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Samstag den 6. Mai.
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N 53.
Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg. Friedberger Zntelligenzblatt. Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samslag N Amtlicher Theil. Betreffend: Die Vertilgung der Maikäfer. Friedberg den 4. Mat 1871.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg
an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kteises und den Großherzoglichen Polizei-Commissär zu Wickstadt.
Die außererdentliche Zahl, in welcher sich dieses Jahr die Mai— käfer zeigen, erfordert im Interesse der Landwirthschaft rasche und Wir beauftragen Sie daher durch öffentliche Bekanntmachung zur Einsammlung von Mai—
energische Maßregeln zu deren Vertilgung.
aufzufordern.
käfern gegen eine von dem, zu diesem Behufe sofort zu berufenden,
Betreffend Die Ausführung des Gesetzes wegen der Kriegsleistungen und deren Vergütung.
i Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien Assenheim, Bauernheim, Bußbach, Dorn⸗Assenheim,
Gemeinderath festzusetzenden, Vergütung aus der An die indessen 12 kr. für den Kumpf nicht übersteigen darf, unverzũglich Die Ablieferung und Vertilgung der eingesammelten Maikäfer hat unter Aufsicht zu geschehen.
irre pr.
Friedberg den 3. Mai 1861.
Ilbenstadt, Langenhain, Bad⸗Nauheim,
Nieder⸗Florstadt, Nieder-Mörlen, Ober- Wöllstadt, Schwalheim, Weckesheim.
Unsere Auflage vom 7. März d. J, Amtsblatt Nr. 4., wollen Sie umgehend erledigen.
Betteffend: Die Ausführung des Gesetzes über die Portofreiheiten im Gebiet des norddeutschen Bundes, bier die Aversionirung der von den Großherzoglichen Behörden in Nordhessen zu zablenden
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg 1) an die Großherzogliche Bürgermeisterei Nieder- Weisel, 2) an dte Kirchenvorstände zu Lan genhain, Griedel, Nieder-Mörlen, Ober⸗Mörlen, Ober⸗Rosbach, Rockenberg, Weckesheim, Wölfersheim, 3) an die Schulvorstände zu Langenhain, Nieder-Mörlen, Ober-Mörlen, Ober⸗Rosbach, Ostheim, Rockenberg, Weckesheim und Wölfersheim. Wir sehen binnen 2 Tagen der Erledigung unserer Auflage vom 11. Februar d. J., Nr. 19 des Oberhessischen Anzeigers, bei
Porto- ꝛc. ꝛc. Beträge.
Ordnungsstrafe entgegen.
2
Ter a p p.
Friedberg den 4. Mai 1871.
Trapp.
5 Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg. Heinrich Karl Hoffmann von Schwalherm ist als Gemeinde-Einnehmer der dasigen Geweinde ernannt und verpflichtet worden. Wilhelm Hoffmann J. von Oorheim ist als Leichenbeschauer für die Gemeinde Dorheim ernannt und in Pflicht genommen worden.
Deutsches Reich.
Darmstadt. Am 28. April wurde Ober⸗ lieutenant Koch im 2. Jäger-Bataillon zum Haupt⸗ mann, am 29. April Major à la suite Graf von Erbach-Schönberg zum Oberstlieutenant ernannt und dem Lieutenant à la suite Frei- herrn von Botzheim unter Entlassung von der Dienstleistung bei dem Ersatzbataillon 1. In- fanterieregiments der Charakter als Oberlieutenant ertheilt. f
— Durch Decrete vom 28. v. Mts. wurde der Ober- Staatsanwalt bei dem Hofgerichte der Provinz Oberbessen Maximilian von Buri in gleicher Eigenschaft an das Hofgericht der Provinz Starkenburg versetzt, der Staatsan⸗ walt bei dem Bezirksstrafgericht Darmstadt Wil⸗ belm Maurer zum Ober Staatsanwalt bei dem Hofgerichte der Provinz Oberhessen und der Landgerichts⸗Assessor bei dem Landgericht Fried- berg Adolyh Steinberger zum Staatsan- walt bei dem Bezirksstrafgericht Darmstadt er- nannt. 1
Mainz. Am 1. Mai begannen vor dem Assisengerichte der Provinz Rheinhessen die Ver handlungen ber vielbesprochenen Octroi-Angelegen⸗ heit. Sieben Angeklagte waren vor den Schran⸗ fen erschienen. Die erste Sitzung befaßte sich ausschließlich mit Zusammensetzung des Hofes, Vorlesung der Anklageacte und des Verweisungs Urtheils, Vernehmung der Angeklagten über ihre Personalien und einer Auseinaadersetzung der zu beurtheilenden Fälle Seitens des Herrn General- staatsprocurators Dr. Belluc.
— Vor dem Bezirksstrafgerichte ist nun auch in der Anklagesache gegen niedere Bedienstete der Ludwigsbahn wegen einfachen Diebstahls von Mi⸗ litäreffecten, Hehlerei und Gehülfenschaft an die⸗ sem Vergehen entschieden worden. Bei einem der
Beschuldigten hat die Untersuchung ein ganzes Magazin von Decken, Montirungsstücken ꝛc. er⸗ hoben, und bildeten die Ueberführungsstücke einen recht ansehnlichen Haufen. Das Gericht verur- theilte die beiden Hauptbeschuldigten, nämlich jenen Inhaber der Militärdecken c., sowie den Ge⸗ hülfen, welcher zur Versendung der gestohlenen Gewehre nach Lüttich behülflich war, zu 4 Wochen Gefängniß, sieben andere zu 14, 10 und 1 Tag; zwölf Beschuldigte wurden freigesprochen. Außer- dem sind noch mehrere Beschuldigte vor die Assisen des nächsten Quartals verwiesen.
Berlin. Elsaß⸗Lothringen soll bald eine Communalvertretung erhalten, die liberaler sein würde, als die von der Nationalversammlung in Versarlles für Frankreich angenommene. Eine
Provinzialvertretung wird voraussichtlich später nachfolgen. — 2. Mai. In der heutigen Sitzung des
Reichstags gab bei der Berathung des Gesetz— entwurfs, betreffend die Vereinigung von Elsaß⸗ Lothringen mit Deutschland, Fürst Bismarck fol gende Erklärung ab: Vor zehn Monaten wollte Niemand in Deutschland den Krieg, Alle aber waren entschlossen, den aufgezwungenen Krieg durchzuführen und Garantien gegen die Wieder- kehr der französischen Angriffe zu suchen. Frank, reich, im Besitz des Elsasses, bedrohte Deutsch⸗ land ununterbrochen. Am 6. August 1866 über- reichte mir der französische Botschafter das Ulti⸗ matum, Mainz an Frankreich abzutreten oder so⸗ fortige Kriegserklärung zu erwarten. Nur Na- poleon's Krankheit verhinderte den Ausbruch des Krieges. Während des letzten Krieges machten neutrale Mächte Vermittlungsvorschläge. Zunächst sollien wir uns mit den Kriegskosten und der Schleifung der Festungen begnügen. Dies genügte
zurückgeschoben werden. Man schlug ferner vor, Elsaß⸗Lothringen zu neutralisiren. Dieser neutrale Staat würde aber weder kie Lust noch die Kraft besessen haben, im Kriezsfalle seine Neutralität zu bewahren. Wir mußten Elsaß mit Deutsch⸗ land zur Sicherung, des europäischen Friedens territorial vereinigen. Allerdings steht dem die Abneigung der elsaßzschringer Bevölkerung ent⸗ gegen; doch ist diese Bevölkerung auch kerndeutsch und bildete in Frankreich vermöge ihrer edlen deutschen Eigenschaften eine Art Aristokratie. Wir werden mit deutscher Geduld und Liebe diese Be⸗ völkerung wiederzugewinnen suchen, namentlich werden wir der Bevblkerung Gemeindefreiheit ge⸗ währen. Der Bundesrath werde alle vom Reichs- tag vorgeschlagenen Abänderungen mit Sorgfalt prüfen.„Arbeiten wir zusammen mit gegensei⸗ tigem Vertrauen!“ Nach kurzer Debatte wird der Antrag Bernuth's, die Vorlage an eine Com- mission von 28 Mitgliedern zu verweisen, fast einstimmig angenommen. Bezüglich der Petition des Kaufmanns Müller in Mainz, betreffend die schlechte Verpflegung der deutschen Truppen in Frankreich, hat die Commission anläßlich der ihr vom Bundescommissär gemachten Erklärung, daß für alle Truppen gleichmäßig die Gewährung der vollen Feldportion und außerdem noch eine Geld- zulage bewilligt worden, Tagesordnung beantragt. Im Verlauf der Discussinn nimmt Graf Moltke das Wort und erklärt, diese Klagen hätten größten theils ihren Grund in dem Mißmuthe der Sol- daten, daß sie nach geschlossenem Frieden durch die Unruhen in Frankreich gehindert würden, nach Hause zurückzukehren. Die Verpflegung der Truppen sei eine ausreichende und was die Ber- pflegung überhaupt anlange, so sei dieselbe in dem großen Kriege eine bisher unerhörte gewesen; die
uns nicht; die Ausfallsbastion Frankreichs mußte Armee werde, davon sei er überzeugt, dies dank⸗


