Ausgabe 
29.9.1868
 
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Dienstag den 29. September. 115.

Anzeiger für Oberhessen.

1 1 Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg. Friedberger Intelligenzblatt. Etscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

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1868.

Auf den wöchentlich dreimal, Dienstag, Donnerstag und Samstag, erscheinenden

Anzeiger für Oberhessen

kann man für die Monate October, November und December in hiesiger Stadt bei der unterzeichneten Expedition für 30 kr. und bei allen Postanstalten innerhalb des Großherzogthums für 33 kr. abonniren. Der Anzeiger bringt die kreisamtlichen Erlasse, sodann eine kur ze Uebersicht der interessantesten und wichtigsten Tagesbegebenheiten, allgemein belehrende und unterhaltende Aufsätze, land wirthschaftliche und gewerbliche Mittheilungen, geschaftliche Nachrichten, Markt- und Coursberichte, Verloosungen von Statspapieren und locale Notizen; außerdem wöchentlich einmal in dem beigegebenen Unterhaltungsblatt interessante Novellen und Erzählungen, Gedichte, Anekdoten, Bilderräthsel, Räthsel, Rechenaufgaben ꝛc.

Bei der großen Verbreitung dieses Blattes werden amtliche Bekanutmachungen und Versteigerungs-Anzeigen ꝛc., sowie geschäftliche Annoncen und Empfehlungen aller Art stets von dem besten Erfolge begleitet sein. Die einspaltige Petit-Zeile oder deren Raum wird mit 3 kr. berechnet; bei größeren Aufträgen oder standigen Annoncen gewähren wir einen entsprechenden Rabatt. Zum geneigten Abonnement, sowie zur Benutzung desAnzeiger für Oberhessen zu Veröffentlichungen aller Art ladet ein

Friedberg. Die Expedition.

Amtlicher Theil.

Betreffend: Bestimmung der Inferenden- und Einzugsgelder für Neuanziehende; insbesondere Ein zugsgeld von den mit ihren Ehemännern einziehenden Frauen.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Von dem Eriasse Großherzoglichen Ministeriums des Junern in obigem Betreffe sezen wir Sie durch nachstehenden Aboruck in Kenntniß, und haben Sie dessen Bestimmungen zu beachten. Trapp.

Zu Nr. M. d. J. 9130. Darmstadt den 18. September 1868. Das Großherzogliche Ministerium des Innern an die Großherzoglichen Kreisämter.

Friedberg am 24. September 1868.

Nachdem durch das Gesetz vom 25. Juli J. J., die ortsbürgerliche Niederlassung und Verehelichung betreffend, verordnet worden ist,

daß ein Einzugsgeld oder eine sonstige Abgabe von der ortsfremden Braut nicht mehr erhoben werden darf, finden wir uns veranlaßt, auch

die Bestimmung, daß die Ehegattin, welche mit ihrem Ehegatten einzieht, gleich der durch Verheirathung einziehenden Frauensperson Einzugs⸗

geld zu entrichten habe, außer Wirksamkeit zu setzen, wonach sich unser Ausschreiben vom 3. September 1864(Nr. 16 des Amtsblatts) modificirt. Sie wollen die Ortsvorstände hiervon zu ihrem Bemessen in Kenntniß setzen.

ane Hallwachs.

Betreffend: Die den Gemeinden zukommenden Feldstrafen, hier deren Einnahme ⸗Detretur. Friedberg den 21. September 1868.

Dasselbe an die betreffenden Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Unter Mittheilung nachstehender Verzeichnisse der Ihren Gemeinden zukommenden Strafantheile von der 4. Periode 1867 und der 1. und 2. Periode 1868 tragen wir Ihnen auf hierüber Einnahme ⸗Decretur zu ertheilen und die Beträge vorschriftsmüßig controliren zu

lassen. Trapp. Auszug aus dem Verzeichniß über Feldstrafen.

3) Von der Periode 18 8 7 Stadeu 10 ½ kr.

IN Staden 1 fl. 40 kr.

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1) Buß bach 7 fl. 50½ kr. 2) Langenbaln und Ziegenberg 28½ kr.] Rosbach 31½ kr. 12) Weckec heim 18 kr. 13) Dorbeim 28 ¼ kr. 14) Nauheim 3) Rockenberg 5 fl. 25½ kr. 4) Assenheim 3 fl. 41 kr. 5) Beienheim 4 kr. 10½ kr. 15) Nieder- Mörlen 1 fl. 31½ kr. 16) Ober- Mörlen 1 fl. 38 fr.

6) Bruchenbrücken kr. 7) Friedberg 12⅜ kr. 8) Melbach 2 fl. 44¼ kr. 17) Schwalbheim 19 ½ kr. 18) Kirch⸗Gönd 27 kr. 19) Pohl⸗Höns 33½ fr. 9) Nieder Rosbach 1 fl. 31% fr. 10) Nieder Wöllfadt ke. 11) Ober. l b 155 5

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Die Ende dieses Monats fälligen Holz, und Heugras Gelder müssen bis zum 15. October d. J. bezahlt werden. Wir ersuchen die

Groß berzoglichen Bürgermeistereien, dieses im Interesse ihrer Orts angehörigen mit dem Bemerken bekannt machen zu lassen, daß nach dem 15 October die Mahnung erfolgt.

Friedberg den 26. October 1868. Großherzogliches Rentamt Friedberg

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Die Feldstrafen von der 4. Periode 1868 können an den bestimmten Zahltagen, Dienstag und Donnerstag, Morgens von 8 bis 12 und Mittags von 2 bis 4 Uhr an das unterzeichnete Rentamt bezahlt werden.

Als besonderen Erhebungstag bestimmen wir für den Landgerichtsbezirk Butzbach, Montag den 5. October 1868, Morgens von 8 10 Uhr, bei Herrn Gastwirth Joutz zu Butzbach. Wir ersuchen die Großherzoglichen Burgermeistereien dieses im Interesse ihrer Orts- angehörigen mit dem Bemerken bekannt machen zu lassen, daß nach dem 15. October die Mahnung erfolgt.

Friedberg den 26. September 1868. Großherzogliches Rentamt Friedberg idee.

essen. Darmstadt. Das Großherzogliche] den Weißbindermeistern Friedrich Best II. zu Darmstadt 5 f. 50 dog 0 und Eeorg Weirich zu Bensheim den Charakter als

Regierungsblatt i enthält(Schluß): imels pin en ub nde XVI. Charakterertbeilung. Seine Königliche Hoheit der XVII. Dienstentlassung. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnäbigst geruht: am 26. August Großherzog haben allergnädigst geruht: am 2. September H

den Schullehrer an der vierten evangelischen Schule zu Pseddersheim Bähr auf sein Nachsuchen don seinem Schul⸗ dienste zu entlassen.

XVIII. Versetzungen in den Ruhestand. Seine Königl. oheit der Großherzog baben allergnädigst geruht: am

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