Ausgabe 
13.10.1870
 
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nnd 1870. ENT

Donnerstag den 13. October.

121.

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K.

28. f Schneider

tre Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg. Amaßt 500.

berhessischer Anzeiger.

Friedberger Intelligenzblatt.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

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b Wee Dfenstag, Donnerstag und Samistag, erscheinen wird.

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leit, Leß lem!

Betrefsendz Die Rinderpesl. 1 B. A ran wt

Nachdem seit der Tödtung des letzten Stücks von an der Rinder, pest in Butzbach erktallkten oder derselben verdächtigen Thiere mehr als drei Wochen vetstossen sind, eine Revisson des Gesundhelts⸗ zustandes des gesammten! Viehstandes ein vollkommen befriedigendes

0. Z. Neil

ufen.

e 11 Ergebuiß gehabt und die vorgeschriebene Desinfection der insicirten N Stalkungen und Hofraithen stattgefunden hat, werden die in unsern 1 Bekanntmachungen vom 14. v. M. und 2. d. M. bezw. 9. d. M. ban 1 n ür die Stadt und Gemarkung Butzbach, sowie die Gehöfte erde des Heinrich Klingel, Peter Störiko, August Sauerbier, Philipp r Ert ede Rumpf. Heinrich Feldmann daselbst verfügten Sperr- und Sicherungs- 4 maßregeln außer Witksamkeit gesetzt. Da jedoch die fur die Erklärung 7% Möbe s Elloschens dieser Kranker in der Stadt Friedberg gegebenen 4 Boraussetzungen noch nicht eingetreten sind, so bleiben die weiteren 4 Friedrit Bestimmungen unserer Bekanntmachung vom 9. v. M., insbesondere ae er 5e pos. 1. 2. 4 und 9, weicht unten nochmals abgedruckt sind, für den a Friedberg den 12. Oktober 1870. senet Deu 18 l ee e e en 1) Jeder Todesfall und jede Erkrankung eines Stücks Rindvieh, entirbuc einks Schafs oder einer, Ziege, welche nicht aus äußerer Verletzung 1 88% entstanden, ist ohne Ausnahme als verdächtig zu betrachten und 4%%% ohne Verzug dem Großherzoglichen Bürgermeistet, in Bad⸗Nauheim eee der Großherzoglichen Poli e und in Wickstadt dem 1%%% eee Fel 5 mmissär zur Anzeige zu bringen. Zur e u 1 Anzeige, ist jeder bee welcher zuverlässige Kunde von dem Todesfall oder der Erkrankung erlangt. N 1) Bis zum Erscheinen des von dem Bürgermeister sofort nach jeder . Anzeige, zu berufenden, Veterinärarztes hatß der Besitzer das er⸗ 110. krankte Thier unter Verschluß zu halten und wo möglich allein N zu stellen, Die vom Arzte 1 n Anordnungen sind genau * zu befolgen und nothi enfalls mittelst Zwangs von dem Orts⸗ bene en, polizelbe amten wuechl ren eee dan Zuwiderhandsungen gegen die Bestimmungen unter 1. und 2. b werden mit 2 bis 00 fl, bestraft und verwirken den unter Um⸗ ee ge, standen begründeten Anspruch auf Entschädigung. 2 1 pen) In dem ganzen Kreis Friedberg treten folgende Beschrän⸗

1 e kungen des Verkehrs ein:

machung. zum Seuchengränzbezirk erktarten ganzen Kreis Friedberg bis auf Weiteres noch in Kraft.

Indem wir uns Seitens der Kreisangehörigen einer striften Befolgung und Seitens der Großherzoglichen Bürgermeistereien einer strengen Handhabung dieser letzterwähnten Vorschriften auch fernerhin versehen, bemerken wir weiter, daß den oben genannten Hofraithe⸗ besitzern nach Maßgabe des§. 45 der Instruktion des Bundeskanzlers vom 26. Mai 1869 und der§§. 25 und 30 der Großherzoglichen Verordnung vom 23. Mai 1867 bei Meidung einer Strafe von 10 bis 100 fl. oder Gefängniß von 7 bis 28 Tagen die Wiederbesetzung der verseucht gewesenen Stallungen mit Rindvieh, Schafen oder Ziegen vor dem 1. Dezember d. J. untersagt und bei gleicher Strafe die Vor⸗ nahme einer nochmaligen Räucherung vor demnächstiger Wieder⸗ besetzung anbefohlen worden ist. 8

Großherzogliches Kreisamt Friedberg Ter a p p.

d. der Handel mit Rindvieh, überhaupt der Transport von Rindvieh, Schafen und Ziegen in den Orten außerhalb Fried⸗ berg und aus denselben ist untersagt; nur ausnahmsweise darf jener mit Schlachtvieh oder zu der als nothwendig nach⸗ gewiesenen Erganzung des Viehstandes unter Aufsicht der Behörde stattsinden.

In diesem Falle ist der Transport mit einer Bescheinigung der Ortspolizeibehörde zu versehen, in welcher der Gegenstand des Transports möglichst genau bezeichnet und zugleich be⸗ zeugt wird, daß in dem Ort der Ausfuhr keinerlei Krankheit unter der betreffenden Viehgattung herrscht, und seit mindestens sechs Wochen eine solche nicht vorgekommen ist.

Ein solches Attest behält nur während der genau darin zu bezeichnenden Zeit Gültigkeit und muß von dem Trans- portanten, im Falle der Ablieferung des Viehes an den Buͤr⸗ germeister des Bestimmungsorts, andernfalls aber wieder an den Aussteller sogleich abgeliefert werden.

9) Sodann wird in Gemäßheit des§. 10, pos 2 der Verordnung vom 23. Mai 1867 in jedem Ort des Kreises eine Aufsschts⸗

1 ee a, alle Viehmärkte sind bis auf Weiteres eingestellt;. e bn b. dasselbe gilt von den nach Gewohnheit öfer oder zu bestimm⸗ Commission bestellt, welche besteht! 115 f 4 1 0 ten Zeiten an gewissen Orten stattfindenden Zusammenkünften aus dem Buͤrgermeister tesp, Localpolizei Beamten und drei 80% 500 von Käufern und Verkäufern, Händlern und Maklern zum von diesen zu ernennenden Gemeinderathsmitgliedern. 3 90. Behuf des An- und Verkaufs aufgetriebener derartiger Thiere; Diese Commisslonen haben sofort den Bestand der Viehgattungen .* c. das us treiben von Rindvieh auf Weiden ist untersagt, ebenso in jeder Hofraithe aufzunehmen und überhaupt nach Vorschrift des 155 Lalt⸗ dasjenige von Schafherden und Ziegen in diejenigen Theile[g. 10, pos 2 zu verfahren. Der Großherzogliche Kreisveterinärarzt 1 der Gemarkung, für welche und so lange es nicht durch die Dr. Born dahier ist beauftragt, von Zeit zu Zeit eine Revisson des be Polizeibehörde nach Anhörung des Veterinärarztes gestattet ist;Standes vorzunehmen. 27600 5 1 f 5 Ans 3 l eur Kr iegs nachrichten. wohner der nördlich von Paris gelegenen Ortschaften Epernahy. Alle Bahnstrecken in der Richtung e 0 Offtetellfemtlitärische Nachrichten. tehren in ihre Dörfer zurück. nach Paris sind mit Munitionsfuhrwerken und e 6 Versaflles, 9. Okt. Eine Escadron des v. Podbielsky. schweren Geschützen 9 18 14. 8 . ee, 16. Husarenregiments ist in der Nacht vom 7.; K wird ein combinirter Angriff auf Paris Seitens 5 aan bel uuf deß 8. 50 urch Veccälhere der Bewohner 1 1 N Wee unserer Artillerie nicht zu erwarten, sein. In K* 11 Able überfallen worden. Der Ort ist zur bestehend, unter General v. d. Tann hat am n N R580 n,, Strafe niedergebraunt Von der Lotte vorgegan 10. d. einen Theil der Loirearmee bei Orleans. Kärkter Verkehr erwartet; den 30 en liegt ene größere feindliche Abtteitüngen wurden am geschlagen. 1000 Gefangene und drel Geschützes bee e a 8 . von preußischen und baperischen Truppen süd⸗ roberk. Der Feind in regelloser Flucht bereits ein Fahrplan zu Grunde. Seit einigen 2 ch von Etampes gesprengt. Die geflohenen Be⸗ 5. 5 Tagen haben wir starke Nebel und kühle Nächte. n 1 * 9*** N 11 1% 90