zt 145 fl.
Iölleftrung
N. *
—— ung
e dr r Chaufft⸗ Slaatsstraßt, den Arbellen geben werden
Abtheilun zen. at in mehreren
dauaufsehet det.
n it“ it Berlin,
allen stisch und Itiedberg.
Dienstag den 11. Mai.
54.
berhessischer Anzeiger.
Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.
Friedberger Intelligenzblalt.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.
——
V
Eh eg
Amtlicher Theil. e e e n
Betreffend: Die amtliche Benennung der Orte Reichelsheim. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allerhöchstsich bewogen gefunden zu bestimmen, daß
1) das in der Wetterau gelegene Reichelsheim „Neichelsheim im Kreise Friedberg“
) das im Odenwald gelegene
und
e ee
„Neichelsheim im Kreise Lindenfels“
Dieses wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
amtlich zu benennen ist.
Friedberg am 8. Mai 1869.
Großherzogliches Kreisamt Friedberg Trapp.
4
Hessen. Darmstadt. Der Antrag des Reichstagsabgeordneten Waldeck, die Auszahlung von Diäten an die Reichstagsabgeordneten betr., ist bekanntlich mit 108 gegen 94 Stimmen an⸗ genommen worden; unsere oberhessischen Abgeord— neten waren in dieser Angelegenheit getheilter Meinung; nur Freiherr v. Rabenau hat dafür, die Herren Buff und Graf Solms-Laubach haben dagegen gestimmt.
— Aus Anlaß des in Zukunft nur innerhalb der einzelnen Regimenter bezw. Jägerbataillone statthabenden Avancements der Subalternoffiziere und der gleichmäßigen Vertheilung der Hauptleute I. und II. Classe auf die einzelnen Regimenter sind mittelst Allerhöchsten Erlasses Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs vom 2. d. laut„Worms. Ztg.“ folgende Versetzungen in der Großh. Hess. 25. Division erfolgt: 1) Im 1. Inf.- Regiment: Hauptm. Seriba ins 4. Inf.⸗Regt., Oberlieut. Hoffmann ins 2. Inf.⸗Regt., Lieutenant Frhr. d. Grancy ins 3. Inf. ⸗Regt., Lieutenant Sartorius ins 1. Jägerbataillon, Lieutenant Frhr. v. Röder ins 2. Inf.- Regt. 2) Im 2. Inf.⸗Regt.: Hauptm. Pirscher und Oberlieut. e. Hombergk ins 1. Inf.-Regt., Oberlieutenant Nau ins 4. Inf.⸗Regt. 3) Im 3. Inf.⸗Regt.: Hauptm. Frhr. v. Rotsmann ins 4. Inf.⸗Regt., Dauptm. Rau ins 2. Inf.⸗Regt., Oberlieutenant Metzler ins 2. Inf. ⸗Regt., Oberlieut. Frhr. 5. Stein ins 1. Inf.⸗Regt., Oberlieut. Weber ins 1. Jägerbataillon, Oberlicut. Krömmel ⸗ bein ins 4. Inf. ⸗Regt., Lieutenant Flach ins 2. Jägerbataillon. 4) Im 4. Inf. Regiment: Hauptm. Frank und Hauptm. v. Muralt, sowie Oberlieut. Möller und Oberlieut. Hauß uns 3. Inf.⸗Regt., Lieutenant Bornemann ins E. Jägerbataillon, Lieutenant Cramolini ins 1. Jägerbataillon, Lieutenant Scharch ins 2. Inf.⸗Regt. 5) Im 1. Jägerbataillon: Lieutenant Felsing ins 4. Inf.⸗Regt., Lieut. v. Lyncker uns 1. Inf.⸗Regt. 6) Im 2. Jägerbataillon: Eieutenaut Haupt ins 2. Inf.⸗Regt., Lieutenant Seipp und Lieutenant Keim ins 4. Inf.⸗Regt. 7) Im 1. Reiter Regt.: Rittmeister Wernher und Oberlieut. Frhr. v. Röder ins 2. Reiter⸗ Regt. 8) Im 2. Reiter⸗Regt.: Rittmeister Frhr. 5. Follenius und Oberlieut. Heyl ins 1.
Reiter⸗Regiment.
— Die seit längerer Zeit mit großer Span- nung erwartete außerordentliche Generalversamm⸗ lung der hiesigen Renten- und Lebensversicherungs⸗ anstalt hat am 5. d. M. stattgesunden. Dieselbe verlief nicht in der stürmischen Weise, wie man nach all dem Vorausgegangenen erwarten mußte.
Von den früheren Direktoren war nämlich keiner
irschienen, Obersteuerdirektor Dr. Hügel hatte
jedoch für gut befunden, noch am Morgen des 5. Mai dem Ausschusse durch eine Zuschrift seinen Rücktritt zu erklären und die Gründe seines bis⸗ herigen Verhaltens zu erläutern. Mit dieser Er— klärung des Hrn. Hügel war der Hauptberathungs⸗ gegenstand der Generalversammlung erledigt und wurde nun zu dem Antrag übergegangen, ob eine Wiederholung und Ergänzung der Untersuchung der ganzen Geschäftsführung, besonders auch der Werthpapiere, vorzunehmen, was mit Stimmen— mehrheit acceptirt wurde. Der nun folgende Antrag der Verwaltung, eine Commission einzu— setzen zur Prüfung der Frage wegen Aenderung der Statuten, wurde einstimmig angenommen. Für die ausscheidenden Direktions- und Ausschuß— mitglieder(Dr. Hügel, Reuling, Rau, Backé, Dr. Fischer und Eigenbrodt) wurden gewählt die Herren Volhard, Advokat; Eigenbrodt, Oberstabs⸗ Audileur; Gerschlauer, Kaufmann; Fickel, Rech- nungsrath; Nöllner, Kaufmann und Krömmelbein, Brandversicherungssecretär, welche im Verein mit den in der Verwaltung gebliebenen Mitgliedern statutengemäß aus ihrer Mitte drei Direktoren zu wählen haben.
Gießen. Privatdocent Dr. Anton Schneider zu Berlin ist zum ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Landesuniversität, ins- besondere für das Fach der Zoologie und ver- gleichenden Anatomie ernannt worden.
Preußen. Berlin. Die Commission, welche vom Reichstage zur Berichterstattung über die massenhaft eingelaufenen Petitionen, die Brannt⸗ weinbesteuerung und Einführung einer facultativen Fabrikatsteuer ꝛc. betreffend, gewählt wurde, hat beschlossen, ihre Anträge an den Gesetzentwurf über die Besteuerung des Branntweins anzulehnen. Die in diesem Entwurfe vorgeschlagene Steuer— erhöhung von 33¼ Prozent wurde in der Com- mission mit 11 gegen 1 Stimme abgelehnt, da⸗ gegen die Einführung der facultativen Fabrikat- steuer mit 8 gegen 4 Stimmen angenommen. Der nächste Gegenstand der Berathung in der Commission wird wahrscheinlich die Gewährung weiterer Erleichterungen für die rein landwirth⸗— schaftlichen Brennereien sein.
— Reichstag. Der Gesetzentwurf, betreffend die Einführung der allgemeinen deutschen Wechsel⸗ ordnung, der Nürnberger Wechselnovellen, und des allgemtinen deutschen Handelsgesetzbuches, wird, nach dem Antrage der Commission, in zweiter Lesung angenommen.— Dr. Löwe Calbe, unterstützt von der Fortschrittspartei, den Herren v. Bockum ⸗Dolffs und Genossen und Schleswig- Holsteinern, hat im Reichstage einen Antrag ein- gebracht, der den Zweck hat, die Wohlthaten des Pensionegesetzes für die schleswig-holstein'schen
Offiziere auch denjenigen Offizieren zuzuwenden, welche zur Zeit ihres Eintritts in den schleswig⸗ holsteinischen Dienst nicht einem jetzt zum nord— deutschen Bunde gehörigen Staat, sondern einem süddeutschen angehörten.
— Im Reichstage bekämpfte bei der zweiten Lesung des Gesetzentwurfes, die Portofreiheit be— treffend, Delbrück den von Becker eingebrachten Gesetzentwurf, welcher zugleich die Regelung der Befreiung von Telegraphengebühren als Abänderung des 43. Verfassungsartikels, die Beschränkung der der Bundesverwaltung zustehenden Rechte betr., bezweckt.§. 1 wurde in folgender Fassung an⸗ genommen:„Den regierenden Fürsten des nord- deutschen Bundes verbleibt die bisherige Porto⸗ gebührenfreiheit“. Der Gesetzentwurf wurde mit einigen unwesentlichen Amendements von der Ver⸗ sammlung genehmigt.
— Wegen Mißhandlung von Rekruten wur⸗ den(in Ostpreußen) drei Unteroffiztere zu 8, resp. 5 und 3 Wochen Arrest verurtheilt. Ebenso er⸗ hielten zwei Lieutenants einen mehrtägigen Arrest. Das Urtheil wurde den gesammten Mannschaften auf den Appellplätzen öffentlich bekannt gemacht. Wer sich erinnert, wie so mancher Soldat sich unglücklich machte, indem er durch die Mißhand⸗ lungen Seitens der Unteroffiziere sich zu Wider⸗ setzlichkeiten hinreißen ließ, der wird sich dieses Urtheils freuen.
Gumbinnen. Die Mehrzahl der Arbeiter, welche zu Anfang vorigen Monats in hiesiger Stadt„Excesse“ verübt haben, sind wegen Wider- stands gegen Beamte und Störung der öffentlichen Ordnung zu Gefängnißstrafen von einer bis sechs Wochen verurtheilt worden.
Baden. Die Bewegung gegen das Mini- sterium Jolly nimmt nunmehr größere Verhältnisse an. Der jetzt erschienene Aufruf der katholischen Partei ist insofern in weiteren Kreisen von Be— deutung, weil sich die namhaftesten Katholiken für völlige Trennung der Kirche vom Staate, für unbedingte Freiheit der ersteren und gegen jede Begünstigung der Kirche durch den Staat aus⸗ sprechen, und als sie ferner in ihrer politischen Richtung einen großdeutsch⸗demokratischen Stand- punkt einnehmen. Der schon bekannte Aufruf der Demokraten verlangt Auflösung der jetzigen Ständeversammlung und Einberufung eines außer ordentlichen Landtags behufs Erlaß eines neuen freisinnigen Wahlgesetzts. Derselbe ist auch von dem ehemaligen Staatsminister Freiherrn v. Edelsheim und dem früheren Mitglied der ersten Kammer Grafen Berlichingen unterzeichnet. Ein großer Theil der badischen Grundherren soll entschlossen
sein, auf ihre Vorrechte insbesondere bezüglich der


