Ausgabe 
29.8.1868
 
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1868. Sami

en 29. August.

Anzeiger für O

erhessen.

enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.

Friedberger Zutelligenzhlatt.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

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Amtlicher Theil.

Betreffend: Das Departewents Ersatzgeschöft für das Jahr 1868. . Unter Bezugnahme auf den. 94. sub 3. der Militär-Ersatz⸗ Instruktion bringen wir hierdurch zur öffentlichen Keuntniß, daß nach dem genehmigten Geschäftsplan für das diesjährige Departement Ersatzgeschäft im Bezirk der 49. Infanteriebrigade die Vushebung stattfinden wird: am 22. und 23. September zu Alsfeld, 2 25. 5 Lauterbach, 28 77 Schotten, 28. 1 Grünberg, 77 29. und 30. 77 Gießen, am 1. und 2. Oktober zu Friedberg, 5 57 Nidda, 1 51 7 Büdingen,

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Friedberg am 27. Ausgust 1868.

aa g. am 8. und 9. Oktober zu Vilbel, N e e ffesbsch. % 14.. 77Dieburg, % 6, Darmstadt.

Das Geschäft wird jedesmal um Uhr Vormittags beginnen und haben die vorzustellenden Militärpflichtigen um 7 Uhr zur Stelle zu sein. Jeder einzelne Militärpflichtige, welcher vor der Departement⸗ Ersatzcommission zu erscheinen hat, wird besonders vorgeladen werden. Sollte dieses durch ein Versehen unterbleiben, so hat er sich doch zu stellen.

Der Civil⸗Vorsitzende der Großherzoglichen Kreis-Ersatz⸗ commission des Kreises Friedberg

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Betreffend: Das Departement⸗Ersatzgeschäft sür das Jahr 1868.

Friedberg am 27. August 1868.

An die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Unter Bezugnahme auf das Ausschreiben vom 26. Juli d. J. und die Bekanntmachung von heute den Geschäftsplan der Departe ment⸗Ersatzcommission betreffend, bemerke ich Ihnen, daß das Departe ment⸗Ersatzgeschäft im Kreise Friedberg am 1. und 2. Oktober d. J. Vormittags ½8 Uhr beginnend, dahier vorgenommen wird.

Auf den 1. Oktober sind zu laden: Christian Zimmer zu Butzbach, Heinrich Christoph Kleeb daselbst, Peter Gottfried Haas von Bönstadt, Georg Kohler von Dorheim, Konrad Berger zu Friedberg, Heinrich Diener zu Friedberg, Friedrich Frick zu Friedberg, Ernst Karl Philipp Philippi daselbst, Johann Valentin Merz zu Friedberg, Konrad Kohlenberger von Ilbenstadt, Johann Heinrich Rudolph zu Langen hain, Johann Maus zu Nauheim, Heinrich Alleter zu Nauheim, Christian Aleter daselbst, Karl Georg Martin Fritz daselbst, Heinrich Wendelin Dietz zu Nieder⸗Mörlen, Jakob Bill zu Nieder Weisel, Johann Georg Bill daselbst, Heinrich Kramer zu Ober-Rosbach, Konrad Nolte zu Ober Rosbach, Franz Frankenberg zu Rockenberg, Heinrich Karl Nikolaus zu Schwalheim, Jͤrael Moses zu Steinfurth.

Auf den 2. Oktober l. J. sind alle weitere Militärersatzpflichtige, welche vorstehend nicht genannt und bei dem diesjährigen Kreisersatz⸗ geschäft gemustert worden sind und zwar speziell durch besondere schriftlich zuzustellende Vorladungen hieher vorzuladen. Nur die augenscheinlich Unbrauchbaren, die darum auch nicht mit mitgeloost haben, sowie die wegen körperlicher Gebrechen auf 1 Jahr zurückgestellten Militär⸗

pflichtigen sind nicht zu beordern.(§. 98, pos. 6 der Militär⸗ ersatzinstruktion.) Militärpflichtige, welche der Aufforderung, sich vor der Departementsersatzcommission zu stellen, nicht Folge leisten, oder bei Aufrufung ihrer Namen im Aushebungslocale nicht anwesend sind, werden mit einer, im Falle des Unvermögens im Gefängniß zu verbüßenden, Geldstrafe bis zu 10 Thaler belegt, verlieren die even tuelle Berechtigung, welche aus der bereits erhaltenen Loosnummer erwachsen ist, sowie den aus etwaigen Reclamationsgründen er wachsenden Anspruch auf Zurückstellung und Befreiung und können gleichzeitig als unsichere Heeres pflichtige behandelt werden.

Auf diese Strafbestimmungen haben Sie die vorzustellenden Militär⸗ pflichtigen bei ihrer Vorladung noch ganz besonders aufmerksam zu machen.

Schließlich bemerke ich noch, daß nach§. 96 der Militärersatz⸗ instruktion auch Sie dem Geschäfte beizuwohnen haben und daß Sie daher, um rechtzeitig beginnen zu können, mit den zur Vorstellung kommenden Militärpflichtigen eine halbe Stunde vorher, also um 7 Uhr Morgens, zur Stelle sein müssen. Sorgen Sie dafür, daß die Militärpflichtigen reinlich gekleidet erscheinen.

Umgehend werden Sie unter spezieller Angabe, wen Sie ge laden, berichtlich anzeigen, daß Sie die sen Auftrag vollzogen haben.

Der Civil⸗Vorsitzende der Großherzoglichen Kreis-⸗Ersatz⸗ commission des Kreises Friedberg Trapp.

Betreffend: Das bei Brandausbrüchen an Gebäuden einzuhaltende Verfahren.

Friedberg am 24. August 1868.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien. Nach neuerer Bestimmung haben die betreffenden Großherzoglichen Landgerichte in alen Fallen von Brand⸗Ausbrüchen an Gebäuden sofort einzuschreiten und die nöthige Untersuchung einzuleiten, insbesondere den objeetiven Thatbestand aufzunehmen, und ist es darum geboten, daß Sie dem betreffenden Großherzoglichen Landgerichte, gleich wie uns, bei Ausbruch eines Brandes an Gebäuden alsbald

Anzeige hiervon machen. Sie haben dies auf das Pünktlichste zu befolgen.

Trapp.

Betreffend: Die Verwendung der baar eingebenden Pfandgelder und Strafdritttheile von Feldffrasen

zur Besoldung des Auffichtspersonals.

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Friedberg am 25. August 1868. Nis se l ben.

Wir beauftragen Sie unter Bezugnahme auf unser Amtsblatt vom 6. Juli d. J. ohne Nummer, die darin verzeichneten Beträge an Pfandgeldern und Strafantheilen zur Auszahlung an die darin benannten Gemeindebediensteten anzuweisen und für die daldige Bezahlung

zu sorgen.

Trapp.

Betreffend: Die Matbildenstiftung sür verwahrloste Kinder im Krelse Friedberg. an die bein.

Dasselbe

Friedberg am 26. August 1868.

Wir weisen Sie an sofort die in den Gemeinde-Voranschlägen für 1868 für die Mathildenstiftung für verwahrloste Kinder vor

gesehenen Summen zur Auszahlung an den Rechner der Anstalt, Beigeordneten Steinhäußer dahier, anzuweisen und dafür zu sorgen, daß Zahlung geleistet wird.

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Hessen. Darmstadt. Mitprediger Mitze⸗

vielbesprochenen Broschüre niedergelegten Ansichten

überreicht. maßregeln angeordnet.

Aus Starkenburg meldet dasFr. J. nius hat vor einigen Tagen dem Oberconsistorium unterm 25. d. M.: Bei der gestrigen Fahrt der seine Vertheidigungsschrist bezüglich der in seiner russischen Kaiserfamilie von Kissingen nach Darm- stadt⸗Jugenheim waren ganz besondere Vorsichts- Auf der ganzen Strecke

war die Bahn von Gendarmerie bewacht und mußte dem Expreßzug in kurzer Entfernung zu größerer Vorsicht noch eine Locomotive mit einem Wagen vorausgehen. Inwiefern die hieran ge- knüpften Gerüchte einen Anhaltpunkt haben, wird

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