Ausgabe 
16.4.1870
 
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trauten Vermögen den Betrag von 9062 fl. 25 kr.,

1860 in Beziehung auf sein sorttauerndes Per⸗

Beilage.

Hberhessischer Anzeiger.

M 46.

Die Assisenverhandlungen

gegen

Gustav Vogt und Consorten vor dem Schwurgerichte der Provinz Oberhessen

Der Proceß gegen Gustav Vogt von Reichels- heim, Joseph Strauß von Friedberg und Gott hard Walther von Bauernheim hat hier und in der Umgegend das größte Aufsehen erregt. Wir glauben es daher unseren Lesern schuldig zu sein, nachstehend Einiges hierüber mitzutheilen.

Gustav Vogt sowohl, wie Joseph Strauß hatten sich anfänglich der Untersuchung durch die Flucht entzogen. Ersterer wurde aber später in seiner eigenen Wohnung zu Rlichelsheim, wo er sich merkwürdiger Weise längere Zeit, ohne ent deckt zu werden, aufgehalten hatte, und Letzterer in Frankfurt verhaftet.

Um die Assisenverhandlungen besser verstehen zu können, muß man die einzelnen Anklagepunkte genau kennen und glauben wir unsere Leser nicht besser hiervon unterrichten zu können, als wenn wir den Verweisungs-Beschluß des Hofgerichts zu Gießen, also dasjenige Urtheil, in welchem die Angeklagten zur Aburtheilung vor die Assisen verwiesen werden und in dem die Gründe hierfür einzeln aufgezählt sind, zunächst, soweit es erfor⸗ derlich ist, wörtlich hier zum Abdrucke bringen.

Verweisungs⸗Beschluß.

In Untersuchungssachen gegen Bürgermeister Gustav Vogt von Reichelsheim, Kreis Friebberg, Joseph Strauß von Friedberg, zuletzt in Frank furt a. M. wegen Fälschung, Betrugs und Unter- schlagung, sowie gegen Ersteren wegen Verun treuung im Dienst und gegen Gotthard Walther von Bauernheim wegen Begünstigung, Betrugs und Unterschlagung hat die Anklagekammer Groß herzoglichen Hofgerichts der Provinz Oberhessen in ihrer heutigen Sitzung, in welcher zugegen waren:

1) der Hofgerichtsdirector Geheimerath Weber als Vorsitzender,

2) die Hofgerichtsräthe Dr. Kraft, Völker, Dr. Zimmermann und Dr. Bindewald als Richter, 3) Ober⸗Staats⸗Anwalt⸗Substitut Wolff,

4) der Hofgerichis⸗Scerctär Elwert ꝛc. ꝛc., erkannt, daß die Beschuldigten:

1) Gustav Vogt, seither Großherzoglicher und vorher Nassauischer Bürgermeister zu Reichelsheim, Kreis Friedberg, 49 Jahre alt, verzheirathet, evangelischer Confession,

2) Joseph Strauß, geboren in Weckesheim, Bürger in Friedberg jetzt wohnhaft in Frank., furt a. M., 50 Jahre alt, Israelit, Geldmakler, verheirathet,

3) Gotthard Walther von Bauernheim, 68 Jahre alt, Landwirth, evangelischer Confesston,

A. Gustav Vogt

1) sich in seiner Eigenschast als gerichtlich bestellter Curator über die Susanna Tag von Wörsdorf, von deren ihm zur Verwaltung anver-

in der Absicht, denselben der Eigenthümerin zu entziehen, widerrechtlich zugeeignet habe; 2) in der Zeit von 1805 bis zum Frühfahre

hältnsß zu Joseph Strauß zu Friedberg später in Frankfurt a. M fortgesetzt eine große Anzahl von ihm acteptirter Wechsel, nämlich die den Unter

vom S. April l. J.

in convol. A. über die Beträge von 18,280 fl. 77 77 B. 77 7 77 77 30,079 fl. E 77 C. 77* 5 7 15,199 fl. 77. D. 77 77 77. 3,250 fl. sowie weiter den Civilproceßacten: 1) Schönberg und Heß von Nieder- Wöllstadt Kläger c. Hermann Vogt Beklagter, Wechselforderung betreffend über die Beträge von 900 fl 2) Jansen und Spürk in Cöln Imploranten c. Henriette Vogt in Rei chelsheim Imploratin über den Be- Aid bonn 1800 fl 3) Jansen und Spürk in Cöln Kläger c. Hermann Vogt in Reichels- heim Beklagter, Wechselforderung be treffend causa I. über den Betrag von 1400 fl. 4) in derselben Sache causa II. über 1000 fl. 5) M. Meyer in Frankfurt a. M. Kläger c. Gustav, Hermann und Hen- riette Vogt in Reichelsheim Beklagte Wechselforderung betreffend über den Betrag von rn. en 1200 fl 6) M. Meyer in Frankfurt a. M. Implorant c. Hermann und Henriette Vogt, Wechselforderung betr. causa II. über die Beträge ane Kan n 23500 ff 7) in derselben Sache causa II. 2800 fl 8) L. Rosenthal in Nauheim Implo- ranten c. Hermann Vogt und Hen riette Vogt in Reichelsheim, Wechsel forderung betreffend über die Beträge bun ¾ 2000 f. 9) einen Wechsel d. d. Reichels- heim vom 4. März 1869 über. 1350 fl 70,958 fl.

anliegenden, also im Gesammtbetrage über Sie benzig Tausend Gulden mit den falschen Unter schristen seines Vaters des Johs. Vogt III. oder seiner Mutter der Henriette Vogt, oder seines Sohnes des Hermann Vogt versehen und von djesen falschen Wechseln Gebrauch gemacht habe, um Andern zu schaden oder sich, beziehungsweise Anderen einen unerlaubten Vortheil zu verschaffen.

3) In seiner Eigenschafst als Bürgermeister den Betrag von 525 fl. 58 kr. der ihm vermöge seines Dienstes von der vormaligen Herzoglichen Nassauischen Landesbank zur Ueberlieferung dem Rechner des Gerstischen Stipendiensonds übergeben worden war, sich selbst zugeeignet habe.

4) Einen mit dem Handelsmann Meyer Meyer zu Franksurt a. M. unterm 17. September 1868 abgeschlossenen, einen Güterverkauf und Cession des Kaufschillings betreffenden Vertrag mit den falschen Unterschristen seiner Mutter, der Henriette Vogt und seines Sohnes des Hermann Vogt, versehen und von dieser falschen Urkunde Gebrauch gemacht habe, um Anderen zu schaden oder sich, beziehungsweise Anderen einen unerlaubten Vor theil zu verschaffen.

50 Einen von ihm dem Joseph Strauß zu Friedberg ausgestellten und von diesem dem Emil Reiß zu Echzell cedirten Schuldschein vom 26. Jult 1866 sowie die Bescheinigurg des Geld- empfangs von demselben Datum und die Kennt- nißnahme von der erfolgten Cession von demselben Datum mit der falschen Unterschrift seines Vaters des Johs. Vogt III. versehen und auch von diesen

suchungsaclen

falschen Urkunden Gebrauch gemacht habe, um

Anderen zu schaden oder sich einen unerlaubten Vortheil zu verschaffen.

B. Joseph Strauß. 1) Dem Gustav Vogt ohne vorheriges Ein-

verständniß erst nach vollbrachter That in Be ziehung auf dessen sub A. 1, näher bezeichnete

Verbrechen wissentlich Vorschub geleistet habe, indem er, obgleich er wußte, daß Vogt den oben

Jangegebenen oder einen geringeren Betrag aus

dem Vermögen seiner Curandin Susanna Tag von Wörsdorf unterschlagen habe, Vogt mehrmals Cypothekurkunden, die zum Theil ihm, Strauß,

zum Theil dem Gotthard Walther zu Bauernheim gehörten und zum Schein an Vogt als Curator

der Susanna Tag cedirt worden waren, zu dem Zwecke übergeben habe, damit Vogt, was dieser auch that, diese Hypothekurkunden zur Ver bergung seines Recesses dem Gerichte vorlege und so die Obervormundschaftsbehörde durch Vorlage falscher Belege täusche und so Vogt gegen Ent⸗ deckung und gerichtliche Verfolgung geschützt habe.

2) In der Zeit von 1865 bis zum Früh⸗

jahre 1869 in Beziehung auf sein fortdauerndes

Verhältniß zu Gustav Vogt von den oben sub A. 2 näher bezeichneten Wechseln, obgleich er wußte, daß dieselben mit der falschen Unterschrift

des Johs. Vogt III., der Henriette Vogt und des Hermann Vogt versehen seien, Gebrauch ge

macht habe, um Anderen zu schaden oder sich oder Anderen einen unerlaubten Vortheil zu ver schaffen und zwar erst nachdem er die ihm an- vertrauten Wechselpapiere, welche meist nur mit dem Accepte des Gustav Vogt versehen ge wesen waren Blankette vorher in betrüge⸗ rischer Absicht mit weit höheren Schuldbeträgen ausgefüllt hatte oder hatte ausfüllen lassen, als er Auftrag hatte, davon Gebrauch gemacht habe.

C. Gotthard Walther,

dem Gustav Vogt ohne vorheriges Einverständniß erst nach vollbrachter That in Beziehung auf das oben sub A. 1 näher bezeichnete Verbrechen wissentlich Vorschub geleistet habe, indem er, obgleich ihm bekannt war, daß Vogt den oben angegebenen oder einen geringeren Betrag aus dem Vermögen seiner Curandin der Susanna Tag von Wörsdorf unterschlagen hatte, dem Joseph Strauß mehrere Hypothekurkunden, welche ihm, Walther, gehörten und zum Schein an Vogt als Curator der Susanna Tag cedirt wurden, zu dem Zwecke behändigt habe, damit er sie Vogt zur Verdeckung seines Recesses bei der Obervormund- schaftsbehörde überliefere, was denn auch geschah, und so Vogt gegen Entdeckung und gerichtliche Verfolgung geschützt habe; zur Aburtheilung vor den Schwurgerichtshof dieser Provinz zu verweisen seien und die Fortdauer der Haft des Gusstav Vogt und des Joseph Strauß anzuordnen sei. Gießen, den 22. März 1870.

Nachdem wir dies zum Verständniß voraus- schicken zu müssen geglaubt haben, gehen wir nunmehr zu der Assisenderhandlung selbst über.

Die Verhandlung begann Freitag den 8. April, Vormittags 8 Uhr.

Der Asstsenhof bestand aus dem Großherzog lichen Hofgerichtsrath Müller als Präsidenten, und den Großberz. Hofgerichtsräthen von Herff, Wortmann, Eckstein, Stammler als Richter. Die Staatsanwaltschafst war vertreten vurch den Gr.