Ausgabe 
25.2.1868
 
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Februar. 9 M24.

ienstag den 25.

nzeiger für Oberhessen.

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Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg. Friedberger Intelligenzblatt. Etrscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samsiag.

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18 Lol dahe Bestellungen auf denAnzeiger für Oberhessen werden noch fortwährend von ate allen Poststellen und der Verlagsexpedition für das erste Halbjahr angenommen

deig A ce Amtlicher Theil. f

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* Aus dem Großherzoglichen Regierungsblatte sind zu publiziren: 5 Nr 10. sud. 1. Gesetz, betreffend: die Einführung mehrerer in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen bestehenden Gesetze, in die, diesen Provinzen neu ein⸗ verleibten Distrikte und Orte betreffend. sub. 5. Bekanntmachung, den Anschluß des Herzogthums Luxemburg an den Zollverein betreffend.

1 Friedberg den 21. Februar 1868. Großherzogliches Kreisamt Friedberg

ar Tra p p. Betreffend: Die Bepürfnisse der Landjudenschaft der Provinz Oberhessen für 1868. Friedberg den 22. Februar 1868. 1 5 2** 7er 10 5

1 Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die israelitischen Vorstände des Kreises. un N Unter Mittheilung des in Abdruck nachstehenden Verzeichnisses über die Beiträge der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises

150 0 Friedderg beauftragen wir Sie, den betreffenden Rechnern Ausgabedecretur zu ertheilen und dieselben anzuweisen, die Beiträge in den be ler W stimmten Zielen an den Rechner der Landjudenschaft N. Heß zu Gießen pünktlich abzuliefern. Trapp.

ne 1) Staaden 11 fl. 25 kr. 2) Kirch- Göas mit Pobl- Göns 8 fl. 35 kr. 3) Assenheim 6 fl. 5 kr. 4) Bönstadt 6 fl. 39 kr. 5) Bruchenbrücken Nahr 3 f. 30 kr. 6) Fauerbach b. Fr. 23 kr. 7) Nieder⸗Wöllstadt 14 fl. 39 kr. 8) Friedberg 88 fl. 56 kr. 9) Ober- Rosbach 3 fl. 26 kr. 10) Florstadt wit Birken⸗ 1141 f set 8 fl. 8 kr. It) Butzbach 13 fl. 3 kr. 12) Fauerbach v. d. P. 2 fl. 31 kr. 13) Hoch ⸗Weisel 2 fl. 14) Langenhan 43 kr. 15) Nleder-Weisel 9 fl. 18 kr. 16) Ostheim 1 fl. 17 ke. 17) Steinfurt 2 fl. 56 kr. 18) Weckesbeim mit Melbach, Södel, Beienheim and Wölfersheim 8 fl. 1 kr. 19) Gambach 4 fl. 43 kr.

el Nun 20) Grietel mit Rockenberg 6 fl. 17 kr. 21) Münzenberg 9 fl. 50 kr. 22) Nauheli 8 fl. 32 kr. zetrütt eder n u en 3 r/ Die Forststrafen vom J. Quartal 1868 können jeden Dienstag und Donnerstag und zwar von Morgens 8 12 und Mittag 2 bis 5 Uhr an das Rentamt bezahlt werden. 22 ö Als besonderen Erhebungstag für den Landgerichtsbezirk Butzbach bestimmen wir Freitag den 28. d. Mts., von Vormittags 8 bis

en 10 Uhr bei Herrn Gastwirth Joutz zu Butzbach, Wir ersuchen die Großh. Bürgermeistereien dieses im Interesse ihrer Ortsangehoͤrigen mit dem Bemerken bekannt machen zu lassen, daß nach dem 15. März die Mahnung erfolgt.

Friedberg am 22. Februar 1868. Großherzogliches Rentamt Friedberg de ck.

n t, * Hessen. Darmstadt. Rach Entschließung] verhängte Suspension vom Amte ist wieder auf- erlitten, hat dasselbe vielmehr gezeigt, daß die l des Gr. Ministeriums des Innern werden die gehoben worden, nachdem derselbe statt der Ge- bisherige Politik des gegenwärtigen Ministeriums 7 der Wahlen zum Zollparlament in den südlich des fängnißstrafe von 2 Jahren, auf welche in erster die richtige gewesen. Das Letztere habe sich weder n Jaber Mains gelegenen Gebietetheilen des Großherzog- Instanz erkannt wurde, vom Kammergericht zu jemals auf die klerikale Partei und die Anhänger 5 7 thums Donnerstag den 19. März l. J. einer Geldstrafe von 300 Thlrn. verurtheilt wor- einer Restaurationspolitik, noch auf die Fort⸗ 5 stattfinden. den ist. Herr Twesten hat um die Angelegenheit schrittspartei und die Dränger zum Eintritt in Dem Vernehmen nach wird die zweite durch alle Instanzen zu bringen, die Nichtigkeits- den norddeutschen Bund gestätzt. Die Wahl- i Kammer der Stände in den ersten Tagen des beschwerde eingelegt. resultate liefern den Beweis, daß Bayern der Fricbris kommenden Monats wieder zusammentreten. Abgeordnetenhaus. Der Gesetzentwurf, Zerrüttung entgegengegangen wärt, wenn die 1 In der Sitzung des Bezirksstrafzerichts betreffend die Verstärkung der Geldmittel zur Ab- Zügel der Regierung einer der beiden extremen nn vom 22. Februar wurde der Redakteur der hülfe des Nothstandes in Ostpreußen, mit den Parteien in die Hand gegeben worden wären,

onsMain- Zeitung, Gustav Schemm aus Nürn- Anträgen: Hennig(auf Errichtung von Hülfs- und diese Resultate ermuthigen die Staatsregie- berg, wegen Beleidigung der Großb. Staats- cassen), Kosch(auf Errichtung von Darlehens- rung, die bisherige äußere und innere Politik

eien regierung durch die Presse es handelte sichf cassen) und den Amendements von Vincke und auch künftig zu befolgen, nämlich: die bayerische 29 um drei Artikel des genannten Blattes aus dem Denzin(betreffs der Ausdehnung des Gesetzes] Selbstständigkeit zu wahren, ohne die nationalen 21 10 November v. J. in eine Correktionshausstrafe über die Gesammtmonarchie) veranlaßt längere Ziele zu vergessen, und im Innern die nöthigen von fünf Monaten, einer Geldbuße von 200 fl.] Debatten. Vincke weist auf den Nothstand in] Reformen durchzuführen.

I und die Kosten des Verfahrens verurtheilt. Der Westpreußen und Hannover hin, und sagt: die Aus Nizza ist die Nachricht ein- mitangellagte Drucker des genannten Blattes, Hülfe müsse allgemein sein. Schulze erwiedert: getroffen, daß der Gesundheitszustand des alten 1 7 J. G. Schmitt dahier, wurde fteigesprochen. eine dauernde Abhülfe könne nur durch Selbst⸗J Königs Ludwig weniger beunruhigend ist und sogar 25 Die Staatsbehörde, durch Herrn Staatsanwalt hülfe erzielt werden, für jetzt ist aber momentane baldige Wiederherstellung erwarten lasse.

, Nau rer vertreten, hatte gegen Schemm 6 Monate Staatshülfe geboten. Die Vorlage wird nach Württemberg. Stuttgart. Am 20. d., * Correctionshaus, 600 fl. Geldstrafe und ¼ der den Vorschlägen der Commission mit allen gegen Abends 5 Uhr, wurde der Landtag durch den 57. Kosten, gegen Schmitt 300 fl. Geldstrafe und 4 Stimmen(Vincke, Faucher, Denzin und Braun) König mit einer Thronrede geschlossen, deren ½ der Kosten beantragt. angenommen, das Amendement Vincke(Gesetz⸗ Hauptinhalt folgendermaßen lautet: Seitdem ich * Mainz. DerRh. Her. schreibt: Gegen erweiterung) hingezen abgelehnt. Wie die] das letzte Mal in Ihre Mitte getreten, sind be⸗

R die beiden hiesigen evangelischen Pfarrer BauerKreuzzeitung meldet, ist der preuß. Militär- deutungsvolle Ereignisse über unser Vaterland 5 und Steinmetz sollen Klagen bei dem Ministerium bevollmächtigte am Karlsruher Hofe, General von gekommen. Ein Band, das seit einem Jahrtausend - tingebracht sein, weil diese beiden Herren in ein⸗[Beyer, zum badischen Kriegsminister ernannt die deutschen Stämme umschlossen hat, ist gelöst;

92 zelnen Fällen verstorbene Katholiken beerdigt, resp.[ worden. DerStaatsanzeiger meldet, daß das schöne Reich, welches bis dahin seine Geschicke 1 denselben das kirchliche Begräbniß gewährt hätten. der König dem Commerzienrath Simon Oppen- mit uns getheilt, ist von uns geschieden und 12 5 Preußen. Berlin. Von den Referenten heim in Köln gestattet hat, den ihm von Oester⸗]Deutschland hat sich neu gestaltet. Was ich 3 1 über das dem Abgeordnetenhause vorgelegte Gesetz reich verliehenen Freiherrntitel zu führen, und gethan, um in diesem neugestalteten Deutschland über die Spielbanken empfiehlt das conservative daß er den Commerzienrath Abraham Oppenheim Württemberg die ihm gebührende Stellung für Mitglied Boetticher die Annahme, das liberale in den Freiherrnstand erhoben hat. Krieg und Frieden zu sichern, haben Sie gut- N Mitglied Lesse hingegen die Ablehnung des Bayern. München. DieCorr. Hoff- geheißen. Entschlossen, die eingegangenen Ver 15 Gesetzes. mann schreibt:Weit entfernt, daß die Regie- pflichtungen treu und redlich zu erfüllen, rechne

Die gegen den Stadtgerichtsrath Twesten rung durch das Wahlergebniß eine Niederlage ssich mit Zuversicht auf die rückbaltlose Unterstützung