Ausgabe 
6.6.1871
 
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1871.

Dienstag den 6. Juni.

2 65.

Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.

Itiedberger Intelligenzblatt

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

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Amtlicher Theil.

Aus dem Großherzoglichen Regierungsblatte find zu publieiren:

Nr. 18. sub. 1. Bekanntmachung, die Anstellung eines Kaiserlich Brasilianischen Generalconsuls für das Großher ö ü 8 0 g, 0 zogthum betr. sub. 5. Uebersicht der für das Jahr 1871 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den Gemeinden des Kreises Friedberg.

Friedberg den 3. Juni 1871.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Tyr a pp.

Nach verzeichnete Gesetze ꝛc. sind im Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes publieirt worden:

Nr. 21. Nr. 639.

Gesetz, betr. die Declaration des§. 1 des Gesetzes vom 4. Juli 1868. Vom 19. Mai 1871. Nr. 640.

Allerhöchster Erlaß vom

12. Mai 1871 betr. die Abänderung der bisherigen BezeichnungBundeskanzleramt inReichskanzleramt Nr. 641. Bekanntmachung, betr. die Ausgabe unverzins⸗ licher Schatzanweisungen im Betrage von 30,000,000 Tülr. Vom 22. Mai 1871.

Betreffend: Die Regulirung der Einkommensteuer für 1872.

Veröffentlichung.

Friedberg den 1. Juni 1871.

Es wird hiermit zur Kenntniß der Kreisangehörigen gebracht, daß in der gestrigen Sitzung des Bezirksraths des Kreises Friedberg zu Mitgliedern und Ersatzmännern der Einschätzungscommission für die Einkommensteuer I. Abtheilung erwählt worden sind:

1) Für den Steuercommissariatsbezirk Butzbach als Mitglieder:

Bürgermeister Küchel zu Butzbach, Rentamtmann Mengel von Griedel, Bürgermeister Reitz zu Södel,

Jakob Wißler zu Butzbach, Bürgermeister Möbs zu Nieder⸗Mörlen,

als Ersatzmänner: Louis Vogt von Butzbach, Kammerherr Freiherr W. Löw von und zu

Steinfurth zu Ziegenberg. 2) Für den Steuercommissariatsbezirk Friedberg als Mitglieder:

Bürgermeister Schmidt von Reichelsheim, Bürgermeister Stoll von Nieder⸗Wöllstadt, Seligmann Hirschhorn von Friedberg,

Betreffend: Die Portofreiheiten im Gebiete des Norddeutschen Bundes.

An die Großherzoglichen Ortsgerichte des Landgerichtsbezirks Friedberg.

In dem Verkehr zwischen den Großherzoglichen Behörden und Jsache sondern unter der Bezeichnung»portopflichtige Dienstsache⸗

den Ortsgerichten sind als Sendungen in eigentlichen Staatsdienst- angelegenheiten und somit als portopflichtig zu betrachten alle solche, welche die Ausübung des staatlichen Aufsichtsrechts und der Straf rechtspflege betreffen, sowie die Leumnundsberichte.

versehen abzusenden. Sie werden sich Es sind deshalb

dergleichen Sendungen nicht unter der BezeichnungGemeindedienst

als Ersatzmänner: Gewesener Bürgermeister Best von Bruchen⸗ brücken, Bürgermeister Geibel von Bönstadt. 3) Für den Steuercommissariatsbezirk Büdingen als Mitglied: Oekonom Johannes Mai von Staden. Großherzogliches Kreisamt Friedberg.

A

Friedberg den 30. Mai 1871.

unfrankirt und mit dem Namen des Absenders und dem Dienstsiegel

für die Zukunft hiernach bemessen. Großherzogliches Landgericht Friedberg. Zimmermann.

Deutsches Reich. Darmstadt. Nach weiter hier eingelangten Nachrichten wird sich das Hauptquartier der Gr. Hess.(25.) Division am 3. und 4. Juni in Lünivülle, am 5. und 6. in Saarburg, am 7. in Zabern, am 8. u. 9. in Hochfelden, am 10. 11. u. 12. in Weißenburg. am 13. u. 14.

in Landau und am 15., 16. und 17. in Mann-

heim befinden.

Berlin. Reichstagssitzung vom 2. Juni. Erste Berathung des Gesetzentwurfes, betreffend die Entschädigung der deutschen Rhederei. Staats- minister Delbrück erklärt, die Arbeit sei derartig gewachsen, daß die Erledigung derselben die Dauer der gegenwärtigen Session übersteigen würde. Die Regierung habe es daher für angezeigter gehalten, die Vorlagen auf die dringenden, unverschiebbaren Gegenstände zu beschränken. Die Gegenstände, am die es sich handele, lägen in drei Gesetzent würfen vor; ein viertes Gesetz, welches bezwecke, dem Reichskanzler zur Beschaffung von Betriebs- mitteln für die elsaß ⸗lothringischen Eisenbahnen einen Credit von vorläufig 5 Mill. Thlrn. zu röffnen sei in Vorbereitung. Was die erste Vor- age anbelangt, so sei es ungemein schwierig, eine destimmte Summe, welche für die Entschädigung der Rhederei nothwendig sei, zu nennen. Die aufgestellte Rechnung ergab circa 3 Mill. Der weite Gesetzentwurf, betreffend die Entschädigung ver ausgewiesenen Deutschen, gebe die Höhe des rforderlichen Betrages an. Bezüglich der dritten Borlage(Ersatz von Kriegsschäden und Kriegs- elstungen) sei die Feststellung des Betrages für

etzt unmöglich. Die Entschädigung für Kehl und Altbreisach sei in der Vorlage nicht inbegriffen;

bierüber sowie über die Beschädigungen in der

Umgegend von Metz und die stattgehabten Requi- sitionen würden sich Feststellungen erst später machen lassen. Hierauf wurde über die Vorlage bezüglich der Rhederei die zweite Berathung geschlossen. Es folgt hierauf die erste Berathung des Gesetz entwurfs, betreffend die Gewährung von Beihülfen an aus Frankreich ausgewiesene Deutsche. Im Laufe der Debatte ergriff Fürst Bismarck das Wort. Derselbe erklärt, daß man allerdings nach Kräften helfen müsse, daß Frankreich aber nicht so viel besitze, um uns vollständig zu entschädigen; er sei nicht wenig erstaunt gewesen, als ihm For derungen der Vertriebenen auf Höhe einer Milliarde angemeldet wurden. Man babe beim Abschlusse des Friedensvertrages das Möglichste zu erreichen gesucht, und hiernach sei bei der Abmessung der Entschädigung verfahren worden. Er warne vor übertriebenem Mitleid und bitte nur zu erwägen, wie am besten zu helfen sei. Die in Frankreich für die Vertriebenen eingezogenen Contributionen betrügen 7 Millionen Francs, welche auf 2 Mill. Thaler erhöht worden sind, und glaubt Fürst Bismarck, daß dadurch den dringendsten Bedürf nissen entsprochen sei; er bitte, sich dem Princip der Vorlage anzuschließen. Das Haus beschließt zweite Berathung. Es folgt erste Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Entschädigung für Kriegsschäden und Kriegsleistungen. Staatsmi nister Delbrück erklärt: der Bundesrath habe es für seine Pflicht gehalten, bei Feststellung des Schadenersatzes so viel als möglich zu gewähren und bei der Vertheilung möglichst parteilos zu verfahren. Er bitte, der Vorlage zuzustimmen. Fürst Bismarck weist auf die vorhandenen Störungen

in den Verkehrsverhältnissen hin, welche sich auch in andern Richtungen als sehr nachtheilig fühlbar gemacht hätten, und bittet um beschleunigte Be- rathung. Das Haus beschließt zweite Berathung.

3. Juni. Reichstag. Bei der dritten Lesung des Gesetzentwurfes, betreffend Elsaß-Loth⸗ ringen, erklärt Fürst Bismarck: Seinem Austreten in der letzten Debatte habe keine Willkür zu Grunde gelegen, er habe vielleicht einen nicht hinreichend klaren Ausdruck gebraucht, weil er seine Aeuße rungen nicht gehörig vorbereitet gehabt. Die Re- gierung werde vielleicht schon vor dem Jahre 1873 vorschlagen können, daß die Elsässer an der Reichs- gesetzgebung Theil nähmen, auch wolle er, daß die Elsässer schon früher in den Bundesrath zu⸗ gelassen würden, aber die Landesgesetzgebung dürfe nicht dem Reichstage vorbehalten werden. Es wäre eine Beeinträchtigung der Elsässer, wenn, während alle übrigen deutschen Stämme ihre An- gelegenheiten selbst verwalten könnten, sie(die Elsässer) allein davon ausgeschlossen würden. Die Regierungen würden die Elsässer einstweilen scho⸗ nender behandeln, als es der Reichstag thun würde, deßhalb wünsche er möglichst lange unge- stört die Geschäfte des Landes führen zu können. In diesem Sinne beharre er bei dem Wunsch, einen längeren Termin der Dictatur festzuhalten. Er habe keine Cabinetsfrage gestellt, sondern nur gesagt, daß er unter diesen Verhältnissen die Leitung des Elsasses nicht übernehmen wolle. Er bitte, wenn er bei längerer Abwesenheit nicht ganz vor- bereitet spräche, aus der Art und Weise, wie er eine Sache vertrete, nicht sofort Schlüsse auf eine tiefer liegende Verstimmung zu zieben. Man möge der Reizbarkeit etwas zu Gute halten. Im wei⸗

Oberhessischer Anzeiger.