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1869.
Nonnerstag den 14. Gctober.
M 120.
Oberh
essischer Anzeiger
entbält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.
Friedberger Intelligenzblatt.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samßag.
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KE Die Gründung eines Obft⸗ und Gartenbauvereins betr.
Amtlicher Theil.
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5 In einer am 28. September d. J. in Butzbach stattgefundenen Versammlung von Freunden des Obst, und Gartenbaues hat sich in Obst⸗ und Gartenbauverein mit dem Sitze in Oberhessen gebildet und ist der Unterzeichnete mit Herrn Justizrath Dr. Geyger in Assenheum zum provisorischen Vorstande dieses Vereines ernannt worden.
Indem ich dieses zur öffentlichen Kenntniß bringe, lade ich zur Feststellung der am 28. September berathenen Statuten die Mit— glieder dieses Vereins, sowie alle Freunde des Obst- und Gartenbaues auf
Montag
den 18. d. M.,
in das Gasthaus zum Einhorn in Gießen ergebenst ein. 1 W Der provisorische Vorstand des Obst- und Gartenbauvereins in Oberhessen
Arnsburg den 6. October 1869.
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Piehmärkte zu Offenbach betr.
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Auf Anstehen des hiesigen landwirthschaftlichen Localvereins wird
Mittwoch den 27. Oeto ber
Mittags 12 Uhr,
Graf zu Solms-Laubach.
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4.0% J.
er dritte Markt für Fett, Zucht, Milch- und Arbeits- Vieh aller Gattungen dahier auf dem Neumarkt abgehalten werden
und Morgens 9 Uhr beginnen.
Für Stallungen ist hinlänglich Sorge getragen und kann das Vieh schon Tags vorher eingestellt werden.
Für diejenigen Verkäufer, welche die an Anzahl und Qualität vorzüglichsten Parthien Fett-, Zucht-, Milch, oder Arbeits-Vieh zu Markte bringen, werden, wie früher, Prämien bestehend in silbernen Pokalen ꝛc. zur Concurrenz ausgesetzt. Großherzogliche Bürgermeisterei Offenbach
Offenbach den 2. October 1869.
Hir een.
Hessen. Darmstadt. Das Großherzog⸗ iche Regierungsblatt Nr. 47 enthält:
Verordnung, die polytechnische Schule betr.: Ludwig III. zn Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei hein ꝛc. ꝛc. Nachdem Wir durch Unsere Verordnung om 3. October 1868, die Erhebung der technischen Schule einer polytechnischen Schule, als einer Hochschule, ge⸗ zehmigt haben, finden wir Uns bewogen, weiter zu ver⸗ zonen und verordnen hiermit wie folgt: Art. 1. Unsere erordnung vom 13. Juli 1861, die Wiederkinführung zs akademischen Trienniums betreffend, ist in Bezug auf as Bau- und Ingenieur-, sowie das Cameral- und zorstfach aufgehoben. Art. 2. Wer sich der akademischen trüfung im Cameral- und Focstfache zu unterziehen beab⸗ ichtigt, hat den Nachweis zu liefern, daß er während iner Studienzeit mindestens drei Semester lang eine zniversität besucht hat. Art. 3. Die polytechnische Schule
für die Vorbereitung zum Gymnasial- und Realschul⸗ bramt, insoweit diese vom Standpunkt der Mathematik und Naturwissenschaften aus zu beurtheilen ist, als eine ar Universität gleichstehende Lehranstalt im Sinne Unserer erordnung vom 9. Dezember 1868, die Prüfungen der spiranten des Gymnasial- und Realschullehramts betr., betrachteu. Urkundlich ꝛc.
— Prinz Alexander von Hessen ist auf Ein⸗
lidung des Kaisers und der Kaiserin von Ruß
lund nach Livadia in der Krim abgereist. Gießen. Das Großherzogl. Hofgericht der
1 Krovinz Oberhessen hat sich veranlaßt gesehen,
lgendes Ausschreiben an die Landgerichte zu er— sessen:„In neuerer Zeit sind von einzelnen kgl. breußischen Gerichten für Besorgung der Insinua⸗ zn von Verfügungen und Ladungen diesseitiger Gerichte im Widerspruch mit der Convention vom 20. Juni 1819 Kosten, zum Theil von erheblichem Vetrag in Ansatz gebracht worden. Wir finden uus deßhalb veranlaßt, Sie darauf aufmerksam machen, daß derartige Requisitionen zwar zu⸗ nüchst nach dem Norddeutschen Bundesgesetz die enwährung von Rechtshülfe betr., zu behandeln id, die erwähnte Convention von 1819 aber 46 dieses Gesetzes nach wie vor als zu Recht sstehend zu betrachten ist, und weisen Sie dem- janäß an, in allen Fällen, in welchen königlich deußische Gerichte demungeachtet Ihren Requi⸗ silonen nicht kostenfrei entsprechen, mit denselben ter Berufung auf obige Gründe in Correspon— n zu treten, und, wenn sie auf der Kosten⸗ aglung beharren sollten, uns alsbald unter der
—
Angabe des Gerichts, von welchem die Weigerung ausgegangen, und Vorlage der Akten Anzeige zu machen.“
Preußen. Berlin. Im Herrenhause brachte Graf Münster die angekündigte Inter— pellation wegen der Prämienanlehen ein und be— gründete dieselbe. Der Handelsminister verliest die Antwort, welche im Wesentlichen dahin geht: die Staatsregierung verwerfe die Prämienanleihe im Prinzipe nicht. Die Verhandlungen mit den Eisenbahngesellschaften haben zur Vorlegung eines Entwurfs, betreffend ein Privilegium für Prämien⸗ anlehen, geführt. Die Verhandlungen sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Die Genehmigung bedarf nicht der Concurrenz der Landesvertretung. Die Debatte wurde hierauf eröffnet. An derselben betheiligten sich die Herren Rittberg, Hasselberg, Wilkens u. A. Graf Münster kündigte die Ein⸗ bringung folgender Resolution an:„Die Geneh— migung der Eisenbahn⸗Prämienanleihe ist mit dem Wohle des Landes unverträglich.“
— Eine Correspondenz des„Fr. J.“ bemerkt: Der Abg. Lasker wird, wie es heißt, seinen vor— jährigen Antrag auf Deckung des Defizits aus den Beständen der Seehandlung bei Berathung des Etats pro 1870 erneuern. Dem Vorschlage, auf diese Weise über das Defizit hinwegzukommen, stimmen ganz bestimmt die sämmtlichen National— liberalen und die Fortschrittspartei, das linke Centrum, die Polen und ein Theil der Freicon— servativen, überhaupt alle diejenigen Abgeordneten bei, welche in jedem Falle und um jeden Preis die Steuerzuschläge verworfen. Von vornherein macht man sich in Abgeordnetenkreisen auf den lebhaften Widerspruch des Finanzministers gefaßt, der schon im vorigen Jahre sagte, solch ein Schritt bedürfte langer Vorbereitungen, wenn nicht Ver— luste zum Vorschein kommen sollten. In Wirk- lichkeit gehören die Betriebsfonds zu denjenigen paraten Mitteln, auf welche in besondern Noth— fällen die Regierung ohne Weiteres recurriren kann. Hat die Seehandlung fünf Millionen weniger zur Verfügung, so schränkt sie um so viel ihre Discontirungen und Lombardgeschäfte ein.
Das Geld selbst ist in jedem Augenblick zu ent— nehmen.
— Im Abgeordnetenhause legte der Justiz— minister außer anderen Entwürfen auch den Ent⸗ wurf eines neuen Gesetzes über Erwerb von Eigenthum und Ordnung der Grundbücher vor. Der Minister fügte der Motivirung der Gesetz— entwürfe hinzu: Die Regierung traue sich den Muth zu, den Gedanken der weiteren Ausdehnung dieser Gesetze auf den norddeutschen Bund und selbst jenseits des Mains zu realistren. Daß der Zeitpunkt der Realisirung nicht fern liege, beweise die Einführung des Oberhandelsgerichts. Die Regierung werde die Bundesverfassung überall nach dem Geiste und nicht nach dem Buchstaben ausführen. Im weiteren Verlaufe der Sitzung begründete der Abgeordnete Löwe seine Inter— pellation wegen der Prämienanleihe. Der Handels—
minister wiederholt hierauf die in der Sitzung
des Herrenhauses vom 11. d. ausgesprochene Er-
klärung der Regierung. Es folgt eine längere Debatte, welche jedoch ohne Einbringung eines Antrages endigt. Das Haus beschließt in Betreff der Budgetvorlage Vorberathungen im Plenum, ebenso auch vorläufig über die Vorlage der neuen Kreisordnung.
— Am 8. d. beschloß der Protestanten— tag seine Sitzungen mit einem von Professor Schenkel erstatteten Bericht über die kirchlichen Zustände der Gegenwart, in welchem er in ein— gehender Weise folgende Thesen motivirte:
1. Die evangelische Kirche Deutschlands ist hauptsäch⸗ lich deßhalb im Innern zerrissen und erlahmt und gegen römische Angriffe und Uebergrisse theilweis machtlos, weil die freie Entfaltung ihrer Prinzipien und Lebensbedingungen in weiten Kreisen amtlich verkümmert und gehemmt ist.
2. Statt der Confistorial- und Pastoralkirchen, dieser Verzerrungen protestantischer Lebensgemeinschaft, fordern wir die volksthümliche deutsche Gemeindekirche. Die Ein— richtungen, wie sie den sechs östlichen preußischen Provinzen in einer sogenannten Synodalordnung geboten worden, sind bloße Scheinkonzessionen an das Gemeindeprinzip. 3. Jede Beschränkung der wissenschastlichen Forschung und der kirchlichen Lehrfreiheit durch Dogmenzwang ist eine schwere Verletzung der evangelischen Lebensgemeinschaft, deren alleiniger Meister Jesus Christus ist, der Erlöser
und Vollender der Menschheit. 4. An dieser Grundwahrheit evangelischen Christenthums


