Ausgabe 
16.4.1870
 
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Oberstaatsanwalt⸗Substituten Wolff. Vertheidiger waren für Gustav Vogt Gr. Hofgerichtsadvocat Jöckel von Friedberg und für Gotthard Walther Großh. Hofgerichtsadvocat Baist von Gießen. Der Zuschauerraum war ziemlich besetzt.

Nachdem die Sitzung eröffnet war, wurden die Angeklagten Vogt und Walther eingeführt. Ersterer zeigte große Niedergeschlagenheit. Der Angeklagte Joseph Strauß hatte sich vor seiner Abführung nach Gießen im Gefängnisse zu Fried⸗ berg erhängt.

Es wurde zunächst die sehr umfangreiche und ausführliche Anklageaele verlesen, was gegen Stunden dauerte. Die Anklageacte führt im Wesentlichen die einzelnen Anklagepunkte, wie sie bereits oben in dem Verweisungsbeschlusse ange geben worden sind, näher im Einzelnen aus. Es würde zu weit führen, dieselbe hier wörtlich mit⸗ zutheilen und erlauben wir uns daher hier nur einige Sätze, die uns beim Vorlesen besonders im Gedächtniß geblieben sind, mitzutheilen.

Es wird in der Anklagegete ausgeführt, daß Joseph Strauß der Haupturheber aller Verbrechen gewesen sei, der auch Vogt immer mehr ins Ver⸗ derben hinriß. Vogt ließ sich gedrängt durch einige Unfälle wie Hagelschlag, verfehlte Geschäfts⸗ speculationen ꝛc., verleiten, in die Kasse seiner Mündel, der Susanna Tag von Wörsdorf zuletzt in Reichelsheim, über welche er wegen deren Ver⸗ standesschwäche und Harthörigkeit die Vormund⸗ schaft führte, zu greifen. Da aber das Deficit in dieser Kasse bei der Rechnungsabhör des Vor⸗ mundschaftsgerichts hätte herauskommen müssen, indem bei dieser Rechnungsabhör der sich nach der Rechnung ergebende Kassenvorrath, sowie das in Staatspapieren, Hypotheken ꝛc. bestehende Ver⸗ mögen vorgezeigt werden mußte, so ließ sich Vogt zum Zwecke der Vorzeigung bei der Rechnungs- abhör von Joseph Strauß die aus der Vormund⸗ schaft veräußerten, oder auch andere Hypotheken, wofür Vogt an Strauß hohe Provisionen zahlen mußte, und täuschte so die vormundschaftliche Be⸗ hörde über den Vermögensstand der Vormundschaft. Wie bereits oben im Verweisungs-Beschluß an⸗ gegeben, fehlten schließlich aus dem Vormund⸗ schaftsvermögen 9062 fl. 25 kr. Vogt gerieth hierdurch ganz in die Hände des Joseph Strauß, der nun den Vogt verleitete, falsche Wechsel aus⸗ zustellen, um aus dem Wechselerlös den Receß im Vormundschafts vermögen zu decken. Damit aber eine leichtere Negociirung der Wechsel möglich sei, setzte Vogt, ebenfalls auf Anstiften des Strauß, der übrigens schlauer Weise nicht duldete, daß dies in seinem Hause geschehe, die Namen seines Vaters, seiner Mutter und seines Sohnes auf die Wechsel(als Aussteller, Indossanten ꝛc.). Die Wechsel waren sämmtlich in blanco ausgestellt, es war insbesondere keine Summe darin angegeben. Strauß setzte dann ganz beliebige mitunter sehr hohe Summen hinein. Die Wechsel wurden sehr zahlreich und rechnete man schließlich 10 20 Stück auf den Monat. Bei der Haussuchung wurden bei Strauß 258 Wechsel mit Vogts Namen gefunden, deren Gesammtsumme sich auf 113,000 fl. beläuft. Vogt, der nur zur Deckung des Kassenreetsses am Vermögen seiner Mündel Geld wollte und für sich selbst als sparsamer Mann wenig brauchte, erhielt aus diesen Wichselgeschäf⸗ ten keinen Kreuzer. Das hieraus erlöste Geld wurde vielmehr nur von Strauß verbraucht, der für Spiel und auch noch für andere Dinge viel Geld nöthig hatte. Wenn Strauß gewollt hätte, hätte die ganze Sache verdeckt werden können, indem Vogts Angehörigen für dessen Verbindlich- keiten eingetreten wären.

Der Angeklagte Walther war es hauptsächlich, der durch Vermittlung des Strauß dem Vogt Hypotheken ꝛc. für einige Wochen lieh und sie zum Scheine an Vogt übereedirte.

Beide Angeklagte waren in der Vorunter⸗ suchung durchaus geständig.

In den Leumundsberichten wird von Strauß gesagt, daß er schlau und leichtsinnig gewesen und früher einmal wegen Diebstahls bestraft worden sei. Von Vogt wird gesagt, daß er einfach, mäßig und geachtet gewesen sei, aber von Ge⸗

schäften nicht viel verstanden habe.(Bei Erwäh nung seines mäßigen und schlichten Lebenswandels, sowie der großen Gewissenhaftigkeit und Ehrlich keit seines Vaters bricht der Angeklagte Vogt in Weinen aus.)

Der Präsident referirt hierauf aus den Acten des Königlich Preußischen, früher Herzoglich Nassauischen Amtes Idstein, die Vormundschaft über Susanna Tag betreffend.

Hiernach wurde Gustav Vogt auf Wunsch der Susanna Tag selbst derselben als Curator wegen deren Harthörigkeit und Verstandesschwäche beigegeben und als solcher im Jahre 1850 ver- pflichtet. Vogt führte die Vormundschaft bis zu deren am 8. Februar 1868 ersolgten Tode. Hier⸗ auf entstand zwischen der im Testamente der Su⸗ sanna Tag eingesetzten Universalerbin und deren Intestaterben ein Proceß, indem Letztere das Testament umstoßen wollten. Dieser Proceß wurde verglichen. Die Vogts Angehörigen haben sodann der Erbin der Susanna Tag den am Vermögen derselben fehlenden Betrag vollständig vergütet. In Folge des erwähnten Erbschafts⸗ processes wurden die Unterschlagungen Vogts ent- deckt und die Untersuchung veranlaßt.

Hieraufbeginnen die eigentlichen Verhandlungen.

Der Präsident richtet zunächst an den An⸗ geklagten Vogt die Frage: Was haben Sie mit dem fehlenden Gelde gemacht?

Angekl. Vogt: Er habe es in seiner Oeco⸗ nomie verwandt. Im Jahre 1859 sei er durch Hagelschaden heimgesucht worden. Damals habe er auch Joseph Strauß kennen lernen. Daß dieser schon früher gestohlen gehabt, sei ihm un⸗ bekannt gewesen, sonst würde er nicht mit ihm verkehrt haben. Er habe Geld von ihm haben wollen. Strauß eedirte ihm statt dessen Hypo⸗ theken, wodurch ihm Eingriffe in die Vormund⸗ schaftscasse ermöglicht wurden. Dann habe er auch Geld in ein Ledergeschäft gesteckt, bewogen durch Strauß, der einen Sohn in einem Leder- geschäft in Frankfurt hatte. Bei diesen Leder⸗ geschäften habe er viel Geld verloren. Im Jahre 1865 sei der Receß am Vormundschaftsvermögen noch nicht groß gewesen. Damals habe ihn Strauß zur Auastellung des ersten Wechsels auf 1300 fl., fällig nach drei Monaten, verleitet. Der Wechsel sei in Frankfurt auf ihn gezogen und ihm durch Vermittlung des Strauß zum Accept vorgelegt worden. Um den Receß zu ver⸗ heimlichen, habe er sich auf kurze Zeit Obligationen cediren lassen und solche bei der Rechnungsabhör vorgezeigt. Seine Frau und Mutter hätten sich mit der Erbin der Susanna Tag verglichen und sich diese durch den Vergleich für befriedigt erklärt.

Der Vertheidiger Hofg.⸗Adv. Jöckel bean⸗ tragt Vorlage dieser Vergleichsurkunde aus den Acten. Der Präsident kann aber den Ver⸗ gleich in den Acten nicht finden. Es wird daher aus dem Zuschauerraum Karl Theodor Ga briel, Stiefbruder von Vogts Frau, vorgerufen, der die Existenz des Vergleichs constatirt. Dieser Vergleich wird auch von keiner Seite bestritten.

Es werden sodann folgende Zeugen vernommen:

1. Philipp Roskoni von Ober ⸗Wöllstadt. Er sei Curator des Johs. Diehl gewesen und habe zur Ordnung der Verhältnisse seines Cu⸗ randen 3000 fl. bei Joseph Strauß aufgenommen. Das Kapital sei im vorigen Jahre abgetragen worden. Ob Strauß die betreffende Obligation einmal angeblich an Vogt cedirt habe, wisse er nicht.

2. Georg August Hefenthal von Assen⸗ heim. Er habe im Jahre 1863 ein Kapital bei J. Strauß aufgenommen und es 1868 wieder abgetragen. Ob die fragliche Obligation einmal an Vogt cedirt worden sei, sei ihm nicht bekannt.

3. Johannes Klös IV. von Harbach. Er kenne den Angekl. Vogt nicht. Als er vor einigen Jahren eine Hypothek bei J. Strauß aufzunehmen beabsichtigt habe, sei ihm von Letzterem gesagt worden, er, Strauß, wolle das Geld bei Vogt aufnehmen. Es solle aus einer Vormundschaft bezahlt werden. Zeuge habe jedoch das Geld nicht erhalten.

4. Jakob Schäfer von Friedberg. Er habe

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im Jahre 1860 bei dem Angeklagten Walther

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ein Kapital aufgenommen, wisse aber nicht, ob die

Hypothek an Strauß, oder Vogt cedirt worden sei. 5. Peter Jöckel von Ober-Mörlen. Er habe 1864 200 fl. als Darlehen von Strauß erhalten, wisse aber nicht, ob die Schuldurkunde vorübergehend an Vogt eedirt gewesen sei.

6. Johannes Schneider III. von Rendel. (Zeuge ist schwerhörig und besorgt Hofgerichts⸗ diener Krauß zu allgemeiner Heiterkeit die Frage⸗ stellung an ihn.) Er sei dem Angekl. Walther Geld schuldig gewesen, habe es auch wieder ab- getragen, wisse aber nicht, ob die Forderung vor⸗ übergehend an einen Anderen eedirt gewesen sei.

Angekl. Walther: Ja ich habe das Geld dargeliehen; es waren 2100 fl. Aber an Vogt habe ich es nicht cedirt.(Auf Befragen des

Präsidenten): Ich habe einmal 5500 fl. für wenige Wochen an Strauß in Obligationen ab-

gegeben mit der Cession an Vogt versehen und habe dafür einen Schein erhalten, daß ich in sechs Wochen die Obligationen, oder ihren Werth wieder erhalten solle. Geld verdient. Von einem Reeesse, der damit

Strauß sagte nur, Vogt habe die Obligationen nöthig.

Präsident: Sie haben doch früher gestan⸗ den, daß Sie von dem Reeesse wußten.

Walther: Ich habe nur gehört, daß Vogt

die Obligationen brauche. Daß er sie vor Ge⸗ richt brauchen wolle, habe ich nicht gewußt. Strauß hat mir nur gesagt, Vogt habe kein flüssiges Geld. Erst später wurde mir klar, daß die Obligationen zur Receßdeckung nöthig gewesen. Seitdem habe ich aber auch keine mehr eedirt.

Staatsanwalt: Sie haben früher selbst die Scheincession zugestanden, also eingestanden, daß es sich um ein unsauberes Geschäft handele.

Vertheidiger Baist: Ich bestreite dies.

Staatsanwalt: Ich bitte um Verlesung der früheren Protocolle des Walther.

Präsident verliest das Protocoll, in welchem unter Anderem vorkommt:Strauß erzählte mir, daß Vogt die Hypotheken bei dem Amtmanne vorzeigen müsse. Ich habe Geld verdienen wollen, (30 fl. jedesmal) habe die Sache aber nicht recht verstanden. Später habe ich keine solche Cessionen mehr angenommen, weil ich hörte, daß Vogt noch kein Vermögen habe.

Staatsanwalt: Sie sehen daraus, meine Herren Geschworenen, daß der Angeklagte nicht, weil er das Geschäft für ein unsauberes hielt, sondern nur, weil er um seine Obliga⸗ tionen zu kommen fürchtete, später seine Scheineessionen einstellte.

Vertheidiger Baist: Ich bestreite, daß Walther vom Recesse Etwas wußte.

Angekl. Vogt: Ich habe mit dem Angeklagten Walther nicht direct über die Cessionen gesprochen.

Vertheidiger Waist: Wußte Strauß, daß Sie Receß hatten?

Angekl. Vogt: Ja.

Hofgerichtsrath Eckstein eonstatirt aus dem Protocolle Walthers, daß derselbe von der Noth⸗

wendigkeit der fraglichen Cessionen zur Deckung

eines Recesses des Vogt gesprochen habe. Vertheidiger Baist: Ja, aber nur als einer

Schlußfolgerung, die er hinterher sich

machte.

Präsident: Den Herren Geschworenen wird das Protocoll mit ins Berathungszimmer gegeben werden. Sie mögen entscheiden, ob darin ein Geständniß enthalten ist, oder nicht.

Der zu Anfang entschuldigte Zeuge Emil Reis erscheint plötzlich doch und wird vernommen.

7. Emil Reis von Echzell: Er habe dem J. Strauß Geld gegeben für eine Forderung des⸗ selben an Vogt von 3100 fl., die dem Zeugen cedirt wurde. Zeuge sei jetzt befriedigt.

Präsident legt dem Angeklagten Vogt einen Wechsel vor.

Angekl. Wogt erkennt die Aechtheit seiner und die Fälschung der darauf befindlichen Unterschristen seines Vaters an. Geld habe er keinen Kreuzer Strauß

von Strauß für diese Wechsel erhalten.

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