Ausgabe 
19.6.1869
 
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und mindestens ein halbes Jahr alt, die aus dem Bewerber eigenthümlich gehöriger Zuchtsau gezogen find, von 5 dis 10 fl. 8. 5 Es kann nur wirkliches preiswürdiges Vieh prämiirt werden. Ei von solchem, denen wegen zu starker Concurrenz eine Prämie nicht zuerkannt werden konnte, erhalten auf Verlangen, wenn sie zwei Stunden und weiter hergekommen sind, eine Wegenishädigung von 24 Kreuzern für einen Bullen, und von 12 Kreuzern für ein Fohlen, ein Rind, einen Bock, oder ein Loos von mehreren Böcken, und ein Schwein oder ein Loos von mehreten Schweinen für jede Stunde Wegentfernung. Die Musterung des Viehes beginnt Vormittags 8 Uhr.

Alle Bewerber haben Bescheinigungen(auf siempelfreiem Papier) darüber bei⸗ zubringen, daß das zur Preisbewerbung vorgeführte Thier den in der pos. 1 bis 6 inel. angegebenen Anforderungen entspricht, widrigenfalls sie bei der Prämürung nicht be⸗ rücksichngt werden können. Die Preisbewerbung ist für alle Kreise der Provinz Oberhessen frei und an keinen Bezirk gebunden. 0

Thiere, welche dei einer früberen Preisvertheilung bereits einen Preis erhalten haben, können auf einen weiteren Preis nicht mehr Anspruch machen. Sämmtliches vorgeführte Rindvieh wird durch die betreffenden Experten in 3 Abtheilungen aufgestellt werden; diese sind: I. Schweizer, Englische und größere Niederungsschläge,

zu vertheilenz ein erster Preis aber soll in jede Abtheilung fallen, insofern preiswürdiges Thier in derselben vorgeführt ist; die Abtheilu i

theilungen je nach dem Maaße der Beschickung und der Zahl der bee eee

ing, in die die Halsband entfällt, wird bei der Vertheilung der Preise zuerst vorgeführt. Die Experten werden vom Ausschuß des Provinzial⸗Vereins ernannt drei für Prämlirung von Fohlen, Schaafböcken und Schweinen, drei für ie vor und** 8 von Rindern. 55 85 bie 1* 4 1 n der Regel sollen zu Prämien für Fohlen, Schaafböcke und Schweine 150 f für Bullen 150 fl. und für Rinder 200 fl.. werden; Ausnahmen hiervo sind den Experten nach dem Maaße der Beschickung der einzelnen Abtheilungen ge⸗ stattet und Ueberschüsse aus einer Kategorie können in die anderen übertragen werden. Indem der Unterzeichnete Vorstebendes zur öffentlichen Kenniniß bringt, ladet er zugleich die Vereinsmliglieder, sowie alle Freunde der Landwirthschaft zu zahlreicher Theunahme an dieser Preisvertheilung ein. Wesenlich könnte das Interesse an der⸗ selben erhöht werden, wenn, unabhängig von der Preisvertheilung, schönes Vieh und interessante Gegenstände der landwirihschafilichen Industrie zur Ansicht ausge⸗ stellt würden. 1 Laubach am 1. Juni 1869.

Der Präsident des landwirthschaftlichen Vereins für Oberhessen

II. Vogelsberger Vieh und III. Kreuzungsvieb.

Die einer Abtheilung angehörigen Thiere concurirren unter sich um Prämien, und es bleibt den Experten überlassen, die vorräthigen Miftel auf die einzelnen Ab⸗

und in dessen Abwesenheit:

Der Vicepräsident: Dr. Gros.

Hessen. Darmstadt. Das Großherzog liche Regierungsblatt Nr. 21 enthält:

I. Publikation des zwischen Hessen und Bayern in Betreff der Eisendahnverbindungen in den beiderseitigen Nheinprovinzen abgeschlossenen Staatsvertrages vom 26. September 1867 und der denselben modificirenden nach⸗ träglichen Vereinbarung zwischen den bei Ausführung des Vertrages betheiligten Bahnverwaltungen, der Hessischen Ludwigs⸗ und der Pfälzischen Bahnverwaltung, d. d. Lud⸗ wigsbafen 11. Juni 1868.

II. Bekannimachung Greßherzoglicher Commission für Postangelegenheiten, den Personengeldtarif für die Per⸗ sonenposten zwischen Alzey und Kirchheimvolanden, sowie zwischen Monsbeim und Kirchheimbolanden betteffend.

III. Bekannsmachung derselben Behörde, die Corre⸗ spondenz mit dem Kirchenstaat betreffend. Gewöhnliche Briefe können unfrankirt oder bis zum Bestimmungsorte frankirt abgesandt werden. Das Gesammfporto beträgt: für frankirte Briefe nach dem Kirchenstaat 3 Groschen oder 10 kr. pro Loth incl., für unfrankirte Briese ans dem Kirchenstaat 5 Groschen oder 18 kr. pro 15 Grammen (%ꝓ0 Loit) incl. Bei den durch Freimarken oder Franco Couvertis unzurcichend frankirten Briesen wird der am tarifsmäßigen Porto für unfrankirte Briefe fehlende Betrag nachtaxirt und von dem Adressaten eingezogen. Das Er⸗ gänzurgs Porto wird im Norddeutschen Postgebiet auf dalbe Groschen aufwärts abgerundet. Drucksachen und Waarenproben müssen bis zum Bestimmungsorte frankiert werden und unterliegen denseiben Versendungsbedingungen, welche für den inneren Verkehr des Norddeutschen Post⸗ gebiets vorgeschrieben sind. Das Gesammtporlo beträgt ½ Groschen resp. 2 kr. für je Loth incl. Es ist gestatiet, Briefe, Drucksachen und Waarenproben unter Recommandation abzusenden. Die recommandirien Briefe müssen unter Kreuzcouvert gelegt und wenigstens mit zwei Siegeln in gusem Siegellack mitielst eines ordentlichen Petschafis dergestalt versiegelt sein, daß die Klappen des Couveris durch diese Siegel gehörig verschlossen sind. Für recommandirte Sendungen ist vom Absender das gewöhn⸗ liche Porto der frankirten Sendungen gleicher Gattung und außerdem eine Recommandations⸗Gebühr von 2 Gr. oder 7 kr. im Voraus zu entrichten. Der Absender kann durch Vermerk auf der Adresse das Verlangen ausdrücken, daß ihm eine Empfangsbescheintgung des Adressaten Rückschein zugestellt werde. Für die Beschaffung des Rückscheins ist bei der Auflieferung der Sendung eine weitete Gebühr von 2 Groschen oder 7 kr. zu entrichten.

IV. Bekanntmachung Großh. Kreisamts Offenbach, den Steuerausschlag zur Bezahlung des Gehalts des Rab⸗ binen zu Offenbach für das Jahr 1869 betr.

V. Uebersicht der für das Jahr 1869 genehmigten Umlagen zur Bestreiiung von Communalbedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Lindenfels.

VI. Concurrenz für die kath. Schulstelle zu Hammel⸗ bach mit einem Gehalt von 300 fl. nebst vier Stecken Holz zur Heizung des Schullokals; die dritte evangel. Pfairstelle zu Büt ingen mit einem Gehalte von 652 fl. 26 kr., dem Herrn Fürsten zu Menburg und Büdingen in Büdingen siehr das Präsentationerecht zu dieser Stelle zu; die ersie katholische Schulstelle zu Ilbenstadt mit einem Gehalte von 428 fl. 57 kr., nebst 4 Stecken Buchen⸗ Scheitholz zur Heizung des Schullokals; dem Hrn. Grafen zu All- Leiningen⸗Westerdurg steht das Präseniationsrecht zu dieser Stelle zu.

17. Juni. Die 2. Kammer genehmigte heute die Prorogation des Finanzgesetzes vom 26. September 1867 und des Einkommensteuer⸗ gesetzes vom 11. April 1868 bis zum 1. October d. J. Einer Vorlage des Finanzministeriums entsprechend wurden die von den vormals kur hessischen Gemeinden Rödchen, Schwalheim, Rum⸗ penheim, Seibelsdorf und Ruhlkirchen an ihre früheren Bürgermeister zu entrichtenden Pensionen vorgängig auf die Staatskasse übernommen. Ein Antrag des Abg. Edinger auf Einführung einer Gesindesteuer wird abgewiesen. Die von dem Abg. George gestellten Anträge auf Aufhebung der Besieuerang des Weins finden gleichfalls nicht die

Zustimmung der Kammer. Hinsichtlich des An⸗ trags der Abgg. Edinger, Möllinger und George auf Erhöhung der Hundesteuer beschließt die Kammer, die Regierung um eine Gesetzes- vorlage zu ersuchen, welche die Gemeinden ermäch- tigt eine Communalhundesteuer zu erheben, be ziehungsweise der vom Staat erhobenen Hunde fleuer beizuschlagen.

Die auf der Offenbacher Versammlung beschlossene Adresse der hessischen Lehrer an den Landesfürsten, die Penstionsverhältnisse betr., ist am 14. d. mit 887 Unterschriften bedeckt dem großherzogl. Cabinetssecretariat übergeben worden.

wolle geruhen, Allergnädigst zu verfügen, daß die, sowohl im Interesse der Gemeinden, als im In- teresse der Schute und der Lehrer liegende gesetz liche Regulirung der Pensionsverhältuisse der Volks- schullehrer nicht länger mehr verzögert werde.

Wit die neuesten statistischen Mittheilungen melden, befanden sich im Jahre 1867 im Groß- berzogthum Hessen 564,657 Evangelische, 229,373 Katholiken, 3841 sonstige Christen, 25,266 Juden und 1 Mohemedaner. Gegen das Jahr 1864 haben sich die Evangelischen um etwa 6000, die Katholiken um 1300 vermehrt, während die sonstigen Christen um 300, die Juden um 800 zurückgegangen sind. Unter den sonstigen Christen finden wir 2987 Deutschkatholiken, 626 Menno⸗ niten, 119 Baptisten, 31 Freireligiöse, 24 Sepa⸗ talisten, 22 Griechisch-Katholische, 20 Mitglieder der Brüderversammlung in Christo Jesu, 6 Dar bysten, 4 Pietisten und 2 Orthodox-Katholische(2). Die meisten Dissidenten kommen auf Rheinhessen (2546), in Starkenburg sind es deren 1041, in Oberhessen 254.

Nach der nun vorliegenden Uebersicht über den Postverkehr im Großherzogthum Hessen im Jahre 1868 betrug die Zahl der bei den Post- stellen angekommenen Briefpostsendungen im Ganzen 8,075,880 Stück, wovon auf gewöönliche fran⸗ kirte, unfrankirte und portofreie Briefe 7,273,638 Stück, auf recommandirte Sendungen 78,948 Stück, auf Briese mit Waarenproben 41,463 Stück und auf Kreuzbandsendungen 681,831 Stück treffen. Gegen 1867 zeigt der Briefverkehr eine Steigerung von 250,645 Stück. Die aneekommenen Fahr- postsendungen beziffern sich auf 1,089,684 Stück mit einem Werth von 66,451,170 fl Im Ver- hältniß zum Vorjahre ist die Stückzahl um 146,694 zurückgegangen, deren Werth aber um 2.785, 040 fl. gestiegen. An Zeitungen sind bei den Poststellen aufgegeben bezw. durch dieselben befördert worden 4,114,841 Stück was im Vergleich zu 1867 eine Zunahme von 474,620 Stück ergibt. An außer⸗ halb des Großherzoͤgthums erscheinenden politischen Zeitungen sind im vierten Quartal 1868 durch die Post 5029 Exemplare, gegen 4719 im Vor⸗ jahr, bezogen worden. Die ersteren vertheilen sich nach den am meisten gelesenen Blättern wie folgt: Frankfurter Journal 2179 Exempl.(1866: 2586, 1867: 2191), Frankfurter Zeitung 766 (1866: 456, 1867: 659), Frankfurter Anzeiger 751, Kölnische Zeitung 248, Augsb. Allg. Ztg. 109, Socialdemokrat 61, Nordd. Allg, Zeitung 48, Neue freie Presse 34, Zukunft 27, sonstige

Zeitungen 765 Exemplare.

Die Adresse schließt mit der Bitte: S. K. H.

Preußen. Berlin, 15. Juni. Im Zoll⸗ parlament wurde bei der Speecialdebatte über 1 Gesetzentwurf, die Abänderung des Vereinsz tarifs vom 1. Juli 1865 betreffend, der Antrag, auch den Hopfen vom Eingangszoll zu befreien, abgelehnt. Der Antrag Hennig's, Roheisen und altes Brucheisen vom Eingangszolle zu befreien, wird nach längerer Debatte abgelehnt, ebenso der Antrag Marquardt's, welcher die Eingangszoll⸗ freiheit für Spiegelglas beantragte, nachdem Del brück dagegen gesprochen. Prosch beantragt die Herabsetzung des Eingangszolls für Roheisen auf Sgr. Blankenburg erklärt, die conservative Partei habe einstimmig beschlossen, keine Vermin⸗ derung der Einnahmen aus den Tarifen zu votiren, falls nicht auch zugleich durch den Tarif die Deckungsmittel nachgewiesen seien; sie werde für den Petroleumzoll, die Beibehaltung der Reiszölle und die Ermäßigung des Eisenzolles stimmen. Der Antrag Prosch's wird mit 140 gegen 101 abgelehnt. Die Bestimmung des Gesetzentwurfs, wonach für geschmiedetes und gewalztes Eisen in Stäben, Luppeneisen, Eisenbahnschienen ꝛc. im Eingangssatz eine Zollermäßigung auf 17½ Sgr. eintritt, wird mit 130 gegen 104 Stimmen an⸗ genommen, darauf der ganze, die Zollermäßigungen betreffende Abschnitt.

16. Juni. Bei Fortsetzung der Spezial⸗ berathung über den Gesetzentwurf, die Abänderung des Zolltarifs betreffend, wurde der Antrag Schleiden's, den Eingangszoll auf gebrannten Kaffee auf 7 Thaler festzusetzen, angenommen, ebenso die Herabsetzung des Reiszolles, mit dem Amendement v. d. Heydts, wonach Reis zur Stärkefabrikatton zollfrei sein soll, genehmigt. Hierauf beginnt eine sehr umfangreiche Debatte über die vorgeschlagene Steuer auf Petroleum, welche mit Ablehnung derselben 155 gegen 93 Stimmen endigt. Nach Verwerfung der Pe⸗ troleumsteuer wurden die übrigen Positionen des Vereinstarifs genehmigt. 2 18

Die Geschäftsordnungs⸗Commission des Zollparlaments hat mit 7 gegen 6 Stimmen be⸗ schlossen, zu beantragen, das Mandat des Abg. Fabricius wegen seiner Ernennung zum Zollver einsbevollmächtigten für ungültig zu erklären.

17. Juni. In der heutigen Zollparlaments⸗ sitzung wurde der Antrag der Geschäftsordnungs⸗ commission, das Mandat des Abg. Fabricius wegen Ernennung zum Bevollmächtigten des Zoll⸗ vereins füt erloschen zu erklären, abgelehnt. Bei der Specialberathung über den Gesetzentwurf, die Zuckerbesteuerung betreffend, wurde§. 1, nach welchem die Rübensteuer vom 1. Sept. 1869 ab auf 8 Sgr. für den Zollcentner erhöht werden soll, bei namentlicher Abstimmung mit 148 gegen 100 Stimmen angenommen.

Wie man hört, wird der oberste Gerichts- hof für Handelssachen im norddeutschen Bunde am 1. April 1870 in Thätigkeit treten. 5

Reiche jüdische Bankiers denken daran, in Berlin eine jüdisch-theologische Fakultät zu gründen, wo künftige Rabbiner und jüdische Prediger ihre Vorbildung erlangen sollen.

Der Bundeskanzler hat auf Grund amt⸗ licher Consularberichte auf die vermehrte Thätig⸗ keit hinweisen lassen, welche in jüngster Zeit von

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