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1871. 8
Samstag den 3. Juni.
M 64.
berhessischer Anzeiger.
Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.
Friedberger Intelligenzblatt.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Amtlicher Theil.
Betreffend: Maßregeln gegen wandernde Zigeunerbanden.
Friedberg den 30. Mai 1871.
f Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien, Großherzogliche Polizeiverwaltung Bad-Nauheim, Großherzoglichen Polizei-Commissär in Wickstadt und Großherzogliche Gendarmerie des Kreises.
Von dem im Abdruck nachfolgenden Rescript Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 15. d. M. zu Nr. M. d. J und zur genauen Beachtung Kenntniß.
geben wir Ihnen zu Ihrem Bemessen
4816 Trapp.
Das Großherzogliche Ministerium des Innern an die Großherzoglichen Kreisämter.
Das häufige Vorkommen von Zigeunerbanden in einigen Theilen des Reichsgebietes und die dadurch herbeigeführte Gefährdung der offentlichen Ruhe und Sicherheit, hat dem Reichs kanzleramt Veran- lassung gegeben, Maßregeln zur Fernhaltung von dergleichen Banden bei den Landesregierungen in Anregung zu bringen. Als deßfalls wirksame Maßregeln haben sich die Verhinderung des Uebertrittes fremder Zigeunerbanden auf das Reichsgebiet und Versagung von Legitimationsscheinen zum Gewerbebetrieb im Umherziehen für Mit, glieder von fremden Zigeunerbanden bewährt.
In erster Beziehung sind die geeigneten Anordnungen getroffen worden. Zur Aus führung der den Gewerbebetrieb im Umherziehen detreffenden Maßregel innerhalb des Großherzogthums weisen wir Sie an, Zigeunern, welche in Deutschland nicht heimathberechtigt ind, die Ertheilung von Legitimationsscheinen z u m Gewerbebetrieb im Umherziehen zu versagen.
Bei Ertheilung von Legitimations scheinen zum Gewerbebetrieb im Umherziehen an solche Zigeuner, welche in Deutschland heimathberechtigt sind, wollen Sie mit der größten Vorsicht verfahren und Ligitimationsscheine nur dann ertheilen, wenn eine sorgfältige Prüfung ergeben hat, daß keiner der in§. 57. der Ge— werbeordnung aufgeführten Hinderungsgründe vorliegt.
Kann insbesondere der Nachweis eines festen Wohnsitzes von dem um einen Legitimationsschein Nachsuchenden nicht erbracht werden, so ist die Erlaubniß zum Gewerbebetrieb im Umherziehen stets zu verweigern.—
Sie wollen sich hiernach bemessen, und die Ihnen untergebenen Großherzoglichen Bürgermeistereien, Polizeiofficianten geeignet be— deuten.
v. Bechtold. Rautenbusch.
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Betreffend: Tollwuth bei Hunden.
m a ch u n g.
Wir bringen zur öffentlichen Kenntniß, daß, nachdem seit unserer, die Einsperrung der Hunde in den Gemeinden Assenheim, Bruchen—
Fauerbach b. Fr., Friedberg, Ilbenstadt und Ossenheim anordnendeu, Verfügung vom 2. d. M., ein weiterer Fall von Tollwuth
nicht vorgekommen ist, nach Anhörung des Großherzoglichen Kreisveterinäramts Friedberg, eine Milderung der Sperrmaßregel insofern giermit eintreten soll, als Hunde, welche an der Leine geführt werden oder mit einem vorschriftsmäßigen Maulkorb, von welchen ein Muster zei der betreffenden Großherzoglichen Bürgermeisterei einzusehen ist, versehen sind, davon ausgenommen sind.
Friedberg den 31. Mai 1871.
Großherzogliches Kreisamt Friedberg. a
Den landwirthschaftlichen Lehreursus für Volksschullehrer zu Darmstadt betr.
Der mit Genehmigung Gr. Ober⸗Studieu⸗Direction unter Mit— virkung der landw. Provinzial-⸗Vereine des Landes in Darmstadt ein— zerichtete landw. Lehrcursus für Volksschullehrer wird auch pro 1871 ortgesetzt werden. Derselbe beginnt am Montag den 17. Juli und endigt am Donnerstag den 31. August.
Der Unterricht wird in zwei Abtheilungen ertheilt werden. Von diesen ist die erste für die neu hinzutretenden Lehrer, die zweite tagegen für solche Zuhörer bestimmt, welche bereits im Jahr 1869 an dem Cursus Theil genommen haben.—
Die Vorlesungen werden sich erstrecken auf:
I. Cursus: II. Cursus: St. p. Woche: St. p. Woche:
6 Chemie
in Rücksicht auf Agricultur Dr. Hallwachs.
95 Physik“ f a
3 2— Mineralogie„ Direcior Ludi
4)— 2 Geognosie e Derseiße⸗ 5
5 2 2 Botanik N„Prof. Dr. Dippel.
80 3 tee.„. Dr. Metzler.
7 3 2 Gesmetrie in Anwendung auf Flächen⸗ und Körper-Be rechnungen. Gymnasiall. Dr. Lips.
9 4 6 Lanbwichtschaftliche Betriebslehre. General-Secretär von
Langsdorff.
95— 2 Landwirthschaftliche Buchhaltung C. Leisewitz.
10 3 baue n„ Dr., Vogel.
11 3— Landwirihschaftliche Maschinen und Gee eee e ie
12 1— Handelsgewächsbau Derselbe.
13 3 3 Thierproductionslehre. C. Leisewitz.
10 2 2 Obst⸗ und Weinbau. Hofgäriner R. Noack II.
Der Unterricht wird durch Excurstonen, praktische Demonstrationen und Conversationen vervollständigt. Für die Zuhörer der zweiten Abthelung werden außerdem 4 Nachmittage p. Woche zu Uebungen im Anstellen von chemischen und physikalischen Experimenten, im Be— stimmen von Mineralien und Pflanzen, im Gebrauche des Mikroskopes ꝛc. verwendet werden.
Nach Beendigung des Cursus findet für diejenigen Zuhörer, welche die zweite Abtheilung besucht haben, und ein vollständiges Zeugniß über ihren Fleiß und ihre Leistungen beanspruchen wollen, an einem noch näher zu bestimmenden Termin eine schriftliche und mündliche Prüfung vor dem Collegium der Docenten statt.
Diejenigen Lehrer, welche sich um die Zulassung zum Unterrichts, Cursus bewerben wollen, werden ersucht, hinsichtlich der Erwirkung der Erlaubniß zur Theilnahme au dem Unterrichte, soweit dieser nicht in die Schulferien fällt, sich an ihre vorgesetzte Behörde, hinsichtlich etwa gewünschter Unterstützungen für Bestreitung ihres Unterhaltes aber an die betr. landw. Provinzial⸗Vereine(in Starkenburg an die landw. Bezirksvereine) oder an ihre Gemeinden zu wenden.
Außer den Lehrern ist auch Landwirthen und sonstigen Freunden der Landwirthschaft die Theilnahme an dem Lehr-Cursus gestattet.
Anmeldungen zum Besuche des Cursus find längstens bis zum 18. Juni d. J. an uns einzureichen.
Darmstadt, am 24. April 1871.
Großherzogl. Centralstelle für die Landwirthschaft und die landw. Vereine. Dr. Goldmann. Krämer.
Deutsches Reich. Darmstadt. gamm des Prinzen Ludwig angekommen, nach pelchem die hessische Division am 29. Mai den heimmarsch angetreten hat. Die Truppen nehmen die Route Zabern, Weißenburg, Landau, Mann— tim und werden am 20. Juni hier eintreffen.
Berlin.
Der Reichstag erledigte in seiner Am 31. Mai ist ein Tele- Sitzung vom 31. Mai Petitionen ohne allgemeines Interesse. Die nächste Sitzung findet morgen statt. — Der„Börsencourier“ meldet, daß in Frank- auszusetzen, bis die Commission über den Bau furt a. M. nicht bloß eine Bankagentur, sondern ein Bankdirectorium errichtet werden soll.
— Reichstag am 1. Juni.
des Gesetzentwurfes, betreffend den Erweiterungs- ba für das Dienstgebäude des Reichskanzleramtes. Dunker beantragt, die Beschlußfassung hierüber
des Parlamentsgebäudes schlüssig sei. Minister Delbrück erklärt, das vorliegende Project präju⸗ dieire in keiner Weise den Bau des Parlaments-
Erste Berathung


