A r
——
—
——ũ̃—
e
. ͤ
ere
Range stehen.
die besagte Ermächtigung erbalten haben, wird nur zwischen 8 Uhr Morgens und 6 Uhr Abends erlaubt fein.
Urt. 11. Die Stadt Paris wird als Munteipalkrieg steuer 200 Millionen Franken bezahlen. Diese ist vor dem 15. Tage des Waffenstillstandes zu enkkichten. Eine gemischte deutsch⸗ sranzösische Commission wird die Weise destimmen, wie dieses Geld bezahlt werden soll.
Art. 12. Während der Dauer des Waffenstillstandes darf nichts von den öffentlichen Werthpapierxen wegge⸗ nommen werden, die als Pfand für die Erhebung der Kriegssteuern dienen können.
Art. 13. Während des Waffeustillftandes dürfen keine Waffen, keine Munition oder zu ihrer Herstellung dienende Stoffe in die Stadt Paris eingeführt werden.
Art. 14. Es wird unmittelbar zum Auctausche aller Kriegsgefangenen geschritten werden, welche seit Beginn des Krieges durch die französische Armee gemacht worden sind. Deshalb werden die französischen Behörden in kürzester Zeit die Namens verzeichnisse der deutschen Kriegs⸗ gefangenen an die deutschen Militärbehöͤrden in Amleus, Mans, Orleans und Vesoul überliefern. Die deutschen Kriegsgefangenen werden an die am nächsten gelegenen Gränzorte abgeführt. An denselben Orten werden die deutschen Behoͤrden in moͤglichst kurzer Zeit eine ent⸗ sprechende Anzahl franzssischer Kriegsgesangenen an die französischen Militärbehoͤrden ausliefern, die in demselben Dieser Ausklausch erstreckt sich auch auf die bürgerlichen Gefangenen, wle die deulschen Handels ⸗ schiffs⸗Capitäne und die franzzsichen Civilbeamten, die in Deutschland internirt worden sind.
Art. 15. Ein Briespostdienst für offene Briefe wird zwlschen Paris und den Departements durch Vermittlung des Generalquartiers in Versailles hergestellt.
Zur Beglaubigung des Obigen haben die Unterzeich⸗ neten das gegenwärtige Uebereinkommen mit ihren Unter⸗ schristen und ihren Amtssiegeln versehen.
Geschehen zu Versailles, 28. Januar 1871. Bismarck,
J. Favre.
Zusatz zur Uebereinkunft vom 28. Jannar 1871.
Art. 1. Nr. 1—4 enthält die Betimmungen über die Demarkationslinie vor Paris, die sich für die deulschen Truppen auf 500 Metres vor den Fronten der 3 hinzieht. Für die Franzosen ist die Enceinte diese
nie.
Art. 2. Durchgang durch die Gränzlinie. Die Personen, welchen die Erlaubniß gegeben wurde, die deutschen Vot⸗ posten zu überschreiten, können dies blos auf folgenden Straßen bewerkstelligen: Straße nach Calais, Lille, Metz Straßburg(Thor von Fontenap,) Basel, Antibes, Toulouse und Straße Nr. 189, endlich über die Seinebrücken, die⸗ jenige von Sevres mit inbegriffen, deren Wiederaufbau Zeslattet ist.
Art. 3. Uebergabe der Forts und der Schanzen. Diese Uebergabe geschieht am 29. Januar von 10 Uhr Morgens an, und zwar auf folgende Weise: Die ftan⸗ zösischen Truppen werden aus den Forts und neutralisirten Strecken abziehen; in jedem Fort bleiben blos der Com⸗ mandant, der Gene- und Artillerieausseher und der Thor⸗ schließer. Sobald ein Fort geräumt sein wird, kommt ein französischer Stabsoffizier zu den deutschen Vorposten, um die etwa über das Fort gewünschten Ausschlüsse zu geben, sowie den dahin führenden Weg anzuzeigen. Nach Be— sitzergreifung jedes einzelnen Forts und nachdem die nöthigen Aufschlüsse gegeben worden sind, wird der Platz⸗ Commandant, der Genie⸗ und Artillerieaufseher wie der Thorschreiber sich nach Paris zur Garnison des Forts begeben.
Art. 4. Uebergabe der Waffen und des Kriegsmaterials. Die Gewehre, Feldgeschütze, Fahnen und das gesammte Kriegsmaterial werden an die deutschen Behörden inner⸗ halb vierzehn Tagen, von der Unterschrift gegenwärtiger Uebereinkunft an gerechnet, überliefert, und durch Ver⸗ mittelung der französischen Behörden in Sevran zusammen⸗ gebracht. Ein Inventar über die Waffengegenstände und das Kriegs material wird vor dem 4. Februar den deutschen Behörden durch die franzoͤsischen Behörden zugestellt werden. Die Lafetten der Kanonen auf den Wällen müssen vor obigem Zeitpunkt ebenfalls weggeschafft werden.
Hessen. Darmstadt. Das Großherzogliche Regierungsblatt Nr. 3 enthält:
I. Edikt vom 8. Dez. 1870, die provtsorische Organi⸗ salion der Kirchenvorstände evang. Confesston betr.
II. Verordnung, das bet der Wahl der provisorischen Kirchenvorstände evang. Confesston einzuhaltende Ver⸗ fahren betreffend.
III. Bekauntmachung, das Verhältniß des alten Schlitzer Holzmaßes zu dem Melermaßt betreffend. g
IV. Bekannimachung, die Bestätigung von Stiftungen und Vermächinissen betreffend. Im Laufe des vierten Quartals 1870 find von des Großherzogs K. H. nach⸗ stehende Stiftungen und Vermächtnisse bestäugt und hier⸗ auf die belreffenden Behörden zu deren Annahme ermächtigt worden: 1) Das Vermächtniß bes zu Gernsheim verstor⸗ benen Andreas Gutjahr II. an die Gemeinde Gernsheim, im Kreise Bensheim, im Betrag von 200 fl. zu Gunsten der dasigen Ortsarmen;— 2) die Vermächmisse des Groß⸗ herzoglichen Geheimen Oberstubienraths, Stadtpfarrers und Ehren⸗Domcapitulars Dr. Lüft zu Darmstadt an die katholische Kirche daselbst, bestehend in einer Altareinrich⸗ tung im Werth von 70 fl. und einem Geldbetrag von 300 fl. zur Abhaltung eines Jahrgedächinisses und Unter⸗ hallung des Grabes;— 3) die Schenkungen an das Mathilben⸗Landkrankenhaus zu Darmstadt: a. von der Mathilden⸗Stistung für die Provinz Starkenburg im Be⸗
umme
ibeilung.
trag von 100 fl.; p. von der Sparkasse zu Zwingenber im Betrag von 100 fl.; o. von dem Draberger Span kasse⸗Verein im Betrag von 100 fl. d. von ber Sparkasse zu Groß⸗Gerau im Betrag von 200 fl.; 4) das Ver⸗ mächtniß der Magdalena Henkiette Wüstenseld von Fried⸗ berg an die evangelische Kirche daselbst im 11 von 300 fl.;— 5) die Schenkung der Katharina Modesta Krieger zu Offenbach an die französisch⸗reformirte Kirche daselbst im Betrage von 900 fl.;— 6) die Stiftung eines Ungenannten an die Domkirche zu Mainz im Be⸗ trag von 150 fl. für die Abhaltung eines Universariums; — 7) die Schenkung eines Ungenannten an die Dom⸗ pfarrsabrik zu Mainz zur Stiftung eines Anniversariums für Dr. Johannes Caspar Anton Dillenius im Beirag von 150 fl.;— 8) die Schenkung des Breuberger Spar⸗ kasse⸗Vereins an das Matlhllden⸗Landkrankenhaus zu Darmstadt im Betrag von 100 fl.;— 9) das Vermächt⸗ niß der Witiwe des Friedrich Engel zu Trebur, Anna Elisabetha geb. Hill, im Betrag von 1000 fl. zu Gunsten der Ortsarmen;— 10) die Stiftung des Sohnes des Löw Bodeuheimer zu Biblis an die katholische Kirche da⸗ selbst, im Dekanate Bensheim, im Betrag von 100 fl., wovon die Zinsen an die Ortsarmen vertheilt werden sollen;— 11) das Vermächtniß des Renfiers Christian Schmidt zu 8900 an den Central⸗Armenfonds daselbst im Betrage von 100 fl.;— 12) die Schenkung der Familie Johann Kleisinger II. zu Gau⸗Algesheim an die katholische Kirche daselbst, im Dekanate Ober⸗Ingelheim, im Betrag von 100 fl., wovon 60 fl. als Stiftungskapital für ein Seelenamt und 40 fl. als Armenkapftal behandelt werden sollen;— 13) das Vetmächiniß des Reniners Heinrich Appsfel zu Darmstadt und dessen gleichfalls verstorbenen Ehefrau Charlotte, geb. Schecter, an den Hauptverein der Guslav⸗ Adolf⸗ Stlitung im Großherzogthum Hessen im Betrag von 400 fl.,— 14) das Vermächtniß der Katha⸗ rina Möbs zu Mainz an die dasige katholische Kirche zu St. Emmeran behufs Abhaltung eines fährlichen Seelen⸗ amtes im Betrag von 150 fl.;— 15) die Schenkungen des Löb Oestreich von Babenhausen und des Wayer Sewald von Frankfurt a. M. an die israelitische Reli⸗ gionsgemeinde zu Babenhausen, im Kreise Dieburg, die Schenkung des Etsteren bestehend in einer Königlich Bayerischen Staats obligation zu 4½ pCt. über 100 fl., die Schenkung des Letzteren bestehend in einer Großher⸗ zoglich Hessischen Staatsobligation zu 4½ pCt. über 100 fl.,— 16) die Stistung des katholischen Pfarrers Simon zu Gundersheim, im Dekanate Worms, an die kathelische Kirche daselbst im Betrag von 110 fl. behufs Abhaltung eines jährlichen Seelenamtes mil Almosenver⸗ In Folge Allerhöchsten Auftrages werden diese Stiftungen zum ehrenden Andenken der Stifter dankend zur öffentlichen Kenniniß gebracht.
V. Bekanntmachung, die Prüfung der Aerzte, Zahn⸗ ärzte, Thierärzte und Apotheker detreffend. Die Anmel⸗ dungen zu diesen Prüsungen haben bei dem Großherzog⸗ lichen Kanzler der Landes⸗Universikät zu erfolgen.
VI. Zusammenstellung der Ergebnisse der Staats- schulden⸗Tilgungskasse⸗Rechnung für 1867.
VII. Ordensverleihungen. S. K. H. der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 24. Sept. dem Oberfinanz⸗ rath und Fiscalanwalt für die Provinz Rheinhessen, Betz, das Ritterkreuz 1. Classe des Philipps⸗Ordens,— am 8. Okt. dem Hauplrechnungs-Revisor Schwarze, bei der Hessischen Ludwigs⸗Elsenbahn-Gesellschaft, das Ritlerkreuz 2. Classe desselben Ordens,— am 12. Okt. dem Bürger⸗ meister Kratz zu Dudenhofen das allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift:„Für Verdienste“,— am 24. October dem Direktor des evangelischen Schullehrer Seminars zu Friedberg, Steinberger, das Ritterkreuz 1. Classe des Philipps-Ordens,— am 10. Nov. dem kafhol. Pfarrer Schroth zu Hechtsheim, aus A laß seines fünfzig jährigen Priester⸗Jubiläums das Ritterkreuz 2. Classe des Ludewigs⸗ Ordens,— den Bürgermeistern Ronthaler zu Langd und Jacobi zu Rodheim das allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift:„Für langjährige treue Dienste“— und am 8. Dez. dem Bürgermetster Hofmeher I., zu Schwanheim, das Ritterkreuz 2. Classe des Philipps-Ordens— zu verleihen.
VIII. Ermächtigungen zur Annahme fremder Orden. S. K. H. der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 12. Januar dem stud. Juris Ludwig Strecker zu Darm ⸗ stadt die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von St. Maj. dem König von Preußen verliehenen eisernen Kreuzes 2. Classe am weißen schwarzgeränderten Bande,— am 14. Jan. dem evangel. Pfarrer Heß zu Hartershausen die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Sr. Maj. dem König von Bayern verliehenen Ritterkreuzes 2. Classe des Militärverdienss⸗ ordens— und an demselben Tage dem Carl Frhrn. von Schenck zu Schweinsberg auf Nieder⸗Ofleiden die Exlaub⸗ niß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner Majestät dem König von Praußen verliehenen eisernen Kreuzes 2. Classe— zu ertheilen.
IX. Namens veränderung. S. K. H. ber Großherzog haben allergnädigst geruht: am 11. Januar der Anna Margaretha Grosch zu Gießen zu gestatten, daß dieselbe künftig statt des bishe rigen den Namen Dampfmann führe.
X. Dienstnachrichten. S. K. H. der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 10. Dez. den Invaliden Georg Scharmann aud Ulrichstein zum Kreisdiener bei dem Kreisamte Alzey— und am 22. Dezember den zweiten Brückengelderheber bei der Brückengelderhebung zu Kastel, Hartmann, zum ersten Brückengelderheber daselbst— zu ernennen;— an demselben Tage den von dem Herrn Grafen zu Erbach⸗Fürstenau auf die erste evang. Pfarr⸗ stelle zu Michelstabt, präsentirten zweiten evang. Pfarrer
Wagzner baselbst für diese Stelle zu bestätigen— und dem
Schullehrer Schenk zu Egelsbach bienbritte evang. Schul⸗
stelle zu Ofthosen zu übertragen;— am 28. Dez. den don dem Herrn Grafen zu Erbach ⸗Fürstenau auf die zweite evang. Mäbchenschulstelle zu Beerfelden, präsenlirten Schullehrer an der dritten Knabenschule daselbst;— am 31. Dez. den Bergbau⸗Aspiranten Tecklenburg aus Erbach im Rheingau zum Bergmeister des Bergamts Dorheim zu ernennen;— am 11. Jau. dem evang. Pfarrer Hainer zu Billertshausen die evang. Pfarrstelle zu Langenhain und am 14. Jan. dem Schulamtsaspiransen Lenhard aus Petterwell die evangelische Schulstelle zu Friesenheim zu übertragen. Am 15. Dez. wurde der Pfarrer Franz Sickinger zu Bensheim zum Dekan bes kath. Dekanate Bensheim ernannt. 17 J ö XI, Versetzungen in den Ruhestand. S. K. H. der Großherzog haben allergnädigst getruht: am 10. Dez. den Stadtgerichtsassessor v. Biegeleben zu Darmstadt bis zur Wiederherstellung seinet Gesundheit,— am 22. Dez. den Oberrechnungs⸗Revisor Seederer bei der 2. Justistcatur⸗ Abtheilung der Ober⸗Rechnungskammer auf fein Nach⸗ suchen,— am 28. Dez. den Buchhalter und Controleux Michel bei der Hauptssaatskasse auf Nachsuchen bie zur Wiederhecstellung seiner Gesundheit,— am 31. Dez. den Cantor Schwabe an der Siadikirche zu Gießen,— am 7. Jan. den Distriktseinnehmer, Rendant Scharmann zu Bensheim auf sein Nachsuchen und unter Anerkennung seiner langjährigen treuen Dienste,— und am 12. Jan. den N Bormuth— in den Rubestand zu versetzen. II. Diensintlassung! S. K. H. der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 4. Januar den Lehrer Walloth an der Realschule zu Alzey auf sein Nachsuchen von seiner Diensistelle zu enklassen. 5 a XIII. Concurrenzeröffnungen. Erledigt find: die evang. Pfarrstelle zu Walldorf, im Dekanate Groß⸗Getau, mit einem Gehalt von 822 fl. 1 ke.— der Gemeindt Walldorf steht das Präsentationsrecht zu dieser Stelle zuz — die fünfte evang. Schulstelle q Erbach, im Kreise Erbach, mit einem jährlichen Gehalt von 300 fl.;— dem Herrn Grafen zu Erbach⸗Erbach steht das Präsentatious⸗ recht zu dieser Stelle zu;— die erste evang. Pfarrstelle zu Schotten, im Dekanate Schotten, mit einem Gehalt von 1600 fl.; den Freiherrn Riedesel zu Eisenbach fehl das Präsentationsrecht zu dieser Stelle zu;— die Distrikts⸗ einnehmerei Bensheint, wofür eine Dienstcaution von 4000 fl. erfordert wird. Concurrenzfähige Bewerber haben sich binnen 14 Tagen anzumelden. 5 24 14 XIV. Gestorben: am 7. Dez. der Dekan und ersie evang. Pfarrer Kühn zu Schotten;— am 15. Dez. der Pedell Berhold zu Gießen. 1* 1 K — Das 2. Infanterie Regiment und das 1. Reiter ⸗ Regiment hatten bei nachverzeichneten Patrouillen Gefechten die beibemerkten Verluste! Bei einer Recognoscirung nach Gien am 24. Januar. Musk. Karl Kaufmann, von der 2. Comp., Euborf, Zer⸗ schmetterung der großen und kleinen Zehe am l. Fuß; liegt im Lazareth zu Ouzouer sur Loire.. Pionnier⸗Compagnie. bei Chauvigny am 26. Januar: e Pionnier Ludwig Lang, Hirschhorn, schw. verw., Schuß d. d. l. Oberschenkel; liegt im Privatlazareth zu Ville aux Cleres. 1135 5 1. Reiter⸗ Regiment. Beim Patroulllengefecht bei Dhuizon am 27. Januar: Gardechev. Karl Lang, von der Leibschw., Alfeld, vermißt.
„Victoria, illustrirte Muster⸗ und Modenzeitung.“ (Victortia⸗Verlag in Berlin, Preis 1 fl. 12 kr. pro Quartal). Ueber die schon mehrfach in unserem Blatte besprochene Zeitschrft können wir nur unser früher ge⸗ fälltes günstiges Urtheil wiederholen. Unsere verehrten Leserinnen können wir also nur auf's Neue darauf auf⸗ merksam machen, daß sie schwerlich ein gleich praktisches, lehrreiches und unterhaltendes Blatt finden dürften. Allen. Anforderungen an Toilettenfragen, die besonders beim Beginn der neuen Jahreszett für die Damen von Wichtigkeit sind, wird im ausgedehntesten Maße Genüge geleistet. Und doch erleidet darüber die Maunigfaltitzkeit der Muster zu den verschiedensten Handarbeiten nicht den geringsten Eintrag.(Deutsche Volkszeltung.)
Verloosun gen. Augsburger Loose. Am 1. Febr. gezogene Serien: 85 754 919 1033 1053 1252 12951382 1791 1944
2013 2018 2055 2122 2131. N
ür die Lazarethe zu Pud-Mauheim sind bei hiesigem Hülfsverein weiter eingegangen und wer⸗ den dankbar bescheinigt: 0 fl. Lc. dutch Herrn Pfarter Ebel Collectengelder von 3 Steinsurt e er 105 durch denselben desgleichen von Wisselsheim 110 von den Mitgliedern des Hülfsvereins dahier die 1m 5, Monatliche Ex hebung Den 371011347518 durch Herrn Decan Buchhold Kirchencollecte von der Gemeinde Ossenheim eee durch denselben von der Gemeinde Bauernheim f
von Herrn Decan Buchhold Ossenheim
von Georg Jehner I. Schwalbeim Vergillung für Kriegsfuhren resp. Wagen er An Raluralien: von der Gemelude Sieinsürt 15 Stück Hemden; von Herrn Baton de Blaine 12 Flaschen Wein. 5 g 11 Bab⸗ Nauheim den 26. Januar 18711. Der Vereinsrechnern Der Lazaxethmeisler Grünewald. Wasme tte.
3—
lie„„ r.
1


