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1871.
Samstag den 8. April.
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ber hessischer!
Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.
Friedberger Intelligenzblatt.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Amtlicher Theil.
Nachverzeichnete Gesetze ꝛc. sind im Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes publizirt worden. Nr. 10. Nr. 618. Verordnung, betr. die Aufbebung der Ausfuhr- und Durchfuhrverbote. Vom 4. März 1871.
Nr. 11. Vom 15. Februat 1871. Nr. 621.
Nr. 12. Nr. 620. Bekanntmachung, betr. die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im Betrage von 5,000,000 Thalern. Bekanntmachung, betr. die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe. Vom 20. März 1871.— Nr. 622.
Nr. 619. Bekanntmachung, betr. dle Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im Betrage von 4,247,500 Thalern. Bekanntmachung der Vorschriften über die Eichung und Stempelung von Maßen und Meßwerkzeugen für Brennmaterlalien sowie für Kalk und andert Mineralproducte.
Die Bestellung eines Consule.
Nr. 13. Nr. 623. Allerhöchster Erlaß vom 20. Mär; 1871, betr. die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im Betrage von 6,500,000 Thalern.
Betreffend: Den Voranschsag des allgemeinen evangelischen Kirchensonds für das Jahr 1871.
Friedberg am 1. April 1871.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg
an die evangelischen
Kirchen vor st än de
nien
Den in Abdruck nachstehenden Auszug uber die repartirten Gelder für 1871 theilen wir Ihnen unter der Auflage mit, die einzelnen Beträge zur Zahlung an die einschlägigen Großherzoglichen Distriktseinnehme reien den betreffenden Kirchenrechnern in Aus gabe zu decretiren;
Credit wird, soweit erforderlich, hiermit eröffnet.
Ter a p p.
i f Zusammenstel lung der auf die evangelischen Kirchen- und milden Stiftungsfonds für das Jahr 1871 ausgeschlagenen Beiträge füuͤr kirchliche und geistliche Zwecke.
Kirche zu Assenheim 1 fl. 33 kr.— Kirche zu Bauernheim 27 kr.— Kirche zu Bönstadt 2 fl. 23 kr.— Kirche zu Bruchenbrücken 1 fl. 6 kr.— Kirche zu Butz⸗ bach 58 kt.— Kugelhausfonds zu Butzbach 1204 fl. 14 kr.— Kirche zu Dorheim 52 kr.— Kuche zu Fauerbach b. F. 2 fl. 23 kr.— Kirche zu Fauerbach v. d. H. 10 fl. 11 kr.— Kirche zu Flerstabt 428 fl. 44 kr— Stadtkirche zu Friedberg 1 fl. 58 kr.— Burgkirche zu Friedberg 1 fl. 31 kr.— Pia corpora zu Friedberg 381 fl. 57 kr.— Kirche zu Gambach 2 fl. 4 kr.— Kirche zu Griedel 2 fl 59 kr.— Kirche zu Hoch⸗Weisel 2 fl. 9 kr.— Kirche zu Langenhain 20 fl. 48 kr.— Kirche zu Mel⸗
dach 3 fl. 1 ke.— Kirche zu Münster 2 fl. 12 kr.— Kirche zu Münzenberg 6 fl.
28 kr.— Kirche zu Nauheim 5 fl. 8 kr.— Kirche zu Nieder-Rosbach 44 kr.— Kirche zu Nieder-Welsel 23 fl. 42 kr.— Kirche zu Nieder-Wöllstadt 1 fl. 47 kr.— Kirche zu Ober-Rosbach 34 fl. 56 kr.— Kirche zu Ossenheim 1 fl. 20 kr.— Kirche zu Ostheim 13 fl. 37 kr.— Kirche zu Pohl⸗Göns 55 kr.— Kirche zu Reichelsheim 107 fl. 31 kr.— Kirche zu Schwalheim 119 fl. 24 kr.— Kirche zu Ssdel 1 fl. 36 kr.— Kirche zu Staden 129 fl. 23 kr.— Kirche zu Steinfurth 1 fl.— Kirche zu Trais⸗Münzenberg 30 fl. 27 kr.— Kirche zu Weckesheim 10 fl. 22 kr.— Kirche zu Wohnbach 140 fl. 10 kr.
An das landwirthschaftliche Publikum im Kreise Friedberg.
eee Unterstützung der nothlewenden Grenzdifirtete.
Wie aus dem im Abdrucke nachfolgenden Schreiben des Herrn Präsidenten des landwirthschaftlichen Vereins für die Provinz Ober⸗ hessen entnommen werden wolle, sollen in den landwirthschaftlichen Bezirks Vereinen Geldsammlungen zum Behufe der Linderung der Noth an Wirthschaftsbedürfnissen in den wieder erworbenen deutschen Grenzlanden— Elsaß und Lothringen— veranstaltet werden.
Ich ersuche deßhalb die Mitglieder des landwirthschaftlichen Vereins wie überhaupt das Landwirthschaft treibende Publikum m ir oder einem der Mitglieder des Ausschusses des Bezirks Vereins
Herrn Steuercommissär Hechler in Butzbach,
„ Bürgermeister Küchel daselbst, „ Verwalter Lorenz in Münzenberg,
Nachdem die seither deutschen Grenzdistricte, namentlich diejeni— gen Rheinpreußens, die in Folge des Krieges außerordentlich gelitten haben, zu Gunsten derjenigen Districten in den neuen deutschen Grenz— landen Elsaß und Lothringen, welche von den Verwüstungen des Krie— ges betroffen worden sind, auf alle und jede Unterstützung verzichtet
haben, ist von Seiten des landw. Congresses zu Berlin aufs Neue
Herrn Pachter Bender in Rockenberg,
„ Bürgermeister Stoll in Nieder-Wöllstadt,
„ Burgermeister Keil in Melbach,
* Bürgermeister Reitz in Södel, „ Oekonom Schäfer in Ossenheim ihre Gaben baldigst, da die Ablieferung derselben an den Herrn Präsidenten des Provinzial⸗Vereins schon auf den 15. J. Mts. ange- ordnet ist, zu übersenden.
Friedberg den 4. April 1871.
Der Director des landw. Bezirks⸗Vereins des Kreises Friedberg Trapp.
angeregt worden, in den landw. Vereinen Geldsammlungen zu veran— stalten und dem Aus führungscomite des Congresses zu Berlin zur Verfügung zu stellen, um aus den zusammenfließenden Mitteln Wirth— schaftsbedürfnisse jeder Art für die wieder erworbenen deutschen Grenz— lande zu beschaffen.
Otto, Graf zu Solms-Laubach.
Deutsches Reich. Mainz. Der Rücktransport der französischen Kriegsgefangenen ist nunmehr angeordnet
versenden lassen. 12. April statt.
— Der„Kreuzzeitung, zufolge ist das Gesetz, einigt.
—
Die nächste Sitzung findet am.TArtikel vorbehaltenen endgültigen Bestimmung ihrer
Grenze, mit dem deutschen Reiche für immer ver— § 2 Die Verfassung des deutschen Reiches
und wird mit den bereits hier angelangten franzö- betreffend die Eheschließung von Militärpersonen, tritt in Elsaß und Lothringen vom 1. Januar
f ˖ 4 taiser vollzogen worden sischen Wagen jedenfalls in den nächsten Tagen vom Kaiser vollzoge a N. 0 2916 0 0— Die Nachricht der„Times“, daß Thierss im Einvernehmen mit dem Bundesrathe können
erfolgen. Zu ihrer Führung sind einige Offiziere f f von der französischen Regierung hierher beordert. 500 Millionen auf die worden.
Berlin, 5. April.
Der Präsident verliest eine Einladung des Magistrats gezahlt, ist vielmehr noch 48 Millionen auf die[unterliegenden
zahlt habe, ist vollkommen unbegründet. ö Sitzung des Reichtags. reich hat auf die Kriegsentschädigung noch nichts der Reichsgesetzgebung in den Bundesstaaten nicht
1874 in Kraft. Durch Verordnung des Kaisers
einzelne Abschnitte der Verfassung schon früher in §. 3. Auch in den,
Kriegsentschädigung ge Frank-[Wirksamkeit gesetzt werden.
Angelegenheiten steht für Elsaß
von Berlin, welche den Reichstag zu dem städtischen Verpflegungskosten der deutschen Truppen rückständig. und Lothringen das Recht der Gesetzgebung dem
Feste am 17. April einladet. Darauf folgt Be-
— Der dem Bundesrathe vorgelegte Entwurf Reiche zu
und wird bis zur Einführung der
rathung des Nachtrags zu dem Bundeshaushaltsetat. eines Gesetzes, betreffend die Vereinigung von Reichsverfassung(§. 2) vom Kaiser im Einver⸗
Eine Resolution Frankenberg's, der Reichstag möge Elsaß und Lothringen mit dem deutschen nehmen
mit dem Bundesrathe ausgeübt. Alle
den auswärtigen Stammesgenossen seinen Dank Reiche lautet:„Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden anderen Rechte der Staatsgewalt übt der Kaiser aus.“
für die bewiesene Theilnahme ausdrücken, wird deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc., verord—
Von der Ruhr, schreibt die„Ess. Ztg.“:
nach Befürwortung Seitens des Antragstellere nen hiermit im Namen des deutschen Reiches nach Den beurlaubten Aerzten des 7. Armeecorps und nach kurzer Debatte, in welcher besonders erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des sist am 26. März der Besehl zugegangen, sich so⸗
der deutschen Presse in Amerika und der Deutsch⸗ Reichstags, wie folgt: F.
1. Die von Frankreich fort zu ihren Lazarethen in Frankreich zurückzu-
Oesterreicher gedacht wird, einstimmig angenommen. durch den Art. 1 des Präliminarfriedens vom begeben.
Präsident Simson erklärt, er werde die Resolutson 26. Februar 1871
abgetretenen Gebiete Elsaß
München. Anläßlich der Erklärung Döllin⸗
drucken und an die deutsche ausländische Presse und Lothringen werden, unbeschadet der in diesem ger's erließ der Erzbischof von München Freysing
Vom 28. Januar 1871.—
Vom 18. März 1871.—
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