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1870.
Dienstag den 5. Zuli.
M 78.
Oberhessischer Anzeiger.
Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.
Friedberger Intelligenzblatt
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.
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Mit dem 1. Juli beginnt ein neues Abonnement auf den„Oberhessischen Anzeiger“, welcher auch ferner wöchentlich dreimal, Dienstag,
Donnerstag und Samstag, erscheinen wird.
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jährlich 47 kr. mit Bringerlohn. — Der Anzeiger kann nach auswärts auch durch
brechung eintritt.
Den verehrlichen Abonnenten in ausdrücklich Abbestellung erfolgt.
b Privatboten direct von uns bezogen werden. Bestellungen beliebe man baldigst zu machen, damit in der Zusendung des Blattes keine Unter⸗
hiesiger Stadt werden wir den Anzeiger auch für das zweite Halbjahr zusenden, wenn nicht
Die Expedition.
Amtlicher Theil.
Aus dem Großherzoglichen Regierungsblatte sind zu publieiren:
Nr. 283. sub 1. Bekanntmachung, die Einführung der Correspondenz-⸗Karten betreffend.— sub 2. in den Königlich Preuß ischen militärärztlichen Büldungsanftalten und die Freizügigkeit der Militärärzte betreffend. N Nr. 24. sub 1. Bekanntmachung, die Abänderung des Verelnszolltarffe vom 1. Juli 1865 betreffend.— sub 2. für die Correspondenz auf den Linien des Telegraphen⸗Vereins betreffend. Nr. 25. sub 2. Bekanntmachung, die zwischen Hessen und 3 Kunst abgeschlossene Uebereinkunft betreffend.— sub 3. Semeinden des Kreises Friedberg betreffend.
Friedberg den 2. Juli 1870.
Bekanntmachung, die Bestimmungen über das Studium
Bekanntmachung, die Telegraphen⸗Ord zung
Italien wegen gegenseitigen Schutzes der Rechte an iterarsschen Erzeugnissen und Werken der Uebersicht der für das Jahr 1870 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den
Großherzogliches Kreisamt Friedberg Ter a p p.
Nachverzeichnete Gesetze ꝛc. sind im Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes publizirt worden.
Nr. 20. Nr. 510. Gesetz über die Erwerbung und den Verlust der Bundes-
Unterstützungswohnsitz. Vom 6. Consular⸗Erxnennungen betr.
Junt 1870.— Nr. 512 Ernennung von Rätben zum obersten Gerichtshof
und Staatoangehörigkeit. Vom 1. Juni 1870.— Nr. 511. Gesetz über den
für Pandelssachen in Leipzig betr.— Nr. 513. und 514.
Nr. 21. Nr. 515. Gesetz, betr. die Commanditen⸗Gesellschaften auf Aktien und die Aktiengesellschaften. Vom 11. Juni 1870.
Betreffend: Wahlen zum Reichstag des Norddeutschen Bundes.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg
Für die Wahlen zum nächsten Reichstag— erste Wahlen und etwaige Ersatzwablen— haben wir nachstehende Anordnungen erlassen, welche Sie sofort in ortsüblicher Weise in Ihren ꝛc. Gemeinden bekannt machen, und daß es geschehen, genau und zwar ungesäumt anzeigen wollen, da die Vornahme dieser Bekanntmachung für die Wahl selbst von Wichtigkeit ist:
1) Jede Bürgermeisterei des Kreises mit Ausnahme von Friedberg bildet einen Wahlbezirk; die selbstständige Gemarkung Wickstadt ist für die Reichstagswahl der Bürgermeisterei Assenheim, Oes der Bürgermeisterei Hausen, Bainhardshof der Bürgermeisterei Ober⸗ Rosbach, Strasheim der Bürgermeisterei Ockstadt und Hasselheck der Bürgermeisterei Ober-Mörlen angeschlossen worden.
D Als Wahlvorsteher haben die Großherzogl. Bürgermeister, als Stell
vertreter derselben die Großherzoglichen Beigeordneten zu fungiren.
Friedberg am 2. Juli 1870. an die Großherzoglichen Bürgermeistereien. 3) Die Wahlen sind auf dem Gemeindehause vorzunehmen. 4) Friedberg: wird in zwei Wahlbezirke getheilt: Der erste Wahlbezirk umfaßt die Hausnummern von 1 bis 270 und der zweite Bezirk: die Hausnummern 271 bis 568.
Für den ersten Wahlbezirk ist der Großherzogliche Bürgermeister Foucar als Wahlvorsteher und als dessen Stellvertreter der erste Großherzogliche Beigeordnete Steinhäußer bestellt und fuͤr den zweiten Bezirk als Wahlvorsteher der Großherzogliche zweite Beigeordnete Grödel und als dessen Stellvertreter Gemeinderathsmitglied Adam Rausch ernannt.
Die Wahl für den I. Bezirk ist auf dem Rathhause und die für den II. Bezirk im neuen staͤdtischen Schulhause vorzunehmen.
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Betreffend; Die Wiederbesetzung der Stelle eines Domänenpfandmeisters bei dem Rentamte Gießen.
Der seitherige Gutsverwalter Schuchhard zu Selgenhof
nannt worden, was wir hiermit zur öffentlichen Keuntniß bringen.
Friedberg den 2. Juli 1870.
ist zum Domänenpfau dmeister bei Großherzoglichem Rentamt Gießen er⸗
Großherzogliches Kreisamt Friedberg Ter a p p.
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Betreffend: Anmeldung und Prüfung der einjährig Freiwilligen.
Diejenigen Militärpflichtigen, welche als einjährig Freiwillige dienen wollen und im Großherzogthum den nach§. 20 der Militär⸗ Ersatz⸗Instruction für den Norddeuschen Bund vom 26. März 1868 (Regierungsblatt Nr. 21) gestellungs pflichtig sind, haben ihre Anmel dung schriftlich, unter Berücksichtigung der§§. 148, 149, 151, 152, 153, 154 und 155 der erwähnten Militar-Ersatz-Instruction bis zum
1. August dieses Jahres, bei der unterzeichneten Commission einzureichen, falls sie sich der im September d. J. stattfsindenden Prüfung zu unterziehen beabsichtigen.
Der Meldung sind beizufügen: a) ein Geburtszeugniß(Taufschein), bh) eine beglaubigte Einwilligung des Vaters oder des Vormundes, c) ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von hoͤheren Schulen(Gymnassen, Realschulen, Progymnaslen und höheren Bürgerschulen) von dem Director, be—
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ch n g. ziehungsweise Rector der betreffenden Lehranstalt, für alle ubrigen jungen Leute aber von der Polizei-Obrigkeit auszustellen ist.
Da die Zeugnisse und Bescheinigungen bei den Acten zu ver— bleiben haben, so sind dieselben in den geeigneten Föͤllen in beglaubigter Abschrift einzureichen.
Bei Nichtbeobachtung der bestehenden Vorschriften, oder Ein— reichung des Gesuchs nach dem angegebenen Termine, kann die Zu— lassung zu der nächsten Pruͤfung nicht statt finden.
Diejenigen, welche auf die ergangene Meldung den Berechtigungs⸗ schein nicht zugeschickt erhalten, haben demnächst zur Prufung zu er⸗ scheinen, da eine specielle Einladung hierzu nicht erfolgt.
Der Prüfungstermin, sowie das Lokal, worin dieselbe vorge⸗ nommen wird, kann erst später bekannt gemacht werden.
Die unterzeichnete Commission macht außerdem auf folgende Bestimmungen ausdrücklich aufmerksam.


