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halten des aufzunehmenden Kindes
bei dem unterzeichneten Vereinsvorstaude in Darmstat einzureichen. Ueber die Aufnahmebedingungen, sowie über die Leistungen der
eines ärztlichen oder sonst sachverständigen körperlichen und geistigen Zustand desselben, und bisherige Entwickelung, sowie üder
Zeugnisses üder den dessen Veranlassung
N
Anstalt wird alsdann sofort weitere Mittheilung erfolgen.
Regulativ über die Aufnahme von P
1. Die Anstalt ist zunächst für die Angehörigen des Großherzogthums Hessen Wenn es der Raum gestattet, sollen aber auch Ausländer darin auf⸗
bestimmt. genommen werden.
Zunächst können nur Kinder zwischen dem nahme finden.
3. Die Anstalt und sind desfallsige Vormünder, nächste Verwandte, anzubringen.“)
4. Dem Gesuche Kindes, d. eine von der betreffenden zustellende Bescheinigung über Heimath, Reli nisse des Kindes und seiner nächsten Angehörigen, 5 doch sonst sachverständiges Zeugniß über den körperlichen
5.
Entscheidung über die Aufnahme erfolgt
Gesuche von Seiten
Bürgermeisterei oder
9— dessen Veranlassung und bisherige Entwickelung, sowie über das allgemeine
erhalten des Kindes.
5. Das für das aufgnommene Kind zu entrichtende Pfleggeld, worunter die Leiftungen begriffen ist, wird bis auf Weiteres nach Maßgabe der besonderen Vechältnisse in jedem einzelnen Falle durch Vereinbarung ) und den um Aufnahme Nachsuchenden festgesetzt.
in vierteljährigen Vorauszahlungen an den Rechner der
Vergütung für alle in§. 10 genannten zwischendder Direktion
6. Dasselbe wird Austalt entrichtet.
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Vereins zur Gründung einer Idioten⸗Anstali“ sich deßhalb zu wenden hat. 4) Vorerst dem in der Note zu
Be
Betreff
der Vertreter der Idioten(Eltern, Gemeindevorstand) bei dieser Direktion zu Darmstadt
sind beizulegen: a, ein Geburtsschein des aufzunehmenden
Religion, Familien- und Vermögensverhält⸗ o, ein wo möglich ärztliches oder
Bis auf Weiteres ist die Direkton noch in den Händen des„Vorstandes des zu Darmstadt, aun welchen man
§. 3 genannten Vereinsvorstand.
und 14. Lebensjahre Auf⸗
durch die Direktion der 8.
stens 3 Paar wollene,
sonstigen Ortsbehörde aus⸗ 9
und geistigen Zustand des⸗
Ria en unt
end: Den Ausbruch der Klauenseuche unter dem Rindvieh zu Vilbel. Nach einer Benachrichtigung Großherzoglichen Kreisamts Vilbel ist in Vilbel und Gro
gebrochen und Stallsperre angeordnet worden, was wir zur offentlichen Kenntniß bringen.
Friedberg den 6. August 1969.
Mit Rücksicht auf die immer noch beschränkten Mittel kann vorerst nur eine geringere das allgemeine Ver- 5. und 14. Lebensjahre Aufnahme finden.
Darmstadt den 26. Juli 1869. Der Vorstand des Vereins zur Gründung einer Anstalt für Blö im Großherzogthum Hessen N
Grundsätzen die Heimathger
der Anstalt besonders vereinbart Ausbildung erreicht haben sollte,
A. sta Anzahl von Kindern 2 n.
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*
v. Bechtold.
fleglingen in der Idioten⸗Anstalt zu Darmstadt. 7. Bei Unvermögenden hat zunächst, pflichtige Angehörige vorhanden find, nach den bei der Armenversorgung geltenden neinde für den Pflegling unterstützend einzutreten. auch sie außer Stande, so wird je nach dem einzelnen Fall der Verein selbst auf eigene Kosten sich des Kindes annehmen. 8. Die Kosten des Transportes des Pfleglings in die Anstalt mit ausreichen der Kleidung sind von den zur Verpflegung Verpflichteten zu tragen. Jedes Kind hal bei seinem Eintritt in die Anstalt an Kleidern mitzubringen: einen dreifachen Anzug, bestehend aus Ober- und Unterkleidern, 3 gute Hemden, 6 Paar Strümpfe, 0 2 Paar Stiefel oder Schuhe, 3 Taschentücher, 1 Mütze, Wird nach den vishertigen Verhältnissen und Bebürfnissen des Kindes eine besondere, von der im Allgemeinen üblichen abweichende Verpflegung beansprucht, o soll dieselbe gegen besondere Vergütung auch verabsolgt werden. 10. Dem aufgenommenen Kinde
Die Kosten der Rückreise bei der Entlassung un
wird, oder wenn
Juni 1869.
mach ung.
g5⸗Karben die Klauenseuche unter dem Nindvieh aus⸗
Großherzogliches Kreisamt Friedberg Ter a pop.
Hessen. Darmfladt. Die Gerichtsaccessi⸗ sten Christoph Arnold aus Wald ⸗ Michelbach und Karl Rühl aus Groß⸗Umstadt wurden zu Landgerichts⸗Assessoren in Offenbach; die Gerichts⸗ Accessisten Gustav Scriba aus Nieder⸗Beerbach und Adolph Stammler aus Battenberg zu Stadtgerichts⸗Assessoren in Gießen; der Gerichts- accessist Aug. Bergsträßer aus Reinheim zum Landgerichts ⸗Assessor in Groß-Gerau; der Gerichts ⸗ Accessist Paul Störger aus Darmstadt zum Landgerichts⸗Assessor in Alsfeld; der Landgerichts Assessor Karl Suppes zu Nauheim zum Land. gerichts⸗Assessor in Schotten; der Gerichtsaccessist Friedrich Schnittspahn aus Lampertheim zum Landgerichts- Assessor in Nauheim; der Bezirks⸗ gerichts⸗Sekretär Viclor Kösterus in Michelstadt zum Landgerichts ⸗Assessor in Ortenberg; der Gerichtsaccessist Dr. Otto Trapp aus Gießen
zum Bezirksstrafgerichts Sekretär in Michelstadt ernannt.
— Eine am Montag stattgehabte Arbeiter- Versammlung war sehr zahlreich besucht. Als die Einladenden gaben sich die Lassalleaner Studiosus Rüdt aus Heidelberg und die Arbeiter Hau⸗ stein und Häußer aus Offenbach, sämmtlich der Schweitzer'schen Richtung angehörig, zu er ⸗ kennen. Die Versammlung währte wohl lang, kam aber zu keinem Beschluß. Die Maschinen⸗ bauer und die Mitglieder des Arbeitervereins wollen sich nun über die Beschickung des Eisenacher Congresses verständigen.
* Friedberg, 6. Aug. Des Großherzogs K. H. hat sich heute Vormittag nach Darmstadt begeben zur Begrüßung des Königs von Sachsen und wird heute Abend hierber zurückkehren.
Preußen. Wiesbaden. Trotz der von Seiten der städtischen Behörde erhobenen Remon⸗ stration gegen die Belegung der Stadt Wiesbaden mit Einquartierung während der Kurzeit hat die Militär ⸗ Behörde mehrere Hundert Mann Sol⸗ daten bei den Bürgern auf 11 Tage einquar- tieren lassen.
Sachsen. Dresden. Ueber die Gru ⸗ benexplosion im Plauen'schen Grunde berichtet das„Fr. J.“: Am 3. August früh 4 Uhr fuhren die Bergleute, wie es auf allen andern Kohlen⸗ gruben im Plauen'schen Grunde geschieht, auch
in die beiden, am Fuße des Windberges gelegenen, zu den freiherrl. Burgker Werken gehörigen Nach⸗ barschächte:„Segen Gottes“ und„Hoffnung“ bei Potschappel. Von den 446 Arbeitern, welche nach und nach in die Tiefen niederstiegen,(das „Dresd. Journ.“ gibt die Zahl auf 326 Mann an), waren sebr viele am Sonntagabend vorher bei einem Fäßchen Bier noch recht heiter gewesen und hatten keine Ahnung, daß sie mit dem nächsten Morgengrauen ihrem Tode entgegengehen würden. Noch weilten sie keine halbe Stunde in den über 1000 Fuß tiefen Gängen, als sich mit Blitzes⸗ schnelle das unten angesammelte Gas entzündete und zwar mit solcher Macht, daß es alle Sicher⸗ heitsthüren, welche die Ventilation vermitteln und zugleich die Verbreitung des Wasserstoffs beschrän⸗ ken, sofort zertrümmerte und den ganzen unter- irdischen Bau derart erschütterte. daß er zusammen⸗ stürzte und beide Förderschächte verschüttet wurden Dies war das Werk eines Augenblicks, der 1000 Müttern und Kindern den Gatten, Vater und Ernährer raubte! Ein herzzerreißendes Bild an der Unglücksstätte! Großväter, Großmütter, Frauen und Kinder standen händeringend, weinend und schreiend an den Barrieren, die sie von den beiden Schächten fern hielten, um die 24 Mann, die ununterbrochen an der Rettung ihrer Came⸗ raden arbeiteten, nicht zu stören. Der Jammer wurde durch diese Rettungsversuche noch erhöht, als es nach unendlicher Anstrengung gelang, drei der Unglücklichen ans Tageslicht zu bringen und die von Hoffnung, Angst und Thränen erfüllten Blicke der in einiger Entfernung harrenden Menge die bis zur Unkenntlichkeit verstümmelten Leichen gewahrten. Nur drei von den 446 Arbeitern waren dem schauerlichen Grabe entronnen und diese Glücklichen waren bei dem Tagesschachte zu— nächst postirt gewesene Bergjungen. Sie eilten in Angst so schnell als möglich die schief aufsteigende Ebene, durch die auf Schienen die Berghunde hereingelassen und herausgezogen werden, empor. Die herausgebrachten Todten und die drei Berg jungen waren die Letzten unter den Anfahrenden und dem Ausgang am nächsten. Tiefer unten lag Alles in Trümmern und Rettung außerhalb der Gränzen momentaner menschlicher Macht; denn
von Seiten der gegenwärtigen Fachmänner wurde
ausgesprochen, daß vielleicht 4—6 Wochen ver⸗ gehen dürften, ehe es wöglich würde, zu den Ver⸗ schütteten zu gelangen!! Von den Beamten befin⸗ den sich sechs(zwei Obersteiger und vier Unter; steiger) mit in der Grube; unter den Letzteren die drei Brüder Bär. Welche Gewalt die Ex⸗ plosion entwickelt hatte, sah man auch an den auf der erwähnten schiefen Ebene herausgeschleu⸗ derten„Hunden“, kleine Karren, die mit zusam⸗ mengebogenen 1½ Zoll starken eisernen Achsen ziemlich zu Tage lagen. Die 15—20 Leute, welche man bis jetzt erst gefunden, sind größtentheils gräßlich verstümmelt, zwei sogar ohne Kopf, auf⸗ gefunden worden. Eine eigentliche Verschuldung scheint Niemanden zu treffen. Oberanfahrer Zobel fand um 4 Uhr des Morgens bei seiner ersten Untersuchung die Gruben zwar in derselben dumpfen Schwüle wie die Tage vorher, an welchen man sie, trotz der 900 sächs. Ellen Tiefe, als von det Außenwärme erhalten glauben konnte, und als dann die Obersteiger ebenfalls keine andere Wahr⸗ nehmung machten, konnte man das Anfahren sämmtlicher Bergleute immerhin für gefahrlos halten. Nur 60 80 Mann, welche das Sonn- tagsvergnügen die Arbeit des ersten Wochentages hatte verschlafen lassen und die erst nach geschehenet Katastrophe eintrafen, sind vom sämmtlichen Acbeits⸗ personal der Freiherrlich v. Burgk'schen Kohlen. bergwerke gerettet worden. Das Unglück if, wenngleich in natürlicherer Weise denn jenes von Lugau vor zwei Jahren, welches Nach und Fahr lässigteit verschuldet hatte, entstanden, doch eln dreifach größeres, in Deutschland vollkommen un. erhörtes. Es ist ein unsägliches Elend über Tausende hereingebrochen, und lauter denn Je ruft hier die Stimme des Unglücks zur Mild⸗ thätigkeit auf!
Oesterreich. Wien. In der Jahresper⸗ sammlung der Vertreter der österreichischen Gustav— Adolph-Stiftang wurde mitgetheilt, daß im vorigen Jahre 5 evangelische Kirchen und 12 Schulen nen errichtet wurden; im Ban begriffen seien 15 Pfarr⸗ und 33. Schulhäuser. Der Verein zählt in Oesterreich 49,000 Mitglieder. Auf Antrag des Hrn. Steudel(Landtagsabgeordneter und Gemeinde⸗ rath von Wien) wurde beschlossen, den gerade in Hermannstadt versammelten Vertretern des Pros
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im Fall nicht andere alimentatiens⸗ 9
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wovon wenig: 2 Halstücher.
wird ohne besondere Vergütung von der Anstalt vollständige Verpflegung verabreicht, also neben Erziehung und Unterricht: Wohnung, Kost, Wartung, Unterhaltung der Kleidung, Wäsche, mit erforderlichen Medicamenten. der Beerdigung sind zu ersetzen.
11. Die Enllassung aus der Anstalt erfolgt: a. auf Verlangen Desjenigen, der dag blödsinnige Kind in der Anstalt untergebracht hat; b. durch Entscheidung der Direktion (Borstand) mit dem erreichten 18. Lebensjahre, falls nicht das weitere Verbleiben in das Kind einen so hohen Grad von daß sein Verbleiben in der Anstalt unnöthig erscheint, oder wenn es der Vorstand im Interesse der Anstalt für nöthig findet.
12. Das Pfleggeld wird für den entlassenen Pflegling nur bis zum Tag der Entlassung, für einen verstorbenen bis zu dessen Todestag berechnet.
Darmstadt den 1.
ärztliche eiern
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