Ausgabe 
28.1.1868
 
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1868.

Dienstag den 28. Januar.

M12.

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Anzeiger für Oberhessen.

haihölt die amllichen arlasse für den Kreis Friedberg. Friedberger Intelligenzblatt.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samflag.

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Bestellungen auf den allen Poststellen und der

Anzeiger für Oberhessen werden noch fortwährend von Verlagsexpedition für das erste Halbjahr angenommen

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Friedberg den 25. Januar 1868.

letreffend: Die Ergänzung der Feldtruppen im Jahre 1868, insbesondere nicht erschienene Leute.

Amtlicher Theil.

Aus dem Großherzoglichen Regierungsblatte sind zu publiziren: Nr. 4. Bekanntmachung, die Postverträge vom 23. November 1867 betreffend.

Großherzogliches Kreicamt Ftiedberz Trapp.

Friedberg den 20. Januar 1868.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien.

Sie wollen die nachstehend verzeichneten, bei der vorjährigen

Musterung nicht erschienenen und daher zum Erstmarschiren bestimmten

bute anweisen, sich am 11. Februar d. J. bei dem Commandement der Residenz zur Nachmusterung und, nach Befund, zur Dienstabgabe

g stellen. Zugleich weisen wir Sie an, uns über die Vermögens,

Lorlage sind die Namen der Eltern genau anzugeben.

7) Anton Bink, Kirch⸗Göns. 8) Ludwig Graf, Meldach. 9) Conrad Mohr, Münzenderg.

10) Johannes Maus, Nauheim.

11) Peter Brellinger, Nieder⸗Mörlen. 12) Johannes Schlitz, Nieder⸗Mörlen.

) Louis Kuttenauer, Bönstadt.

) Adam Peter Sauerbier, Buß bach. 8) Heinrich Fenchel, Gambach.

) Peter Wilbelm Rumpf, Griedel. ) Christian päuser. Hausen.

3) Johannes Schild, Hoch⸗Weisel.

Ueber den Befolg dieses Auftrags sehen wir Ihren umgehenden Berichten entgegen. Familien- und sonstigen Verhältnissen der Benannten

nach Maßgabe der Verordnung vom 20. September 1858, namentlich 5. 2 und 3 derselben(Regierungsblatt Nr. 36) zu machen.

13) Conrad Haub, Nieder⸗Weisel. 4) Heinrich Heß, Nieder⸗Weisel. 5) Jacob Riegelbuth, Nieder⸗Weisel. 80 Lorenz Geck, Ober⸗Möͤrlen. 223 Heinrich Gläser, Wobnbach.

ausführliche Vorlage In dieser Tr a p 5.

1³3 Heinrich Carl Bopp, Schwalheim. 19) Job. Anton Walter, Wisselsbeim. 20) Georg Carl Meiß. Wölfersheim. ) Henrich Justus Jacob Schreiner, 22) Nicolaus Kipp, Ockstadt. Pohl⸗Goͤns.

tetreffend: Die periodische Ernennung der Mitglieder der Krtis⸗Schulcommissionen, hier für die Jahre 1868

die Ende 1872.

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Friedberg den 23. Januar 1868.

Warane

Durch Entschließung Groß. Ministeriums des Innern vom 8. d. M., zu Nr. 225, sind für die naͤchsten 5 Jahre, also für die Zeit zom 1. Januar 1868 bis Ende 1872, folgende Personen zu Mitgliedern der Kreis⸗Schulcommission ernannt worden:

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ordentlichen

Mitgliedern:

10 Der evangelische Pfarrer und Dekan Blumbof zu Melbach und 2) Der katholische Pfarrer und Dekan Keller zu Ockstadt.

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außerordentliche n

Mitgliedern:

1) Der Schullehrer⸗Seminar⸗Director Steinberger zu Friedberg und 2) Der evangel. Pfarrer Engelbach zu Butzbach,

bas biermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

Der Vorsitzende Großh. Kreie⸗Schulcommission Friedberg Trapp.

Bekanntmachung.

Die Feldstrafen VI. Periode 1807 konnen jeden Dienstag und Als besonderen Erhebungstag für

das dasige Rentamt bezahlt werden. ton Morgens 810 Uhr, bei Herrn Gastwirth Jou zu Bogzdach.

Wir ersuchen die Großherzoglichen Bürgermeistereien, dieses im

u lassen, daß nach dem 15. Februar die Mahnung erfolgt. Friedberg den 24. Januar 1868.

Donnerstag von Vormittags 8 12 und Nachmittags 2 5 Uhr au den Landgerichtsbezirk Butzbach bestimmen wir Freitag den 7. Februar,

Interesse ihrer Ortsaugehoͤrigen mit dem Bemerken dekanut machen

Großherzogliches Nentamt Friedberg Kinde ck.

Bekanut machung, die Stellvertretung der Militärdienstpflichtigen der Altersklasse 1867 1868 betreffend.

Die Zabl der für die nächste Truppenergänzung d. J. ange- dommenen Einsteher reicht nicht din, um für diejenigen im Jahre 1867 gemusterten ic. Militärdienstpflichtigen, welche sich durch Zahlung der gesetzlichen Vertretungssumme zur Einstandskasse(beziehungsweise Staats versicherungskasse) vertreten lassen wollten, Stellvertreter zu verwenden.

Auf Grund des 6. 9 der Allerhöchsten Verordnung vom 8. d. M., Ebanderungen des Reerutirungsgesetzes betreffend, wird daher hiermit den bezeichneten Dienstpflichtigen eine Frist von vier Wochen vom beutigen an eröffnet, um innerhalb derselben nach Maßgabe des Urt. 16 des Stellvertretungsgesetzes vom 14. Juli 1851 und be liehungs weise des 5. 7 der genannten Verordnung vom 8. d. Mis. Stellvertreter zu präsentiren. Die Praäsentation von Unterofficieren oder Spielleuten hat bei dem betreffenden Compagnie, ic. Commando oder Kreisamte, diejenige von sreigeloosten Militarpflichtigen der dltersklasse 1867/1868 aber nur bei dem Kreisamte zu erfolgen. In den hiernach zu errichtenden Protocollen ist die Erklärung des

sich anmeldenden Einstehers aufzunehmen, von wem er präsentirt wird, sowie daß er sich nach Maßgabe der mehrerwähnten Verordnung zu sieben jähriger Dienstzeit im activen Heere verpflichte.

Gelingt es dem Militärdienstpflichtigen nicht, innerhald der an⸗ beraumten Frist einen Einsteder zu prasentiren, der angenommen und verwendet wird, so hat er seiner Militärpflicht selbst zu genügen und der ihm zugehenden Einberufungsordre Folge zu leisten. Hinsichtlich der persönlichen Ableistung der Militärpflicht wird auf die Bekannt- machung vom 10. October v. J., die Bestimmung süber den einjährigen, freiwilligen Militärdienst betreffend, aufmerksam gemacht.

Die Großherzoglichen Bürgermeistereien wollen die vorstedende Bekanntmachung unverzüglich in ihren Gemeinden zur allgemeinen Keuntniß bringen.

Darmstadt, den 18. Januar 1868.

Großherzogliches Kriegs ministertum. v. Grolman. Schenck.