1868.
Donnerstag den 28. Mai.
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berhessen.
Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.
N Sriedberger Jutelligenzblatt. Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag. Amtlicher Theil. a Nachverzeichnete Gesetze ꝛc. sind im Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes publizirt worden: . Nr. XII. Nr. 95. Poflvertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde und Dänemark. Vom 1. April 1868.— Nr. 96 und 97. Die Ecnennung von Consuln 8 fur und beim Norddeutschen Bunde. Aus. Nr. XIII. Nr. 98. Freundschafts-, Pandels⸗ und Schifffahrtsvertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde und der Republik Liberta. Vom 31. October 1867. woch den
Hessen. Darmstadt. Die bisherigen Oberfeldwebel der Infanterie, der Pionniere und die Oberfeuerwerker der Fußartillerie haben künftig die Benennung:„Feldwebel“ zu führen; die Oberwachtmeister von der Reiterei und dem Train ind der Oberfeuerwerker der reitenden Batterie ie Benennung:„Wachtmeister“, und die seitherigen feldwebel, Wachtmeister und Feuerwerker die Henennung:„Sergeanten“. Die Gefreiten der
Artillerie werden„Obergefreite“ und die Ober- ind Oberfahrkanoniere„Gefreiter“ genannt. die Obergefreite erhalten zwei rothe Striche als 8. Hradabzeichen. Veitzel.— Die„Darmst. Zig.“ erklärt officiös, durch
innahme des Antrags von Bamberger habe das zollparlament seine Competenz überschritten, indem zach dem Zollvertrag das System der Besteuerung dr Landesgesetzgebung überlassen sei.
— Das russische Kaiserpaar wird im Laufe dis Juli zu einem längeren Besuche des Großh. kofes hier eintreffen und zunächst auf Schloß feiligenberg bei Jugenheim, dem Prinzen Alexander
en görig, Wohnung nehmen.
Preußen. Berlin. Nachdem das Zoll- igler U. hrlament nunmehr geschlossen ist, wird der im wichstag noch im Laufe dieser Woche seine
E tzungen wieder aufnehmen, und zwar am
Ritwoch; doch wird man in dieser Woche nur nich das Gesetz wegen Aufhebung der Schuldhaft und die bekannte Petition A. Bernsteins wegen Arsrüstung einer Expedition zur Beobachtung der Sonnenfinsterniß am 18. August erledigen und se dann über das Fest hinaus, resp. bis zum
lde
liegen, werden nicht zurückgezogen, sondern bleiben eben unerledigt liegen, um beim Beginne der nächsten Reichstagssession sofort wieder eingebracht zu werden.
Kassel. Die„Hess. Morgenztg.“ schreibt: „Nach der vom Wohnungsausschuß gemachten genaueren Zusammenstellung der angemeldeten Theilnehmer der bevorstehenden Lehrerversammlung haben sich im Ganzen nahezu 1900 Personen an⸗ gemeldet. Von 200 ist die Anmeldung nicht innerhalb der festgesetzten Frist eingelaufen, auf sie wird also bei dem notorischen Mangel an Quartieren Rücksicht wohl nicht genommen werden können. 1700 müssen indessen untergebracht werden, da eine theilweise Zurückweisung geradezu ausgeschlossen ist. Bis zum 23. Mai standen dem Wohnungsausschuß, einschließlich der Massen— Quartiere, sowie der Logis auf nahe gelegenen Dörfern, 1500 Wohnungen zur Verfügung.“
Oesterreich. Wien. Gelegentlich der Petition des Oberstlieutenants von Bartels, der wegen Preßvergehen vor einem Militärgericht in Untersuchung steht, erklärte der Reichstagsab- geordnete Dr. Hanisch:„Es herrscht in der Militär⸗ Gerichtsbarkeit die größte Willkür; will das Militärgericht einen Fall verheimlichen, so wirft es die Akten einfach ins Feuer, und ich behaupte, daß der Fall, der neulich so großes Aufsehen machte, in Oesterreich nie und nimmer zur Verhandlung gekommen wäre, wenn man nicht so klug gewesen, den Angeklagten in München gefangen zu nehmen. Offenbar ist der Prozeß Ebergenyi-Chorinsky gemeint und nun begreift man, warum Chorinsky in seinen Briefen das verdammte München und Diejenigen anklagt, die ihm gerathen haben, dorthin zu gehen.
— Die Abendblätter bringen die traurige Nachricht von dem in der Nacht von Samstag auf Sonntag auf seinem Sommeraufenthalte zu
Alexander Meyerle v. Mühlfeld im 58. Lebens- jahre in Folge eines längeren Leidens an einem Lungenemphysem und einer daraus entspringenden Herzerweiterung nebst gefährlichen Herzkrämpfen. Das Abgeordnetenhaus ehrte in seiner Sitzung vom 25. d. sein Andenken durch Erhebung von den Sitzen, nachdem Präsident v. Kaiserfeld dem Entschlasenen einige warm empfundene Worte in die Gruft nachgerufen. Die hiesigen Journale widmen ihm einen ehrenvollen Nachruf, worin seiner als eines der begabtesten Mitglieder des Abgeordnetenhauses und eines der schlagfertigsten Anwälte des Wiener Barreaus gedacht wird. Vor zwei Decennien vertrat er Wien auf dem Frankfurter Parlamente, seit sieben Jahren die innere Stadt auf dem niederösterreichischen Land- tage, wo er in den Reichsrath gewählt ward. In dem letztern galt Mühlfeld als einer der scharfsinnigsten und durchschlagendsten Redner, welchem die volle Aufmerksamkeit des Hauses ge- sichert war, sobald er die Tribüne bestieg. Sein tiefes Wissen und seine unermüdliche Arbeitskraft, seine Energie und Consequenz waren gleich wertb— volle Eigenschaften für den Rechtsanwalt wie für den Volksvertreter.
— Der Kaiser hat das Schul-, Ehe- und interconfessionelle Gesetz santtionirt. Dem Ver- nehmen nach steht die Publication in der amtlichen „Wiener Zeitung“ und in dem Abgeordneten- hause bevor.
— Die„Wiener Zeitung“ vom 25. d. M. publicirt die kaiserliche Santtion des Ehe-, Schul⸗ und interconfessionellen Gesetzes.
— Die„N. Fr. Pr.“ meldet: Der Minister- rath stellte im Einverständniß mit dem ungarischen Ministerium den Wehrgesetzentwurf fest, welcher vierjährige Dienstpflicht für die Linie und drei— jährige für die Reserve bestimmt.
Frankreich. Paris. Der„Constitutionnel“
Hietzing erfolgten Tod des Abgeordneten Dr. Eugen
findet, daß die Rede des Königs von Preußen
b vn pol 4. Juni, vertagen. Das Budget dürfte auch — nich im Laufe dieser Woche eingebracht werden 5 und glaubt man dessen Erledigung bis gegen den er 2 Juni entgegensehen zu dürfen. Sobald das Gläser u.) Didget erledigt ist, erfolgt der Schluß des Reichs ⸗
tas sofort. Die bis dahin nicht erledigten impf Getzentwürfe, welche dem Reichstage noch vor—
1 zig. Die Gründüngung.
Von H. Schallas.
Die Gründüngung, welche schon in uralter Zeit bei den Be— toynern Südeuropas im Schwunge war, ist überall da zu empfehlen, 1 das Klima ein schnelles Wachsthum der Pflanzen begünstigt, ferner zmallen weit entlegenen oder ungünstig gelegenen Feldern, wo Tüngerfuhren zu beschwerlich und zu wenig lohnend sind, auf Berg— ewereien, welche man vom Thal aus zu bewirthschaften hat, sodann Uebernahme einer Wirthschaft mit geringem Viehstand, Mangel in Futter und Streu, bei Düngermangel, auf allen armen, trockenen Seundstücken, leichtem Sandboden, schwerem Thonboden, überhaupt üfallen Bodenarten in Verbindung mit geeignetem Beidünger.
Die älteren Landwirthe glaubten, daß man durch Gründüngung Un Stallmist ersetzen könne, weil man durch sie im Stande ist, so wl Nährstoffe im Boden löslich zu machen, daß eine Halmfrucht ine Hülsenfrucht recht gut nach ihr gedeiht. Allein dieß ist eine Fuschung. Die Gründüngang führt dem Boden durchaus keine Aanralischen Pflanzenstoffe zu, sondern nur solche Bestandtheile, noche sie aus der Atmosphäre angezogen hat und dieß sind Kohlen— ef. Wasserstoff und Stickstoff in Form von Kohlensäure und Apmoniak. Weit mehr Stickstoff erhalten jedoch die Pflanzen durch di Berdunstung des Wassers aus Boden und Pflanzen, wobei, wie bielseder Wasserverdunstung, salpetrig-saures Ammoniak gebildet wird.
Anders dagegen gestaltet sich die Sache, wenn man mit der Gründüngung eine Düngung mit Beidünger verbindet, welche die der Gründüngung mangelnden mineralischen Pflanzennährstoffe dem Boden zuführt z. B. wenn man zur Gründüngung noch Knochen— mehl, Asche und Gyps, oder Superphosphat und Holzasche oder Knochenmehl und Staßfurther Abraum- oder Kalisalz beigibt. Eine solche Duͤngung dürfte allerdings im Stande sein, den Stallmist vollständig zu ersetzen und sie ist daher allen Wirthschaften, welche Mangel an Dünger haben, oder weit gelegene, schwer zugängliche Außenfelder besitzen, bestens zu empfehlen.
Man unterscheidet drei Arten der Gründüngung:
1) Die Untersaat-Gründüngung.
2) Die Brach-Gründungung.
3) Die Stoppel-Gründüngung.
Unter Untersaat-Gründüngung versteht man die An— saat von Gründungpflanzen in bestellte Getreidefelder, einerlei ob unter Winter- oder Sommergetreide. Sie muß aus solchen Pflanzen bestehen, welche nach der Getreideernte noch ein rasches Wachsthum entwickeln können, um vor Eintritt des Winters noch eine lohnende Gründüngungsmasse zum Unterpflügen zu liefern. Für bindigen Boden eignet sich Rothklee und Melilotenklee, welche man im Monat April recht dick aussät. Man erhält dann bei günstiger Witterung bis Eintritt des Frostes noch bis 50 Ctr. Gründüngungsmasse pro


