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Dienslag den 7. November.
Oberhessischer Anzeiger.
Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.
Irirdberger Intelligenzblatt.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag
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Für die Monate November und Dezember kann auf den„Oberhessischen Anzeiger“ bei der Verlags- Expedition mit 20 kr., bei den Poststellen mit 32 kr.
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abonnirt werden.
Amtlicher Theil.
Betreffend: Die Frankirung portopflichtiger Correspondenz zwischen den Bebörden verschledener Bundesstaaten.
Das Großherzogliche Kr
an die Großherzoglichen Bürgermeistereien,
Vom Bundesrath des deutschen Reichs sind bezüglich der porto⸗
pflichtigen Correspondenz zwischen den Behörden staaten folgende Beschlüsse gefaßt worden: 1) Die absendende Behörde hat frankiren.
ihre
2) Diese Regel erleidet auch bei Correspondenz der Behörden in
Es hat vielmehr bier:
a. die absendende Behörde das Portofranco auch in solchen Fällen zu entrichten, in denen die Pflicht zur Portozahlung
empfangenden
Parteisachen keine Ausnahme.
eine im Gebiet der
Partei obliegt;
Großh. Polizeiverwaltung
verschiedener Bundes- Sendungen stets zu keiten und
Wir setzen Sie des Innern vom 30. Stelle
befindlichen anderer Bundesstaaten
Friedberg am 4. November 1871.
eisamt Friedberg Bad⸗Nauheim und Großh. Polizei⸗Commissär zu Wickstadt. b. die empfangende Stelle ist zwar befugt den Portobetrag von der Partei einzuziehen, jedoch soll von einer Er⸗ stattung desselben an die absendende Behörde des anderen Staates zur Vermeidung unverhältnißmäaßiger Weitläufige
in der Voraussetzung gegenseitiger Compen⸗
sationen bis auf Weiteres Abstand genommen werden.
auf Verfügung Großherzoglichen Ministeriums v. M. zu Nr. M. d. J. 10,836 hiervon mit
der Weisung in Kenntniß, sich in Ihrem Verkehr mit den Behörden 9
nach Vorstehendem zu bemessen. Trapp.
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Landwirthschaftliche Besprechung.
2731 Mittwoch den 8. d. M., Abends 6 Uhr, soll in dem Locale von landwirthschaftliche Gegenstände stattfinden, entsprechende Betheiligung der L
wohnen werden. Falls eine
gleichzeitige Gründung eines landwirthschaftlichen
Haas, Kreis-⸗Assessor.
welcher mehrere der Herren Lehrer, f andwirthe aus hiesiger Stadt und den umliegenden Orten statt hat, wird die Casinos für Friedberg und die Umgegend beabsichtigt.
Müller und Hertlein dahier eine Besprechung ũber
owie die Schüler der Ackerbauschule bei⸗
Deutsches Reich.
Darmstadt, 2. November. S. K. H. der Großherzog hat am 10. October den Oberstlieut. und Comm. des 1. Reiter-Reg. v. Grolmann, sowie den Oberstl. und Comm. des 4. Inf.⸗Reg. v. Gründler zu Obersten ernannt; am 31. Oct. den Oberlieut. Rothe vom Stab der Armerdivi⸗ sion in Folge seiner Commandirung zum K. Preuß. großen Generalstab nach Berlin seiner Stellung als Adjutant der Armeediv. enthoben; den Oberst⸗ sieut. und Comm. des 1. Inf.-Reg. Coulman unter Genehmigung seines Abschiedsgesuchs und Ernennung zum charakt. Oberst m. P. zur Dis⸗ position gestellt und demselben die Erlaubniß ertheilt, die Uniform der activen Offiziere zu tragen; die Lieutenants d. R. Heydt vom 2. Inf. Reg. und v. Kopp vom 1. Jägerbat. auf Nachsuchen mit Pension beabschiedet; den Oberlieut. Mootz in das 1. Jägerbat. versetzt; den Lieut. Seipp vom 4. Inf.⸗Reg. zum Oberlieut, ernannt und in das 2. Jägerbal. versetzt; den Hauptm. Hanesse vom 2. Jägerbat. als Comp Chef in das 2. Inf. Reg. versetzt; den Hauptm. Koch vom 2. Jäger- bat. als Comp.⸗Cbef in das 3. Juf.-Reg. versetzt und bestimmt, daß derselbe zur Dienstleistung bei dem Stabe der Armeedivision commandirt bleibe;
den Lleut. Lauckhard vom 2. Jägerbataillon zum
Oberlieut. bei demselben befördert; den Major und tiatsm. Stabsoffizier Frhrn. v. Ricou unter Ge⸗ nehmigung seines Absch'edsgesuchs mit Pension zur
Diep. geslellt und demselben die Erlaubniß zum
Tragen der Uniform der act. Offiziere 4ertheilt; den Major v. Lyncker, seither der Feldart. aggre. girt, zum Abth.-Comm. in derselben ernannt und mit Führung der Feldart. beauftragt; den Oberlieut. Draudt von der Feldartillerie als Adjutant zur Armecdiv. commandirt; den Oberlient. Menges von der Pion.- Comp. unter Belassung in seiner Stellung als Adjutant der Armeedivision in das
2. Inf.⸗Reg. versetzt; den m. P. verabsch, Major Weyland m. P. zur Diep. gestellt.
Im Monat
October wurden ferner unter Genehmigung ihrer bezügl. Abschiedsgesuche pensionirt: Hauptmann Stieler vom 2. Inf. Reg., Oberlieut. Metzler vom 2. Inf.⸗Reg., Major Schulz vom 3. Inf.⸗ Regiment, Oberstlieut. Bickel von der Feldart., Hauptm. Weygand von der Feldart. unter gleich- zeitiger Ernennung zum charakt. Major. Ferner ge⸗ ruhte der Großherzog unterm 31. v. Mts.: Die Hauptmänner und Compagnie-Chefs Römheld, von Hombergk zu Vach vom 1. Inf.⸗Reg. und Otto vom 3. Inf.⸗Reg. unter Genehmigung ihrer Abschieds- gesuche mit Pension zur Disposttion zu stellen und denselben die Erlaubniß zu ertheilen, die Uniform der aetiven Offiziere zu tragen, den Lieutenant Anton vom 1. Inf. Reg. auf sein Nachsuchen mit Pension zu verabschieden und demselben die Erlaubniß zum Tragen der Uniform der aetiven Offiziere mit dem Abzeichen für Pensionäre zu er. theilen, sowit den Lieutenant der Reserve Best vom 1. Inf.⸗Reg. auf sein Nachsuchen mit Pension zu verabschieden.
— Die Regierung hat den Ständen, resp. dem Finanzausschuß der zweiten Kammer, die Rechenschaftsablage über die Resultate der Finanz- verwaltung der Periode 186668 vorgelegt.
— In einer am 4. Nov. vor dem hiesigen Bezirksstrafgerscht zur Verhandlung gekommenen Anklage gegen den Reichstagsabgeordneten Hans Blum, Redacteur der„Grenzboten“, wegen Be— leidigung des Geh. Staatsraths Frank und des Ministers v. Dalwigk durch die Presse beantragte der Staatsanwalt eine Geldstrase von 240 Thlr. Sowohl der Verklagte als auch dessen Verthei— diger, der Reichstagsabgeordnete Deraburg, wohn. ten der Sitzung nicht bei. Die Eröffnung des Urtheils findet am 11. November statt.
Berlin, 2. Nov. Reichstag. Das Gott, hardbahngesetz, sowie das Gesetz, betreffend die Einführung des Gesetzes über die Rinderpest in Bayern und Würtemberg, werden in dritter Lesung angenommen. Es folgt die erste und zweite Be—
rathung des Antrages Büsing, betreffend die Ein- berufung einer Volksvertretung in sämmtlichen Bundesstaaten. Der mecklenburgische Staatsmi⸗ nister von Bülow spricht sich gegen den Antrag aue, welcher unter dem Scheine einer Aenderung der Reichsverfassung eine Modiffeation der mecklen⸗ burgischen Verfassung anstrebe. Nach längerer Debatte wird der Antrag bei namentlicher Ab⸗ stimmung mit 185 gegen 88 Stimmen angenemmen.
— 4. Nov. Reichstag. Auf die Interpellation des Abg. Jacobi, betreffend die Herbeiführung einer Reichsgesetzgebung über das Versicherungs⸗
auf Erlaß eines Versicherungsgesetzes wurde zuerst von Coburg⸗Gotha gestellt, welchem der Bundes- rath beistimmte. Zunächst war nothwendig, von den einzelnen Staaten Mittheilungen über ihre Gesetzgebung, betreffend das Versicherungswesen, einzufordern, besonders hinsichtlich des Besteue⸗ rungswesens und der staatlichen Controle. Gleich- zeitig wurden Mittbeilungen über das englische und amerikanische Versicherungswesen erbeten. Der Krieg unterbrach die Arbeiten. Nach Friedens- schluß wurden dieselben, durch die süddeutsche Versicherungsgesetzgebung bereichert, wieder aufge⸗ nommen und sollen nun so schnell wie möglich zu Ende geführt werden. Hierauf solgt zweite Be⸗ rathung des Gesetzentwurfe, betreffend den Reichs ⸗ kriegsschatz. Ein zu§. 1. gestelltes Amendement des Abg. von Hoverbeck, dahingehend, daß über den Reichskriegsschatz nur unter vorgängig eingeholter Zustimmung des Reichtags verfügt werden dürfe, ausgenommen in dem Falle eines Angriffs auf das Bundesgebiet, wo die Zustimmung des Neichs⸗ tags auch nachträglich erfolgen kann, wird abge⸗ lehnt und§. 1. mit großer Majorität angenommen. Zur Ergänzung des von der Commission ge- strichenen§. 2. beantragt Bodelschwingh, einzu- schalten: Die Ergänzung des Reichskriegsschatzes
erfolge erstens durch Zuführung der aus anderen 5
Bezuge quellen fließenden Reichseinnahmen, als im
wesen, erklärt Minister v. Delbrück; Ein Antrag.
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