Ausgabe 
19.6.1869
 
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Samstag den 19. Juni.

N 70.

Oberheffischer Anzeiger.

Enthält die amtlichen Exlasse für den Kreis Friedberg.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Friedberger Intelligenzblalt.

Abonnements⸗ Einladung.

Mit dem 1. Juli beginnt ein neues Abonnement auf denOberhessischen Anzeiger, welcher auch ferner wöchentlich dreimal,

Dienstag, Donnerstag und Samstag, erscheinen wird.

Das Abonnement beträgt bei den Poststellen vierteljährlich 3s kr., mit Bestellgeld 47 kr. Bei der Verlags-

expedition kostet das Blatt halbjährlich 1 fl.

1 Auswärtige Abonnenten sind gebeten ihre Bestellungen bei den Poststellen oder Postboten bal digst zu machen, damit in der Zusendung des Blattes keine Unterbrechung eintritt und vollzählige Exemplare geliefert werden können. Den verehrlichen Abonnenten in hiesiger Stadt werden wir den Anzeiger auch für das zweite Halbjahr zusenden, wenn

nicht ausdrücklich Abbestellung erfolgt.

Die Expedition.

Amtlicher Theil.

Betreffend: Die Abnahme des Versassungseides vom 2. Quartal d. J.

Friedberg am 16. Juni 1869.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Donnerstag den 1. Juli d. J. Vormittags 11 Uhr findet die die neu aufgenommenen Ortsbürger statt.

Ausschwoͤrung des Verfassaͤngseides auf dem Rathhause dahier durch

Laden Sie dieselben hierzu vor und senden Sie vor dem Termin Bescheinigung hierüber oder Bericht, daß keine neuen Ortsbürger aufgenommen sind, an uns ein. Die noch im Rückstande befindlichen jungen Ortsbürger sind bei einem Rihlr. Strafe vorzuladen.

Tur a p p.

Betreffend: Listen ber vormaligen Soldaten(Veteranen), welche die Feldzüge unter der Regierung Seiner Königlichen

Hoheit des Großherzogs Ludwig I. miigemacht haben.

Friedberg den 17. Juni 1869.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Nach Allerdöchstem Befehl Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs sollen alsbald Verzeichnisse über diejenigen in Ihren Gemeinden vorhandenen Leute, welche ohne Invaliden zu sein die Feldzüge unter der Regierung des Großherzogs Ludwig J. Königliche Hoheit mitgemacht haben, nach dem angefuͤgten Muster aufgestellt werden, und sehen wir deren Vorlage binnen 8 Tagen entgegen.

4 Ter a pp. dei 5 Orbn. Vor⸗ und Zunamen Geburts⸗ dag des Eintritte] Tag der Bei welchem ggei welchen] Zuletzt und in den Militär⸗ a Mehmet N. der-] Abies hee Bemerkungen. Nr. und Stand. Wohnort. dien. Beabschiedung.] selbe zuletzt ge-] lung.] Militär⸗ dient hat. Charge.

Beiteffend: Die Ausfübrung des Gesetzes des Norddeutschen Bundes vom 25. Juni 1868, betreffend die Quartierleistung für die bewaffnete Macht während des Frledenszustandes.

Friedberg am 17. Juni 1869.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großh. Bürgermeistereien und den Polizeicommissär zu Wickstadt.

Da voraussichtlich in den Monaten August und September d.

J. größere Einquartierungen in der Provinz Oberhessen vorkommen

werden, so machen wir Sie auf das Bundesgesetz vom 25. Juni 1868, Bundesgesetzblatt Nr. 34 Seite 523, und die Instruktion vom

31. Dezember 1868, Bundesgesetzblatt Nr. 1 von 1869, aufmerksam

und erwarten von Ihnen, daß Sie nach Vorschrift des Gesetzes und

der Instruktion Alles so vorkehren, daß, wenn die Einquartierung kommt, solche ohne alle Störung eintreten kann. Namentlich werden Sie mit den Einquartierungs-Commissionen vorher das Einquartierungskataster feststellen, damit in dieser Beziehung Alles nach Vorschrift

vorbereitet ist.

1

Betreffend: Die Anschaffung des Holzsamens pro 1869 nun die Berechnung der Preise für denselben.

Das Großherzogliche

Friedberg am 16. Juni 1869.

Kreisamt Jeiedbe reg

an die Großherzoglichen Bürgermeistereien der Wald besitzenden Gemeinden und die Markvorstände. Ueber den aus dem Großherzoglichen Holzsamen-Magazin für 1869 für ihre Waldungen bezogenen Holzsamen gehen Ignen die Aus züge gleichzeitig unter Couvert mit der Weisung zu, sofort für die Auszahlung der Beträge zu sorgen.

Trapp.

Die Vieh Preisvertheilung

des landw. Vereins für Oberhessen zu Lauterbach am 13. Juli 1869 betr.

Die ersle der biesjährigen Viehpreisvertheilungen soll zu Lauterbach am 13. Juli b. J. abgehalten werden; es werben auf derselben 500 fl. zu Preisen und Weg⸗ vergütungen zur Verwendung kommen. Es können Preise erhalten:

1) ausgezeichnete Fohlen, mit Ausnahme von Saugfohlen, und zwar a. solche, bie vom Bewerber aus eigener Stute gezüchtet worden sind, von 15 bis 25 fl.: b. solche, die vom Bewerber gekauft, aufgezogen und mindestens ein Jahr im Besitze desselben sind, von 10 bis 20 fl.

l Diejenigen Fohlen, von denen durch Bürgermeisterei-Bescheinigung nachgewiesen ist, baßz sie bis zum Alter von Jahren noch nicht eingespannt worden sind, sollen unter sonst gleichen Verhältnissen jedesmal den Vorzug erhallen.

2) Zur Zucht taugliche, im Besitz von Privaten befindliche 1 bis 2jährige Bullen und zwar: a, wenn dieselben vom Bewerber aus eigener Kuh gezüchtet sind, von 15 bis 25 fl; b. wenn bieselben vom Jewerber gekauft, aufgezogen und mindesteus ein halbes Jahr im Besitze desselben sind, von 10 bis 20 fl.

3) Die besten im Besitze von Gemeinden(oder Gemeinde-Bullenhaltern) befind⸗ lichen, nicht über 3 Jahre alten Zuchtbullen, von 10 bis 15 fl., welche den Bullenhaltern zu Gute kommen sollen.

4) Rinder von 2 bis 3 Jahren, die entweder sichtbar trächtig sind, oder erst kürzlich gekalbt haben, und zwar a. solche, die vom Bewerber aus eigener Kuh ge⸗ züchtet sind, von 15 bis 25 fl., und b. solche, die vom Bewerber angekauft, aufge⸗ zogen und mindestens ein halbes Jahr im Besitze desselben sind, von 10 bis 20 fl.

Das schönste Rind erhält außerdem ein Halsband mit Glocke.

5) Ausgezeichnet schöne Schafböcke bis zu 10 fl. Bezüglich dieser muß das Schurgewicht vou letzter Schur angegeben werden; auch wird bei der Prämiirung Rücksicht darauf genommen, ob die Böcke Reinvieh oder Schmeervieh sind, und bei sonst gleichen Verhältnissen dem Reinvieh der Vorzug gegeben werden.

6) Zuchtschweine reiner englischer oder englischer Bastard-Racen jeden Geschlechtes