Ausgabe 
27.8.1868
 
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1868.

Donnerstag den 27. August.

M101.

nzeiger für Oberhessen.

Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.

Friedberger Intelligenzblatt.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Hessen. Darmstadt. Das Großherzog⸗ liche Regierungsblatt Nr. 47 enthält:

I. Gesetz, die Aufhebung der Schuldhaft betressend. Dasselbe lautet:

Ludwig III. von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein ꝛc. ꝛc. Nachdem das in Betreff der Aufhebung der Schuldhaft im Gesetzblatt des Nord⸗ deutschen Bundes(Nr. 16) verkündigte Bundesgesetz am 31. Mai laufenden Jahres in den zum Norddeutschen Bunde gehörigen Gebietstheilen des Großherzogthums in Kraft getreten ist, haben Wir für die nicht dem Nord⸗ deutschen Bunde angehörigen Theile des Großherzogthums mit Zustimmung Unserer getreuen Stände verordnet und verordnen hiermit, wie folgt: Art. 1. Der Personalarrest ist als Executionsmittel in bürgerlichen Rechtssachen in⸗ soweit nicht mehr statthaft, als dadurch die Zahlung einer Geldsumme oder die Leistung einer Quantität vertretbarer Sachen oder Werthpapiere erzwungen werden soll. Art. 2. Die gesetzlichen Vorschriftien, welche den Personal⸗ arrest gestasten, um die Einleitung oder Fortsetzung des Proceß verfahrens, oder die gefährdete Execution in des Vermögen des Schuldners zu sichern(Sicherungsarrest), bleiben unberührt. Art. 3. Die Bestimmung des Art. 1 findet auch auf die vor Erlassung dieses Gesetzes entstandenen Verbindlichkeiten Anwendung, selbst, wenn auf Personalarrest rechtekräflig erkannt oder mit dessen Voll⸗ streckung begonnen ist. Art. 4. Alle diesem Eesetze ent⸗ gegenstebenden Vorschriften treten außer Kraft. Art. 5. Das Gesetz tritt in Kraft an dem Tage, an welchem ee im Regierungsblatt verkündet ist. Urkundlich ꝛc.

II. Gesetz, die Abkürzung der Fristen für Vor⸗ ladungen und für Ergreifung von Rechtsmitteln in der Provinz Rheinhessen betreffend.

III. Summarische Uebetsicht der Rechnung der Groß⸗ herzoglichen Landes⸗Waisen⸗Anstalt zu Darmstadt für 1867. Die Gesammt⸗Einnahme beträgt 53,889 fl. 27 ¼ kr., dit Gasammt⸗Ausgabe 52.883 fl. 27¼ kr.; verglichen, bleibt Rest 1006 fl., welcher in noch nicht fälligen Legalen be⸗ sieht. Stand der Waisen am Schlusse des Jahres 1867: Am Schlusse des Jahres 1866 blieben 1224. Während des Jahres 1867 wurden aufgenommen: in der Provinz Starkenburg 132, Oberhessen 87, Rheinhessen 51, Knaben, welche während der Lehrzeit Unterstützung erhalten 107, zusammen 377. Mithin wurden in 1867 im Ganzen verpflegt 1601. Entlassen wurden: in der Provinz Starken⸗ durg 108, Oberhessen 84, Rheinhessen, 24, Knaben, welche während der Lehrzeit Unterstützung erhielten 125, zu⸗ sammen 341. Am 17 des Jahres 1867 blieben mithin in Verpflegung 1260. 42 N

1. eee e Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 1. Augußt dem Pfarramts⸗Candidaten Luft aus Hering die zweite tvangelische Knaben⸗Schulstelle zu Butzbach zu übertragen; an demselben Tage den Domänenpfandmeister bei dem Rentamte Grünberg Rausch und den Rentamicdiener dei demselben Rentamte Gröninger in gleicher Diensteigen⸗ schaft an das Rentamt Homberg zu versetzen; am 8. August den bisherigen Gesandischafts⸗Kanzlisten in Pension Ihm zum Ministerial⸗Protocollisten bei dem Großherzog⸗ lichen Ministerium des Großherzoglichen Hauses und des Acußern zu ernennen.

V. Gharakterertheilung. Seine Köntgliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 1. August dem Lehrer an der zweiten evangelischen Knabenschule zu Butzbach, Luft, den Character als Mitprediger zu verleihen.

VI. Versetzungen in den Ruhestand. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 1. August den evaugelischen Schullehrer zu Mainz Weihrauch auf sein Nachsuchen und unter Anerkennung seiner lang⸗ jährigen und treuen Dienste und am 4. August den Lehrer an der technischen Schule zu Darmstabt Baurath Hartes auf sein Nachsuchen, mit Rücksicht auf seine ge⸗ schwächte Gesundheit, in den Rußestand zu versetzen.

Der Kaiser und die Kaiserin von Rußland kind am 24. d. um Uhr mit Extrazug von Kissingen hier angekommen. Im Bahnhof wurden dieselben vom Großherzog empfangen und nach kurzem Aufenthalt setzte das Kaiserpaar die Reise nach Jugenheim foct, wo die Kaiserin einige Zeit zu verweilen gedenkt. N

1 Friedberg. Das preußischeMilitär- wochenblalt bringt die näheren Bestimmungen einer zwischen Preußen und Mecklenburg-Schwerin abgeschlossenen Convention behufs näherer Fest⸗ stellung des Verhältnisses der mecklenburg ⸗schwerin⸗ schen Offiziere ꝛc. zur preußischen Armee. Nach

derselben gewährt der König von Preußen den meckler burgischen Offizieren und Militärbeamten die Freiheit zum Eintritt in den Verband der preußischen Armee, wogegen der Großherzog von Mecklenburg Schwerin das Recht der Anstellung, Beförderung und Versetzung dieser Offiziere ꝛc. dem König überträgt. Dabei werden dieselben nach Rang und Anciennetät in die königl. Armee eingetheilt, jedoch so, daß sie nicht besser zu stehen kommen dürfen, als wenn sie von Anfang in Preußen gedient hätten. Falls sie es wünschen, verbleiben sie im mecklenburgischen Unterthanen verhäliniß, und wird der von ihnen dem Bundes- feldherrn mittelst Revers gelobte Gehorsam als geleisteter Fahneneid angesehen. Offiziere des stehenden Heeres, die den Uebertritt nicht wünschen und preußischerseits hierzu für ungeeignet befunden werden, scheiden aus dem Kontingent und werden in den Ruhestand versetzt.

S. Gießen. Für das Amt des Rektors an hiesiger Universität vom Herbst 1868 bis dahin 1869 hat der akademische Senat Herrn Professor Dr. Leuckart in erster Linie vorgeschlagen.

* Gießen. Die juristische Fakultät der Landesuniversität hat dem Präsidenten des Ober consistoriums Geheimerath Frhrn. v. Starck aus Anlaß seines am 19. d. stattgehabten 50jährigen Dienstjubiläums die Doctorwürde honoris causa verliehen. Die Vorlesungen auf der hiesigen Universität im Wintersemester 1868/69 werden am 2. November ihren Anfang nehmen. Beginn der Immatrikulation am 26. Oktober. Die Nummer 236 derDarmst. Ztg. enthält das Verzeichniß der angekündigten Vorlesungen.

Preußen. Berlin. Zur Lehre von der modernen Freizügigkeit und Eheschließungsfreiheit wird derZukunft von hier mitgetheilt:Dieser Tage erhielt der hiesige Partikulier K. von seinem in Bremen weilenden Sohne die Nachricht, daß ihm die dortige Niederlassung und Verheirathung nicht anders erlaubt werden soll, als nach Bei⸗ bringung des Heimathscheines und eines Sitten⸗ zeugnisses der Berliner Polizeibehörde. Und als der Vater hierüber verwundert bei der hiesigen Revierpolizei sich erkundigte, erhielt er den guten Rath, sosort auf einem Stempelbogen à 5 Sgr. um Ausfertigung der betreffenden Papiere(die wieder je 15 Sgr. Stempel erfordert) nachzusuchen, da die Forderung der Bremer Behörde in der Ordnung sei. Der Mann hat es doch vorgezogen, seinen Sohn zu möglichst energischer Opposition gegen die ihm gestellte Zumuthung zu ermahnen.

DieNordd. Allg. Ztg. bringt folgenden Leitartikel: Es ist in neuerer Zeit vielfach die Rede gewesen von Einführung einer Besteuerung der Börsengeschäfte, und sofort ist man von in⸗ teressirter Seite mit der Behauptung aufgetreten, eine derartige Heranziehung der Börsenmänner zu den Lasten des Staates sei durchaus unthunlich. Was uns betrifft, so erscheint uns das endliche Vorgehen des Staates in der angedeuteten Richtung als ein einfacher Act der Gerechtigkeit gegen das unbewegliche Vermögen, das sich bekanntlich der vollen Besteuerung nach seinem wahren Werthe nicht zu entziehen weiß. Was die Börsengeschäfte anlangt, so sind dieselben bekanntermaßen zum Theil rein Hazardspiele, die auf kostenlose Ge stattung von Seiten des Staates gerade so viel und gerade so wenig Anspruch haben wie die Spielbanken von Wiesbaden, Homburg oder Ems. Bezüglich des hazardmäßigen Börsengeschäftes würde also nicht nur die Steuer an sich, sondern

gleichzeitig auch eine sehr hohe Besteuerung gerecht⸗ fertigt sein. Was den übrigen, den reellen Theil der Geschäfte anlangt, so vermögen wir in der That keinen Grund zu entdecken, weshalb das Börsengeschäft von Besteuerung frei ausgehen soll⸗ während alle übrigen Geschäfte zu den Staats, lasten beitragen müssen. Es wird bei Beurtheilung dieser Frage vorzugsweise darauf ankommen, sich daran zu gewöhnen, daß man die Thätigkeit an der Börse als eigene, selbstständige Geschäftsthätig⸗ keit ansieht, daß also ein Kaufmaun oder ein Banquier, der neben den Kaufmanns und Banquiersgeschäften noch Börsegeschäfte treibt, als der Inhaber zweier Geschäfte anzuseßen ist, für deren jedes mit vollem Rechte eine Steuer gefordert werden kann.

Mehrfach wird von Menschenopfern berichtet, welche der Militärdiens während der Manöverzeit durch die kolossale Hitze gefordert hat. So wurde dieser Tage aus Ostpreußen der Tod von 8 Fä⸗ silieren mitgetheilt. Jetzt meldet man aus Aurich den Tod dreier Soldaten, die auf dem Marsche von Emden dorthin in letzter Woche umgekommen sind. Aus Posen geht dieserManöververlustliste der preußischen Armee(welche anfängt eine eigene Rubrik in den Blättern zu bilden) als Beitrag die Nachricht von dem Tode dreier Füsiliere zu, die auf dem Marsche von Lissa dorthin dem Gehirnschlage erlegen sind; ferner aus Halle ein einjähriger Freiwilliger(Student) vom 86. Inf-⸗Regt.

Nach eingetroffenen Nachrichten ist Graf Bismarck auf seinem Gute Varzin in Pommern mit dem Pferde gestürzt. Derselbe blieb zwar unverletzt, jedoch haben sich in Folge des Sturzes Schmerzen in der ganzen Muskulatur des Körpers eingestellt.

Nach einer guten, fast schmerzensfreien Nacht, so lautet ein Bericht vom 24. d., hat Graf Bismarck das Bett verlassen und befindet sich, abgesehen von den durch jede Bewegung ihm verursachten Muskelschmerzen, den Umständen nach wohl. Der Ausspruch des Arztes, daß keinerlei Verletzung weder der äußeren noch der inneren Organe durch den gefährlichen Sturz stattgefunden, wird hierdurch bestätigt.

DieN. fr. Pr. spricht mit großer Be⸗ stimmtheit von dem bevorstehenden Rücktritt des Grafen Bismarck; derartige Gerüchte eirtuliren seit seiner Erkrankung fast alle Woche und sie verdienen auch diesmal nicht mehr Glaubwürdig⸗ keit als sonst. Daß Graf Bismarck in den Hof⸗ kreisen Gegner hat, ist ja zweifellos, aber dieselben haben bis jetzt den König noch nicht von der Entbehrlichkeit Bismarck's überzeugen können.

Dem Vernehmen derBresl. Ztg. nach werden jetzt Telegraphenstationen dritter Klasse auch an Privatpersonen in kleineren Städten, namentlich an Gastwirthe ic. verliehen werden. Dieselben erhalten natürlich so lange einen In- strukteur, bis sie vollständig der Bedienung des Apparates mächtig sind. Es sollen öffentliche Ausbietungen zur Meldung in dieser Beziehung stattfinden.

DerMagdeb. Corresp. berichtet:Dem Vernehmen nach ist es die Absicht der Regierung, dem nächsten Reichstage das auf der Grundlage der Decimalrechnung entworfene Münzgesetz vor- zulegen. Es ist Aussicht vorhanden, daß der Entwurf Annahme findet, welcher die Silberwährung erhält und überhaupt möglichst geringe und leicht faßbare Aenderungen vornimmt. Nach dem auf⸗