Ausgabe 
29.2.1868
 
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Samstag den 29. Februar.

Anzeiger fur Oberhessen.

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Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg. Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Friedberger Intelligenzblatt.

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Aal jedes 0 f 2 a Ning f e Amtlicher Theil.

1 Betreffend: Den im Monat März J. J. vorzunehmenden Wiesengang. Friedberg den 26. Februar 1867.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises

Im Monat März ist nach der Bestimmung der Wiesen-Polizei aus den Be- oder Eutwässerungsgräben, die Verebnung der a Ordnung ein Wiesengang von den Wiesenvorständen unter Zuziehung Maulwurfshügel und dergleichen(Art. 24 der Wiesen-Polizei⸗ ann z. der Feldschützen und Wiesenwärter vorzunehmen. Wir beauftragen Ordnung) und auf die Unterhaltung der Ent und Bewässerungs⸗ Hecht Sie daher, dieselben hierzu aufzufordern und uns die über den gräben(Art. 28 und 29 der Wiesen-Polizel, Ordnung) zu richten 1 876 Wiesengang aufzunehmenden Protokolle bis zum 10. April l. J. und hierbei nach den bestehenden Bestimmungen zu verfahren, llaängstens vorzulegen. 3) Verbesserungsvorschläge in Bezug auf größere Wiesenfluren,

In diese Protokolle haben die Wiesenvorstande, was denselben namentlich solche, zu deren Ausführung das Wiesenculturgesetz

ing noch zu eröffnen ist, hauptsächlich folgende Punkte aufzunehmen: vom 7. Oktober 1830 Anwendung finden muß.

0 10 Ob die Anordnungen, welche sie bei dem im Monat Oktober v. J. Man erwactet, daß die Wiesenvorstände hiernach genau ver

5 Nergens vorgenommenen Wiesengang getroffen haben, befolgt worden fahren und wird noch bemerkt, daß alle Wiesengangsprotokolle, welche

del Gas⸗ sind und welche nicht, 1 N den vorstehenden Bestimmungen nicht ganz genau entsprechen, zuruͤck⸗

ndert nach, 2) welche Anordnungen von den Wiesenvorstanden zur Beseitigung gegeben werden müssen. Diejenigen, welche ihre Wiesen nicht gründ⸗

t Nedug der bei dem diesmaligen Wiesengang vorgefundenen Mangel lich reinigen, wozu auch das Verebenen des Auswurfs der Maul⸗ von Ihnen getroffen worden sind, oder vorgeschlagen werden. würfe gehört, sind in ein besonderes Verzeichniß zu bringen und es

ame! Wir empfehlen den Wiesenvorständen hierbei besonders ihr Augen- ist dieses dem Wiesengangs Protokoll beizulegen; haben die Wiesen

1 Seri merk auf die Reinigung der Wiesen von Gestrüpp, Gestrauch, besitzer aber in diesem Punkte ihre Schuldigkeit gethan, dann hat der

2 Kiagem, Moos, die Entfernung der Herbstzeitlosen, des Erdauswurfs Wiesenvorstand dies in dem Protokolle kurz vorzumerken.

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meistbietenn: Es werden hiermit die Vormünder und Curatoren aufgefordert, die in diesem Jahre fälligen Verwaltungs⸗Rechnungen, beziehungs-

erteigert. 6 weise Rechenschaftsbericht binnen 3 Wochen, bei Vermeidung einer Strafe von 1 fl., einzureichen.

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ic,

Die Großh. Ortsgerichte des Bezirks werden angewiesen, diese Aufforderung sofort in Ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen und Bescheinigung darüber binnen 8 Tagen bei Ordnungsstrafe einzusenden.

Friedberg am 26. Februat 1868.

Großherzogliches Landgericht Friedberg

Retz.

Das Großh. Rentamt Nidda an sämmtliche Großh. Bürgermeistereien des Rentamtsbezirks.

Wir ersuchen Sie im Interesse Ihrer Orts angehörigen durch die Schelle bekannt machen zu lassen, daß vielfachen Wünschen entsprechend, vom 6. März d. J. an, jeden Freitag von 8 bis 12 Uhr und Nachmittags von bis Uhr in dem Gemeindehaus zu Bingeuheim ein Zahltag abgehalten wird, der wöchentliche weitere Zahltag wird jeden Samstag von 8 bis 12 Uhr und von 2 bis 5 Uhr in dem Amts-

hause zu Reichelsheim wie seither, stattfinden.

Reichelsheim i. d. W. am 26. Februar 1868.

Welck er.

Hessen. Darmstadt. Ein Mainzer Blatt schreibt unterm 26. Februar: So eben geht uns von Berlin die verbürgte Nachricht zu, daß das Zollparlament auf den 16. März einberufen wird. Die weitere Mittheilung, daß eine diplomatische Note wegen der von Darmstadt aus so spät an geordneten Wahl an die Hessische Regierung ab- gesandt wurde, geben wir nur mit Vorbehalt. Die Majorität des Finanzausschusses unserer zweiten Kammer hat den ihr vorgelegten Gesetzentwurf eines Einkommensteuer-Gesetzes ab- gelehnt und schlägt vor, die preußische Classen- steuer einzuführen.

Nach derD. Ztg. ist der Bericht des ersten Ausschusses der zweiten Kammer über die Vorlage Gr. Ministeriums der Finanzen, die Ein⸗ führung einer Einkommensteuer betreffend, im Drucke und sind die übrigen Berichte der seither unausgesetzt in Thätigkeit gewesenen Kammer- ausschüsse so weit vorbereitet, da der Wieder zusammentritt der Kammer zu Anfang des Monats März in Aussicht genommen werden kann. Die Anberaumung der ersten Sitzung wird aber icherem Vernehmen nach erst dann erfolgen, wenn auch der Bericht über die Eisenbahnvorlagen ab⸗ geschlossen und in Druck gegeben ist, damit als⸗ bann die rückständigen Arbeiten der Kammer ohne

weitete Unterbrechung erledigt werden können.

0 Wie von wohlunterrichteter Seite gemeldet

wird, sind die auf Erhaltung der niedigeren Porto-

kart fürStadtbriefe gerichteten Bemühungen unsererPostcommission für das Großherzogthum

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Hessen(diese Behörde ist nach Uebergang der Postverwaltung an Preußen an die Stelle der früheren Oberpostinspection getreten) nunmehr als gescheitert zu betrachten, und wird die den Briefen der bezeichneten Art seither noch gewährte Be günstigung von August l. J. an in Wegfall kommen.

Gießen. Nach derM. Ztg. hat sich der hiesige Gemeinderath bereit erklärt, mit der Re gierung in Unterhandlung zu treten, um durch Erweiterung der Realschule die Schüler der obersten Classe zu befähigen, ohne weiteres Examen als Einjährige in das Militär treten zu können. Die Gründung einer Vorschule ist dann ein noch dringenderes Bedürfniß, damit nicht wie seither wegen mangelnder Vorbildung Vielen der Eintritt in die Realschule versagt werden muß. Die Schülerzahl hat sich wohl größtentheils aus diesen Grunde von Jahr zu Jahr verringert.

Preußen. Berlia. DieN. A. Z. meldet, daß die Vorarbeiten für das Zollparlament voraussichtlich binnen vierzehn Tagen beendet sein werden, so daß dem Zusammentritt des Parlaments um die Mitte des nächsten Monats nichts im Wege steht. Von den in Württemberg und Hessen noch ausstehenden Wahlen werde die Er öffnung des Parlaments schwerlich abhängig ge macht werden, so daß dieselbe wohl ohne Zweifel Mitte März erfolgen werde.

Abgeordnetenhaus. Der den Schluß der Spielbanken in Ems, Wiesbaden und Homburg im Jahr 1872 beantragende Gesetzentwurf wurde

einschließlich eines Amendements, welches die Schließung der Banken an Sonn- und Festtagen verlangte, von der Kammer angenommen. Das Amendement Uhlendorf's, das statt 1872 das Ende des Spiels schon auf 1868 festgesetzt wissen wollte, wurde mit 2 Stimmen Majorität verworfen.

Auf eine von dem Abgeordneten v. Kar- dorf gestellte, von Mitgliedern aller Fraktionen unterzeichnete Interpellation des Inhalts, ob die Regierung nach den Hietzinger Vorgängen und der Bildung der hannover'schen Legion den Ab- findungsvertrag perfekt lassen wolle, erklärte der Finanzminister: Nach Abschluß des Abfindungs⸗ vertrags mit dem König Georg, welcher die Prager Friedensstipulationen zwar nicht ausdrück⸗ lich anerkannte, aber doch die Einstellung der Feindseligkeiten involvirte, stellte der König Georg dieselben trotzdem nicht ein, wie die Formation der hannover'schen Legion, deren Zusammenhang mit der Dienerschaft des Exkönigs amtlich fest⸗ stehe, beweise. Der Exkönig bekannte sich sogar öffentlich zu denselben Bestrebungen, die jener Agitation zu Grunde liegen. Dieser Agitation ein Ziel zu setzen, hielt aber die Regierung für eine gebieterische Pflicht; sie ersuchte daher be freundete Höfe bereits vor den Hietzinger Vor- gängen, auf den König Georg einzuwirken; sie müsse jetzt vorerst das Ergebniß dieser Bemühungen abwarten. Erhält sie nicht rechtzeitig Bürgschaften, wird sie lediglich nach den Pflichten handeln, welche die Verantwortlichkeit für die Sicherheit des Staatsgebietes ihr auferlegt. Zwingende