Ausgabe 
31.3.1870
 
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Atsagung. Att. unsertr e egerteter,

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Donnerstag den 31. März.

N 39.

Oberhes

ischer Anzeiger.

Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.

Miedberger Intelligenzblalt.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Auf den wöchentlich dreimal erscheinendenOberhessischen Anzeiger kaun man für das zweite Quartal l. J. bei allen Poststellen für 38 kr., mit Bestellgeld für 47 kr. abonniren. Expedition kostet das Blatt für das zweite Quartal 30 kr.

Bei der Verlags⸗

Nr. 9. sub 1.

Friedberg am 28. März 1870.

zu diesem Zwecke.

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2 5. een Meidung Abholung erinnern.

Amtlicher Theil.

sub 2.

Gesetz, die Aufbebung der

Betreffend: Fltegenwedelhandel und das Mitnebmen von Eindern und Frauenspersonen auf Reisen

Aus dem Großherzoglichen Regierungsblatte sind zu publieiren: Die Errichtung von Kreiskassen betr.

5 Regalitätsabgabe von Bergwerken auf Elsenfteine und Braun- kohlen beir. sub 3. Bekanntmachung, die Abgabe gestempelter Streifbänder durch die Post betr.

Großberzogliches Krelsamt Friedberg A

Friedberg am 28. Marz 1870.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Noch wenige von Ihnen haben unserer Verfügung vom 10. d. M. entsprochen, weshalb wir an die umgehende Erledigung hiermit

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Die verehrlichen Herren

sondere Abdrücke gefertigt worden find, von welchen zeichnete Calculatur bezogen werden können.

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über die Sterbfälle für die Folge stete Classe und

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bei Herrn Gastwirth Joutz zu Butzbach.

15. April die Mahnung erfolgt. 12 zriedberg den 28. März 1870

1 Aerzte und Civilstands Beamten des Greßherzogthums werden, zu Folge höberen Auftrags, hiermit benachrichtigt, daß von den von Großberzoglichem Ministersum des Innern in Beztebung auf die Bezeichnung der Todes ursachen erlassenen Vorschriften nedst Schema be

Zaugleich werden Aerzte und Cioilstands⸗ Beamten hiermit ergebenst ersucht, gefällig darauf bedacht zu sein, daß den Todeszeugnissen und Registern von Großberzoglichem Ministerium des Innern zur Benutzung vorgeschriebenen

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Die Feldstrafen von der erften Periode 1870 können an den bestimmten Zabltagen Dienstag und Donnerstag an das unterzeichnete Rentamt bezahlt werden. Ale besonderen Erbebungstag bestiimmen wir für den Landgerichtsbezirk Butzbach Samstag den 2. April d. J., Vormittags von 911 uhr,

gefügt werde.

Exemplare durch die unter⸗ stertum des

Nummer, entsprechend dem Darmstadt, 24.

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Verzeichnisse der Todesursachen,

sogleich bei ihren bezüglichen Einträgen dei⸗

Diejenigen Druckerelen, welche sich mit der Anfertigung der Todesschein⸗ Formulare besassen, wollen den letzteren in Parenthese folgenden Zusatz geben: (Angabe von Classe und Nummer des durch Groß herzogliches Mini⸗

Innern eingeführten Verzeichnisses der Todesursachen)

Muster von Todesscheinen der in Rede flebenden Art köngen durch die E. Bekker'sche Hofbuchdruckeret dabier bezogen werden.

Marz 1870.

Calculatut Großhberzoglicher Centralstelle für die Landes slatifpik.

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Wir ersuchen die Großherzoglichen Bürgermeigereien dleses im Interesse ibrer Ortgangebörigen mit dem Bemerken bekannt machen zu lassen, daß nach dem

Großhberzogliches Rertamt Frierberg einde c

Sessen. Darmstadt. Der zwischen Preußen und Hessen abgeschlossene Jurisdictions- vertrag unterscheidet sich in 7 Artikeln von dem badischen Vertrage; er enthält einen Artikel mehr, saacher dahin geht, daß in den Beziehungen der hessischen Gerichte nördlich und südlich des Mains unter einander es bei den bestehenden Rechten so weit sein Bewenden haben soll, als durch dasselbe die Gewährung ver Rechtshülfe, insbesondere die Berpflichtung zur Auslieferung im weiteren Um⸗ fange als durch den gegenwärtigen Vertrag be⸗ Jründet wird. Während der badische Vertrag 1 am 1. Mai 1870 in Kraft tritt, ist dies C

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ei dem hessischen erst am 1. Januar 1871 der all. Dem Vertrage ist ein Schlußprotokoll bei- gesügt, in welchem u. A. auch die Erklärung ent⸗ halten ist, daß die gegenseitige kostenfreie Besor- ung gerichtlicher Zustellungen in Kraft bleibt. Steuer ⸗Controleur Lautenschläger ist zum Steuer-Commissär des Steuer-Commissariats öchst ervannt worden.

Die Ausschüsse erster Kammer werden zu nsang des kommenden Monats ihre Arbeiten ieder aufnehmen, nach deren voraus sichtlich bal⸗ igen Erledigung das hohe Haus seine Plenar- ftzung beginnt.

Der bisher mit der Führung des Bataillone 4. Landwehr⸗Regiments beauftragte Major v. Wachter ist unter Stellung zur Dis- sosstion mit der gesetzlichen Penston zum Bezirks Hommendeur des genannten Landwehr-Bataillons rnannt worden.

Mainz. Vor einigen Tagen fand dahler

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selben einen tödtlichen Schuß in die linke Seite erhielt, so daß er schon nach einer Stunde starb.

Prinz und Prinzessin Ludwig mit Familie sind zu einem mehrwöchentlichen Aufenthalt von Darmstadt hier angekommen und ist ihnen das Großh. Palais von dem Großherzoge zur Ver- fügung gestellt worden.

Preußen. Berlin. Durch eine k. Ver⸗ ordnung wird der Zollvereins-Bundesrath, zum 4 April einberufen.

Nach dem Rechenschaftsbericht der Deut schen Genossenschaftsbank Sörgel, Parisius und Comp., gestiftet von Schulze-Delitzsch und Ge;

nossen, soll die seit Jahren beabsichtigte Comman dite in Frankfurt a. M., nachdem die sübddeutschen Genossenschaften 150,000 Thlr. gezeichnet haben, nunmehr mit einem Kapital von 300,000 Thlrn. in's Leben gerufen werden. Das Aetiencapital der Genossenschaftsbank beträgt jetzt 500,000 Thlr. und hat pro 1869 7 Prozent an Zinsen und Dividende geliesert; es soll jetzt um ein Drittel vergrößert werden.

Frankfurt. Die Schweitzerianer aus Frank- furt hatten auf verflossenen Sonntag eine Volks- versammlung zur Besprechung dersocialen Frage nach Höchst a. M. einberufen. Da sie merkten, daß sie die Majorität nicht hatten, wollten die Einberufer nicht zur Eröffnung der Versammlung schreiten. Als sie endlich dazu gedrängt wurden, bestieg ein Schweitzerianer die Tribüne und sagte: Ich erössne hiermit die Versammlung und schließe

auf dem Großen Bruche ein Pistolenduell zwischensie! Mit diesem Manöver waren jedoch die An⸗ zwei preußischen Offizieren statt, wobei einer der- wesenden, da zu einer Volksversammlung eingeladen

war, nicht einverstanden. Das Schließen der Versammlung wurde nicht angenommen und zur Bildung eines Burcaux unter dem Vorsitz von F. Ellner und Welker geschritten. Die Schweitzeria- ner, die am Platze blieben, mußten sich unter das Eisenacher Programm beugen und erleben, daß

die Versammlung einen anderen als den von ihnen

gewünschten Verlauf nahm.

Würtemberg. Stuttgart. DerStaats- anzeiger enthält eine Kundgebung des Ministe⸗ riums, in welchem als Bestandtheile des neuen Etats des Kriegsministeriums angekündigt werden: Beschränkungen des Formationsstandes der Linie, Verminderung des Bedarfs an Rekruten, das niedrigste zulässige Maß der Präsenzzeit und Er⸗ leichterungen in den Controlvorschristen. Die be⸗ schränkte Wiedereinführung der Stellvertretung set noch Gegenstand der Erwägung. Die Regierung, heißt es in der Kundgebung weiter, nimmt es als ihr constitutionelles Recht in Anspruch, daß ihre Vorlagen in versassungsmäßiger Weise ge⸗ prüft werden, sie werde alsdann jeder Erörterung Rede stehen. Die Regierung verwahrt sich gegen den unbegründeten Verdacht, daß Einflüsse von Seiten der preußischen Regierung stattgehabt hätten. Die Regierung sei eben so entschlossen, die Selbst- fländigkeit Würtembergs zu wahren, als Willens, den Aufreizungen zum Vertragsbruch entgegen- zutreten. 0

Baden Manndeim. In der Versamm⸗ lung des großen Bürgerausschusses wurde aber

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