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Samstag den 26. Juni.
M73.
berhessischer Anzeiger.
Enthält die amtlichen Erlase für den Kreis Friedberg.
Friedberger Intelligenzblalt.
Erscheint jeben Dienstag, Donnerstag und Samstag.
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Abonnements⸗ Einladung.
Mit dem 1. Juli beginnt ein neues Abonnement auf den„Oberhessischen Anzeiger“, welcher auch ferner wöchentlich dreimal, Dienstag, Donnerstag und Samstag, erscheinen wird. Das Abonnement beträgt bei den Poststellen vierteljährlich 38 kr., mit Bestellgeld 47 kr.— Bei der Verlags- expedition kostet das Blatt halbjährlich 1 fl.
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Auswärtige Abonnenten sind gebeten ihre Bestellungen bei den Poststellen oder Postboten baldigst zu machen, damit in der Zusendung des Blattes keine Unterbrechung eintritt und
Die Expedition.
Amtlicher Theil.
Betreffend: Das Landgestüt, hier die Erhebung eines Fohlengeldes sür 1869.
Friedberg den 23. Juni 1869.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. a Unter Bezugnahme auf unser Amtsblatt Nr. 2. von 1865, betreffend das Landesgestüt, insbesondere die Einführung und Erhebung eines Fehlengeldes, fordern wir Sie auf, die hiernach für das Jahr 1869 zu fertigenden Verzeichnisse über die gefallenen Fohlen, welche
24 Stunden nach der Geburt noch am Leben gewesen sind, an uns einzusenden.
Die Formularien zu den Verzeichnissen werden wir Ihnen
kurzer Hand unter Couvert zusenden und wollen Sie dieselben mit Bericht wieder zurückschicken, wenn Einträge in solche nicht zu machen sind.
Localregle ment.
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8 Betreffend: Das Halten von Hunden in der Kreisstadt Friedberg.
Auf Grund des Art. 256. des Polizeistrafgesetzes wird hierdurch auf den Antrag der Localpolizeibehörde und mit Ermächtigung Groß⸗ herzoglichen Ministeriums des Innern vom 19. d. Mts. zu Nr. M.
d. J. 6277 verfügt:
§. 1. In der Kreisstadt Friedberg ist es welcher Art sie auch sein mögen, zur Nächtzeit Straße herumlaufen zu lassen.
. Zuwiderhandlungen gegen dieses Ver— bot werden mit der im Art. 256. des Polizeistrafgesetzes angedrohten
81. 21
auf untersagt, Hunde von ohne Aufsicht auf der
Geldbuße von 30 Kreuzer bis 2 Gulden bestraft.
betroffen werden und deren Besitzer unbekannt sind, fangen und, wenn ssch die Berechtigten im Laufe des nächsten Tages der Bürgermeisterei bezahlt haben, von der Lokalpolizeibehörde dem Wasenmeister zur Tödtung übergeben werden. a
Friedberg den 23.
Hunde, welche diesem Verbot zuwider auf der Straße
kennen einge—
nicht gemeldet und die Fütterungskosten
Juni 1869. Großherzogliches Kreisamt Friedberg Trapp.
Hessen. Darmstadt. Dr. Theodor Wohlfahrt Norddeutschlands segensreich sein werden. Schäffer aus Darmstadt ist zum ordentlichen Es finden sodann diese Ergebnisse der Session Er—
Lehrer an der polßhtechnischen Schule, insbesondere für die Lehrfächer der Jugenieurwissenschaft und der Baukunde ernannt worden.
— Der Antrag des Abg. Curtman auf Bildung eines Kurbausfonds für Nauheim findet die Billigung des Finanzausschusses 2. Kammer, unter der Voraassetzung, daß derselbe aus den Urberschüssen des Bade betriebs sicher angelegt und als ein Annexum der Gebäulichkeiten und Anlagen, somit als Domäne zu betrachten sei, über welche der Staat nach den Grundsätzen der Domänen⸗ Veräußerung zu verfügen hat. Eine Minorität des Ausschusses beantragt dabei zur Beseitigung des Glücksspiels die erforderlichen Verhandlungen einzuleiten.
G teßen. Nach dem amtlichen Personalbestande studiren im laufenden Sommersemester an der hiesigen Universität: Theologie 22, Rechtswissen— schaft 67, Mediein 62, Thierarzneikunde 14, Cameralwissenschaft. 9, Architektur 28, Forstwissen⸗ schaft 14, Philosophie und Philologie 58, Phar— macie und Chemie 17, Nichtimmatriculixte 12, im Ganzen 303.
Preußen. Berlin. Die„Provinzial⸗ Correspondenz“ sagt, der Landtag werde voraus- sichtlich auf Anfang October, der Reichstag auf Anfang Januar einberufen werden. Der König werde Anfangs Juli seine Reise nach Ems autreten.
— Die bei Schluß des norbdeutschen Reichs; tages verlesene Thronrede gedenkt zunächst der angestrengten Thätigkeit der Mitglieder des Reichs ages, deren Ergebnisse für Fortbildung der Bundesverhälinisse und für die Entwicklung der
wähnung, so das Wahlgesetz, die Gewerbeordnung, der Vertrag mit Baden, die Postverträge mit Schweden, den Niederlanden, dem Kirchenstaat und Rumänien, das Gesetz über die Beschlagnahme der Arbeits- und Dienstlöhne, das über die Ge— währung der Rechtshülfe, die Erhebung der deut— schen Wechselordnung und des deutschen Handels— gesetzbuches zu Bundesgesetzen, die Exrichtung eines obersten Gerichtshofes für Hendelssachen und endlich das Gesetz über Gleichberechtigung der Confessionen in bürgerlicher und staatsbürger— licher Beziehung. Die Thronrede fährt dann fort: Die Umwandlung von in einzelnen Bundes— staaten bestehenden Stempelabgaben für Wechsel in eine Bundessteuer vollendet durch Beseitigung der mehrfachen Besteuerung der im Bundesgebiete umlaufenden Wechsel die Einheitlichkeit des Ver— kehrsgebiets und sichert ebenso wie das Gesetz über die Portofreiheiten dem Bunde eine Steigerung seiner eigenen Einnahmen. Beide Gesetze bedingen aber eine der Erweiterung der Bundeseinnahme gleichkommende Beschränkung der den Landes— finanzen zu Gebote stehenden Mittel und führen deßhalb nicht zu einer wirksamen Ermäßigung der Matricularbeiträge; über anderweite, von den ver— bündeten Regierungen zur Verminderung der Malricularbeiträge vorgeschlagene Maßregeln ist zu meinem Bedauern eine Einigung nicht erzielt worden. Es wird daher zunächst den Landes— vertretungen die Aufgabe zufallen, die Ausfälle, durch Bewilligung solcher Abgaben zu decken, welche der Gesetzgebung der Einzelstaaten unter— liegen. Durch die Genehmigung des Bundes:
haushalts-Etats und der Erweiterung der Marine— Anleihe haben Sie dem Bunde die zur Erfüllung seiner Aufgabe im nächsten Jahre nöthigen Mittel gesichert und zugleich der Durchführung des Planes für die Entwickelung der Bundesmarine die finan⸗ zielle Gewährleistung für die Zukunft gegeben. Vor einigen Tagen war ich Zeuge der nahezu erreichten Vollendung des ersten deutschen Kriegs— hafens, eines Denkmals, welches vor Europa die Thatkraft und Einsicht bekundet, mit welchen deutscher Fleiß in dreizehnjährigem Kampfe den Elementen die Erfüllung einer großen nationalen Aufgabe abgerungen hat. In der lebendigen und werkthätigen Theilnahme, mit welcher die Bevöl— kerung der deutschen Küstengebiete die Entwicklung des Bundes in der Richtung unserer maritimen Interessen begleitet und fördert, habe ich mit freudiger Genugthuung den Ausdruck des nationalen Bewußtseins erkannt, welches mit wachsender Kraft alle Theile des gemeinsamen Vaterlandes durch- dringt und die Keime, welche wir in der Bundes- verfassung gemeinschastlich gelegt haben, zur Ent⸗ wicklung bringt. Gern gebe ich mich daher der Zuversicht hin, daß die verbündeten Regierungen in ihrem Streben nach Besestigung und Vervoll⸗ kommnung der gemeinsamen Einrichtungen auch serner die Ermuthigung finden werden, welche ihnen bisher die entgegenkommende Förderung ihrer Bemühungen von Seiten des Reichstages gewährte. Das einmüthige Zusammenwirken der verbündeten Regierungen und der Volksvertrekung in der ihnen obliegenden gemeinsamen Arbeit an Deutschlands Wohlfahrt wird mit Gottes Hülfe auch ferner, wie bisher, die Zuversicht stärken, mit welcher Deutschland auf die Erhaltung und


