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Donnerstag den 4. März.
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Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.
Friedberger Intelligenzblalt.
Erscheint jeben Dienstag, Donnerstag und Samstag.
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nn Betreffend: Die Wahl zum Norddeutschen Reichstag im zwelten Oberheffischen Wahlbezirk.
Mama eg.
Friedberg am 3. März 1869.
Ich gebe hiermit bekaunt, daß ich das Resultat der Abstimmung über die Wahl eines Abgeordneten zum Reichstag des Norddeutschen Bundes Samstag den 6. d. Mts., Vormittags 11 Uhr,
in öffentlicher Sitzung auf dem Rathhaus zu Friedberg werde publiciren lassen.
Der Wahldirektor Tor a pp, Großherzoglicher Regierungsrath.
Betreffend: Den Termin für den Abschluß und die Einsendung der Gemeinderechnungen für 1868.
Friedberg den 1. März 1869.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Das nachstehend abgedruckte Ministerialausschreiben vom 19. Febr. d. J. theilen wir Ihnen zur Nachricht und Nachachtung, insoweit Sie es angeht, und dem weiteren Auftrag mit, auch die Gemeindeeinnehmer zur pünktlichen Darnachachtung davon in Kenntniß zu setzen. Ge— suche um allenfallsige Erweiterung des Termins können nur unter nachzuweisenden ganz besonderen Verhältnissen Berück⸗— sichtigung finden.
Wir müssen Ihnen zugleich empfehlen, die Vorlagen über die allenfallsigen Gesuche um Creditertheilungen an uns in vorgeschriebener Weise und so zeitig zu machen, daß nicht durch verspätete Einsendung derselben, wie seither öfters geschehen, solche abschlägig beschieden
werden müssen und dadurch die Verrechnung von Ausgabeposten auf— gehalten oder deren Verwerfung wegen Creditmaugel herbeigeführt wird. Nachlässigkeiten in dieser Beziehung werden wir ungern, aber strenge rügen.
Hinsichtlich der Liquidationsverzeichnisse beziehen wir uns auf unsere deßfallsigen besonderen Ausschreiben und erwarten sowohl von Ihnen und den Gemeindeeinnehmern deren genauesten Befolg unter dem Bemerken, daß jeder nicht gehörig und begründete Ausstands— posten ohne Weiteres in Liquidation gestrichen und somit dem Rechner zur Last gesetzt wird.
Tur a pp.
Das Großherzogliche Ministerium des Innern an die Großherzoglichen Kreisämter.
Wir bestimmen hiermit in Bezug auf die Gemeinderechnungen für 1868 den Termin zum Abschlusse der Bücher allgemein auf den 30. April, zur Ablieferung der Rechnung an die Großb. Bürger— meistereien auf den 30. Juni und zur Einsendung der Rechnungen an die Großh. Ober⸗Rechnungskammer,Justificatur 2. Abtheilung auf
Sie werden die Großh. Bürgermeistereien und Gemeindeeinnehmer hiernach unter dem Anfügen alsbald bedeuteg, daß die Nichteinhaltung dieser Fristen und beziehungsweise eine Unterlassung der deßfalls zu machenden Anzeigen Disciplinarstrafen und sonstige etwa erforder— liche Zwangsmaßregeln zur Folge haben würde.
den 31. Jali laufenden Jahres.
Wegen der etwa noͤthig werdenden Erstreckung dieser erweiterten Fristen ist in den einzelnen Fällen nach den bestehenden Vorschriften
zu verfahren.
Betreffend: Das Kreisersatzgeschäst sür 1869.
Darmstadt am 19. Februar 1869.
. en Lotheißen.
Friedberg am 1. März 1869.
Der Civil-Vorsitzende der Großherzoglichen Kreis-Ersatz-Commission Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeisterejen und den Polizei-Commissär zu Wickstadt.
Unter Bezugnahme auf mein Ausschreiden vom 6. Januar d. J.
lägen für 1869 entgegen.
sehe ich der umgehenden Einsendung der Stammrollen nebst Be⸗
Ter a p p.
* Friedberg, 3. März. Wie verlautet, steht es heute fest, daß Hofgerichtsrath Wilhelm Buff in Gießen zum Abgeordneten des zweiten Oberhessischen Wahlkreises gewählt worden ist. Genauere Angaben über das Stim— menverhältniß hoffen wir in nächster Nummer bringen zu können.
Hessen. Darmstadt. Das Großherzogliche Regierungsblatt Nr. 6 enthält:
I. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriunts des Innern, den Nachtrag zu den Staluten der Hessischen Ludwigs ⸗Eisenbahn-Gesellschaft betreffend.
II. Bekanntmachung Gr. Ministeriums des Innern, die Benennung der in den Provinzen Mheinhessen und Starkenburg zu erbauenden Eisenbahnen betressend. Des Großherzogs König Hoheit haben zu bestimmen geruht, daß die durch die Allerhöchsten Verfügungen vom 20. Febr. und 4. April v. J. in den Provinzen Rheinhessen und Starkenburg concessionirten Bahnstrecken folgende osstizielle Benennungen erhalten sollen: 1) Vahn von Darmfiadt nach Hofheim resp. Worms: Riedbahn; 2) Bahn von Mainz über alzey an die Landesgrenze in der Richlung nach Klechheimbolanden: Rhein-Donnersberg-VBahun; 3) Bahn von Bingen über Alzey an die Landesgrenze bei Monsheim in der Richtung nach Grünstadt: Rhein- Haardi⸗ Bahn; 4) Bahn von Worms an die Landesgrenze dei Monsheim in der Richtung nach Marnheim: Pfrimm⸗ thalbahnz 5) Bahn von Worms nach Bensheim: Rhein— Bergstraße⸗Bahn; 6) Bahn von Darmstadt über Reinheim und Höchst bis Erbach mit einer Abzweigung über Groß— Umstadt bis Babenhausen: Odenwaldbahn.
III. Uebersicht der im Jahre 1868 durch die Groß— Lerzogliche Gensdarmerie geschehenen Arrestatienen und Denunciatsonen.
IV. Nachweisung der in der Gr. Münze zu Darmstabdt seit dem Abschluß der Münz⸗Convention vom 25. August 1837 bis zum Schlusse des Jahres 1868 stastgehabten Großbh. Hessischen Ausmünzungen.
V. Bekanntmachung Großh. Commission für Post— Angelegenheiten, den Personengeldtarif auf dem Postcourse zwischen Hanau und Heldenbergen betreffend.
VI. Bekanntmachung Großh. Kreisamts Bensheim, die Erhebung einer Umlage zur Bestreitung der Vedürf— nissendes israelilischen Friedhossverbands zu Alsbach für 1869 bis 1871 betreffend.
VII. Uebersicht der für das Jahr 1869 genehmigten Umlagen zur Bestrettung von Communalbedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Cründerg.
VIII. uebersicht der für das Jahr 1869 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürsnisse in den Gemeinden des Kreises Bingen.
IX. Uebeisicht der für das Jahr 1869 genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürsnissen in den Gemeinden des Kieises Wimpfen.
X. Bekanntmachung Großh. Kreisamts Lauterbach, die Umlagen zur Bestreitung der Vedürfnisse für die israeli— lische Religlonsgemeinde Crainfeld, Kreises Lauterbach, für 1869 betreffend.
XI. Uebersicht der für das Jahr 1869 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Groß-Gerau—
XII. Uebersicht der für das 8550 1869 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Neustadt.
XIII. Namensveränderung. S. K. H. der Groß— herzog haben allergnädigst geruht: am 6. Februar dem Friedrich Eruest aus Mainz zu gestaften, statt seines bis. herigen Familiennamens Ernest in Zukunft den Familien— namen Otto zu führen.
XIV. Dienstnachrichten. S. K. H. der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 30. Januar den Untker— Adjutanten Göltmann, Oeconom bei dem Haupt-Hospital zu Darmstadt, zum Hofgerichts-Kanzlisten bei dem Hof— gerichte der Provinz Starkenburg— und an demselben Tage den von dem Herrn Grasen zu Erbach-Fürstenan auf die erste evang. Schulstelle zu Steinbach präsentirten evang. Schullehrer zu Gammelsbach Bernhard Kredel für diese Stelle zu bestätigen.
XV. Charakterertheilungen. S. K. H. der Großberzog haben allergnädigst geruht: am 10. Febr. dem Tapezier Glückert zu Darmstadt den Charakter als Hostapezier und dem Kappenmacher Heß zu Friedberg den Charakter als Hofkappenmacher zu ertheiten.
XVII. Cencurtenzeröffnung, Erledigt ist: die zweite evang. Schulstelle zu Westhofen mit einem jährlichen Ge⸗ dalte von 300 fl.
XVIII. Gestorben: am 4. Febeuar der pensionitle Bezirksgerichts Präsident Friedrich Johann Stephani zu Mainz;— am 10. Febr. der Schullehrer Johann Adam Nicpott zu Uetzhausen.
Darmstadt, 1. März. Zweite Kammer. Mehrere neue Eingaben sind eingelaufen. Die Berathung über das Einkommensteuergesetz ist bei Art. 19 angelangt, welcher die Funktionen des Vorsitzenden der Einschätzungscommission bezeichnet. Derselbe hat die Interessen des Staates zu ver— treten und ist verantwortlich für das Veranlagungs— gesetz. Zu Art. 20, die der Einschätzungscom— mission zu Gebot stehenden Hülfsmittel zur Schätzung der Vermögens verhältnisse enthaltend, beantragt Dumont einen Zusatz, welcher eine längere Debatte hervorruft. Bei der Abstimmung fällt der Dumont'sche Antrag und die Regierungs- vorlage wird apgenommen, ebenso die folgenden Artikel bis 31. Nach diesen Artikeln ist jedem Steuerpflichtigen nach stattgefundener Abschätzung durch verschlossene Zuschrist die Einkommensklasse anzugeben, wonach ihm binnen einer Präclusiv— frist von 3 Monaten die Reklamation an die Landescommission offen steht. Die Landescommission, welche aus 9 von den drei Provinzialdirektionen aus den betreffenden Einschätzungecommissionen zu
erwählenden Mitgliedern besteht, entscheidet über


