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Douerhessischer Anzeiger.
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Kriegs nachrichten.
Aus Bersaflles wird vom 2. Februar gemelret:„Um die Zufuhr der Lebensmittel für Paris zu erleichtern, wurden die Commandirenden sofort nach Abschluß des Waffenstillstandes an- gewiesen, die Wiederherstelung der Eisenbahn⸗ linien möglichst zu fördern, es feblt indeß überall an Betriebsmaterial. Die deutschen Armeen ver⸗ sehen die Hauptstadt mit den nothwendigsßen Lebensmitteln. Die Beförderung von offenen Briefen nach Paris ist zugestanden worden, auch wurde eine selegraphische Verbindung zur Ueber mittelung amtlicher Depeschen eingerichtet.
— Die Nachrichten aus dem Norden Frank- reichs machen es wahrscheinlich, daß dort die Friedenspartei immer mehr erstarkt. In Lille und im Norddepartement überhaupt haben dit wieder holten Niederlagen Faidberbe's die Bewohner vollständig ernüchtert und im Westen scheint es nicht anders zu sein. So schrelbt der„Times““ Correspondent bei der Armee des Großherzogs von Meckleuburg unter dem 26. Januar aus Rouen:„Unter all' den Leuten, die ich in Or⸗ leang, in Chartres, in Lemans, Alenzon und fetzt in Rouen gesprochen habe, unter allen Landleuten und Gutsbesitzern in den eroberten Landestheilen fand ich auch nicht einen Einzigen, der gesagt hätte, er oder seine Mitbürger seien für di: Fort- letzung des Krieges oder es liege noch irgend eine Wege des Sieges für Frankreich vor.“
— Ueber den Einmarsch der preußlschen Truppen in St. Denis giebt der bei dem Klon⸗ priazen von Sachsen befindliche Spezialcorrespon⸗ dent der„Daily News“ folgenden Bericht:„Am 29. Januar in aller Frühe ritt Major v. Welcke nach St. Denis, um mit dem Commandanten die Uebergabe der umliegenden Forts zu arran⸗ giren, Um 10 Übe Morgens brachen der Kron⸗ prinz von Sachsen und sein Stab nach St. Denis auf. Als wir die kleine Kirche in dem Dorfe pasfirten, hörten wir die französische Garnison ingen. In dem Vorpostendorfe La Barre wurde Halt gemacht. Welcke war noch nicht zurück- gekehrt; der Commandant, hieß es, sei starrköpfig und das Benehmen der französischen Truppen drohend. Inzwischen wurde in einem halbzerschossenen Hause ein kaltes Frühstück eingenommen. Der Major kehrte zurück, aber nicht mit der Kunde, daß Alles geregelt sei. In Begleitung eines Lieuteuants begab er sich nach St. Denis zurück. Wäbrend- dem hatte sich eine starke Truppenabtheilung in Marsch gesetzt. Das Kaiser Franz-Regiment, das 26. Jufanterie Regiment und vier Felodbatterien des 4. Armee Corps kamen auf einem Platze zwischen St. Deuts und Engbien an und machten vort Halt. Vorher halten sich zwei Compagnien Festungsartillerie und eine Ingenieurabtheilung in das Fort begeben, erstere um die Geschütze und Magazine zu übernehmen, letztere um die Minen zu entladen. Endlich kam die Meldung, daß St. Denis von den französischen Truppen geräumt, die Nationalgarde entwaffnet sei, und die Einwohnerschaft Vernunft angenommen habe. Die Kapelle des 26. Regiments begann den Pariser Einzugsmarsch zu spielen und, den Kron⸗ prinzen mit selnem Stabe an det Spitze, marschirte die Jufanterie die Hauptstraße entlang, deren Passage durch Barrikaden und den Schutt ent⸗ sadener Minen sehr versperrt war. Bis zum Place d' Armes sind die Häuser fast alle zertrüm ⸗ mert. Die ganze Stadt ist ein Rufnenhaufen. Die Trottoirs waren mit Cipilisten, Männern, Frauen und Kindern angefülll, die aber nicht sehr zusgehungert aussahen. Es herrschte ein selt— amtes unfranzösisches Schweigen; hier und da sah man eine gerunzelte Stirn oder hörte ein zacre zwischen den Zähnen murmeln. Etwa in die Mille der Straße angelangt, erhielt ein Peleton Hardelürassiere Befehl, an die Spitze der Truppen du reiten. Als diese prächtigen Rester im vollen Dalopp vorsprengten, llesen dit Frauen und Kinder
mit dem Rufe„die Ulanen! die Ulanen!“ in die zerschossenen Häuser. Auf dem Platze vor der Kaserne ließ der Kronprinz die 14. Brigade des 4. Armee Corps— welche die Garnison von St. Denis bilden wird— bei sich vorbeidefiltren, wobei dit Regimentskapelle den„Patiser Marsch“ und„Ich bin ein Preuße“ spielten. Elne Menge Franzosen wohnten dem militärischen Schauspiele bei, und ich konnte hören, wie sie einer dem andern mit traurigen Mienen ihre Bemerkungen über die physische und soldatische Haltung der deutschen Truppen zu erkennen gaben.“
— Aus Bordeaux vom 30. Januar wird gemeldet, daß der General Bourbaki, dessen Wunde tödtlich ist, nach der Schweiz transportirt worden sei. Nach anderer Quelle ist er bereits in Lyon angekommen und wäre Hoffnung auf seine Heilung—
Bern, 2. Febr. Manteuffel ist gegen die Schweizer Grenze nachgerückt. Die Franzosen verweigerten anfänglich die Ablieserung der Waffen. Gestern Abend sind 25,000 Mann, 180 Kanonen, 4000 Pferde und eine Masse von Armecfuhrwerk üdergetreten. Nruenburg ist, mit Flüchtigen und Verwundeten angefüllt. Dieselben sind in den Kirchen untergebracht.
Bern, 2. Februar. Der„Bund“ meldet: „Gestern Nachmittag erfolgte bei Fort de Joux Seitens der Preußen ein neuer Angriff, um den Franzosen den Rückzug abzuschneiden. Bourbaki und Garibaldi befinden sich laut Aussage von Reisenden in Lpon.“
Die Waffenstillstandsconventlon.
Zwischen dem Herzen Grasen v. Bismarck, Kanzler des deuischen Bundes, handelt im Namen Sr. Majestät des Kaisers von Deutschland, König von Preußen, und Herrn J. Favre, Minsster der auswärtigen Angetegenheilen der Regierung für die Nationalverißeidigung, beide mit regel- mäßigen Vollmachten versehen, sind folgende Uebertin⸗ künfte fesigestell worden:
Art. I. Ein allgemeiner Waffenstillgand auf der ganzen Linie der in Ausführung begriffenen militärischen Ope⸗ rallonen zwischen den deutschen und den ftranzössischen Armeen wird für Parie gleich heute, für die Departe⸗ mente binnen drei Tagen deginnen. Der Waffenstilland wird 21 Tage, von heute an, dauern, so daß, vorbehalt⸗ lich des Falles der Erneuerung desselben, der Wassenstill⸗ stand überall am 19. Februar, um Mittag, beendigt sein wird. Die kriegfühtenden Heete werden ihre gegensettigen Stellungen bepalten, welche durch eine Scheidelinie ge⸗ trennt sein werden. Diese Linie wird von Pont. l' Cveque, an den Küsten des Calvadosdepartemento, ausgehen sich nach Lignieres, im Noroosten des Mayennedepartements, wenden, indem sie zwischen Briouze und Fromentel durch⸗ geht und das Mayennedeparlement in Lignieres berührt; sie wird sich läugs der Grenze, die dieses Departement von demjenigen der Orne und der Sarthe trennt, bis zum Noreen von Morannes hinziehen und sich dergestalt weitet ausdehnen, daß die Departements der Sarthe, von Indreet Lolte, LoirKCher, Loire, Vonne bie zum Puncte, wo, ösllich von Qnare les⸗Tompes, die Departemente der Cole⸗d'Ot, der Niegre und der Ponne sich berühren, unter deutscher Occupation bleiben. Von diesem Puncte wird die Richtung der Linie einer Verständigung anheimgestellt bleiben, welche statifinden wird, sodald die contrahirenden Tyeile übet die jetzige Lage der militärsschen Operationen, die in den Departements der Code⸗d' Or, des Doubs und der Juta in Auoführung sind, unterrichtet sein werden. Jedenfalls wird sie durch das aus diesen drei Departe⸗ ments zusammengesetzte Gebien gehen, indem sie die mörd lich diesem Gebiete gelegenen Departements unter deut; scher die südlich getegenen Depaxsements unter sranzöstsche Occapation beläßtl. Die Departement vom Nord und Pas-de-Calais, die Festungen Givet und Langres mit dem sie umgebenden Terrain auf eine Strecke von 10 Kilo metet und die Halbinsel von Havre big zu einer von Elretat gegen Saint Romain bin zu zlebenden Linie werden außerhalb der deulschen Occupation bleiben. Die beiden kriegführenden Heere und ihre beiderseltigen Vorposlen werben sich auf eine Entfernung von wenizstens 10 Kilometer bon den Linen halten, die zur Trennung ihrer Stellungen 2 sind. Eine jede der beiden Armeen behält sich
as Recht vor, ihre Autorität auf dem von ihr besetzlen Gebieie gufrechtzuhalten und alle Mittel, welche ihre Commandanlen zu diesem Vehuse für nolhwendig erachten, anzuwenden. Tex Waffenstillstand ist gleichfalls auf die Seekräfte beider Länder anwendbar, mit Aunahme des Meridiaus von Dünkirchen als Scheidelinie; westlich von heulscher Linte wird die stanzösische Flotte sich baltenz die deulschen Krlegsschisse, die sich in den westlichen Ge⸗ wässern befinden, werden sich, sobald sie benachrichtigt
werden ktönnteu, nach dem Osien derselben zurückziehen.
Die Prisen, die nach dem Abschlusse und vor ber Mit⸗ theilung des Waffenflillstandes gemacht würden, werben zurückerstattet werden, ebenso wie die Gefangenen, welche beiderseits in Gefechten, die in der angegebenen Zwischen⸗ zeit staltfänden, gemacht werden könnten. Die militärischen Operationen auf dem Terrain der Departements des Doubs, des Jura und der Cote-d'or, sowie die Belagerung von Belfort werden, abgesehen vom Waffenstillstande, sortdauern, bis man sich über die Scheidelinje geeinigt hat, deren Richtung durch die drei erwähnten Departe⸗ ments einer weiteren Verftändigung vorbehalten worden ist.
Act. 2. Der so vereinbarte Waffenstillftand hat zum Zwecke, der Regierung der nationalen Vertheidigung zu gestatten, eine frei gewählte Versammlung einzuberufen, welche sich über die 30e aussprechen wird, ob der Krieg fortgesetzt werden soll, oder unter welchen Bedingungen det Friede geschlossen werden soll. Die Versammlung wird in der Stadt Bordeaux zusammenireten. Von Sei⸗ len det Befehlshabet der deulschen Heere werden alle Ex⸗ leichterungen gewährt werden für die Wahl und den Zu⸗ sammentrilt der Deputirten, welche die Versammlung bilden werden.
Art. 3. Es wird sofort Seitens der franzssischen Milstärbehoͤrde die Uebergabe aller Forts, welche den äußeren Vertheldigungsting von Paris bilden, sowie alles Kriegsmatertals an die deutsche Armee erfolgen. Die Gemeinden und Häuser, welche außerhalb dieses Kreises oder zwischen den Forts liegen, werden von den deutschen Truppen bis zu einer Linie besetzt werden können, welche durch die Milucr⸗Commissäre zu ziehen ist. Das Terrain, welches zwischen dieser Linie und der befestigten Enceinte der Stadt Paris liegt, wird den bewaffneten Heeren beider Par⸗ teien untersagt. Die Art der Uebergabe der Forts und die Zichung der erwähnten Linie werden den Gegenstand eines der gegenwärtigen Convention anzuhängenden Protocolls bilden.
Art. 4. Während der Dauer des Waffenstillstandes wird die deutsche Armee die Stadt Patis nicht betreten.
Art. 5. Die Enceinte wird desarmirt, die Laffetten der Kanonen werden in diejenigen Forts gebracht, welche noch von einem Commissär der deulschen Armee zu be⸗ slimmen sind.
Art. 6. Die Garnisonstruppen(Linie, Gardemobile und Marinetruppen) der Forte und von Paris werden kriegsgefangen, mit Ausnabme einer Diviston von 12,000 Mann, welche die Milttärbehörde in Paris für den inneren Dienst behalten wird. Die kriegsgefangenen Truppen werden ihre Wassen niederlegen, die an den bestimmten Punklen zusammengetragen und laut Reglement durch Commissäre nach üblichem Gebrauche übergeben werden; diese Truppen werden im Innern der Stadt bleiben, deren Enceinie sie während des Waffenstillstandes nicht über⸗ schreiten dürsen. Die französischen Behörden haben die Verpflichtung, darüber zu wachen, daß jedes zur Armee oder Modbilgarde gehörige Indibiduum im Innern der Stadt consignict bleibt. Die Officiere der gefangenen Truppen werden auf einer den deutschen Behörden zu übergebenden Liste verzeichnet. Beim Aufhören des Waffen⸗ stillstandes haben sich alle Militärangehörige, welche zu der in Paris consignirten Armee gehöken, als Kriegsge⸗ sangeue der deutschen Armee zu stellen, wenn der Friede bis dahin nicht abgeschlossen ist. Die gefangenen Offlciere werden ihre Wassen behalten.
Art. 7. Die Nationalgarde wird ihre Waffen behalten; sie wird mit der Bewachung von Paris und mit der Auf- rechthaltung der Ordnung beauftragt werden. Ebenso wird es mit der Gendarmerie und den dieser gleichgestellten Truppen gehalten, welche im Dienste der Gemeinde stehen (wie garde républicaine, Douanters und Pompiero); die Gesammtsumme dieser Kategorie wird nicht mehr als 3500 Mann betragen. Alle Franctireurs-Corpo werden durch cine Verordnung der franzͤͤsischen Regierung aufgel dst,
Art 8. Sofort nach der Signatur dieses und noch vor Besetzung der Foris wird der Oberbesehlsbaber der deutschen Heere alle Erleichterungen den Commissären ge⸗ währen, welche die franzöoͤsische Regierung sowohl in die Departements wie in das Ausland senden wird, um die neue Verproviautlrung vorzubereiten und nach det Stadt alle Waaren, welche dahin bestiimmt sind, heranführen zu lassen.
Art. 9. Nach der Uebergade der Forts und nach der Entwaffnung der Ringmauer und der Besatung, welche in den Artikeln 5 und 6 ausbedungen sind, bewerkstelligt sich die Verproviantirung von Paris frei durch den Transport auf den Eisenbahnen und zu Wasser. Die zu dleser Ver⸗ proviantirung bestimmten Vorräthe dürfen nicht aus den von den deutschen Truppen besetzten Gebieten bezogen werden, und die französische Regierung macht sich anbeischig, dieselben außerhalb der die Sellungen der deutschen Armten umgebenden Demarcationslinie anzuschaffen, es sei denn, der Befehlshaber dieser Letzteren würde zum Gegentheil ermächtigen.
Art. 10. Jede Person, welche die Stadt Paris ver⸗ lassen will, soll mii regelmäßigen Erlaubnißscheinen ver⸗ sehen sein, die von der französischen Militärbehoͤrde aus⸗ gefertigt und bei den deutschen Vorposten visirt werden müssen. Diese Permissionen und Visas werden von Rechsowegen den Candidaten für die Deputlrten der Provinz und den Deputirten der Natlonalversammlung bewilligt werden. Die Circulation der Personen, welche


