Ausgabe 
4.3.1869
 
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alle Beschwerden und ist befugt, den Reclamiren- den zur Erklärung an Eidesstatt über die in Betreff seines Einkommens gemachten Angaben aufzufordern. Die Kosten bei näherer Feststellung des Einkommens sind, nach Befund unrichtiger Angaben, von dem Steuerpflichtigen selbst zu tragen. Der dritte Abschnitt handelt von den Bestimmun gen über die Veranlagung der Einkommensteuer zweiter Abtheilung. H. 32 bestimmt, daß Jeder in der zweiten Abtheilung Steuerpflichtige in eine der folgenden Steuerklassen eingeschätzt wird. 1. Klasse 10 fl. Steuerkapital, 2. Klasse 15 fl., 3. Klasse 20 fl., 4. Klasse 30 fl., 5. Klasse 50 fl. Die Einschätzung geschieht nach dem muthmaßlichen, mit Beachtung der im 2. Abschnitt§. 1216 aufgestellten leitenden Grundsätze zu schätzende Ge sammteinkommen des Steuerpflichtigen, so daß in der Regel Personen mit einem Einkommen von weniger als 200 fl. in die erste Klasse, 200 bis 300 fl. in die zweite, 300 bis 400 fl. in die dritte Klasse ꝛc. einzuschätzen sind. Nach kurzer Debatte einigt man sich zu der Annahme der Vorlage mit dem vom Ausschuß beantragten Zu⸗ satz:Bei den Steuerpflichtigen der 1. Klasse (Einkommen unter 200 fl.) hat die Commission das Recht, bei entschiedener Mittellosigkeit aus nahmsweise die Jahressteuer Einzelner auf die Hälfte herabzusetzen. Die Einschätzung in die Steuerklassen geschieht nach Art. 33 alljährlich für jede Gemeinde, unter Leitung des Steuercom⸗ missärs des Bezirks, von einer örtlichen Commission, welche von dem Gemeindevorstand gewählt wird. Auch hier führt der Steuereommissär den Vorsitz und leitet die Geschäfte und gelten überhaupt die nämlichen Grundsätze wie bei der Einschätzungs Commission der anderen Abtheilung. Dieser Art. wird gleichfalls von der Kammer gebilligt. Art. 34 ruft wieder eine lebhafte Discussion hervor und einigt man sich schließlich dahin, daß Seitens des Steuerpflichtigen Reklamationen bei dem Steuercommissariat eingebracht werden müssen, über welche die im Art. 18 vorgesehene Bezirks commission entscheidet. Gegen diese Entscheidung steht dem Reklamanten, wie dem Steuercommissär der Recurs an das Finanzministerium zu.

DenHess. Volksbl. ist von Seiten der Bürgermeisterei Darmstadt folgendes Schreiben zugekommen:In der Nr. 29 Ihrer Zeitung vom 4. v. Mts. ist ein Artikel aufgenommen, wonach uns die Verfügung zugegangen sein soll, daß in Folge der preußischen Militär Einrichtungen vom 1. Janzgar d. J. an, die hiesigen Militärs von Zahlung von Communalsteuer befreit seien. In Folge dieser Zeitungs⸗Nachricht, die auch in das Frankfurter ⸗Journal übergegangen ist, aber jeglicher Begründung entbehrt, sind uns bis jetzt eine Reihe von Anfragen und mitunter von weit auswärts zugegangen. Wir halten es dem öffent⸗ lichen Interesse für angemessen, Sie ausdrücllich davon in Kenntniß zu setzen, daß uns eine Ver fügung obengedachten Inhalts weder von Groß⸗ herzoglichem Kriegsministerium noch sonst einer Behörde zugegangen ist und ersuchen Sie zur Steuer der Wahrbeit, diese ausdrückliche Berich tigung in Ihr Blatt recht baldgefälligst aufnehmen zu wollen. N

Preußen. Berlin. In dem Abgeord netenhause erklärte der Handelsminister auf eine Interpellation des Abg. Sybel, ob internationale Verhandlungen über die durch die mittlere Schweiz zu führenden Eisenbahn verbindungen Italiens mit Deutschland stattfänden: Die Staatsregierung wünsche, daß die Bahn durch die Schweiz geführt werde, könne aber in keiner anderen Weise ihre Sympathie dafür kundgeben, so lange nicht in der Schweiz über den Plan eine Verständigung erreicht wäre, woraus erforderlichen Falls die Kosten ersichtlich seien. Erst dann würde der norddeutsche Bund und die übrigen Zollvereins staaten ihr Verhalten hierzu in Erwägung ziehen.

Das Cabinet von Berlin unterhandelt in diesem Augenblick mit dem römischen Hofe über einen Postvertrag. Es hat den Prälaten, der jüngsthin zum obersten Almosenier der preußischen Armee ernannt worden ist, ermächtigt, mit Rom in dirtkte Beziehungen zu treten.

Am 1. d. hielt der Bundesrath unter dem Vorsitze des Fihrn. v. Friesen eine Sitzung, in welcher das Bundesprästdium eine Vorlage wegen Bestrafung der Entziehung vom Kriegsdienste überreichte. Sachsen beantragte die Einsetzung eines obersten Gerichtshofes für Handelssachen. Der Bundesrath nahm den Antrag Badens wegen gegenseitiger Ableistung des Militärdienstes an,

Das Abgeordnetenhaus nahm einen Gesetz Entwurf, betreffend die Abänderung des Gemeinde gesetzes in dem vormaligen Herzogthum Nassau vom 26. Juli 1854, in der Fassung des Herren⸗ hauses an, ebenso den Gesetzentwurf über die Schließung der vormaligen herzoglich nassauischen Wittwen⸗ und Waisencasse.

DieKreuzztg. sagte jüngst in einem gegen den Südbund gerichteteten Artikel: Der Abschluß eines solches sei unausführbar, weil das Schutz- und Trutzbündniß die Staaten links des Mains verhindere, im Kriegsfall eine Sonder stellung einzunehmen. Dem Auslande müsse der trügerische Glaube benommen werden, als fehle der gute Wille. In der preuß. Geschichte existire kein Beispiel von der Anntxion des Gebietes pflichttreuer Bundesgenossen.

Frankfurt. DasFrankf. Journ. ist der Ansicht, in der Form des Rezesses, wie er nun gedruckt vorliegt, sei nichts die Würde der Stadt Verletzendes zu finden und es sei ganz richtig, daß dasGnadengeschenk und derGewinn der Herzen nur auf Rechnung des Herrn Finanz ministers falle; aber die Sache bleibe deßhalb doch dieselbe und es werde schwer halten, den peinlichen Eindruck, welchen der Abschluß hier hervorgerufen, so bald wieder verschwinden zu machen.

Bremen. Eine große Rarität, wie sie kaum ein anderer Stagt in Deutschland aufzuweisen haben dürfte, wird aus Bremen gemeldet: ein Ueberschuß im diesjährigen Budget von 57,707 Thalern.

Würtemberg. Ein am 28. Februar in Geislingen abgehaltene Landesversammlung der deutschen Partei in Württemberg war von nahezu 2000 Personen besucht. Einstimmig wurden fol⸗ gende Resolutionen beschlossen: 1) Der Eintritt der süddeutschen Staaten in den norddeutschen Bund ist der naturgemäße Weg zur Verwirk lichung der langersehnten Einheit des Vaterlandes. 2) In den freien Willen Süddeutschlands ist es gelegt, diesen Weg zu betreten; für die süddeut schen Regierungen ist es dringende Pflicht, Ver handlungen hierüber zu eröffnen. 3) Keine euro- päische Macht hat ein Recht, gegen die fortschrei⸗ tende Einigung Deutschlands Einsprach zu erheben; die Drohungen des Auslandes dürfen das Volk nicht aufhalten in der Arbeit für dieses höchste und berechtigte Ziel.

Oesterreich. Wien. Nach derN. fr. Pr. bedauert das französische Cabinet in seiner Antwort auf die von Griechenland an die Con- ferenzmächte gerichteten Depesche, daß Griechenland erst nach dem Ende der Conferenz und der er⸗ folgten Zustimmungserklärung sich zu Recrimi⸗ nationen herbeigelassen, welche seine ernste Absicht, den acceptirten Grundsätzen nachzukommen, hoffent⸗ lich grundlos bezweifeln lassen könnten. Griechen⸗ land würde daher nur die Sympathien der Mächte verscherzen, wenn es durch feindselige Agitationen wiederum eine gewaltsame Katastrophe herbeizu führen trachte. DemTagblatt zufolge wirkt der italienische Gesandte anläßlich der Reise des Kaisers nach Agram für eine Zusammenkunft des- selben mit dem König Victor Emanuel.

Dasselbe Blatt erfährt als positiv, daß alle Gerüchte wegen Verhandlungen über die Er⸗ richtung eines süddeutschen Bundes grundlos seien.

Pest. Das Gesuch des Exfürsten Kurageor giewitsch um Freilassung gegen Caution ist vom städtischen Gerichte abschläglich beschieden worden.

Frankreich. Paris. DieFrance mel⸗ det, daß Rußland diplomatische Documente, welche Bezug auf die griechische Angelegenheit haben, veröffentlichen werde.

DerMoniteur de l' Armee enthält einen

Artikel, welcher unter der täuschenden Ueberschrift:

Die Abrüstung Frankreichs eine wahre Stand⸗ rede für den Krieg ist. Der Krieg sei nothwendig, denn das öffentliche Recht sei in großer Gefahr, wenn es nicht wirksam vertheidigt werde. Der Krieg sei der natürliche Zustand der Völker, ohne ihn verweichlichen und verkommen die Nationen. Wo es keinen Kriegsmann mehr gäbe, da erscheine an seiner Statt der Geldmann und in der That thue der Krieg den Börsenspielern am meisten Leides an. Und verdanken nicht die Civilisation, der Handel, die Künste dem Krieg ihre besten Eroberungen? Der Artikel schließt, wie folgt: Nein, Frankreich hat keine ehrgeizigen Gelüste, es will weder die Ruhe noch die Ordnung Europa's stören, aber es wird nicht abrüsten.

Wiederum sind zwei hervorragende Männer Frankreichs mit Tod abgegangen. Am Abend des 28. Febr. starb der Dichter Alphonse von Lamartine und ihm folgte am 1. März der Senatspräsident Troplong.

Großbritannien. London. Das Armee Budget wird um 1,089,000 Pfd. Sterling re ducirt werden.

Der amerikanische Gesandte Reverdy Johnson erklärte bei einem großen Banket in Manchester in Erwiederung des auf ihn aus gebrachten Trinkspruches, es sei durchaus kein Grund zu Befürchtungen in Betreff eines Krieges zwischen England und der Union vorhanden und es sei eine niedrige Verleumdung, wenn man be⸗ haupte, General Grant sei nach Krieg begierig oder der jüngst abgeschlossenen Convention über die Alabama-Frage abgeneigt. Bezüglich des Freihandels bemerkte der Redner, man könne nicht erwarten, daß Amerika den Schritt, zu dem Eng land 100 Jahre gebraucht, in zwei Jahren thue. Wenn aber der Yankee einmal die Bahn des Freihandels beschreite, dann möge sich England hüten.

Spanien. In Barcelona fand am 24. Febr. ein socialistischer Aufstandsversuch statt. Die Aufrührer wurden durch die Freiwilligen zerstreut. Der Chef derselben wurde gefangen und die Ordnung ohne Blutvergletzen wiederhergestellt.

DemGaulois wird aus Madrid ge⸗ schrieben: Das neue vom Marschall Serrano er nannte Cabinet wird in den öffentlichen Acten den collektiven Namen der Executivgewalt annehmen.

Italien. Florenz. Ungeachtet des Ab⸗ bruchs der Verhandlungen mit fremden Bank⸗ häusern über eine auf die geistlichen Güter zu basirende Finanzoperation soll die Regierung die Idee nicht aufgegeben haben, die Aufhebung des Zwangscourses des Papiergeldes zu erstreben. Sie glaubt dieses Resultat durch andere, bereits vorbereitete Mittel zu erreichen, welche, in Ver⸗ bindung mit den Erträgnissen aus dem allmählichen Verkauf der geistlichen Güter, die Regierung in den Stand setzen werden, ihr Programm bezüglich der Aufhebung des Zwangscourses durchzuführen.

Rußland. Wie russische Blätter mit Ent⸗ rüstung berichten, hat in Wilna unter den polnischen Damen die zur Zeit des Aufstandes on 1863 herrschende Sitte, polnische Nationaltrauer zu tragen, sich wieder einzubürgern angefangen und gewinnt dadurch größere Verbreitung, daß nicht in Nationaltrauer gehende Damen sich auf der Straße nicht blicken lassen können, ohne vom polnischen Pöbel mit Vitriol begossen zu werden. Das ist nur ein kleines Anzeichen, aber sicher ist es, daß Rußland mit seinem Plane, die polnische

Nation so zu sagen lebendig zu begraben, nicht

zum Ziele kommen wird.

Amerika. Das nord deutsch⸗ amerikanische Uebereinkommen zum Schutze deutscher Einwanderer enthält u. A. die Bestimmung, daß gewisse, in französischer, deutscher und englischer Sprache ge⸗ druckte Regulationen an verschiedenen auffälligen Stellen jedes Schiffes anzubringen sind. Die Strafgelder wegen Ueberschreitens dieser Regu⸗ lativnen, sowie ein Kopfgeld von 1 Dollar pro Passagier an die amerikanische Regierung sollen die Kosten der Ausführung des Vertrages zum Schutze der Auswanderer decken.

Nachrichten aus Buenos Ayres stimmen sämmtlich in dem Ausdrucke der Hoffnungen über ein, welche man in den La Plata⸗Staaten au die