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Donnerstag den 8. Juni.
M 66.
Oberhessischer Anzeiger.
Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.
Sriedberger Intelligenzblatt.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.
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Deutsches Reich. Darmstadt. Das Großberzogliche Regie- rungsblatt Nr. 17 enthält(Schluß):
XIII. Dienstnachrichten. Seine Königliche Hoheit der Großberzog haben allergnädigst geruht: am 18. Februar die seitherigen Titular⸗Hofmusiker Christian Engel, Joseph Becker, Friedrich Bergmann, Peter Hamm, Goltfried Stephany, Philipp Krenz, Carl Dequis und den Aushülfs⸗ musiker Valentin Debus zu Hofmusikern, am 12. April den Geheimen-Oberstudienrath Adolph Ludwig Freiherrn von Stein unter Enthebung desselben von den Funklionen eines Regierungscommissärs bei der Bank für Süddeutsch⸗ land, zum Regierungscommissät bei der Bank für Handel und Industrie, und den Minister in Pension, wirklichen Geheimrath Dr. Reinhard Carl Friedrich Freiherrn von Dalwigk zum Regierungs⸗Commissär bei der Bank für Süd⸗Deulschland, am 19. April den Gerichtsvollzieher mit dem Amtssitze in Wöllstein Georg Engmann zum Gerichts⸗ vollzieher mit dem Amtssitze zu Nieder-Olm zu ernennen; an demselben Tage dem evangelischen Schullehrer zu Groß⸗Karben, im Kreise Vilbel, Christian Werner, die Lehrerstelle an der 6. Classe der Musterschule zu Friedberg, im Kreise Friedberg, zu übertragen; am 25. April den Finanz⸗Aspiranten Philipp Losekam aus Alsbach zum Hauptzollamts⸗Assistenten 2. Classe bei dem Hauptzollamt Worms und der damit verbundenen Ortseinnehmeret der inneren indirecten Auflagen, den Zollaufseher August Müller zu Gießen zum Hauptzollamts-Assistenten 2. Classe bei dem Hauptzollamt Mainz und den Finanz⸗Aspiranten Friedrich Kröll aus Rainrod zum Hauptzollamts⸗Assistenten 2. Classe bei dem Hauptzollamt Gießen und der damit verbundenen Ortseinnehmerei der inneren indirecten Auf⸗ Lagen zu ernennen; an demselben Tage dem Pfarramts⸗ Candidaten Dr. Georg Krumm aus Wenings, im Kreise Büdingen, die evangelische Pfartstelle zu Groß⸗Wintern⸗ beim, im Dekanate Ober⸗Ingelbeim, zu übertragen; am 1. Mai den Distriktseinneymer der Distriktseinnehmerei Fürth, Johannes Georg Greiffenstein, in die Distrikts⸗ einnehmerei Bensheim, den Distriktseinnebmer der Distrikts⸗ einnehmerei Grünberg I., Jacob Wilhelm Schäcker, in die Distriktscinnehmerei Butzbach I., den Distrikteeinnehmer der Distriktseinnehmerei Herbstein, Friedrich Ernst Nieß, in die Distriktseinnehmerei Grünberg I., den Distrikts⸗ einnehmer der Distriktseinnehmerei Schotten II., Friedrich Lehr, in die Distrikiseinnehmerei Schotten I. und den Distriktseinnehmer der Disteiktscinnehmerei Ulrichstein, Johannes Seitz, in die Disiriktseinnehmerei Schotten II. zu versetzen; an demselben Tage den Steueraufseher Jo⸗ hannes Philipp Reitzel zu Groß⸗Gerau zum Distriktsein⸗ nehmer der Distriktseinnehmerei Ulrichstein, den Ortsein⸗ nehmer der Ortseinnehmerei Alzey, Ludwig Theodor Leonhardt, zum Distriktseinnehmer der Distriktseinnehmerei Fürth, den Finanz⸗Aspiranten Emil Schmidt aus Darm⸗ fadt zum Distriktiseinnebmer der Distriktseinnehmerei Herb⸗ stein und den Finanz⸗Aspiranten Carl Baumgard aus Grünberg zum Revidenten bei dem Revisionsbureau der Direction der Main⸗Neckar Eisenbahn, und schließlich am 6. Mal den Kanzlissen bei der Kauzlei der Ober⸗Steuer⸗ Direction, charakteristrten Kanzlei-Inspektor Johannes Philipp Schmidt zum Kanzlet⸗Inspektor bet der Ober⸗ rechnungskammer zu ernennen. Am 1. Mai wurde dem Pfarroerwalter Joseph Tillmann die katholische Pfarrstelle zu Münster, im Decanate Dieburg, übertragen,
XIV. Militärdienstnachtichten. Seine Königl. Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 28. Dec. 1870 dem Generalmajor à la suite Grafen von Schlitz geuannt von Göttz zu gestatten, das ihm von Seiner Majestät dem Könige von Bayern verliehene Großcomthur⸗ kreuz des Bayerischen Militär⸗Verbienst⸗Ordens anzunehmen und zu tragen. 3 1.
XV. Characterertheilung. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 12. April dem Lehrer an der ersten evangelischen Knabenschule zu Grün⸗ berg, im Kreise Grünberg, Ferdinand Friedrich Wilhelm Fertsch, den Character als Mitprediger zu verleihen.
XVI. Dienstenthebungen.
XVII. Oienstenilassung..
XVIII. Versetzungen in den Ruhestand. Seine König⸗ liche Hoheit der Großherzog haben allergnädigft geruht: am 12. April ben Gerichte vollzieher mit dem Amtesitze in Bingen Peter Claß auf sein Nachsuchen, an, 15. April den Schullehrer an der evangelischen Schule zu Usenborn, im Kteise Nidda, Georg Landmann auf sein Nachsuchen, an bemselben Tage den Schullehrer an der ersten evang. Schule zu Stadecken, im Kreise Mainz, Johann Georg Abam Zimmermann auf sein Nachsuchen, am 25. April! den Schullehrer an der evangelischen Schule zu Gras- Ellenbach, im Kreise Lindenfels, Jehann Peter Meister
den Schullehrer an der evangelischen Schule zu Rödgen, im Kreise Gießen, Heinrich Schlapp, den Schullehrer an der ersten katholischen Schule zu Ober⸗Wöllstadt, im Kreist Friedberg, Philipp Casimir Veith, auf Nachsuchen, schließlich am 5. Mai den Forstwarten der Forstwartei Queckborn, Stephan Köhler, unter Anerkennung seiner langjährigen treuen Dienste— in den Ruhestand zu versetzen.
XIX. Concurrenzeröffnungen. Erledigt sind: die erste katbolische Schulstelle zu Ober-Olm, im Kreise Mainz, mit einem jährlichen Gehalt von 415 fl. 24 kr.; die evangelische Schulstelle zu Steinberg, im Kreise Nidda, mit einem Gehalt von 300 fl. 2 kr.; die dritte evang. Schulstelle zu Groß-Bieberau, im Kreise Dieburg, mit einem Gehalt von 300 fl. nebst einer Heizungsvergütung von 32 fl.; die vierte evangtlische Schulstelle zu Groß⸗ Bieberau, im Kreise Dieburg, mit einem Gehalt von 300 fl. 45 kr.; die zweite evangelische Schulstelle zu Als⸗ heim, im Kreise Worms, mit einem Gehalt von 300 fl.; die zweite evangelische(dritte Mädchen-) Schulstelle zu Bessungen, im Kr. Darmstadt, mit einem Gehalt von 300 fl.; die evang. Schulstelle zu Bleidenrod, im Kr. Alsfeld, mit einem Gehalt von 300 fl. 22 kt.; die ersie evang. Schulstelle zu Nidda, im Kr. Nidda, mit einem Gehalt von 400 fl. nebst einer Vergütung von 24 fl. für Heizung des Schullokals; dem Gemzinderath zu Nidda sieht das Präsentationsrecht zu dieser Stelle zu; die evang. Schulstelle zu Dortelweil, im Kr. Vilbel, mit einem Ge⸗ hall von 522 fl. 30 kr. jährlich, wovon jedoch die Heizungs⸗ kosten zu bestreiten sind; die evang. Schulstelle zu Mittel⸗ Seemen, im Kr. Nidda, mit einem Gehalt von 300 fl. nebst 4 Sbecken Holz zur Heizung des Schullokals; dem Herrn Grafen zu Stolberg⸗Ortenberg⸗Roßla steht das Präsentationsrecht zu dieser Stelle zu.
XX. Gestorben sind: am 8. Nov. v. J. der pensionirte Brückengeld⸗Ausseher Heinrich Hübner zu Worms; am 11. Nov. der pens. Schullehrer Perschbacher zu Leeheim; am 10. Februar d. J. der Schullehrer Joh. Friedr. Rausch zu Mainz; am 16. der pens. Distriktseinnehmer Weigel zu Groß⸗Felda; am 18. der Steuerkommissär Butz zu Langen; am 3. März der Schullehrer Friedr. August Loos zu Wallertheim; am 5. der Hofg.-Advokat August Siegfrleden zu Darmstadt; am 9. der Kreisveterinärärzt Dr. Joseph Lühn zu Oppenheim; am 11. der Schullehrer Wilhelm Hager zu Dexzeim; am 20. der pens. Förster Adam Hoff zu Weiterstadt; am 22 der pens. Schullehrer Drehwald zu Ranstadtz am 24. der Kreisdiener Adam Rothermel zu Bingen; am 8. April der Landrichter Ludwig Kattrein zu Darmstadtz am 9. der pens. Schullehrer Balthasar Repp zu Ober-Hörgernz am 13. der pens. Haupt⸗ zollamts⸗Controleur Zollinspektor Zimmer zu Offenbach; am 16. der Kreisbauausseher Friedrich Härter zu Mainz; am 17. der pens. Canzleiinspektor bei der Ober-Rechnungs⸗ kammer Carl Bernhard zu Darmstadtz am 27. der Notar Dr. Franz Joseph Simon zu Alzey, am 1. Mai der Haus⸗ beschließer des Juftizgebäudes zu Mainz, Hausverwalter Joseph' Törr; am 7. der Landgerichts-Assessor Hermann Rinck zu Groß⸗Umstadt.
Darmstadt. Der Vertrag, durch welchen die seitherige Militärconvention mit Preußen auf gehoben und die hessische Division vollständig der Reichsarmee einverleibt wird, ist nunmehr abge⸗ schlossen worden, nachdem er bereits vor längerer Zeit in seinen wesentlichen Punkten festgestellt war. Die hessische Division besteht in Zukunft aus drei Infanterieregimentern zu drei Bataillonen, zwei Cavallerieregimentern zu vier Schwadronen und sechs Batterien, deren Uniformirung sich der preu ßischen„möglichst annähern soll“. Der Fahneneid wird dem Kaiser geleistet; der Großherzog erhält von den Offizieren einen Revers ausgestellt. Das Offizierepatent wird vom Kaiser ausgestellt, jedoch bleibt es dem Großherzog vorbehalten, für be sondere Fälle Ofsizierspatente zu verleihen. Als persönlicher Stab verbleibt ihm ein Generalad- jutant und ein Flügeladjutant. Die Leibwache des Großzherzoge, die Gardeunteroffizierscompagnie, besteht fort. Offizieren, welche nicht in das Reichsheer übertreten wollen, ist es gestattet, ihre Pensiontrung nachzusuchen. Ueber die zukünftige Stellung des Kriegsministeriums ist nichts be— stimmt, doch erscheint dessen Wegfall durch die vollständige Einverleibung der Division in das
Reichsheer als selbstverständlich. Die Genehmigung
der Stände bleibt vorbehalten.— Die„Hess. Volksbl.“ sagen in Bezug auf diese Nachrichten, daß dieselben mit aller Vorsicht aufzunehmen seien und wollen auf das Zuverlässigste wissen, daß der endgültige Abschluß der Convention noch gar nicht erfolgt sei und die beiden hessischen Bevollmäch⸗ tigten, Oberst v. Lyncker und Ober ⸗Kriegsrath Niepoth, nochmals nach Berlin sich begeben würden.
— Nachrichten von der hessischen Division melden, daß der Stab derselben erst am 2. Juni von Epinal aufgebrochen ist, während die Truppen selbst bereits früher die seitherigen Cantonnements verließen. Der Marsch der Division wird vor- aussichtlich von Mannheim nicht über Worms, sondern der Bergstraße entlang, erfolgen. Für den Empfaug der Truppen werden bereits groß⸗ artige Vorkehrungen getroffen.
— Prinz Heinrich von Hessen, bisher Com- mandeur des 2. Garde-Ulanenregiments, ist zum Commandeur der 14. Cavallerie- Brigade, mit Garnison zu Düsseldorf, ernannt worden. Dem Einzuge in Berlin wird derselbe jedoch an der Spitze seines bisherigen Regiments noch beiwohnen.
— Die Portepeefähnrichs, welche seither im Felde gestanden waren, sind zurückgekehrt, um sich demnächst auf die Kriegsschule nach Engers zu begeben.
* Friedberg. Des Großherzogs K. H. hat sich am Sonntag Vormittag zu einem mehr- tägigen Besuche der Kaiserin von Rußland nach Ems begeben und wird dessen Rückkehr am 8. d. erwartet.
Mainz. Die hessische Division(15,000 Mann, 1500 Pferde) hat sich am 1. und 2. d. M. in Marsch gesetzt, welcher über Rambervilliers, Zabern, Weißenburg, Landau, Speyer, Mannheim, die Bergstraße nach Darmstadt geht. Der Einzug der hessischen Division in Darmstadt wird am 20. oder 21. d. M. unter dem Befehle des Corps-⸗ commandeurs, General v. Manstein, erfolgen. Am Tage nachher wird das fetzige 4. Infanterie- regiment hier in seiner neuen Garnison eintreffen und seine neue Formation in Nr. 99 vorbereitet werden.
Berlin, 5. Juni. Reichstag. Bei der zweiten Berathung des Militär- Pensionsgesetzes wurde§. 1 unverändert angenommen. Bei 8. 2 erklärte Kriegsminister v. Roon bezüglich eines von Herz in Betreff der genaueren Präcisirung der Dienstunsähigkeit gestellten Amendements, die Pen⸗ sionirung des Heeres und der Marine sei Sache des Reiches, weshalb alle Diejenigen, welche auf Pensionirung Anspruch haben, nach einem gemein⸗ samen Rechte zu behandeln seien. Wenn die Be⸗ schlüsse des Reichstags den Ansichten, die bei der Ausarbeitung der Vorlage maßgebend gewesen sind, zuwiderliefen, sei die ganze Arbeit umsonst ge⸗ wesen. Eine gleiche Pensionirung für das ganze Reich sei ein wesentliches Bindemittel nicht blos für das Heer, sondern auch für das ganze Volk. Um dieses wichtige Bindemittel zu zerstören, dazu gehöre nicht nur die materielle Trennung der Kate gorien, sondern auch jede Beschlußnahme, welche die Armeeleitung behindere, über das Ossiziers- corps nach ihren Kenntnissen und dem vorhandenen Bedürfniß zu disponiren.§. 2 wird hierauf nach Ablehnung des Amendements Herz unverändert angenommen. F. 3 wird mit einem Amendement Bonin's angenommen, durch welches der Begriff Dienstbeschädigung genauer präcisirt wird. Die weiteren§§. 3—38 werden obne erbebliche Dis- cussion, theilweise mit unwesentlichen Abänderungen und Zusätzen angenommen.


