Die Berechtigung nicht vor dem vollendeten Anrechts spätestens bis z sucht werden, in welchem
Mit der Anmeldung um ist die Aufgabe des Rechts,
Ausnahmsweise kann meldung verloren gegangene Anspruch durch Res hörden dritter Instanz wieder verliehen werden, Militärpflichtige noch nicht an einer Loosung T
zum einjährig freiwilligen Militärdienst darf 17. Lebensjahre und muß bei Verlust des um 1. Februar des Kalenderjahres nachge⸗ das 20. Lebensjahr vollendet wird. Zulassung zum einjährigen Militärdienst an der Loosung Theil zu nehmen, verbunden. der durch die versäumte rechtzeitige An ⸗
pflichtet war, oder ver ist. In letzterem Falle treten, wenn der deßfallsige Antrag vor der
welcher der betheiligte M
Gesuche um Wied Meldung verloren geg Kreis⸗Ersatz⸗Commission olution der Ersatzbe⸗ Darmstadt den wenn der betheiligte heil zu nehmen ver⸗
Großherzogliche Prüfu Bee ch
möge seiner Loos⸗Nummer dis ponibel geblieben
darf diese Vergünstigung indeß nur dann ein⸗ zweiten Aushebung, bei ilitärpflichtige zu concurriren hat, formirt wird. erverleihung der durch versäumte rechtzeitige angenen Berechtigung sind an die zuständige zu richten.
10. Juni 1870.
ugs⸗Commission für einjährig Freiwillige
st a t t. Strecker.
Darmstadt. Das Großherzog
liche Regierungsblatt Nr. 24 enthält:
I. Publication des Gesetzes, die Abänderung des Vereins⸗Zolltarif« vom J. Juli 1865 betreffend. Das Gesetz tritt mit dem 1. October l. J. in Kraft.
II. Publication der Bekanntmachung des Kanzlers des Norddeutschen Bundes vom 18. v. M., die Tele⸗ graphen⸗Ordnung für die Correspondenz auf den Linien des Telegraphen⸗Vereins betreffend. Die Bekanntmachung lautet: Nach den Vereinbarungen des Telegraphen⸗Ver⸗ trages zwischen dem Norddeutschen Bunde, Bayern, Württemberg, Baden, Oesterteich⸗Ungarn und den Nieder⸗ landen de dato Baden-Baden, den 25. October 1868, treten mit dem 1. Juli d. J. für die telegraphische Ver⸗ eins⸗Correspondenz neue Tarif⸗Beslimmungen in Kraft. In Folge dessen erhält der§. 13 der Telegraphen⸗Ord⸗ nung vom Dezember 1868 nachstehende Fassung:§. 13 Beförderungsgebühren. Bei der Feststellung der Gebühren ist stets eine einfache Depesche, d. h. eine Depesche, welche höchstens 20 Worte enthält, zu Grunde gelegt. Die auf die einfache Depesche anwendbare Taxe erhöht sich um die Hälfte für je 10 Worte mehr. Zur Ermittelung der Gebühren für die telegraphische Beförderung der Staats⸗ und Privat⸗epeschen, welche innerhalb des Vereinsge⸗ bietes verbleiben, ist das gesammte Vereinsgebiet dergestalt in viereckige Flächen zerlegt, daß jeder Breitengrad in 5, jeder Längengrad in drei gleiche Theile getheilt und durch die Theilungspunkte Meridian⸗ und Paralleikreise gezogen sind. Die dadurch entstandenen je 15 Vierecke werden Taxquardrate genannt. Die Gebühren für einfache Depeschen von 20 Worten betragen nun: a) 8 Sgr.= 28 kr. Südbeutsch= 40 kr. Oesterreichische Währung 0,50 fl. Niederländisch= 1 Frs. Französisch, bei der Beförderung zwischen Stationen eines und desselben Taxquardrats unter einander, sowie zwischen denselben und solchen Stationen, welche innerhalb der nächsten, das Tax⸗ quadrat umgebenden 8 Quadratreihen(Taxviereck) ge⸗ legen sind, mit Hinwegfall derjenigen 40 Quadrate, welche
außerhalb des in dieses Taxviereck eingeschriebenen Kreises fallen(I. Zone); b) 16 Sgr. 56 kr. Süddeutsch= 80 kr. Desterreichische Währung= 1 fl. Niederländisch= 2 Fres. Französisch, bei der Beförderung zwischen Sta⸗ lionen eines Taxquadrates und allen übrigen außer⸗ halb des Bereiches ad a. gelegenen Stationen(II. Zone); für den Verkehr mit dem Vereins⸗Auslande beträgt die Gebühr bis zur Vereinsgrenze, ohne Rücksicht auf die Entfernung: 24 Sgr.= l fl. 20 kr. Oesterreichisch= 1 fl. 24 kr. Süddeutsch= 1.50 Gulden Niederländisch 3 Fres. Abweichend hiervon wird im Verkehr zwischen Baden, Bayern, Würtemberg und Hohenzollern einer⸗, und Frankreich, der Schweiz und Italien andererseits nur die Vereinsgebühr von 8 Sgr.= 28 kr. Süddeutsch 1 Fre. erhoben, wenn die Depeschen innerhalb des Vereins nur die Linien zweier oder mehrerer der obigen Länder berühren. Zu dieser Vereinsgebühr treten die nach dem internationalen Tarif zu berechnenden ausländischen Ge⸗ bühren. Hierbei gilt als Regel, daß die Gebühren nach dem wohlfeilsten Wege zwischen dem Ursprungs⸗ und dem Bestimmungsorte der Depeschen zu berechnen sind, es sei denn, daß dieser Weg unterbrochen oder bedeutend weiter ist, oder daß der Aufgeber in seiner Depesche einen andern Weg vorgeschrieben hat(eonfr.§. 6). Eine solche. Vorschrift ist dann nicht nur für die Berechnung der Ge⸗ bühren, sondern auch für die Instradirung der Depesche maßgebend, insofern nicht dienstliche Rücksichten es ver⸗ hindern, in welchem Falle jegliche Beschwerde unzulässig ist. Bei Berechnung ber Gebühren für Depeschen, welche innerhalb des Norddeutschen Telegraphen⸗Gebietes ver⸗ bleiben(ausschließlich der Depeschen nach und aus den
Hohenzollern'schen Landen, welche dem Vereins⸗Tarif
Unterliegen), werden 3 Zonen unterschieden und betragen
die Gebühren:
für die 1. Zone 5 Sgr.,
13.
„„ Die erste Zone begreift gegen 11—18, die zweite Zone gegen 44— 52 Meilen direkter Entfernung.— Für den Verkehr mit dem Auslande beträgt, wenn außer den Norbdeutschen nicht auch die Linien anderer Vereins⸗ staaten berührt werden, die Norddeutsche Gebühr ohne Rücksicht auf die Entfernung 20 Sgr.(unbeschadet jedoch solcher abweichenden Tarif⸗Bestimmungen, welche mit fremden Regierungen für den Verkehr mit den betreffen⸗ den Staalen vereinbart sind oder noch vereinbart wer⸗ den sollten).
III. Uebersicht der für das Jahr 1870 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den Gemeinden des Kreises Dieburg.
— Das Gr. Regierungsblatt Nr. 25 enthält: I. Verordnung, die poltzeiliche Aussicht über die Eisen⸗
Hessen.
ge genseitige nissen und Dieselbe ist mit dem 1. d. in Wirksamkeit getreten.
nehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürf⸗ nissen in den Gemeinden der
haben allergnädigst geruht: am 1. Juni dem Kammer⸗ herrn, Oberst und Commanbeur des 2. Reiterregiments Giesebert Riedesel Freiherrn zu Eisenbach in Anerkennung seiner langjährigen ireu geleisteten Dienste das Comthur⸗ kreuz 2. Klasse des Philippsordens,— am 9. Junt dem Major à la suite Gustav Grafen zu Erbach⸗ Schönberg, Erlaucht, das Großkreuz dieses Ordens,— und am 20. Juni dem Stadtbaumeister der Haupt⸗ und Residenz⸗ stadt Darmstadt, Hechler, das Ritterkreuz 2. Klasse dieses [Ordens— zu verleihen.
II. Publication der zwischen Hessen und Italien wegen n Schutzes der Rechte an literarischen Erzeug⸗ Werken der Kunst abgeschlossenen Uebereinkunft.
III. und IV. Uebersicht der für das Jahr 1870 ge⸗
Kreise Friedberg und Mainz.
V. Ordensverleihungen. S. K. H. der Großherzog
Nidda. Am 29. Juni ist auf der Strecke
Hungen⸗Nidda der Oberhessischen Eisenbahnen der Betrieb eröffnet worden, nachdem Tags zuvor in Gegenwart des Verwaltungsraths und unter zahl⸗ reicher Betheiligung der Bevölkerung die sehr ge⸗
lungene Probefahrt stattgefunden hatte. Nidda zeigte durch den glänzenden und freudigen Empfang des ankommenden Zuges, wie boch es das für die Gegend wichtige Ereigniß zu schätzen wußte. Allseitig wurde der rasche und gelungene Bahnbau anerkannt. Man hofft, daß bis zum Herbste die Bahnstrecke Gießen⸗Gelnhausen dem Betrieb voll⸗ ständig übergeben werden kann.
Preußen. Berlin. Der Kronprinz begab sich am 30. Juni nach Breslau, um sich von dem Kaiser von Rußland zu verabschieden.— Die„Kreuzzeitung“ dementirt die Mittheilung verschiedener Zeitungen über die zum 3. August bevorstebende Ernennung eines General- Feld⸗ marschalls.
— Der ständige Ausschuß der hiesigen Stu⸗ dentenschaft hat, wie die„Zukunft“ mittheilt, be züglich eines Antrages auf Betheiligung an der Feier des 3. August, hundertjähriger Geburtstag König Friedrich Wilhelm III, mit einer Majorität von mehr als zwei Dritteln, in Erwägung der Verfolgungen und Unterdrückungen, welche der freiheitliche Geist der deutschen Hochschulen unter der Regierung Friedrich Wilhelms III. erfahren — beschlossen, über den Antrag zur Tagesordnung überzugehen. Die Minorität will versuchen, an eine allgemeine Studentenversammlung zu appelliren. Hamburg. In Folge der am 29. Juni vorgefallenen Ausschreitungen der Arbeiter war das Strike-Comite vor die Polizei-Behörde ge— laden. Während des Verhörs sammelte sich ein Haufen von 1500 bis 2000 Arbeitern vor dem Stadthause an. In Folge dieser Drohung wurde das Strike⸗Comite in Untersuchungshaft genommen, während der Haufen durch die Polizei mit der blanken Waffe aus einandergetrieben wurde, wobei 30 Verhaftungen und mehrere Verwundungen er- folgten. Die Gesammtzahl der Verhafteten beläuft sich auf ungefähr 80 Personen.
Am 30. Juni hat wieder ein Conflikt zwischen den seiernden Arbeitern und der Polizei
kamen. Abends herrschte Ruhe.
als Spezialconstabler angeboten. Bayern. München.
die Abgeordneten vertheilt.
bahnstrecken Babenhausen⸗Groß⸗Umstabt der Odenwaldbahn und Bingen⸗Armsheim der Bingen⸗Alzeyer Bahn.
angenommen und zumei hat. Der Kriegsminister gab in der ersten Sitzun
stattgefunden, wobei mehrere Verwundungen vor⸗ Gegen 2000
Bürger haben der Regierung ihre Unterstützung
Das Referat des Abgeordneten Kolb über den Etat der Militär- verwaltung, sowie die Protokolle über die vier Sitzungen des Finanzausschusses, in welchen der Militäretat zur Berathung gelangte, wurden an Es ist daraus ersicht⸗ lich, daß der Ausschuß alle die weitgehenden An⸗ träge Kolb's, wenig Unwesentliches abgerechnet, st einstimmig angenommen
die Erklärung, daß er das gegenwärtige System nicht verlassen und sich zu dem vom Referenten angestrebten Milizspstem nicht wenden könne, weil er hierin nur Gefahr für Bayern sehe. An dem zweijährigen Präsenzstande der Infanterie als dem äußersten Minimum, welches zur Ausbildung ab ⸗ solut nothwendig sei, müsse er festhalten, man könne vielleicht in kürzerer Zeit einen Rekruten nothdürftig abrichten, aber nicht zum Soldaten machen. Der Abgeordnete Crämer bedauerte das starre Festhalten des Kriegsministers an seiner Meinung, das eine Vermittlung unmöglich mache.
— Die Abgeordnetenkammer faßte in ihrer Sitzung vom 2. d. den Beschluß, wonach ein Jeder Advokat werden kann, welcher die Prüfung
zum Richteramte bestanden und drei Jahre bei
einem Advokaten practicirt hat.
Oesterreich. Wien. Die„Wiener Ztg.“ veröffentlicht zwei kaiserliche Handschreiben, durch welche der Minister für Landesvertheidigung Baron Widmann auf sein Ansuchen seines Amtes ent⸗ hoben und der Ministerpräsident Graf Potocki mit der einstweiligen Leitung des Ministeriums für Landesvertheidigung betraut wird.
— Die„Wiener Zeitung“ enthält ein kaiser⸗ liches Handschreiben, welches die Leiter des Finanz⸗ und Ackerbauministeriums Holzgethan und Petrino definitiv zum Finanz- resp. Ackerbauminister er nennt; ferner wird der Hofrath Stremaper zum Unterrichtsminister ernannt.
Schweiz. In dem letzten Rechenschafts⸗ berichte der Regierung des Cantons Appenzell außer Rhoden heißt es u. A.:„Wir bedauern es sehr, daß es in unseren Cantonen immer noch einige Gemeinden gibt, in denen der Schullehrer nicht das gesetzliche Minimum an Gehalt— das sind 1000 Fr.(266 Thlr.) und freie Wohnung nebst Garten— erhält; wir erwarten mit Zu⸗ versicht, daß im nächsten Jahre die noch zurück⸗ gebliebenen Gemeinden ihre Schuldigkeit thun werden. Die Vergleichung der Lage dieser Schul⸗ lehrer in Appenzell, einem Ländchen von circa 52,000 Einwohnern, deren bei weitem größter Theil aus armen Bauern und Webern besteht, mit der der Lehrer in vielen andern Ländern über⸗ lassen wir unseren Lesern.
Frankreich. Paris. In der Kammer fand die Diskussion über das Contingent von 90,000 Mann statt. Gegenüber Garnier⸗Pages erklärt der Kriegsminister, daß die Verminderung des Contingents um 10,000 Mann, welche man habe eintreten lassen, eine Aufforderung zur Ab'⸗ rüstung gewesen sei; das Beispiel Frankreichs sei
daher an dem Contingent von 90,000 Mann und dem Gesetze von 1868 festhalten. Thiers spricht für das Ministerium. wenn der Friede aufrecht erhalten würde, so ge⸗ schehe es, weil Frankreich stark sei. sei darum besiegt worden, weil eine unkluge Budget⸗ reduction die Armee geschwächt habe.
zurückzukommen. habe keine Besorgniß irgend einer Art.
Ollivier sagt, die Regierung
jetzt. Die Cabinette hätten begriffen, daß die Verträge von 1856 und von Prag aufrecht er⸗ halten werden müßten. gethan haben.
indeß nicht befolgt worden, die Regierung werde
Die Linke täusche sich? Oesterreich
e Thiers räth, auf das Contingent von 100,000 Mann
a Zu keiner Epoche sei der Friede mehr gesichert gewesen als
Man frage, was wir Wir haben die Freiheit entwickell, um den Frieden sicher zu stellen; wir haben durch 1 das Plebiseit ein französisches Sadowa errungen; wir haben kein Dokument dem gesetzgebenden Körper mitzutheilen, weil seit dem 2. Januar keine Angelegenheit bis zu einem Punkte gekommen g ist, wo man die diplomatischen Aktenstücke ver⸗
und volle! dhlonalische andern Mäc 1 anne Bl da römische Verfündung g De J Sigung vol Jontingent, 2 In 5 un 2. d. bn Prinzen eff ebe ihn die 9 pigen des sinpfte die Ocsez über heigestimmt sttund der griifende R und Greoy fall des Ke keine Aussi der Abstim ordnung, hielten sich 2 Pages, be Blätter, h. Diebats“ en legt. In feen Ein schriebenen Augenblick Jnwersun⸗ die Fortdau
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