Ausgabe 
17.3.1870
 
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6 gbau-Gesellschast. Friedberger Vergbau-Gesellschaft. 666 Die diesjährige General-Versammlung der Herren Actionäre der Friedberger Bergbau⸗ Gesellschaft findet

Donnerstag den 31. März 1870, Nachmittags 3 Uhr, im Hotel Trapp in Friedberg in der Wetterau statt.

Nach F. 23. der Statuten müssen diejenigen Herrn Actionäre, welche als stimmführendes Mitglied Theil nehmen wollen, ihre Actien wenigstens 3 Tage vor der Zusammenkunft am Sitze der Gesellschaft in Friedberg bei Herrn Director Stifft oder bei dem Bankhause Carl Kalb Sohn in Wiesbaden deponiren und dient die Bescheinigung der Hinterlegung der Titel als Einlaßkarte in die Versammlung. g 6

Friedberg si. d. Wetterau den 8. März 1870. Der Geérant.

Oberhessische Eisenbahn-Gesellschaft.

Dritte Einzahlung. 588 In Gemäßheit dee§. 4 der Statuten wird hiermit eine dritte Einzahlung auf die zum Bezug von Actien der Oberhessischen Eisenbahngesellschaft berechtigenden Interims,Certi ficate, und zwar von 20 Procent des Nominalbetrages der Actien, also mit 70 Gulden oder 40 Thaler per Stück auf die Zeit

vom 11. bis 19. April 1870 einschließlich festgesetzt.

Bei dieser Einzahlung werden die Zinsen auf die bereits eingezahlten 40 Procent für die Zeit vom 19. Oktober 1869(incl.) bis(excl.) 19. April 1870 im Betrage von fl. 2. 27 kr. oder Thlr. 1. 12 Sgr. per Stück vergütet, und sind daher auf jedes Interims-Certificat effectiv zu zahlen fl. 67. 33 kr. oder Thlr. 38. 18 Sgr.

Die weitere Verzinsung der Interims-Certificate mit dritter Einzahlung läuft vom 19. April 1870 an.

In dem nämlichen Termin kann statt der Theil auch Vollzahlung geleistet werden.

Wer die ausgeschriebene Einzahlung nicht leistet, hat von dem Betrag derselben sechs Procent jährlicher Verzugszinsen vom 19. April 1870 an und eine Conventionalstrafe von fünf Procent zu zahlen und wird unter Angabe der Certificat-Nummer während der ersten vier Wochen nach Ablauf des Zahlungstermins durch dreimalige Bekanntmachung aufgefordert, die rückstandig gebliebene Einzahlung sammt Verzugszinsen und Couventionalstrafe binnen zwei Monaten nach Ablauf des Zahlungstermins nachträglich zu leisten. Solche Interims-Certi ficate, bezüglich deren dieser Aufforderung vor Ablauf der weiteren zwei Monate nicht voll⸗ ständig nachgekommen sein wird, verlieren ihre Gültigkeit; die darauf bereits geleisteten Ein zahlungen aber, sowie alle Anrechte daraus verfallen zu Gunsten der Gesellschaft.

Es sind die Interims⸗Certificate vorzulegen und mit denselben nach der Reihenfolge der Zahlen geordnete Nummern⸗Verzeichnisse in doppelter Ausfertigung einzureichen, wozu Formu lare bei den Zahlungsstellen ausgegeben werden.

Die Zahlungen haben zu geschehen:

in Frankfurt a. M. bei Herren Gebrüder Bethmann, 15 5 5 v. Erlanger und Söhne, 175 6 Herrn M. Königs warter, Berlin 1 1 Jo s. Jaques, Stuttgart der Württembergischen Vereinsbank, Darmstadt Herrn M. Wolfskehl, Gießen ͤunserer Hauptkasse. Gießen den 21. Februar 1870. Der Ver walt u neges wat h: Baron R. v. Erlanger, Ferdinand, Fürst zu Bsenburg, Präsident. Vice⸗Präsident. 16 großer* 1 U 1 16 großer Hirschgraben. Für Fr U 3 0. 81

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Theilnahme bewiesen, sowie allen Denjenigen, welche u

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sagen wir biermit unseren herzlichsten Dank. N 1 Pr Friedberg den 13. März 1870. stzung Die trauernden Hinterbliebenen. 8 Strasges

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1 dbcziglich D 5 5 Verdrech an sagung. mung

744 Allen Anvetwandten und Bekannten, welche mir jblestehen,

so innige und liebevolle Beweise ihrer Thellnahme blechen

während der Krankheit meines Gaiten, des früheren Graf 90

Bürgermeisters dieser Stadt, f 4 Abs ö

Adam Bender, 1 imm gegeben haben, sowie allen Denjenigen, welche denselden augenon zu seiner letzten Ruheftätte geleiteten, sage hierdurch meinen tiefgefühlten Dank. der Sta

Friedberg den 16. März 1870. 4 Ab Ole trauernde Gatter. Noten

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Mainz, 11. März. Waizen 11 fl. 29 kr.; Korn 1 1

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Freitag Abends 5½½ Uhr. Samstag Morgens Uhr.

Verantw. Red.: Hermann Schimpff, a Druck und Verlag von Bindernagel 4 Schimpf.

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