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Geilage.
Hberhessischer Anzeiger.
95.
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Hessen. Darmstadt. Das Groß berzoglich⸗ Regierungsblatt Nr. 35 enthält:
I. Reglement, die Holzpreise und den Holzverkauf in den Großherzoglichen Domanialwaldungen betreffend.
II. Oeffentliche Anerkennung einer edlen That. Am 6. Juli dieses Jahres Abends sank der Schreiner Hilbert beim Baden im großen Woog zu Darmstadt plötzlich unter und wurde von Stabsfourier Stein von der Groß⸗ berzoglichen Pionier⸗Compagnie, welcher sofort ins Wasser sprang, untertauchte und den bewußtlosen Hilbert vom Grund heraufholte, gerettet. S. K. H. der Großherzog haben dem Stabsfourier Stein für diese von ihm mit Muth und eigener Lebensgefahr ausgeführte That das all⸗ gemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift:„Für Rettung von Menschenleben“ Allergnädigst zu verleihen geruht.
III. Dienstnachrichten. S. K. H. der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 13. Juli den Brückengeld⸗ erheber an der fliegenden Brücke bei Oppenheim Kern zum Controleur bei der Brückengelderhebnng zu Worme zu ernennen; am 21. Juli dem Zugmeister bei der Main⸗ Neckar⸗Eisenbahn Götz die Stelle eines Hauptstaatskasse⸗ dieners zu übertragen.
IV. Charakierertheilung. S. K. H. der Großherzog baden allergnädigst geruht: am 13 Juli dem Districts⸗ einnehmer der Districtseinnehmerei Nieder-Flörsheim Jäger den Charakter als Rendant zu verleihen.
V. Versetzungen in den Ruhestand. S. K. H. der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 24. Juni den ersten Landgerichtsdiener bei dem Landgerichte Homberg, Freitag, auf sein Nachsuchen,— am 13. Juli den Distrikts⸗ einnehmer der Districtseinnehmerci Nieder- Flörsheim, Jäger, auf sein Nachsuchen unter Anerkennung seiner lang jährigen treuen Dienste— in den Ruhestand zu versetzen.
Das gleichzeitig erschienene Regierungsblatt Nr. 36 bringt das Gesetz, die Aufbringung der zur Feldaufstellung und Unterhaltung der Großherzoglichen Division erforder⸗ lichen Mittel betreffend.
— Das Gr. Regierungsblatt Nr. 38 enthält:
I. Verordnung, die Taxe der Eichgebühren betreffend.
II. Bekanntmachung Großh. Ministeriums der Finanzen, die Aufnahme von Branntwein, für welchen Steuerver⸗ gütung geleistet wird, in öffentliche Niederlagen betreffend. In Gemäßheit eines Beschlusses des Bundesraths des Zollvereins wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß von inländischem Branntwein, welcher, nachdem er unter Gewährung der Steuervergütung in öffentliche Niederlagen aufgenommen worden war, von da in den freien Verkehr des Großherzogthums und der mit demselben in Brannt⸗ weinsteuergemeinschaft stehenden Staaten zurückversetzt wer⸗ den soll, die Uedergangsabgabe(§. 3 der Verordnung vom 19. Mai v. J., die Besteuerung des Branntweins betr.) zu entrichten ist.
III. Namens veränderungen.
— Abg. Hallwachs hat folgenden Antrag in der zweiten Kammer eingebracht:„Die Ange— börigen der im Felde stehenden Soldaten befinden sich theilweise in großer Noth. Die Mittel, welche zur Abhülfe von Gemeinden oder Vereinen in dankens⸗ werther Weise aufgebracht werden, genügen nicht. Es ist Pflicht des Staates, hier mit seiner Bei⸗ hülfe einzutreten. Ich beantrage daher: Großh. Regierang um baldigsie Einbringung einer ent⸗ sprechenden Vorlage zu ersuchen.— Der Abg. Vollhard hat beantragt:„Die Regierung um als⸗ baldige Vorlage eines Gesetzesentwurfs zu ersuchen, wonach auch die Unterofficiere und Soldaten des stehenden Heeres während der Zeit ihrer Mobil— machung von der Einkommensteuer in dem Fall befreit sint, wenn ihr Gesammteinkommen 1500 fl. nicht erreicht.“ Zur Begründung führt der An- tragsteller an: Die allgemeine Wehrpflicht und die Liebe zum Vaterland rufen viele junge Männer zum Kriegs dienst im stehenden Heer, deren Ein- kommen sich zwischen 200— 1500 fl. bewegt. Es wäre ungerecht, diese bezüglich der Besteuerung härter zu halten, als Officiere, Militärbeamten und Landwehr Gerechtigkeit und Billigkeit ver- langen vielmehr eine Gleichstellung der Einen mit den Andern, welche das Einkommensteuergesetz von 1869 Art. 3, 4 und 5 vermissen läßt.
— Nach den„H. V.“ lauten die Nachrichten von der hessischen Armeedivision, welche nunmehr bereits die französische Grenze überschritten haben wird, sehr befriedigend. Trotz der nicht geringen Anstrengungen, welche ein jeder Feldzug den Truppen auferlegt, ist ihr Gesundheitszustand gleich- wie ihre Stimmung ganz vortrefflich. Ihr einziger Wunsch sich recht bald mit dem Feind messen zu können, dürfte wohl rasch in Erfüllung gehen.
Die Division stand in der Nacht vom 10.— 11. noch bei Forbach; die verschiedenen Gerüchte über Gefechte derselben und Verwundungen einzelner Offiziere und Mannschaften sind darum erfunden.
Preußen. Berlin. Pariser Nachrichten, welche an die Regierung und an große Bank— häuser in London schon vor unserem Sieg bei Wörth abgegangen waren, lauteten sehr alarmirt und befürchteten eine Revolution.
— Welche enorme Anstrengungen die Ver— pflegung unserer im Felde stehenden Truppen von Seiten der Armeelieseranten erfordert, läßt sich aus folgenden Angaben ermessen: Die Gebr. Lach— mann z. B. liefern für fünf Armeecorps, und zwar für das dritte, siebente, achte, zehnte und Gardecorps und verpflegen so ungefähr 210,000 Mann. Zur Ueberführung an die Truppen haben die Lieferanten 7000 Stück Ochsen, wovon 3700 in Schleswig-Holstein angekauft; 9500 Centner Speck sind in diesen Tagen von Holland via Emmerich und zwar in 4 Dampfern 5000 Centner, der Rest in Westphalen gekaust; 8000 Ballen Reis wurden theils in Rotterdam, theils in Bremen acquirirt; 12,000 Centner Erbsen und Bohnen wurden theils von Schlesien, theils von Preußen zugeführt. Die täglich zur Consumirung kommenden 15,000 Pfund gebrannter Kaffee werden theils in Berlin und in Köln angekauft, theils in einge⸗ richteten Brennereien in Hannover selbst gebrannt. Zur Verpflegung von 65,000 Pferden sind 500,000 Scheffel Hafer angekauft.
— In hiesigen politischen Kreisen hat es sehr angenehm überrascht, daß der nordamerikanische Gesandte, Mr. Bancroft, seine Theilnahme an den Erfolgen der deutschen Waffen durch Auf⸗ ziehen der Flaggen an dem Gesandtschaftshotel an den Tag gelegt hat.
— Von Seiten des Kriegsministeriums wird zur Kenntniß gebracht, daß der König für die durch Cabinetsordre vom 22. Juli eingesetzten General⸗Gouvernements nachfolgende Bezeichnungen festgesetzt hat: 1) Für das General-Gouvernement im Bezirk des 1., 2., 9. und 10. Armeecorps: General- Gouvernement der Küstenlande. 2) Für das General- Gouvernement im Bezirk des 7., 8. und 11. Armeecorps: General-Gouvernement am
Rhein. 3) Für das General- Gouvernement im Bezirk des 3. und 4. Armeecorps: Gouvernement in Berlin. 4) Für das General- Gouvernement im Bezirk des 5. und 6. Armeecorps: General- Gouvernement in Posen. 5) Für das General⸗ Gouvernement im Bezirk des 12.(königlich säch⸗ sischen Armeecorps: General- Gouvernement in Dresden.
Saarbrücken. Nach einem von hier er⸗ gangenen Aufrufe ist in der arg heimgesuchten Stadt in Folge der starken Truppenmärsche und der damit zusammenhängenden Verkehrsstockung Mangel an Nahrungsmitteln eingetreten. Der Durchmarsch der Truppen dauert fort, dabei aber, so heißt es in dem erwähnten Aufrufe,„liegen Tausende schwer verwundet, hungernd in den Lazarethen. Um des einigen Deutsch— lands willen, um des Vaterlandes willen, dem dies Blut fließt, sendet Hülfe!“ In verschiedenen Städten am Rhein und auch in Frankfurt haben sich sofort Comite's gebildet, der bedrängten Stadt mit Gaben an Geld und Naturalien zu Hülfe zu eilen.
Oesterreich. Wien. Die amtliche„Wiener Zeitung“ veröffentlicht ein kaiserliches Handschreiben an den Cultusminister, in welchem derselbe auf— gefordert wird, nachdem die Aufhebung des Con- cordates dem päpstlichen Stuhle notifieirt sei, die nothwendige Gesetzesvorlage für den Reichsrath vorzubereiten.
Frankreich. Paris, 9. August, Abends. Im Senat hielt der Präsident des Staatsrathes Paricu folgende Ansprache:„Der Kaiser hat ver- sprochen, uns zusammen zu berufen, sobald die
Umstände es erheischen würt en. Die Kaiserin hat nicht zögern wollen, Sie einzuberufen, bis die Lage bedrohlich geworden. Wir haben Nieder- lagen erlitten, aber wir sind nicht besiegt; der größte Theil der Armee ist noch nicht zum Kampfe gekommen, er ist da, uns den Sieg zu geben. Unsere Hülfsquellen sind noch unversehrt; wir verlangen von Ihnen cine Aushebung in Masse. Alles ist bereit. Paris ist in Vertheidigungs⸗ zustand gesetzt, um eine lange Belagerung aus⸗ zuhalten. Wir sehen von allen Formalitäten bei der Einstellung von Freiwilligen ab, wir verlangen eine allgemeine Organisation der Nationalgarde, die Einverleibung eines Theils der Mobilgarde in die active Armee, die Einziehung der Alters- klasse 1871. Die Preußen hoffen Nutzen zu ziehen von unseren inneren Spaltungen, diese Hoffnung wird eine trügerische sein. Wenn die Ordnung gestört werden sollte, werden wir uns der Macht bedienen, welche der Belagerungszustand uns überträgt. Wir würden zu unserer Hülfe andere Streitkräfte, als die der Nationalgarde, aufrufen. Die Ordnung ist das Heil.“
— 9. August, Abends. Im gesetzgebenden Körper verliest Ollivier eine Mittheilung, welche der im Senat abgegebenen entspricht. Er erwiedert alsdann gegenüber den vielfachen Unterbrechungen, welche seine Rede aus den Reihen der Linken erfährt, es hieße ein Verbrechen gegen das Vater⸗ land begehen, wenn man mit Personenfragen nur eine Minute verlieren wollte. Man mag die Minister mit Vorwürfen überhäufen, wir werden dem gegenüber Stillschweigen beobachten, und nur die vorgeschlagenen Maßregeln vertheidigen. Die Minister verlangen, daß die Kammern ihnen das Vertrauen bewahren, wenn andere Minister den Ereignissen besser zu begegnen wissen, dann möchten sie aber sofort eintreten; denn gegenwärtig handle es sich nicht darum, Reden zu halten, sondern zu handeln. Dumoulin stellte hierauf mit mehreren Deputirten den Antrag, daß der Vo'rsitz im Ministerium dem General Trochu übertragen würde. Der gesetzgebende Körper nimmt die Dringlichkeit aller von Dejean eingebrachten Vor- lagen an: sofortige Bewaffnung und vollständige Organisation der Nationalgarde in Paris und der Departements auf Grund des Gesetzes vom Jahre 1831. Redner schreibt die Niederlage der absoluten Unfähigkeit des Generals en chef zu und fordert demgemäß, daß der Kaiser das Com⸗ mando niederlege und daß der gesetzgebende Körper die Leitung der Angelegenheiten des Landes in die Hand nehme. Dieser Antrag ruft eine un- beschreibliche Bewegung hervor. Die Linke zollt demselben Beifall, während die Majorität dagegen protestirt. Cassagnac ruft:„das ist die Revolu- tion!“ und bedroht die Linke mit dem Kriegs- gerichte.(Großer Tumult.) Jules Simon geht auf die Ministerbank zu und bietet seine Brust dar. Picard verlangt, daß die gegenwärtig in Paris befindlichen Regimenter an die Gränze ge⸗ schickt werden sollen; wenn man der Partser Be- völkerung Waffen verweigere, so müsse sie sich auf jede mögliche Weise damit versehen. Picard for— dert ferner eine Veränderung des Ministeriums. Jerome David, der dem Kampfe bei Weißenburg beigewohnt hat, sagt: Wenn unsere Soldaten uns hörten, würden sie uns zurufen: Unterlasset die inneren Zwistigkeiten, bewahret der Armee das Vertrauen, da sie ganz Frankreich hinter sich hat. Ferry ruft, indem er das Ministerium bedroht: „In dieser Stunde kartätscht man Paris nieder.“ Keratry fordert die Abdankung des Kaisers. Er wird zur Ordnung gerufen. Der Schluß der Diskussion wird ausgesprochen, die Sitzung wird suspendirt.(Es sind militärische Vorsichtsmaßregeln getroffen, die Behörde ist ge— nöthigt, die Eingänge des Palastes frei machen zu lassen. Auf der Place de la Concorde sind heute Mittag zwei Personen verhaftet worden,


