Ausgabe 
31.3.1870
 
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mals die gesetzlich erforderliche Zahl Stimmen für die beantragte Einführung der einheitlichen Vollsschule nicht erreicht. 58 der anwesenden Mitglieder des großen Ausschusses haben sich für die einheitliche Volksschule, 41 dagegen ausgesprochen. 62 Stimmen waren erforderlich, um die einheit liche Schule zu beschließen.

Karlsruhe. Die erste Kammer genehmigte heute einstimmig den Bau folgender Eisenbahnen: 1) im Wutachthale, 2) von Neckargemünd nach Eberbach, 3) von Mannheim nach Rosengarten (Worms); ferner nahm die Kammer den Gesetz⸗ vorschlag, betreffend die Abkürzung des Abgeord⸗ netenmandats(auf 4 Jahre) einstimmig an.

Die Abgeordnetenkammer nahm die Militär- strafgerichtsordnung einstimmig an. Dieselbe führt unter Anderem Mündlichkeit und Oeffentlichkeit des Verfahrens ein.

Oesterreich. Wien. DieN. fr. Pr. versichert, der Ueberschuß, welcher von der cis⸗ leithanischen Finanzverwaltung im vorigen Jahr erzielt worden sei, betrage reichlich 10 Millionen Gulden. Der Finanzminister werde deßhalb die Herabsetzung des Zeitungsstempels auf die Hälste beantragen.

Frankreich. Paris. Im Senat legte der Justizminister Ollivier das Senatsconsult vor, welches die gesetzgebende Gewalt zwischen dem Senat und der Deputirtenkammer theilt und ver⸗ schiedene Artikel der Verfassung, namentlich die Artikel 33 und 57, aufhebt. Die Senatoren werden darnach vom Souverain ernannt. Ihre Zahl kann vermehrt werden; über das Budget bat ausschließlich der gesetzgebende Körper zu be⸗ schließen. Ollivier sagte: Ihre Wahlbefugniß wird eine Verminderung erleiden, aber Sie werden dem Lande dieses Opfer bringen und damit dem Kaiser behüflich sein, Frankreich die Freiheit wieder zu geben.(Beifall.)

Wie aus guter Quelle versichert wird, soll Frankreich auf seiner Forderung, einen Special⸗ gesandten zum Concile abzusenden, nicht bestehen.

In Paris wurde die Freisprechung des Prinzen erst mit Erstaunen, dann fast allgemein mit Unwillen aufgenommen; doch kam es nirgends, auch nicht an dem Bahnhof, auf welchem die Hauptmitwirkenden des Processes von Tours ein- trafen, zu einer öffentlichen Kundgebung. Die radicalen Blätter stellen das Verdict von Tours bitter als einen Triumph für ihre Sache dar. So sagt Louis Ulbach in derCloche:Wir wagten nicht, ein so schönes Resultat auch nur zu träumen. Nicht wir werden eine Klage, eine Recrimination, noch weniger einen Racheruf ver⸗ nehmen lassen. In dem Augenblicke, da das Kaiserreich erlischt, belohnt nichts besser unsere langjährige Resignation, stärkt nichts unsere Hoff⸗ nungen mehr, als diese einem Mörder, der Bonaparte heißt, feierlich zuerkannte Straflosigkeit. Der Rappel sagt:Der Prinz Peter Bonaparte ist freigesprochen. Wenn die republikanischen Blätter allein es meldeten, so würde man natürlich glauben, daß sie das Kaiserreich verläumden. Aber man braucht nur die Regierungsorgane zu lesen und man wird sehen, daß das Kaiserreich die Sache eingesteht. Die Bürger haben also jetzt nur Eines zu thun: Revolver zu kaufen, sich vor dem Prinzen in Acht zu nehmen und sich selbst zu beschützen. Bon mehreren Seiten wird behauptet, daß die Geschworenen ihr Verdict mit 18 gegen 18 Stimmen gesprochen haben; bekanntlich entscheidet Stimmengleichheit zu Gunsten des Angeklagten. DerPatrie wird versichert, daß in Folge einer Verfügung des Kaisers der Prinz Peter Bonaparte und seine Familie auf unbestimmte Zeit ihren Aufenthalt im Auslande nehmen werden. Die Presse spricht von einem förmlichen Verbannungs⸗ Decret.

Tours. Depeschen vom 27. ds. melden: Heute hat die Verhandlung gegen den Prinzen Peter Bonaparte ihr Ende erreicht. Der Prä⸗ sident schloß um 1 Uhr 40 Min. sein Resume, um 2 Uhr 40 Min. hatte die Jury ihre Be⸗ rathung beendigt. Das Verdiet verneint alle Schuldfragen. Der Prinz wurde freigesprochen und seiner Haft entlassen. Im Civilprozeß wurde

der Prinz zur Zahlung der für die Familie Noir aus dem Verfahren entstandenen Kosten, sowie zu einem Schadenersatz von 25,000 Frs. nebst Zinsen verurtheilt.

Tours. Die weitern Verhandlungen im Prozesse Bonaparte nahmen am 25. um 11½½ Uhr ihren Anfang. Advokat Floquet nimmt sein Plaidoyer wieder auf. Er spricht zuerst von dem Schmerze der Eltern des Ermor⸗ deten, die denselben mit stiller Ergebung ertragen und bringt dann einen Brief von Noirs Vater zur Verlesung. Floquet verlangt eine gesetzliche und ehrliche Gerechtigkeit. Ich werde beweisen, sagte er, daß der Angeklagte einen Mord begangen hat, den nichts rechtfertigt, und ich denke, meine Aufgabe wird eine leichte sein. Gegen den An⸗ geklagten rufe ich nur ein Prinzip an, das große Prinzip der Gleichheit. Man proklamirt die Gleichheit Aller vor dem Gesetze mit lauter Stimme. Wenn sie im vorlie⸗ genden Falle beobachtet worden wäre, so würde ich keine große Mühe haben, Ihnen die Wahrheit darzuthun. Glauben Sie, daß es einem Privatmann gestattet worden wäre, nach dem Verbrechen Freunde zu sich kommen zu lassen, um mit ihnen ein Vertheidigungssystem auszu⸗ arbeiten? Prüfen Sie, meine Herren, wie der Prozeß ein⸗ geleitet worden ist. Ansangs macht man gar keine Con⸗ statirungen. Der Commissär stattet Seiner Hoheit einen Besuch ab. Um sechs Uhr Abends wird endlich der Prinz nach der Conciergerie gebracht, wo er volle Freiheit und Muse hat, alle Welt zu empfangen. Für ihn war das eine stets geöffnete Wohnung, in ber er sich von Amts⸗ personen umgeben sah, die gegen ihn procediren sollten. Man hal gesagt, man muß um jeden Preis den gehässigen Charakler fernhalten, den die Thatsachen an sich darboten. Und dann überließ man sich herolsch⸗komischen Anstren⸗ gungen, um dahin zu gelangen, eine Provocirung zu etabliren. In seinem Vergleiche zwischen den drei bei der Sache betheiligten Personen, dem ermordeten Victor Noir, Herrn de Fonvielle und dem Prinzen Peter Bonaparte zieht Herr Floquet sehr scharf gegen Letzteren zu Felde. Was hat man gegen Victor Noir gesagt? Man hat ihm nur ein etwas lebhaftes Wesen vorwerfen können. Was Herrn de Fonvielle betrifft, so ist er ein eisriger, aber red⸗ licher Mann, den ich achte und brüderlich liebe. Man hat versucht einen Makel auf seine Ehre zu werfen; man wird dazu nicht gelangen. Gehen wir zum Prinzen über. Sehen wir, welche der drei Persönlichkeiten in dieser trau⸗ rigen Scene die heftigste ist. Der Angeklagte! Aber er ist bereits zu einer Geldbuße von 200 Frs. verurtheilt worden, weil er dem Herrn Gastin, einem Volks-Reprä⸗ sentanten, eine Ohrfeige gegeben hat. Er war nicht ehrerbietiger gegen das Barreau im Jahre 1849 als im Jahre 1870.(Der Prinz unterbricht und sagt einige un⸗ verständliche Worte.) Herr Floquet fährt fort: Im Jahre 1831 ist der Prinz wegen Mordes von der päpstlichen Jusliz zum Tode derurtheilt worden. Er ist ein Aben⸗ teurer. In Kanino finden wir ihn wieder, wo er Händel mit der Gendarmerie hat.(Der Prinz unterbricht von Neuem: Es ist also ein gegen mich angelegtes Complott, um mich aus meiner Ruhe zu bringen. Der Präsident: Nun denn! vereiteln Sie das Complott durch ihre Ruhe.) Herr Floquet weist nach, daß der Angeklagte sich nicht im Zustande legitimer Vertheidigung befunden habe. Er hebt hervor, daß er auf Denjenigen geschossen habe, der seinem eigenen Geständniß gemäß keine Pistole hatte. Der Angeklagte, der sehr aufgeregt scheint, spricht einige Wor te aus, die der Präsident unterbricht. Herr Floquet fährt fort und verlangt von der Jury, den Angeklagten des Mordes schuldig zu erklären, denn die Geschichte mit der Ohrfeige könne nicht zugegeben werden. In der Nach⸗ miilagssitzung erhielt der zweite Vertreter der Familie Noir, Laurier, das Wort. Er weist auf die merkwür⸗ digen und widerspruchsvollen Aussagen der Entlastungs⸗ zeugen hin und kritisirt das eingehaltene Verfahren. Er schilbert das gutmüthige Wesen des Ermordeten und zieht eine Parallele zwischen ihm und Peter Bonaparte.Wo dieser gewesen ist, sagt er,in Rom, in Albanien hat er Blulspuren hinterlassen, er war in Afrika ungefügiger Soldat, ohrfeigt in Paris einen Greis. Noir betriit dieses von Pistolen strotzende Haus. Er geht hinauf. Man schießt. Niemand rührt sich. Und das geht bei einem Bonaparte vor sich. Wir befinden uns wohl im 16. Jahr⸗ hundert. Das ist kein Bonaparte, sondern ein Borgia. Er wird vom Präsidenten unterbrochen. Laurier sähet fort: Er nehme nur die Waffen in die Hand, welche ihm der Angeklagte in die Hand gebe. Wer habe die Zeugen Rochesoct's Handlanger genannt und durch diesen Schimpf provocirt, und der Beleidigung ein Verbrechen folgen lassen? Der Angeklagte, dessen unbezähmbare Natur und gewaltsame ordnungswidrige Leibenschaften sogar der Prä⸗ sident nicht verdecken kann, sondern selbst konstatirt. Die Aussagen der Entlastungszeugen seien nichts als Altweiber⸗ geschwätz; insbesondere gelte dies von der Aussage des Zeugen Morel, eines Charlatans, ber sich mit der Fabri⸗ kation von Haarfärbemitteln beschäftigt. Der sieht die Spur einer ungeheueren Ohrfeige; dann kommt Dr. Pinel und sieht beinahe gar nichts; dann kommt Hr v. Cassag⸗ nac und sieht wieder ungeheure Spuren, und heute ist die Ohrfeige gar zu einem Faustschlag geworden. Nicht minder sind die Zeugen, welche von Fonvielle gehört haben wollen, daß der Prinz eine Ohrfeige erhalten häte, voller Widersprüche. Um so beredter sprechen dagegen die stummen Zeugen, der Paletot Fonvielles, die Handschuhe und der Hut Viclor Noir's: Sie rufen Peter Bonaparte zu: Du bist es, der Victor Noir ermordet hat! Angeklag⸗ ter(mit erstickter Stimme): Das lügen Ste. Laurier schließt mit den Worten: Ich weiß nicht, wie ber Aus⸗ spruch der Geschworenen lauten wird, aber das Urtheil

des Volkes über den Mörder und sein Opfer ist gefallen. Victor Noir lebt als Märtyrer in den Herzen seiner Mit⸗ bürger fort. Ein anderes, nicht minder heiliges Verdict wurde über seinen Gegner verhängt; ihm, dem Mörder,

wurde die Unsterblichkeit der Infamie zu Theil. Diese Worte begleitete der Redner mit einer auf den Angeklagten hinweisenden Bewegung. Der Prinz erhebt sich und kuft Herrn Laurier mit unbeschreiblicher Wulh die Worte zu: Embryo eines Demagogen. Der Präsibent weist Laurier zurecht; seine Auslassung wird von den zahlreich anwesen⸗ den Freunden des Angeklagten mit Bravo's begleitet. Floquet wendet sich nach diesen hin und ruft:Stille! Ihr Corsen! Die Sitzung wird in unbeschreiblicher Auf⸗ regung geschlossen. 75

Der Sitzungssaal war am 26. wo möglich noch dichter gefüllt, als an den vorangegangenen Tagen. Man vernimmt, daß Ulric de Fonvielle soeben in der Rue Royale, als er an der Gendarmerie vorüberging, um sich nach dem Justizgebäude zu begeben, verhaftet und nach der Strafanstalt abgeführt worden ist, wo er die ihm zu⸗ erkannte zehntägige Freiheitsstrafe abbüßen soll. Der Präsident ertheilt dem General ⸗Procurator das Wort. Dieser wendet sich zunächst an die Geschworenen und er⸗ mahnt dieselben ein Verdict der Gerechtigkeit zu sprechen, auf welches die öffentliche Meinung mit Spannung warte. Er spricht von der Zusammensetzung des Gerichtshofs, gegen die man Protesse erhoben habe, dessen Mitglieder jedoch als auf dem höchsten Gipfel ihrer Laufbahn ange⸗ langte richterliche Beamte volles Vertrauen verdienten und tadelt dann die gegen den Angeklagten während der Ver⸗ handlungen erhobenen heftigen Angriffe. Redner schildert nun die Widersprüche der von beiden Seiten gegebenen Schilderungen des tragischen Ereignisses und findet fur die Version des Prinzen viel Wahrscheinlichkeit, gleichwohl tönne diese aber seine Schuldbarkeit nicht umstoßen und deßhalb müsse bie Verurtheilung des Angeklagten verlangt werden. Redner sagt: Der Mord ist entschuldbar, wenn er provocirt worden ist. Die Strafe ist dann eine unend⸗ lich mildere; aber Staaflosigkeit kann nicht zugestanden

werden, wenn die Thatsachen sich, wie hier, dem Richter aufdrängen. Denn daß der Angeklagte sich in dem Zu:

stande der Nothwehr, der berechtigten Vertheidigung, be⸗ funden hätte, kann nicht aufrecht erhalten werden. Der Angeklagte(erhebt sich): Es lag aber ein Angriff gegen mein Leben vor.(Bewegung.) Der General⸗Procurator fährt, ohne auf die Unterbrechung zu achten, fort: No ih⸗ wehr hätte vorgelegen, wenn der Prinz die Pistole Fon⸗ vielle's in dem Augenblick vor sich gesehen hätte, da er den ersten Schuß löste, welcher Victor Noir tödtete. Aber Fonvielle hatte seine Waffe nicht in der Hand, als er bei dem Prinzen eintrat, und er hatte offenbar nicht die Ab⸗ sicht, sich ihrer ehne weitere Veranlassung zu bedienen, da er sie sonst jedenfalls zuvor geladen hätte. Der Angeklagte hat gefehlt gegen Das, was er sich selbst, was er seinem Namen und was er dem Staate schuldig war. Und nun, meine Herren Geschwornen, sprechen Sie nach der Wahr⸗ heit Ihr Verdict. Erkennen Sie, wenn Sie unsere Auf⸗ fassung theilen, an, daß eine Provocation vorlag; aber gehen Sie nicht weiter, denn sonst würden Sie die von dem Angeklagten begangene Handlung für eine unschuldige erklären, und das ist sie nicht. Sie können den Ange⸗ klagten nicht von der Verantworklichkeit befreien, die auf ihm lastet. Diese Verantwortlichkelt hat er nur sich selbst zuzuschreiben. Urtheilen Sie, ohne die drohenden Rufe der Einen oder die Sympathien der Andern anzuhören; sprechen Sie Ihr Verdict nach Ihrem Gewissen, im Namen des Landes, welches Sie vertreken, und, ich darf es wohl sagen, Angesichts der Geschichte. Der Versheidiger des Prinzen, Herr Leroux, erhält nun das Wort. In seinem Plaidoyer, das er mit schwacher Stimme fast ganz ab⸗ liest, sucht er die ganze Vergangenheit des Prinzen rein zu waschen und ist bemäht, denselben als in dem Zustande der Nothwehr befindlich darzustellen; offenbar habe der Prinz, als ihm Noir den Faustschlag gab, gesehen, wie Fonvielle die Pistole aus der Tasche zog, und erst dann von seiner Waffe Gebrauch gemacht. Alle übrigen Einzel⸗ heiten scheinen ihm in so großes Dunkel gehüllt, daß un⸗ möglich auf sie eine Anklage gegründet werden könne. Er verlangt daher die Freisprechung des Angeklagten. Es

folgt der zweite Vertheidiger des Prinzen, Hr. Demange,

welcher in lebhafterer und eindringlicherer Sprache das System des ersten Vertbeibigers ausführt. Er erinnert daran, daß Fonvielle am Grabe Noirs geschworen habe, ihn zu rächen; diese Thatsache genüge, seiner Aussage jede

Bewelskraft zu nehmen. Er schließt:Mögen die 200,000

Geschwornen, von welchen man gesprochen hat, Bonaparte einen Ehrlosen nennen; Sie, die Sie ganz Frankreich vertreten, Sie werden es aussprechen, daß Peter Bona⸗ parte sich niemals gegen die Ehre vergangen hat.(Bei⸗ fall von Seiten der Freunde Bonaparte's, Zischen von den Bänken der Journalisten und Anwälte.) Die Sitzung wird aufgehoben.

Die Schlußsitzung des Gerichtshofes fand Sonntag N Der Prästdent Glandaz resumirt die

den 27. d. statt. Verhandlungen und legt um Uhr den Geschwornen folgende Fragen vor: 1) Ist der Prinz Peter Bonaparte schuldig, am 10. Januar in Auteuil einen beabsichtigten Todischlag an der Person von Victor Salmon Noir be⸗ gangen zu haben? 2) War ber genannte Todischlag von dem weiter unten specisteirten Todtschlagsversuche begleitet?

3) Ist der Prinz Peter Bonaparte von Seiten Victor

Noir's durch Thällichkeiten dazu provocirt worden, diefen

Tobtschlag zu begehen? 4) Hat derselbe Prinz einen Todtschlagsversuch gegen Hrn. v. Fonvielle begangen, ein

Tobtschlagsversuch, der nur in Folge von Urständen, dle nicht von seinem Willen abhingen, wirkungslos bsieb?

5) War dieser Versuch von dem oben specifteirten Todt⸗ 1

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