Ausgabe 
27.7.1869
 
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1869.

Dienstag den 27. Juli.

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Enthält die amtlichen Erlasse für den

Kreis Friedberg.

Friedberger Intelligenzblalt

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

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Die Feldstrafen von der III. Periode 1869 können an den bestimmten Zahltagen, Dieustag und Donnerflag, Morgens von 8 12 und Mittags von 25 Uhr,

n das unterzeichnete Rentamt bezahlt werden.

Ais besonderen Erdebungstag für den Laudgerichtsbezirk Butzbach bestimmen wir Freitag den 30. Juli d. J., Morgens von 8-10 Uhr,

be! Herrn Gastwirth Joutz zu Butzbach.

Wir ersuchen die Großherzoglichen Bürgermetstereien des Kreises dieses iin Interesse ihrer Ortsangehörigen mit dem Bemerken bekannt machen zu lassen, daß

ach dem 15. August die Mah aung erfolgt. Friedberg den 24. Jult 1869.

Großherzogliches Rentamt Friedberg Linde.

Hessen Darmstadt. Vom Bundes- lunzleramte ist folgende Bekanntmachung, die Ein sihrung von Freimarken zur Frankirung telegra shischer Depeschen betr., erlassen worden:

Auf Grund des Bundesgesetzes vom 16. Mai d. J. Zundesgesetzblalt Nr. 31) wird wegen Einführung von neimarken zur Frankirung lelegraphischer Depeschen Fol

ndes zur allgemeinen Kenntmniß gebracht:

1) Vom 1. August d. J. ab kann die Frankirung aller legraphischen Depeschen, welche bei einer Bundestelegra kpenstation aufgegeben werden, gleichviel ob dieselben nach kelegraphenstationen des norddeutschen Telegraphengebietes der nach Stationen des Telegraphenvereins(Ocstreich und umgarn, Bayern, Würtemberg, Vaden und Niederlande) her nach Slationen des Auslandes bestimmt sind, mittelst eimarken bewirkt werden. Bei der Frankirung durch Harken sind außer den Gebühren für die telegraphische kesörderung auch die sonstigen don dem Aufgeber zu enl⸗ ichtenden sixirten Gebühren, z. B. für, Weiterbeförderung er Post, durch Freimarken zu berichtigen. Die Frankirung lurch Freimarken ist dagegen vorläufig nicht zulässig bei Ten Depeschen, welche bei Eisenbahutelegraphenstationen aufgegeben werden.

2) Die Telegraphensreimarken enthalten auf blau und neiß guillochtttem Grunde innerhalb eines mit einem lerlstabe eingefaßten Kreises die Umschrift:Norddeulsche Lundestelegraphie. Die außerhalb des Perlstabes lie guden vier Ecken sind mit einem durch einen Ring ge söckten Pfeil ausgefüllt. Unterhalb des so gebildeten Juadrats befindet sich auf einem schmalen blauen Stteifen nät weißer Schrift die BezeichnungGroschen. Die Verthzahlen sind innerhalb des obengedachten Kreises mit cwarzer Farbe hergestellt. Solche Marken sind vorläufig den Werthbeträgen von ½,, 4, 5, 8, 10 and 30 Silbergroschen angeserligt worden. Die Marken 1 ½,%, 4, 5, 8 und 10 Silbergroschen sind gegen legung des Werthbetrages vom 1. Angust d. I. ab bei er Bundestelegraphenstarion zu erhalten. Die Marken Sgr. sollen vorläufig nur bei den Bundestele gaphenstalionen im Bezirke der Telegrapheudirektion Berlin, Marken zu 30 Sgr. nur bei den größeren Bundes ITlegraphenstationen verkauft werben.

3) Das Frankiren der telegraphischen Depeschen mittelst Jeeimarken geschieht in der Art, daß auf der Depesche selbst ber auf dem zum Nlederschreiben der Depesche benutzten Finmular und zwar in der oberen Ecke rechts oder an der echten Seite eine oder so viele Marken, als zur Deckung let tarifmäßigen Gebühren ersorderlich sind, aufgeklebt heden. Es ist wünschenswerth, daß die Marken von den Aufgebern selbst auf den Depeschen besestigt werden.

4) Die Bundestelegraphen⸗Stationen sind verpflichtet, de der Aufgabe von durch Freimarken frankirten Depeschen enau zu prüsen, ob die Fraukatur richtig ist, d. h. ob e. Werth der verwendeten Telegraphen-Freimarken dem nüfmäßigen Gebührenbetrage entspricht. Ergibt sich die zinnkatur bei dieser Prüfung als ungenügend, so muß der bende Betrag gleich bei Aufgabe der Depesche eingezogen vden. Ist solches nicht ausführbar und der Stafion die bcson des Absenders der Depesche nicht so bekannt, daß il nachträgliche Einziehung des fehlenden Betrages gesichert asceint, so bleibt die Depesche, eventuell bis nach erfolgter Jochzahlung des fehlenden Gebührenbetrages, un befördert. Avon dem Aufgeber ein höherer Betrag in Freimarken unmvendet worden, als die tarismäßigen Gebühren er sudern, so wird demselben der Mehrbetrag gegen Quittung Har erstattet.

5) Damit einmal verwendete Marken nicht wiederholt kutzt werden können, werden dieselben miitelst eines Au ienstrichs entwerthet. Depeschen, bel denen sich bei der Aüflieserung Marken befinden, welche irgend ein Merkmal der Entwerthung an sich tragen, werden nicht eher ab⸗ Agraphirt, als bis der Aufgeber über die Veschaffenheit der Marken gehört worden ist..

6) Da durch die Einführung von Telegraphenfreimarken fn Aufgebern selegraphischer Depeschen das Mittel geboten il, die aufzugebenden Depeschen zu srankiren, so wird vom . August d. J. ab das bisher gestaltet gewesene Versahren, uenach von denjenigen Aufgebern, welche den Telegraphen

bäufiger benutzten, Vorauszahlungen zur Berichtigung der Gebühren für Depeschenbesörderung angenommen werden

durften, aufhören.

Preußen. Berlin. Der Geheime Ober Finanzrath Scheele, der noch vor den letzten Reichstage einen Theil der Steuervorlagen Namens der Regierung vertrat, hat seine Entlassung aus dem Staats dienste nachgesucht. Da auch die durch den Tod des Geh. Ober-Finanzraths Henning und durch das Ausscheiden des Geh. Oberfinanz raths Ambronn erledigten Stellen noch unbesetzt sind, so existiren hiernach drei Vacanzen bei den vortragenden Räthen des Finanzministeriums.

Oberconsistorialrakch Dr. Fournier hat gegen das Erkenntniß erster Instanz Appellation eingelegt. Von Seiten der königlichen Staats anwaltschaft ist nicht appellirt worden.

DasMilitär Wochenblatt meldet die Einstellung der Rekruten bei der Cavallerie auf Mitte October, bei den Garde-Fußtruppen auf den 3. November, bei den Linien-Fußtruppen auf Mitte Dezember.

stassel. Am 20. d. tagte in Neukirchen (Kreis Ziegenhain) der kurhessische Hauptverein der evangelischen Gustav-Adolph- Stiftung. Nach

derHess. Morgen-Zig. war es ein erhebender

Moment, als der Vorsitzende, Pfarrer Ebert aus Kassel, mit erhobener Stimme ausrief:Wir wollen auch heute hier nicht bloß als echte Pro testanten Rom gegenüber wieder protestiren, wie unsere Väter zur Zeit der Reformation; wir wollen auch mit erhobener Hand und lautem Ja! bekennen, daß wir treu und fest halten an den Grundsätzen der Reformation und dem Bekenntnisse der evan gelischen Kirche!In diesem Augenblick, sagt das Blatt,erhoben alle Anwesende die Rechte und aus Aller Mund erschallte ein lautes Ja! Zur Vertheilung kamen 2706 Thlr., darunter 100 Thlr. für die neue evangelische Gemeinde in Madrid.

Frankfurt. DieFr. Ztg. vom letzten Sonntag ist mit Beschlag belegt worden. Der Leitartikel, welcher Rückblicke auf die Schlacht von Idstadt enthält und ein Artikel über den zu er wartenden Besuch des Königs von Preußen sollen hierzu Veranlassung gegeben haben.

Baden. Der Municipalrath von Colmar läßt die projektirte Eisenbahn von Colmar an den Rhein bei Breisach, wo sich dieselbe an die gleich falls in Aussicht genommene Bahn Breisach⸗Frei burg anschließen würde, einem neuen Studium unterziehen, da bezüglich der Kosten abweichende Projekte(von 3,860,000 und 1,744,000 Free.) vorliegen.

Oesterreich. Wien. DieN. Fr. Pr. meldet in ihrem Leitartikel, daß der Vicekönig von Aegypten in Paris mit dem Hause Oppenheim ein Aalehen von 60 Millionen abgeschlessen habe. Der Bruder des Vieekönigs, Mustapha Fazyl Pascha, ist am 19. d. zur Uebernahme seines Ministerpostens nach Konstantinopel hier durch gereist.

In der Ausschußsitzung der Reichsraths delegation erklärte der Reichskanzler, in Betreff

des diesjährigen Rothbuchs keinerlei Reclamationen erhalten zu haben. Das Verhältniß zu Rom scheint sich zu bessern. Anläßlich einer Anfrage erklärte der Reichskanzler, es bestehe nach keiner Seite eine Allianz Oesterreichs; hinsichtlich Preußens gehe im diplomatischen Verkehr nichts vor, was die Beziehungen zu Preußen trüben könne.

Die Betheiligung an dem am 24. d. eröff⸗ neten Journalistentage ist eine äußerst zahlreiche.

Krakau. In Folge einer anonymen Anzeige drang vor einigen Tapen eine Gerichtscommission unter geistlicher Assistenz in das hiesige Carme literinnen-Kloster ein und fand daselbst eine Nonne, welche seit 21 Jahren in einer finsteren, cloaken ähnlichen Zelle eingesperrt war. Dieselbe sah sehr verwildert aus, war ganz nackt und ist überdies halb wahnsinnig. Bischof Galeckt erschien als päpstlicher Delegat im Kloster, überhäufte Aebtissin und Nonnen mit den heftigsten Vorwürfen und fragie sie, ob sie Frauen oder Furien seien. Der Bischof dankte dem Untersuchungsrichter für sein taktvolles energisches Benehmen und suspendirte den Klosterbeichtvater.

Schweiz. Gelegentlich des eidgenössischen Schützenfestes in Zug überbrachte Bundesrath Dr. Dubs, mit gewaltig erbrausendem Zuruf

empfangen, den Gruß der schweizerischen Bundes- Regierung. Zum Vergleiche mit den gewöhn lichen Festreden, welche wir bei deutschen Festen zu hören gewohnt sind, dürfte es nicht uninteressant sein, hier einige Stellen aus Dr. Dubs Rede folgen zu lassen. Es herrsche, sagt er, eine be deutende Verschiedenheit der Anschauungen über die Stellung der Regierung zum Volke. Bei andern Nationen sei das Volk betrachtet als eine aus dem fruchtbaren Boden der Erde emporgekom⸗ mene Gesammtheit, auf die sich aus den himm lischen Höhen die Regierung von Gottesgnaden wie eine leuchtende Erscheinung heruntersenke In unserer Heimath, wo die Landesregierung aus der freien Selbstbestimmung des Volkes hervor gehe, könne es sich nicht um Herablassung handeln. Sie erscheine an einem solchen Tage unter den Festseiernten, um auch eine Stunde der Freude, der Erholung mitzugenießen und neuen Lebens muth zu schöpfen. Was bringt Ihr von Berne habe man ihn da und dort gefragt. Da müsse er antworten, daß der politische Himmel nicht so blau und lächelnd sei, wie der Festhimmel; dro hende Wolken sind vorhanden. Die Diplomaten stecken die Köpfe zusammen, pöpern am Barometer und sehen nach den Laubfröschen. Es liegt etwas in der Luft, eine wichtige politische Frage. Ich will sie Euch Schützen ganz im Vertrauen zt heilen:Das Wetter will ändern! Es ist in der Politik, wie in der Natur die Winde kämpfen, der Föhn und der Byswind. Unter dem Föhn versteht der Redner die ungeheure Gewalt eines Einzelnen im Staate, die nicht bloß das Geschick seines Volkes, sondern auch Krieg und Frieden anderer Nationen selbstherrlich bestimmt. Der Südwind in der Kirche ist die Allgewalt eines Einzelnen, der das unhaltbare Dogma der