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1868. Samstag den 28. März. M 38.
„Anzeiger für Oberhessen.
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HOGesetzes vom 9. November 1867 über die Kriegsdienst⸗die Ergebnisse der Verwaltung der allgemeinen geistlichen
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enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg. Fritdberger Intelligenzblatt. Erscheint jeden Diensiag, Donnerslag und Samstag. **
Amtlicher Theil.
Aus dem Großherzoglichen Regierungsblatte find zu publiziren: Nr. 15.»ud 1. Bekanntmachung, die Einsübrung des fär den Norddeutschen Bund erlassenen Gesetzes vom 9. November 1867 über die Kriegsdienfpflicht and die Königlich Preußische Militärersetz nstruktton vom 9. December 1858 betreffend. f Nr. 16. sub 2. Bekanntmachung, die Einsetzung einer Prüfungscommifston für einjährige Freiwlllige betreffend. Friedberg am 26. Marz 1868.. Kreisamt Friedberg ra pp.
Nachverzeichnete Gesetze ꝛc. sind im Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes publizirt worden:
Nr. V. Nr. 64. Verordnung, betreffend die Einberufung des Bundesraths des Norddeutschen Hundes vom 4. März 1868.— Nr. 65. Berorenung, betreffend die Einberufung des Reichstages des Nordvdeutschen Bundes vom 4. Marz 1868.— Nr. 69, 70 und 71. Die Beglaubigung von Gesandten und Consuln beim Norddeutschen Bunde betreffend. N
Nr. VI. Nr. 72. Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundecrathe des deutschen Zollvereins vom 7. März 1868— Nr 78. Bekanntmachung, betreffend den provisortschen Gebührentarif für die Consuln des Nordveutschen Bundes vom 15. März 1868.— Nr. 74 und 75. Die Ernennung von Consuln im Namen des Norddeutschen Bundes.
Betreffend: Die Voranschläge der Gemeinden des Kretses Friedberg für 1868. Friedberg den 30. März 1868.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Unter Couvert gehen Ihnen mit nächster Post die Gemeinde-Voranschläge für 1868 zu. Sie werden Ihr Exemplar dem Original gleichstellen und sofort Letzteres nebst allen Anlagen dem Gemeindeeinnehmer behändigen. Zugleich empfehlen wir Ihnen für die Aus führung der in den Voranschlagen vorgesehenen Arbeiten sobald als thunlich zu sorgen und bemerken weiter, daß wir den Bezirksbauaufsehern dieserhalb die erforderliche Weisung zu Ihrer Unterstützung haben zugehen lassen. Wir müssen die sofortige Ausführung der vorgesehenen Arbeiten um so mehr erwarten, als es hierdurch möglich wird, den Arbeitern, Fuhrleuten, Taglöhnern ic. Verdienste in ausgedehnterem Maaße zu beschaffen, als dies in anderer Weise geschehen kann. Tir a p p.
Betreffend: Die Mathildenstiftung im Kreise Friedberg. Friedberg am 26. März 1868. Waffe lea e an die Großherzoglichen Bürgermeistereien Bauernheim, Bönstadt, Hausen, Ilbenstadt, Langenhain Maibach, Nieder⸗Mörlen, Nieder- Weisel, Ober- Florstadt, Ober⸗Mörlen, Ober-Wöllstadt, Ockstadt, Ostheim, Rockenberg, Staden, Trais- Münzenberg, Wisselsheim, Wölfersheim. Nach einer Benachrichtigung des Vorstandes der Mathildenstiftung für verwahrloste Kinder im Kreise Friedberg sind Ihre Gemeinden
mit den Beiträgen zu derselben für 1867, die der Gemeinden Ober⸗Florstadt, Rockenbrrg, Staden und Trais⸗Münzenberg, sogar noch für 1866 im Rückstande. Sie werden deshalb angewiesen, dafür zu sorgen, daß solche binnen 3 Tagen an den Rechner genannter Stiftung
Herrn Johs. Steinhäuser dahier, unfehlbar bei Vermeidung unangenehmer Verfügung berichtigt werden. Tur a p p. FFFFFFFFFFCCFP Betreffend: n Klinkel von Daubingen im Kreise Gleßen, wegen Uebertrelung Friedberg den 28. Marz 1868.
db an die Großherzogliche Bürgermeistereien und die Großherzogliche Gendarmerie des Kreises. Juliane Kinkel von Daubingen, eine lüderliche, vor Kurzem erst aus dem Correktionshause entlassene Dirne, welche sich dahier als Dienstmagd vermiethet, Miethgeld genommen, aber ihren Dienst nicht angetreten hat, treibt sich voraussichtlich legitimationslos in
der Umgegend herum und sucht auf gleiche Weise, wie hier, Geld zu erschwindeln. Wir beauftragen Sie auf dieselbe zu fahnden und sie im Betretungsfalle gefänglich vorführen zu lassen. Trapp.
* N 0 An Beireffend:* ee und Gewannenwegen und Zusammenlegung der Grundflücke in der Friedberg den 29. Februar 1868.
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Nachdem von Seiten des Gemeinderaths zu Friedberg der Antrag auf Fortsetzung der Zusammlegung von Gruudstücken, Anlage und Regulirung von Gewannen und Gewannenwegen in den noch übrigen Districten der Gemarkung Friedberg, also dem Reste der Flur VII., die ganzen Fluren VIII. bis XIV. einschließlich— 1903 Morgen und 136 Klafter enthaltend, mit einem Steuerkapital von 8479 fl. 22 kr. — gestellt worden und hiernach eine Abstimmung der Betheiligten nach Maasgabe des Art. 1—13 des Gesetzes vom 24. December 1857,
eie Zusammenlegung der Grundstücke, Theilbarkei: der Parzellen und Feldweg⸗Anlagen betreffend, nöthig geworden ist, so wird dies hierreit
unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die summarische Beschreibung der beabsichtigten Zusammenlegung, Regulirung der Ge⸗ wannen⸗Wege 1c., Anlagen in den genannten Fluren mit Angabe der Besitzer der Grundstücke, wie auch ein vorläufiger Plan über die Regulirung des Großgalgenfeldes links der Chaussee, welches zu näch st bearbeitet werden soll(über jedes andere Feld wird vor der Ausführung der Anlagen ein gleicher Plan den Grundbesitzern zur Einsicht vorgelegt, sobald die Reihe daran kommt), vom 5. März l. J. an bis zum 4. April l. J. auf dem Rathhause dahier zur Einsicht der Interessenten offen liegen und werden dieselben zugleich zur Abstimmung in dem hierzu auf
Dienstag den 7. April l. J., von Vormittags 9—12 Uhr, auf dem hiesigen Rathhause anberaumten Termin unter dem Bemerken eingeladen, daß diejenigen Grundbesitzer, welche weder in Selbst— derson noch durch gehörig Bevollmächtigte abstimmen, als gegen die beabsichtigte Zusammenlegung, Regulirung von Gewannen und . stimmend angesehen werden müssen. Großherzogliches Kreisamt Friedberg 520 Trapp.
Hessen. Darmstadt. Das Großherzog⸗zur Untersuchung der Diensibrauchbarkeit oder Unbrauch⸗ 20 ½¼ kr.; d. Waisenpensionen 2385 fl. 33½ kr. Die che Regierungsblatt Nr. 15 enthält: barkeit Militär pflichtiger, Rekruten resp. Soldaten, sowie Rechnung schließt ab mit einem Plus von 35,210 fl. 5 1 zur Beurtheilung der Invalidität im Dienst befindlicher 13½ kr. Das verzinslich angelegte Kapitalvermögen I. Bekanntmachung Großherzogl. Kriegsministeriums, oder entlassener versorgungsberechligter Soldaten ꝛc.) betr. beirug Ende 1866 1,119,185 fl. 59½ kr., und waren te Einführung des für den Norddeutschen Bund erlassenen II. Bekauntmachung Großherzogl. Oberconsistoriume, somit 8229 fl. 16 kr. mehr ausgeliehen, als im Vorjahre. III. Uebersicht der für das Jahr 1868 genehmigten Umlagen zur Besireitung von Communalbedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Gießen,
Fflicht und die Kgl. Preußische Militär⸗Ersatz⸗Insiruktion Witiwenkasse vom Jahre 1836 betressend. An Pensionen om 9. Dezember 1858(Jusiruktion für Militär- Aerzte] wurden verausgabt: a. Winwenpensionen 33,013 fl.
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