1870 Donnersiag den 17. November. M 136.
Oberhessischer Anzeiger.
Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg. Friedberger Intelligenzblatt. Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag. —————
Für die Monate November und Dezember kann auf den„Oberhessischen Anzeiger“ bei der Verlags-Expedition mit 20 kr., bei den Poststellen mit 32 kr. abonnirt werden.
Amtlicher Theil.
Aus dem Großherzoglichen Regierungsblatte sind zu publiciren: a
Nr. 51. sub 1. Bekanntmachung, den zwischen dem deutschen Zoll und Pandelsverein und den vereinigten Staaten von Mexiko abgeschlossenen Frtundschafts⸗ dandels⸗ und Schifffahrtsvertrag betr.
Nr. 52. sub 1. Bekanntmachung, die Abänderung des§. 15 der Juflruction zur Ausfütrung des Bundes gesetzes wegen der Quartierleistung für die
cewaffnete Macht während des Friedenszustandes vom 25. Junt 1868 betr.— aud 2. Vorschrift, die Bestreitung des Schulgeldes für Soldatenkinder betr.
J Nr. 53. Bekanntmachung, die Einleitungen für das Etsatzgeschäft für 1871 betr.,
Friedberg am 15. November 1870. re Kretsamt Friedberg
r a p p.
Nachverzeichnete Gesetze ꝛc. sind im Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes publizirt worden.
Nr. 46. Nr. 585. Bekanntmachung, detr. die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im Betrage von 10,000,000 Thaler. Vom 7. November 1870.— Nr. 586. Die Beflellung eines Viceconsuls betr.
Setreffend: Die Anlegung und Führung der Militär⸗Stammrollen sowie die Anfertigung der hierzu
erforderlichen Geburts- und Sterbelisten. Friedberg am 13. November 1870. 0 Der Civilvorsitzende der Großherzoglichen Kreis⸗Ersatz⸗Commission des Kreises Friedberg — zan die Pfarrämter und die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Es ist bestimmt worden, die Einleitungen für das Kreis⸗Ersatz⸗ Ich ersuche Sie daher, die Pfarrämter, die Geburtslisten über
1 zeschäft für 1871 sofort zu treffen und ist demgemäß die als bal die im Jahre 1854 geborenen Personen männlichen Geschlechts, mit bvige Aufstellung der Geburtslisten nach§. 55 der Militär ⸗Ersatz.] den erforderlichen Bescheinigungen versehen, bis zu dem angegebenen 1 mstruktion für den Norddeutschen Bund vom 26. März 1868 und des Zeitpunkte bei den Großherzoglichen Bürgermeistereien einzureichen. 0 5. 2 des Reglements vom 20. Juni 1868, Regierungsblatt Nr. 30, Die Großherzoglichen Bürgermeistereien werden das erforderliche erforderlich. Der Termin zur Abgabe an die Großherzoglichen* Formularpapier sofort beschaffen und den betreffenden Pfarrämtern
zermeistereien ist auf den 1. Dezember d. J. festgesetzt worden. unter Vor N eses Aus schreibens behändigen. 1 f Trapp. Betreffend: Das Kreis⸗Ersatzgeschäft für 1871. Friedberg am 13. November 1870.
Der Civilvorsitzende der Großherzoglichen Kreis-Ersatz-Commission des Kreises Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Nachdem angeordnet worden ist, daß das Kreis⸗Ersatzgeschäft Weiter mache ich Sie darauf aufmerksam, daß Sie sich nicht 0 ür das Jahr 1871 überall zu Lnfang Januar k. J. beginnen soll, damit begnügen dürfen, nur diejenigen Militärpflichtigen, welche in 1 o beauftrage ich Sie unter Bezugnahme auf die§. 58, 59 und 60 den Geburtslisten stehen oder sonst angemeldet worden, in die Stamm⸗ 1 der Militär⸗Ersatzinstruktion für den Norddeutschen Bund, Regierungs- rolle einzutragen, sondern es Ihre Pflicht ist, von Amtswegen zu blatt Nr. 21 von 1868 und das Reglement die Anlegung und Füh- ermitteln, welche Militärpflichtigen etwa außerdem vorhanden und bung der Militär⸗Stammrollen sowie die Anfertigung der hierzu er- gestellungspflichtig sind, und sie sogleich zur Anmeldung anzuhalten. Forderlichen Geburts- und Sterbelisten betreffend vom 20. Mai 1868, Ich empfehle Ihnen gleichzeitig in Ihren Gemeinden auf die Regierungsblatt Nr. 30 von 1868, in Ihren Gemeinden alsbald zur[schweren Nachtheile aufmerksam zu machen, die Diejenigen treffen, offentlichen Kenntniß zu bringen, daß alle im Jahre 1851 geborenen welche die Anmeldung innerhalb des oben vorgeschriebenen Termins Militärdienstpflichtigen sowie diejenigen, welche dieses Alter bereits unterlassen und verweise Sie in dieser Beziehung auf§. 176 und äberschritten, aber sich zur Musterung noch nicht gestellt haben, die folgende der Ersatzinstruktion. dei der vorigen Musterung zurückgestellt worden sind und entweder im Die Einsendung der Stammrollen nach Vorschrift des Reglements Kreise ihr gesetzliches Domicil haben oder sich als Dienstboten, Haus-] vom 20. Mai 1868 vorbereitet, mit allen in dem§. 14 gedachten und Wirthschaftsbeamtg, Handlungsdiener, Lehrlinge ꝛc. in demselben Reglements genannten Listen hat bis zum Abend des 16. Dezember nufhalten, sich Behufs ihres Eintrags in die Stammrolle während[l. J., nöthigenfalls mit expressen Boten, bei Meidung von am der Zeit vom 17. Dezember J. J. abzusendenden Wartboten zu geschehen.
1. bis 18. Dezember l. J. Schließlich beauftrage ich Sie, nach Maßgabe des§. 6 des dei der Großherzoglichen Bürgermeisterei ihres gesetzlichen Wohnortes[Reglements„das Verfahren bei Anträgen auf Zurüͤckstellung Militär⸗ resp. Aufenthaltsortes, die in dem betreffenden Orte nicht geborenen pflichtiger in Berücksichtigung häuslicher Verhältnisse betreffend, Militärpflichtigen unter Präsentation eines Geburtsscheines, zu melden Regierungsblatt Nr. 26 vom 18. Mai 1868, alsbald auf ortsübliche Haben. Bezüglich derjenigen Militärpflichtigen, welche zur Zeit ab- Weise bekannt zu machen, daß Diejenigen, welche eine Zurückstellung wesend sind, sind deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod, und Fabrik, deanspruchen wollen, diesen Anspruch längstens bis zum 15. Dezember
Herren zu diesen Anmeldungen verpflichtet. l. J. bei Ihnen geltend zu machen haben, worauf von Ihnen alsbald Nach 5. 59 pos. 1 gedachter Instruktion sind auch die Militär-[nach Maßgabe des genannten Reglements, das Weitere zu verfugen oflichtigen aus den vorderen Jahren(Disponible) verbunden, sich ist und die vollständigen Protokolle anher sofort einzusenden sind. unter Vorzeigung ihres Loosungs- und Gestellungsscheines insolange Bei der Wichtigkeit und Dringendheit der Ihnen obliegenden zur Stammrolle anzumelden bis solche einem Truppentheile zur Ab⸗ Arbeiten, erwarte ich, daß Sie sich der größtmöglichen Pünktlichkeit eistung der Dienstpflicht förmlich äberwiesen oder durch Empfang befleißigen, damit nicht durch unvollstandige Arbeiten die Geschaͤftslast eines besonderen Scheines von der Anmeldung entbunden worden noch vermehrt und die ohnedies knappe Zeit nicht nutzlos verwendet ind. Solche Anmeldungen sind indessen nicht in die Stammrolle[werden muß. Nachlässig oder offenbar leichtfertig aufgestellte Stamm⸗ des Jahres 1871(vergleiche F. 9 des Reglements vom 20. Mai 1868 f rollen werde ich auf Ihre Kosten durch besondere Boten an Sie zur Nr. 20 des Regierungsblattes) einzutragen, sondern in der Stamm- Vervollständigung zurückschicken. nolle des betreffenden früheren Jahres anzumerken. e. 5
32369644—Uv—
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