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Samstag den 31. October. M 129..
„Anzeiger für Oberhessen.
Friedberger Iutelligenzblatt.
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Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg. Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samsta g. a
Auf den„Anzeiger“ kann man für die Monate November und December abonniren.
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Aus dem Großherzogli
Nr. 54. sub 1. Verordnung, die
. sub 2. Bekanntmachung, 1866 mit dem Nr. 56. sub 1
Friedberg den 28. Oktober 1868.
Amtlicher Theil.
n zu den Decanaten betr. rung der Königlich Preußischen Milltärgesetze betr.
chen Regierungsblatte ist zu publiziren:
Erhebung der technischen Schule zu Dormfladt zu einer p schluß der Großberzogtbümer Mecklenburg Schwerin und Mecklenburg Strelitz, der freien Sta
Nr. 55 die Zuthellung der evang. Pfarreien in den zu Großberzogthum vereinigten Gebietsthetle 6 Bekanntmachung, die Einfüh
olitechnischen Schule betr.— sub 2. Bekanntmachung, den An⸗ dt Lübeck, sowle mehrerer preußischen Enclaven ꝛc. ꝛc. an den Zollverein detr. Folge des Friedensvertrags mit dem Königreich Preußen vom 3. Sept.
Großherzogliches Kreisamt Friedberg Trapp.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg
an die Großherzoglichen Bürgermeistereien
Wir erwarten unverzügliche Erledigung der Auflage vom 25. v.
10. l. M. in Nr. 121 des Anzeigers. Die Ortsvorstände der meisten
Dorn⸗Assenheim, Friedberg, Gambach, Hoch⸗Weisel, Ilbenstadt, Nieder⸗Rosbach, Nieder⸗ Weisel, Nieder⸗Wöllstadt, Ober⸗
Florstadt, Ober⸗Wöllstadt, Trais⸗Münzenberg, Wisselsheim und Wölfersheim.
anstalt ic. ausgesprochen und erwarten wir den Beitritt auch Ihrer Gemeinden.
Friedberg am 29. Oktober 1868.
Betreffend: Die jährliche Aufnahme des Erndte⸗Ertrags in sämmtlichen Gemeinden des Großherzogthums,
hier für das Jahr 1868.
an die Großherzoglichen Bürgermeistereien und den Polizeicommissär zu Indem wir Sie davon in Kenntniß setzen, daß wir Ihnen heute die zur Aufstellung der rubricirten Uebersichten erforderlichen Formulare
unter Couvert zusenden, tragen wir Ihren auf,
den gegebenen Vorschriften pünktlich und gewissenhaft aufzustellen und bis zum 15. November d. J. unfehlbar mit Begleitungsberichten, in welchen Sie sich über die Herbstgewächse äußern wollen, anher einzu⸗ Auch über die Obsterndte sprechen Sie sich aus.
Bei der Aufstellung dieser Uebersichten werden Sie keine anderen
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diese Uebersichten nach Ansatz bringen.
M. in Nr. 114 des Anzeigers, schon einmal erinnert unterm
Gemeinden des Kreises haben sich bereits für Erhebung der Mathildenstiftung zu einer Bezirks⸗
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Friedberg den 28. Oktober 1868.
Wickstadt.
wie die Normalmasse, als: Morgen, Malter, Simmer Kumpf, Gescheid, Mäschen und in der Spalte„Ganzer Ertrag der Gemarkung“ keine kleineren Bruchtheile als /, ½,/ Malter oder Centner in Es sind also Berechnungen achttheile, zehnttheile, sechstheile und dergl. zu umgehen resp. wegzulassen.
Sie werden die größte sichten beachten und nicht unrichtige Berechnungen vorlegen, indem sonst Rückgabe zur Verbesserung erfolgen müßte.
Punktlichkeit bei Aufstellung dieser Ueber⸗
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Dem seitherigen Heildiener Ludwig
Friedberg den 27. Oktober 1868.
Wilhelm Carl Leyerzapf zu Butzbach wurde heute auf Grund der von ihm bestandenen Prüfung die Concession als Heilgehülfe ertheilt
Großherzogliches Kreisamt Friedberg Trapp.
Hessen. Darmstadt. In Bezug auf die nunmehr erfolgte landes herrliche Ent⸗ schließung über die Richtung der von der Lud⸗ wigsbahn projektirten Bahnlinien in Rheinhessen und Starkenburg vernimmt man, daß die betr. Bahnlinien folgende Richtungen nehmen werden. — Mainz⸗Alzeyer Linie. Dieselbe geht ab von Mainz durch das Gartenfeld nach Gonsenheim, Nieder-Olm, Nieder- und Ober⸗Saulheim, Wörr⸗ stadt, Wallertheim, Armsheim(mit Zweigbahn nach Flonheim), Albig, Alzey, Kirchheimbolanden. — Die Alzey-Binger Linie zweigt ab in Arms⸗ heim, berührt Gau Bickelheim, Sprendlingen, Gensingen, Kempten, Bingen. Von Monsheim gehen Abzweigungen nach Grünstadt⸗Dürckheim, sowie nach Wachenheim⸗Marnheim, zum Anschluß an die Rheinpfälzischen Bahnen.— Die Oden⸗ waldbahn gebt von Darmstadt nach der Halte⸗ station Rosenhöhe und von da nach Traisa⸗Nieder⸗ Ramstadt, Ober Ramstadt, Reinheim, Lengfeld, Wiebelsbach, Heubach(Abzweigung nach Groß- Umstadt, Kleestadt, Langstadt, Babenhausen), Höchst, König, Zell, Michelstadt, Erbach.
— Die von dem wegen der Mitzenius'schen Angelegenheit constituirten Comite berufene Ver- sammlung fand am 28. Oct. Abends in dem Ritsertschen Saale unter dem Vorsitze des Ge⸗
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meinderathes Köhler statt. Als Redner traten auf Fabrikant Reuter und Hofgerichts⸗Advokat Ohlp. Eine Reihe von Anträgen des Comites bezüglich weitrer Schritte in der Angelegenheit wurden von der Versaumlung angenommen. Eine Stimme, die sich mißbilligend über das Mitzenius⸗ sche Vorgehen äußerte, erregte den Unwillen der Versammelten.
Preußen. Berlin. Die„Provinzial⸗ Correspondenz“ bestätigt, daß Graf Bismarck der Eröffnung des Landtages nicht beiwohnen werde, da er seinen Aufenthalt in Varzin noch um einige Wochen verlängern wird.
— Die„Prov. Corresp.“ spricht die zuver⸗ sichtliche Erwartung aus, es werde dem vereinten versassungsmäßigen Streben der Regierung und der Landesvertretung gelingen, eine Vereinbarung über das Staatshaushaltsgesetz noch vor Neujahr zu beendigen. Sie sagt, die dießmalige Session werde reich sein an wichtigen Vorlagen aus allen Gebieten des öffentlichen Rechts und der Verwaltung.
Fulda. Nachdem eine technische Commission die Bauten der Hanau-Bebraer Bahn über den Distelrasen einer sorgfältigen Untersachung unter- worfen und die Haltbarkeit und Sicherheit der Dämme für zweifellos erklärt hat, wird die Er⸗ öffnung der Bahn für den Personen- und Local-
srachtverkehr demnach am 1. Dezember stattfinden können. Bis dahin werden denn auch die Bahn- körper vollständig ausgebaut sein. Biedenkopf. Eine Petition in Schulsachen, die hier circulirt und zahlreiche Unterschristen findet, batte das Schicksal, durch einen über⸗ eifrigen Gendarmen, einen strammen Altpreußen, confiscirt zu werden. Landrath v. Strauß ver⸗ fügte natürlich sofortige Zurückgabe. Schwerin. Die Herren Bürgermeister in Mecklenburgischen Landen wissen sich gegen die Consequenzen des Freizügigkeitsgesetzes auf pfiffige Weise zu belsen. Nach demselben kann sich be⸗ kanntlich Jeder an jedem Orte aufhalten oder niederlassen, wo er eine eigene Wohnung oder ein Unterkommen sich zu verschaffen im Stande ist. Dagegen verbarricadirt sich der Bürgermeister von Waren durch nachfolgenden merkwürdigen Erlaß:„Es wird hierdurch die Vorschrift in Erinnerung gebracht, daß kein hiesiger Hausbesitzer bei Vermeidung willkürlicher Strafe und sonstigen Einschreitens lediglosen Personen ohne zuvor ein- geholte Erlaubniß eine Wohnung vermiethen darf.“ Oesterreich. Wien. Die„N. fr. Pr.“ bringt eine neue Version über die Rede des Barons Beust. In Motivirung der Regierungsforderung von 800,000 Mann habe Beust die Beziehungen
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