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1869. Dienstag den 23. März. M34.
berhessischer Anzeiger.
Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg. Hiiedberger Intelligenzblalt. Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samsiag.
Auf den wöchentlich dreimal erscheinenden„Oberhessischen Anzeiger“ kann man für das zweite Quartal l. J. bei allen Poststellen für 38 kr., mit Bestellgeld für 47 kr. abonniren.
Amtlicher Theil.
betreffend: Die Ertheilung der poltzeilichen Erlaubniß für berumziehende s. g. Künstler zu ihren Produktionen Friedberg den 19. März 1869
auf Jahrmärkten, Kirchweihen. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg in die Großherzoglichen Bürgermeistereien Assenheim, Bönstadt, Dorn-Assenheim, Hoch-Weisel, Ilbenstadt, Langenhain, Nieder-Florstadt, Ober⸗Florstadt, Ober-Rosbach, Weckes heim.
Der Erledigung unserer Verfügung vom 13. d. Mts. sehen wir binnen 3 Tagen entgegen. Trapp.
betreffend: Das Fahren mit Hunden. Friedberg den 19. März 1869. n e in die Großherzogliche Polizeiverwaltung Nauheim und die Großherzoglichen Bürgermeistereien Dorheim, Dorn-Assenheim, Reichelsheim, Rödgen, Schwalheim. 25
Mit Ermächtigung Großh. Ministeriums des Innern vom 12. d. Mts., zu Nr. M. d. J. 2891, wird das im Abdruck nachfolgende Jolizeireglement rubr. Betreffs vom 6. Dezember 1864 auf Ihre Gemeinden für anwendbar erklärt. Lassen Sie dasselbe öffentlich bekannt machen, instruiren Sie das Polizeipersonal darnach und zeigen Sie den Befolg an. rin
Polizei Reglement.
Zur Verhütung von Unglücksfällen und Mißbräuchen, welche bei dem Gebrauche von Hunden zum Fahren entstehen können, wird unter Hinweisung auf die in den Artikeln 104 pos. 1, 110, 212, 254, 262, 267 und 271 des Polizeistrafgesetzes enthaltenen, auch auf hunde und Hundefuhrwerke anwendbaren Bestimmungen, nach Anhörung der Lokal-Polizei-Behörden und in Folge Ermächtigung Großherzogl. Pinisteriums des Innern vom 23. November 1864 zu Nr. M. d. J. 12101 nachstehendes Polizei⸗Reglement für die Gemeinden des Kreises Friedberg erlassen:
„Auf den mit Hunden bespannten Wagen oder Karren dürfen keine erwachsenen Personen sitzen und die Fuhrwerke nicht in stärkerem
als in gewöhnlichem Hundetrab gefahren werden. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe von 30 kr. bis 2 fl. geahndet.“
Zetreffend: Dle Bedürfnisse der Landjudenschaft der Provinz Oberhessen für 1869. Friedberg den 15. März 1869. D anf fen laben ien enen Unter Mittheilung des in Abdruck nachstehenden Verzeichnisses über die Beiträge der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Friedberg beauftragen wir Sie, den betreffenden Rechnern Ausgabedecretur zu ertheilen und dieselben anzuweisen, die Beiträge in den bestimmten Zielen an den Rechner der Landjudenschaft N. Heß zu Gießen pünktlich abzuliefern. n
1) Staden 11 fl. 16 kr.— 2) Kirch⸗Göns und Pohl⸗Göns 8 fl. 24 kr.—]— 13) Hoch⸗Welsel 1 fl. 52 kr.— 14) Langenhain 47 kr.— 15) Nieder- Weisel 3] Assenheim 5 fl. 20 kr.— 4) Bönstart 6 fl. 33 kr.— 5) Bruchenbrücken[8 fl. 53 kr.— 16) Ostheim 1 fl. 14 kr.— 17) Steinfurt 2 fl. 35 kr.— 4 fl. 10 kr.— 6) Fauerbach b. F. 22 kr.— 7) Nieder⸗Wöllstadt 15 fl. 57 kr.— 18) Weckesheim mit Melbach, Södel, Betenheim und Woͤlsersheim 8 fl. 8 kr.— 8J Friedberg 91 fl. 46 kr.— 9) Ober⸗Rosbach 3 fl. 24 kr.— 10) Florstadt mit 19) Gambach 4 fl. 31 kr.— 20) Griedel mit Rockenberg 7 fl. 29 kr.— Mkensee 8 fl.— 11) Butzbach 10 fl. 56 kr.— 12) Fauerbach v. d. H. 2 fl. 37 kr.] 21) Münzenberg 8 fl. 56 kr.— 22) Nauheim 8 fl. 9 kr.
Die Herren Landwirthe des Kreises, welche durch Vermittlung des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Erbsen und Obendörfer Runkelsamen zu beziehen gewünscht haben, können diese Sämereien Mittwoch den 24. und Donnerstag den 25. d. M. bei Herrn Dr. Henkelmann in der Burg in Empfang nehmen. Friedberg den 21. März 1869. Der Director des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Friedberg Trapp.
Hessen. Darmstadt. In der Sitzung der mehrheit, daß die Kammer die Bewilligungen des Hunderttausende von Gulden handle, die Regie— 1. Kammer vom 16. d. wurde der Staatsvertrag Militärbudgets von dem Zustandekommen eines rung zu ersuchen, schleunigst zur Erläuterung des zwischen Hessen und den Vereinigten Staaten von Gesetzes über die Einführung der preußischen Gesetzes den Ständen Vorlage zu machen. Auch Nordamerika vom 1. August 1868 genehmigt, Pensionen abhängig mache, sowie ein weiterer der Abg. K. J. Hoffmann stellt mehrere An— ebinso die Vereinbarungen zwischen Baden, Hessen Antrag des Abg. Wernher, die Auszahlung träge, welche jedoch ebenso wie die von Kempf und dem norddeutschen Bund, den Main⸗Neckar⸗ der preußischen Gagen bis zum 1. Juli 1869 bei der Abstimmung verworfen werden. Dagegen bahn ⸗Telegraphen betr. Für Erweiterung des auszusetzen, weil auch das Finanzgesetz von 1868 wird ein Antrag Dumonts: die Anwendbarkeit Stationsgebäudes zu Zwingenberg verwilligt die[bis zu diesem Zeitpunkt prorogirt sei, angenommen. des Gesetzes vom 14. August 1867 auf Eisen⸗ Kammer 6140 fl. Die Vorlage, betreffend Ein- Man ging hierauf zur Berathung des von Abg. bahnunternehmungen von Privaten oder dritten führung einer Reihe von Gesetzen in den neu Zentgraf erstatteten Ausschußberichts über die Unternehmern nicht weiter zu verwilligen, sowie uworbenen Landestheilen und den Gesetzentwurf, Anträge des Abg. Kempf, K. J. Hoffmann II. ein weiterer Antrag auf Revision des Gesetzes betreffend die Aufgabe leicht explodirender oder und Dumont, sowie über die Bitte des Ge— angenommen. Die Kammer vertagte sich sodann seuergefährlicher Gegenstände zur Beförderung mit meinderaths Darmstadt um authentische Erläu- auf unbestimmte Zeit. der Post, werden gleichfalls angenommen, dagegen] terung des Eisenbahnexpropriationsgesetzes vom— Von großh. Hofgericht wurde dem früheren det Antrag von Fink auf Errichtung von Fabrik- 14. August 1867 über. Auf mehrseitiges An- Redakteur der Mainzeltung, G. Schemm, von und Gewerbsgerichten verworfen. dringen wird die Discussion gleichzeitig über alle dem Bezirksstrafgericht wegen Beleidigung des
— 19. März. In der zweiten Kammer Anträge und den ganzen Bericht eröffnet. Der Staatsministeriums zu 5 Monat Correctionshaus- sindet die Schlußberathung über das Militär-] Abg. Kempf hebt einige Punkte des Gesetzes strafe und 200 fl. Geldstrafe verurtheilt, eine budget statt. Mit Zustimmung der Vertreter des hervor, hinsichtlich deren eine Verschiedenheit der Correctionshausstrafe von 3½ Monat und 100 fl. krlegsministeriums wird ein Antrag der Ausschuß⸗ Auffassung bestehe und beantragt, da es sich um Geldstrafe zuerkannt. Der jetzige Redakteur May


