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1871.
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Donnerstag den 3. August.
M90.
sischer Anzeiger.
Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.
Friedberger Intelligenzblatt.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Für die Monate August und September kann auf den„Oberhessischen Anzeiger“ bei der Verlags-Expedition mit 20 kre, bei den Poststellen mit 32 kt. abonnirt werden.
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Um vorgekommenen unangenehmen Mißverständnissen und Irrungen, welche bei mündlichen Bestellungen von Inseraten leicht entstehen konnen, fuͤr die Folge vorzubeugen, bitten wir Inserat-Aufträge nur schriftlich aufgeben zu wollen.
Die Expedition
Amtlicher Theil.
Betreffend: Unterffützung der Familien der zum Dienst einberufenen Reserve-, Ersatzreserve⸗- und
Landwehrmannschaften.
Friedberg den 31. Juli 1871.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Die Saäumigen werden an Erledigung unserer Verfügung vom 6. d. M., Oberhessischer Anzeiger Nr. 79, erinnert.
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Haas, Kreis- Assessor.
Betreffend: Die Voranschläge der Gemeinden des Kreises Friedberg für 1872.
Friedberg den 25. Juli 1871.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Wir beauftragen Sie nunmehr, in soweit dies nicht schon von Ihnen geschehen ist, mit der Aufstellung der rubricirten Voranschläge sofort zu beginnen und die Arbeiten so zu beschleunigen, daß bis zum 10. September d. J. die Voranschläge bei uns einlangen.
Wir empfehlen Ihnen die genaue Beachtung unseres Aus- schreibens vom 13. Juli 1870, Oberhessischer Anzeiger Nr. 83, nament- lich bezüglich des Abschlusses der Beilage 4, insoweit dasselbe bei Aufstellung des obigen Voranschlags zu berücksichtigen bleibt und ver— weisen weiter auf unser Amtsblatt Nr. 7 vom 17. Mai d. J. zur gleichmäßigen Berücksichtigung. Weiter sind die zu den anderen Vor— anschlägen, insbesondere zu denen von 1871, gemachten Bemerkungen und gegebenen Beschlüsse nicht außer Acht zu lassen, damit ähnliche Ausstellungen vermieden werden. a
Dann bemerken wir noch weiter:
1) Es ist das neu redigirte Formular zu den Voranschlägen zu be— nutzen und es ist nach den Vorschriften des oben angezogenen Amtsblattes Nr. 7 genau zu verfahren.
2) Nach dem Gesetz vom 1. Oktober 1870, die Pensionirung der Volksschullehrer betreffend(Regierungsblatt Nr. 48), ist für
jede definitio errichtete Schulstelle ein jährlicher Betrag von 10 fl. zum Schullehrer-Pensionsfonds zu entrichten. Die ser Beitrag ist unter Rubrik 135 zu wahren. Wenn und so lange Gemeinden aus ihren Mitteln Zuschüsse zu Pensionen von Schul⸗ lehrern leisten, bleiben dieselben bis zum Betrag dieser Zuschüsse von der Entrichtung von Beiträgen zu dem allgemeinen Penssons— fonds befreit.
3) Die Beiträge zur Kreiskasse, welche unter Rubrik 161 resp. 129 vorzusehen sind, werden Ihnen besonders mitgetheilt.
4) Da am 1. Januar 1872 die neue Maaß und Gewichts ordnung in Kraft tritt, so müssen schon in den aufzustellenden Voran— schlägen auch die neuen Maaße und Gewichte zur Anwendung kommen. Bei dem Flächenmaaße sind vorerst noch die Angaben in den Grundbüchern zu Grunde zu legen.
5) Bei den vorgesehenen Kapitalrückzahlungen in 3. Klasse ist stets genau anzugeben, ob damit etwa ältere Kriegsschulden oder andere Passivkapitalien getilgt werden sollen.
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Haas, Kreis-Assessor.
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Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg Schulvorst än de
an die Kirchen⸗ und
Friedberg den 25. Juli 1871.
des Kreises.
Wir empfehlen Ihnen die vorschriftsmäßige Benachrichtigung uber die Bedürfnisse der Kirchen und Schulen, welche in den Gemeinde— Voranschlägen für 1872 zu wahren sind, alsbald den betreffenden Bürgermeistereien mitzutheilen.
J d, K.: Haas, Kreis, Assessor.
Betreffend: Das Reichsgesetz vom 14. Jun 1871 wegen Gewährung von Beihülfen an Ausgewiesene. Friedberg am 1. August 1871.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg 51 h, an die Großherzogliche Polizeiverwaltung zu Bad-Nauheim und die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Wir benachrichtigen Sie hierdurch, daß Großherzogliches Ministerium des Großherzoglichen Hauses und L Aeußern im Einver⸗ standuiß mit Großherzoglichem Ministerium des Innern die Ausführung des Reichsgesetzes vom 14. Juni l. J., die Gewährung von Beihülfen an ausgewiesene Deutsche betreffend, für das Großherzogthum einer besonderen Commission, bestehend aus dem Großherzoglichen Provinzialdirector Goldmann als Vorsitzenden, dem Großh. Commerzienrath Fink und dem Großh. Legationsrath von Werner übertragen hat.
Jed. Ki Haas, Kreis-Assessor.
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Nachdem Seine Königliche Hoheit der Großherzog in Friedberg wieder Aufenthalt genommen haben, sind Eingaben an Allerhoͤchst⸗ denselben bis auf Weiteres dahin zu richten. Im Allerhöchsten Auftrage bringen wir dies zur Kenntniß der Kreisangehörigen, Friedberg den 2. August 1871. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. J. B. d. K.: Haas, Kreis, Assessor.


