Ausgabe 
25.4.1868
 
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Hessen. Darmstadt. Vor einigen Tagen sind ein preußischer Artillerieoffizier und ein In⸗ sendanturbeamter hier angekommen, um die Behörde, welche an die Stelle des seitherigen Kriegs- ministeriums treten soll, eonstituiren zu helfen.

DemFr. J. entnehmen wir folgende Mittheilung: In Folge einer von dem Kriegs- ministerium der zweiten Kammer gemachten Vor⸗

lage erfordert die gemäß der Militärconvention eingetretene bedeutende Contingentsvermehrung der hess. Division, sowie die durch Annahme der preußischen Verwaltungsnormen nothwendig ge⸗ wordene Erweiterung bereits bestehender militäri⸗ scher Anstalten oder Errichtung neuer Dienstbehörden verschiedener Art die Summe von 2,877,445 fl. Für die noch im Laufe dieses Jahres vorzuneh⸗ menden organisatorischen Veränderungen und dir Beschaffung des für eine Mobilmachung erforder⸗ lichen Materials ist das Jahresbudget pro 1868 mil der Summe von 913,445 fl. zu belasten. Folgende Neu- und bzw. Erweiterungsbauten finden sich, als durch die Vermehrung der Mann- schaftsbestände bedingt, aufgeführt: eine Reitbahn zu Langen, Herstellung des Domspeichers zu Worms als Kaserne, Munitionsmagazin zu Lich und Gießen, Pferdebaracken für Artillerie und Reiterei zu Darmstadt, Bataillonscaserne zu Lich, zu Gießen(oder Darmstadt), Vergrößerungen und Herstellungen in den Casernen zu Gießen, Fried⸗ berg, Butzbach, Darmstadt, Bessungen und Worms, Neubau einer solchen zu Langen, ein weiteres Lazareth zu Darmstadt ꝛc. Für diese Zwecke ist das neite Sümmchen von etwa 1,800,000 fl. erforderlich. Die Vorlage schließt mit der wenig nöstlichen Bemerkung, daß die Kosten für Er⸗ gänzung der Ausstattung der Feldlazarethe und diejenigen für Aus rüstung 1t. der Landwehr in oben angeführter Summe noch nicht enthalten seien.

St. K. H. der Großherzog haben geruht: den Oberstabsauditeur Zimmermann zum Generalauditeur und provisorischen rechtsgelehrten Mitglied des Kriegsministeriums zu ernennen, den Rechnungsprobator Niepoth vom Kriegsrechnungs⸗ amt unter gleichzeitiger Ertheilung des Charakters als Intendantur⸗Rath zum provisorischen Vor⸗ stande der Divisions-Intendantur zu bestimmen, sodann den Generalauditeur Zimmermann, den Divisionsgeneralarzt Dr. Reuling, und die zur Dienstleistung in das Kriegsministerium com⸗ mandirten Hauptmänner Herpel und v. Herget von der Feldartillerie, sowie den Intendanturrath Niepeth zu Regierungscommissären in Militär- angelegenheiten für den gegenwärtigen Landtag zu ernennen. Sodann dem Lieutenant Däsch vom 1. Neiterregiment auf sein Nachsuchen wegen Anstellung im Hofdienste den Abschied aus dem Militärdienste zu bewilligen und den Hauptmann Keim im 4. Jufanterie Regiment auf sein Nachsuchen wegen körperlicher Leiden nach den Bestimmungen der Dienstpragmatik in den Ruhe⸗ stand zu versetzen.

Die I. Kammer nahm in ihrer Sitzung vom 23. d. die Vorlagen über den Abschluß des Telegraphenvertrages, den Zusatz zum Postver⸗ trag, den Gesetzentwurf über die Todeserklärung von Personen, welche den Feldzug von 1866 mit⸗ gemacht und seitdem vermißt werden, den Gesetzes entwurf über das Civildiener⸗Wittwen⸗Institut,

über die Ausgleichung der Kriegsschäden und

mehrere andere Vorlagen, meist nach der Fassung der zweiten Kammer an.

* Friedberg. Mittwoch den 22. d. M. war bier die evang. Conferenz für das Großh. Hessen(sog. Friedberger Conferenz) versammelt. Die Versammlung fand unter dem Vorsitz des Herrn Landrichters Königer von Seligenstadt im Saale des Prediger Seminars slatt. Herr Dr. Hager von Darmstadt hielt einen sehr in⸗ teressanten Vortrag über den Materialismus, wo⸗ bei nur zu bedauern war, daß die Kürze der Zeit den Redner nöthigte, nicht nur Manches auszulassen, sondern auch sehr rasch vorzutragen. Sodann wurden der Versammlung von ihrem Ausschuß eine Reihe von Erklärungen in Betreff des Streites mit dem Bischof von Mainz zur Annahme vorgelegt. Die Annahme geschah ohne

Diskusston mit Einstimmigkeit und wurde der Ausschuß beauftragt, den Erklärungen, als Meinungsausdruck der Conferenz, durch öffentliche Blätter geeignete Verbreitung zu geben(s. unten). Den Gegenstand der weiteren Verhandlung bil⸗ deten Thesen, welche Herr Diakonus Meyer von hier über Union und Conföderation mii besonderer Beziehung auf die Ver⸗ hältnisse der evang. Landeskirche des Großherzogthums Hessen gestellt hatte. Die Conferenz ist für volle Union, d. h. für die volle Verschmelzung der lutherischen und reformirten Confession zu einer einheitlichen evangelischen Kirche, nicht für die blose sog. Conföderation, d. h. gesondertes Nebeneinanderbestehen der ver⸗ schiedenen evangelischen Confessionen, wobei die⸗ selben nur äußerlich durch gemeinsame oberste Kirchenverwaltung u. A. verbunden sind. Doch wurde es als selbstverständlich betrachtet, daßz keine Gemeinde gegen ihren Willen zum Eintritt in die Union genöthigt werden könne, und daß allen Gemeinden, welche ihre confessionelle Besonderheit, z. B. als lutherische, beizubehalten wünschen, dies freistehen müsse. Man erklärte es darum für nothwendig, daß, wie dies von der Conferenz schon wiederholt gefordert worden ist, die evang. Kirche eine repräsenta tive Verfassung erhalte, da; mit sich die Gemeinden über die Stellung, welche sie zur Union einnehmen wollen, selbst aus⸗ sprechen können. Für ganz unzulässig wurde es erklärt, einer Gemeinde auf Grund alter, noch nicht ausdrücklich aufgehobener, aber seit langen Jahren nicht mehr in Anwendung gebrachter Bestimmungen gegen ihren Willen einen besonderen confessionellen Charakter aufzuprägen.

Die von der Conferenz angenommene Erklärung lautet folgendermaßen:

1. Wir sehen in dem Streite, zu welchem der

Angriff des Gustav-Adolf⸗ Kalenders auf die Jesuiten nur den letzten Anstoß gegeben hat, ein Stück eines nothwendigen und unausweichlichen Prinzipienkampfes, hervorgerufen durch das seit dem Amtsantritt des dermaligen Bischofs von Mainz immer stärker werdende Auftreten eines kirchenpolitischen Prinzips, welches seinen Haupt- vertreter in dem Jesuitenorden hat, und welches bei voller Verwirklichung das friedliche Nebenein⸗ anderbestehen der Confesstonen im Staate, ja den Bestand der evangelischen Kirche selbst unmöglich machen würde. 2. Wir beklagen tief die gegenseitige Ent⸗ fremdung und theilweise sogar Verhitterung, welche in Folge der Wirksamkeit der Partei, die sich zum Träger jenes Prinzips gemacht bat, zwischen den beiden christlichen Confessionen nicht allein auf dem religiösen, sondern auch auf dem geselligen und politischen Gebiete hervorgetreten ist, sind jedoch weit entfernt unsere kathol. Mitbürger in ihrer Gesammtheit für diesen Zustand verant⸗ wortlich machen zu wollen.

3. Wir wünschen die Bekenner der kathol. Kirche nicht allein als unsere Mitbürger in ihren Rechten ungekränkt zu erhalten und mit ihnen als Mitchristen in Eintracht verbunden zu sein, sondern erkennen auch das Recht der kath. Kirche auf selbstständige Ordnung und Verwaltung ihrer Angelegenheiten in demselden Maße an, wie wir solches für unsere eigene Kirche in Anspruch nehmen müssen.

4. Ihre naturgemäße Grenze hat diese Selbst⸗ ständigkeit in dem Rechte und Wohle des Staates und den Rechten der anderen Confessionen. Da beide durch die Tendenzen des Jesuitismus gleich mäßig bedroht sind, so glauben wir, daß ein wahrer religibser Friede so lange nicht möglich ist, als diese Tendenzen innerhalb der katholischen Kirche die Herrschaft haben, erachten es vielmehr als die unabweisbare Pflicht ebenso wohl jedes Staatsbürgers, als jedes Protestanten, demselben beharrlichen Widerstand entgegen zu setzen. In der Einmüthigkeit, womit dies von sämmtlichen Richtungen des Pretestantismus unseres Landes geschieht, erblicken wir eine erfreuliche Aeußerung des in denselben vorhandenen Gefühles innerer Zusammengehörigkeit.

5. Als nothwendige, durch die Gerechtigkeit

und die Parität geforderte Ergänzung der von der kath. Kirche anzusprechenden und ihr zuzu⸗ gestehenden inneren Selbstständigkeit betrachten wir es, daß auch der evang. Kirche die ihr ge⸗ bührende Selbstständigkeit nicht länger vorent⸗ halten bleibe.

6. Als erster und unerläßlicher Schritt zur Herstellung eines wahren religiösen Friedens ist von Allen, die denselben wirklich wünschen, die Entfernung der Jesutten aus dem Lande zu fordern.

7. Wir erkennen es mit Freuden an, daß die evang. Herrn Superintendenten des Groß⸗ herzogthums in den nothwendigen und noth⸗ gedrungenen Kampf gegen den Bischof Ketteler und die Tendenzen seiner Partei eingetreten sind, sprechen zugleich unsere feste Hoffnung und Er⸗ wartung aus, daß dieselben in diesem Streite fest beharren werden, bis er zum siegreichen Ende geführt ist, und hegen die Ueberzeugung, daß ihnen die ganze evangelische Laudesgemeinde dabei zur Seite stehen wird.

Gießen. Der bisherige Privatdocent Sigurd Abel zu Göttingen hat einen Ruf als außer⸗ ordentlicher Professor für das Fach der Geschichte an die hiesige Universität erhalten und angenommen.

Mainz. In der am 22. April hier abge⸗ haltenen Generalversammlung der Actionäre der Taunus-⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft wurde die Dividende auf 18 Gulden sestgesetzt und dem Pensionsfonds 5000 fl. überwiesen. Das Hauptbahnbauconto soll geschlossen werden.

Worms. Sicherem Vernehmen nach war am 21. d. eine Deputation des Ausschusses des Luther ⸗Denkmalvereins in Darmstadt, um des Großherzogs K. H. und die übrigen Glieder des Großherzoglichen Hauses, sowie auch die Herren Minister zu der Feier der Luther⸗Denkmals⸗ Enthüllung einzuladen. Die Deputation hatte sich überall einer sehr gnädigen Aufnahme zu erfreuen.

Preußen. Berlin. Auf dit Interpellation Lasker's erwiderte Präsident Delbrück: Die Frank⸗ furter Polizeiverordnungen waren zur Zeit als sie erlassen wurden, vollständig legal; ihre erneute Publikation im Februar 1868 geschah ohne Ver⸗

Das Bundeskanzleramt hat den preußischen Minister des Innern auf die Unverträglichkeit dieser Ver⸗ ordnungen mit den Bundesgesetzen aufmerksam gemacht, ibre Aufhebung für den inneren Bezirk ist erfolgt, für den äußeren bevorstehend. Das Bundeskanzleramt sorgt für die Ausführung der Bundesgesetze.

Sitzung des Reichstags. Es kommt der Gesetzentwurf über dat Bundesschuldenwesen zur Berathung. Die Commission empfiehlt unveränderte Annahme. Der Abg. Miquel vertheidigt sein die Verantwortlichkeit der Beamten der Bundesschulden⸗ Verwaltung betreffendes Amendement. Der Bun⸗ deskanzler Graf Bismarck erklärt, der Antrag Miquel's stelle die Bundesregierungen vor die traurige Alternative:Keine Flotten-Auleiht oder den Conflikt. Bei Annahme des Amendement Miquel werde er das ganze Gesetz zurückziehen. Nachdem darauf das Amendement Miquel's bei Namensaufruf mit 131 gegen 114 Stimmen an⸗ genommen war, zieht der BundeskanzlerNamens des Präsidiums und in Uebereinstimmung mit den Beschlüssen des Bundesraths das Gesetz zurück.

DieProvinzialcorrespondenz schreibt: Der König eröffnet Montag das Zollvarlament mit einer der hohen Bedeutung dieser Versamm⸗ lung entsprechenden Feierlichkeit. Norddeutschland trägt den Süddeutschen die aufrichtigsten, herz⸗ lichsten Wünsche für wahrhaft einige, gedeihliche Wirksamkeit entgegen. Es ist anzunehmen, daß Simson Präsident, ein hervorragender Vertreter Süpdeutschlands erster, ein Norddeutscher zweiter Vicepräsident wird.

Nachdem der Fürst Hohenlohe erklärt hat, daß er die Stelle eines ersten Biceprästdenten für das Zollparlament annehmen werde, ist diese Angelegenheit als erledigt zu betrachten; seine Wahl wird vorausfichtlich mit einer weit größeren Majorität erfolgen als die von Stmson zum

ersten Präsidenten.

anlassung und Vorwissen des Herrn v. Madai.

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