ueberschwemmungen der Usa, der Wetter, der Horloff oder der Nidda Beschädigungen an der Crescenz stattgefunden haben, die entstandenen Schäden, sobald dies möglich ist, durch die Feldgeschworenen abschätzen zu lassen, hierüber nach unten folgendem Formular ein Verzeichniß aufzustellen, in welches, nach Fluren, und innerhalb dieser nach Fruchtgattungen, getrennt, die Morgenzahl der beschaͤdigten Fläche, die Zahl der betheiligten Gruubdbesitzer und die Parzellenzahl einzu⸗ tragen ist und solches demnächst an uns einzusenden. Bei dieser Gelegenheit empfehlen wir Ihnen darauf Bedacht zu nehmen, daß im Falle von den Beschädigten Gesuche um Steuernachlaß auf Grund der Verordnung vom 1. Dezember 1819 und der Bekanntmachung vom 12. November 1821 eingereicht werden sollen, die dort vorgeschriebenen Fristen und das richtige Verfahren eingehalten werden.
5 J. Bien; Haas, Kreis ⸗Assessor.
0 2*— Formular: Verzeichniß der in der Gemarkung durch Ueberschwemmung der. entstandenen Feldbeschädigungen. ———————————*———— Wiesen. Weizen Gerste. Hafer Korn. Kartoffeln, Wurzelpflanzen.] Gartengründe. 2. 8 8 an UE 1 2 2 2 K 2— 1— 2 ö 2 E 871. 2 1 AA Fee Pe 3 S S S 2 S 2 8 8 8 S 2 3 S 2 5 — 2 2 28 b Ses Eri 2 5 8 8 —— 5— 2 5 285 5 5 5 1 5 o 2 5 8 5 2— 3 e 25 8 S S SS S SE ———— 2— 2 21— 2 2— 2——. 1 E— 8 E A 8 2 2 2—*=————— 0 2—— 2———— 2— 3 2 2 8 2 2 2——— ien— 1 2 Dun 3 81 2— ene Sils eee eee E 08* S e neee S5 S. 8 8*„. A Flur J. 8 0 0 ö 14 1000 7 0 Ä bee g g ö ö 1 Flur II. ꝛc.
Betreffend Unteratktzungen der Familien der zum Dienst einberufenen Reserve-, Ersatzrestrve⸗ und Land webrmannschaften.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die
Nachdem die Gr.(25.) Division aus Frankreich zurückgekehrt ist und die Reserven und Landwehrmannschaften inzwischen in ihre Heimath entlassen worden sind, hat die deren bedürftigen Familien aus der Kreis- fasse bewilligten Unterstützung in Wegfall zu kommen, während den Familien Derjeniven, welche im Gefecht getödtet worden, oder in Folge einer Be- schädigung im Dienst, oder einer durch den Dienst veranlaßten Krankbeit vor ihrer Entlassung in die Heimatb gestorben sind, nach 9. 12 des Ge⸗ setzes vom 27. Februar 1850, die bewilligte Kreisunterstützung noch drei Jahre lang zu gewähren ist, im Falle die Bedürftigkeit nicht schon vor Ablauf dieses Zeitraums aufhört. Sie wollen daher binnen 8 Tagen berichten, ob und welche derartige Familien in Ihren Gemeinden sich be—. finden und sich zugleich über deren Familien Erwerbs und Vermögens-[ Darlegung der betreffenden Ver hältaisse zu bemessen hätten, wieder einiger verhältnisse, ihre Unterstützungebedürftigkeit und darüber äußern, ob und[Maaßen aufhelfen könnte. welche einmalige oder jährliche Uuterstützung aus militärischen Fonds 5. J. B. d. K.: ihnen bereits zugebilligt worden ist. Haas, Kreis- Assessor.
Friedberg den 6. Juli 1871.
Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Wir benachrichtigen Sie hierbei, daß die Krtisunterstützungs Com- mission beschlossen hat, jeder dieser Familien aus Anlaß der Rückkehr unserer siegreichen Division außer der oben erwähnten gesetzlichen Unter⸗ stützung eine einmalige außerordentliche Unterstätzung von 50 fl. aus den ihr zur Disposition stehenden Mitteln zu gewähren.
Gleichzeitig fordern wir Sie zum Berichte darüber auf, eb und bei welchen der zurückgekehrten Reservisten und Landwehrmänner in Folge ibrer längeren Abwesenheit ein Verlust ihrer früheren Stellung und ihres Einkommens, oder ein Rückgang ibres Geschäfts, ihres Handwerks in einer Weise, daß ihnen dauernder Nachtheil daraus erwächst, staltgefunden hat, so daß denselben eine Unterstützung, deren Maaße Sie unter eingehender
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Ludwig von Hessen, Commandeur lichste Einvernehmen zwischen den Bewohnern der belegten Orte und den
der Großh. Hess.(25.) Diviston, baben durch die Großh. Provinzial- Sr. Gr. Hoheit unterstellten Truppen wahrgenommen.
Direktion Oberhessens den sämmtlichen Kreisämtern, deren Bezirke vom Wir bringen dies zur Kenntniß der Kreisangehörigen.
19. v. M. an von Truppen der mobilen Division durchzogen wurden, Friedberg, 4. Juli 1871. i i f
Höchstseinen Dank für die freundliche und zuvorkommende Aufnahme seitens Großherzogliches Kreisamt Friedberg.
der Behörden und Bewohner aussprechen lassen. J. B. d. K.: Höchstpieselben haben mit großer Befriedigung allerseits
betreffend Truppen Durchmaͤrsche. Seine Großh. Hobeit der Prinz
das herz⸗ Haas, Kreis- Assessor.


