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1868.
Samstag den 25. April.
M49.
Anzeiger für Oberhessen.
Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.
Hriedberger Intelligenzblatt.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.
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Amtlicher Theil.
Betreffend Das Beweiden der Wiesen durch die Schaafheerden.
Friedberg den 23. April 1868.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Wir machen Sie auf pünktliche Einhaltung des Termins bezüglich des Beweidens der Wiesen durch die Schaafheerden aufmerksam;
ein weiteres Eintreiben, als die Wiesen⸗Polizei⸗Ordnungen gestatten, werden wir strenge ahnden.
Trap p.
Betreffend: Das Gemeinde⸗Rechnungswesen bier die Einsendung von Handbuchsauszügen für das Jahr 1868. ing diefe ed
Dassebbe
Friedberg am 23. April 1868.
Unter Hisweisung auf unsere Verfügung vom 26. Juli 1860(Intelligenzblatt Nr. 34) und unter Wiederholung der dort angegebenen
Vorschriften tragen wir Ihnen auf,
längstens bis Ende Juni d. J. die vorschriftsmäßigen Hand⸗ und Tagebuchsauszuͤge für das Rechnungs-
jahr 1867 nebst dem Rechnungsabschluß für 1866 und dem vorgeschriebenen Kassensturzprotokoll anher einzusenden. Bei den Handbuchsauszügen ist die Vorschrift des§. 39 der Instruktion, namentlich aber die unter sub a pünktlich zu beachten.
Die nach§. 35 der Rechner Instruktion vorgeschriebenen Quartals abschlüsse unterbleiben durch die Einsendung der
nicht; sind vielmehr vor wie nach vorschriftsmäßig zu fertigen.
Handbuchs aus zuͤge 1
Betreffend: Die Ausstellung der Voranschläge der Kirchen des Kreises Friedberg sür 1869 resp. 1869/71.
Dafselbe an die
Friedberg am 22. April 1868.
Kirchen oorstaͤn de.
Unter Hinweisung auf den Art. 15 der Verordnung vom 6. Juni 1832, die Verwaltung des Kirchenvermögens betreffend, tragen wir Ihnen hiermit auf, die Kirchenvoranschläge für 1869 resp. 1869/71 bis zu Ende Mai d. J. an die betreffenden Dekanate abzuliefern. Pünktliche Befolgung der Instruktion für die Aufstellung der Voranschläge, sowie die Entschließungen zu den vorderen Voranschlägen können wir erwarten und empfehlen Ihnen noch weiter, die einzelnen Ansätze in dem Berathungsprotokolle gehörig zu begründen und dasselbe
vorschriftsmäßig abzuschließen.
Unter Hinweisung auf die Bestimmungen im Art. 20 der Verordnung, die Verwaltung des Kirchenvermoͤgens betreffend, bemerken
wir Ihnen, daß in den Fallen, in welchen Zu schüsse aus den Gemeindekassen verlangt werden,
speziellen Auszug aus dem Berathungsvpro tokoll zu begründen sind.
diese Anforderungen durch einen vollständigen
zum Voranschlag und durch eine Zusammenstellung sämmtlicher Einnahmen und Ausgaben
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Betreffend: Die Beranstaltung einer Ausstellung von Pferden, Ackerbau ⸗Erzeugnissen und Geräthen in Metz.
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Friedberg den 23. April 1868.
Bekanntmachung.
Nach einer Mittheilung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 11. l. Mts. zu Nr. M. d. J. 4502 wird vom 23 Mai bis 31. Mai l. J. in Metz in Frankreich eine Ausstellung von Pferden, Ackerbau ⸗Erzeugnissen und Geräthschaften stattfinden, bei welcher
auch dies seitige Staatsangehörige als Aussteller concurriren können.
Diejenigen Kreisbewohner, welche solches beabsichtigen, wollen sich
baldigst bei uns anmelden, um die näheren Bestim mungen für diese Ausstellung und fur die Anmeldung ic. ic. zu erfahren.
Großberzogliches Kreisamt Friedberg Trap p.
Betreffend: Den landw. Lehrkursus für Volksschullehrer in Darmstadt.
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Friedberg den 21. April 1868.
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Indem ich nachstehend die, in Nr. 14 der diesjährigen Zeitschrift für die landw. Vereine des Großherzogthums Hessen enthaltene Bekanntmachung der Großh. Centralstelle für die Landwirthschaft und die landw. Vereine zur öffentlichen Kenntniß bringen, ersuche ich die Groß. Bürgermeistereien des Kreises die Lehrer hierauf noch ganz besonders aufmerksam zu machen.
Der Director des landwirthschaftlichen Bezirks⸗Vereins des Kreises Friedberg
Der mit Genehmigung Großh. Oberstudien Direction unter Mitwirkung der landw. Provinzialvereine des Landes in Darmstadt eingerichtete sechs wöchentliche landw. Lehrcursus für Volksschullehrer wird auch pro 1868 fortgesetzt werden. Derselbe beginnt am 1. August und enbigt gegen Mitte September.
Der Unterricht soll in zwei Abtheilungen ertheilt werden. Von diesen ist die erste füt die neu binzutretenden Lehrer, die zweite dagegen für solche Zuhörer bestimmt, welche bereits im vergangenen Jahre an dem Cursus Theil genommen haben.
Die Vorlesungen werden sich in jeder Abtheilung er⸗—
strecken auf:
5 9 7 0 in Rücksicht auf Agricultur, 6 stündig Dr. Hallwachs. 3) Mineralogie und Geognosie, 2 stündig Dr. Thiel. 4) Anatomie und Physiologie der Pflanzen und Thiere,
4stündig Dr. Metzler. 5) Geometrie, in Anwendung auf Flächen- und Koͤrper⸗
berechnungen, 2stündig Dr. Dölp.
Dr. Krämer. C. Leisewitz. R. Noack.
6) Landwirthschaftliche Betriebslehre, 4 stündig 7) Ackerbau- und Thierzuchtslehre, 6 stündig 8) Obst⸗ und Weinbau, 2 stündig
Trapp.
Der Unterricht wird durch Excursionen, praktische Demonstrationen und Conversationen vervollständigt. Für die Zuhoͤrer der zweiten Abtheilung werden außerdem 4 Nachmittage per Woche zu Uebungen im Anstellen von chemischen und physikalischen Experimenten, im Be⸗ stimmen von Mineralien und Pflanzen, im Gebrauche des Mikroskopes ic. verwendet werden.
Am Schlusse des Cursus findet für diejenigen Zuhörer, welche die zweite Abtheilung besucht haben und ein vollstandiges Zeugniß über ihren Fleiß und ihre Leistungen beanspruchen wollen, eine schrift⸗ liche und mündliche Prüfung vor dem Collegium der Doeenten statt.
Diejenigen Lehrer, welche sich um die Zulassung zum Unterrichts⸗ Cursus bewerben wollen, werden ersucht, hinsichtlich der Erwirkung der Erlaubniß zur Theilnahme an dem Unterrichte, soweit dieser nicht in die Schulferien fällt, sich an ihre vorgesetzte Behoͤrde, hinsichtlich etwa gewünschter Unterstützungen für Bestreitung ihres Unterhaltes in Darmstadt aber an die betreffenden landw. Provinzialvereine(in Starkenburg an die landw. Bezirksvereine), oder an ihre Gemeinden zu wenden.
Anmeldungen zum Besuche des Cursus sind längstens bis zum 1. Juli d. J. an uns einzureichen.
Darmstadt den 19. März 1868.
Großherzogliche Centralstelle für die Landwirthschaft und die landwirthschaftlichen Vereine v. Bechtold.
Krämer.
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