1
0 1— 1 Un 1
1868. Dienstag den 24. März. M36.
Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg. Friedberger Intelligenzblatt. Etrscheint jeden Diensiag, Donnerstag und Samsiag.
Einladung zum Abonnement.
Auf den wöchentlich dreimal, Dienstag, Donnerstag und Samstag, erscheinenden
Anzeiger für Oberhessen
kann man für die Monate April, Mai und Juni in hiesiger Stadt bei der unterzeichneten Expedition für 30 kr. und bei allen Postanstalten innerhalb des Großherzogthums für 33 kr. abonniren. Der Anzeiger bringt die kreisamtlichen Erlasse, sodaun eine kurze Uebersicht der interessantesten und wichtigsten Tagesbegebenheiten, allgemein belehrende und unterhaltende Aufsätze, landwirthschaftliche und gewerbliche Mittheilungen, geschäftliche Nachrichten, Markt- und Coursberichte, Verloosungen von Staatspapieten und locale Notizen; außerdem wöchentlich einmal in dem beigegebenen Unterhaltungsblatt interessante Novellen und Erzählungen, Gedichte, Anekdoten, Bilderräthsel, Räthsel, Rechenaufgaben ic.
S Bei der großen Verbreitung unseres Blattes werden amtliche Bekanntmachungen und Versteigerungs-Anzeigen ꝛc., sowie geschaftliche Annoncen und Empfehlungen aller Art stets von dem besten Erfolge begleitet sein.— Die einspaltige PetitZeile oder deren Raum wird mit 3 kr. berechnet; bei größeren Aufträgen oder ständigen Annoncen gewähren wir einen entsprechenden Rabatt
Anzeiger für Oberhessen.
Friedberg.
Zum geneigten Abonnement, sowie zur Benutzung des„Anzeiger für Oberhessen“ zu Veröffentlichungen aller Art ladet ein
Die Expedition.
ti 9 * Due E ö
Darcnt;
i Detontßt: ti
Un du ·
* Meß n dr det poly
19 1
Amtlicher Theil.
Betreffend: Den Ankauf guter Zuchtstuten im Auslande behufs deren Wlederverkaufs an inländische Pferdezüchter.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Friedberg den 20. März 1868.
a Anknüpfend an unser Ausschreiben vom 17. l. Mts. in Nr. 34 des Anzeigers benachrichtigen wir Sie weiter, daß die fraglichen s Stuten Ende dieses oder Anfangs des nächsten Monats, nach vorheriger näherer Bestimmung des Tages und der Versteigerungs- bedingungen, an inländische Pferdezüchter versteigert werden sollen, und daß auf Verlangen denjenigen Käufern, welche ihre Zahlungs un Btul fähigkeit amtlich nachweisen, ein Credit bis Martinitag J. J. gestattet werden wird.
Bringen Sie dies unverzüglich zur Kenntniß der Pferdezüchter.
Tir a np p.
Betreffend: Benennurg des Ortes Nieder⸗Weinheim im Kreise Oppenheim.
Da elbe
Friedberg den 20. März 1868.
an die selben.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allerhöchst Sich bewogen gefunden zu bestimmen, daß der im Kreise Oppenheim gelegene Ort Nieder⸗Weinheim nunmehr die amtliche Benennung„Gau-Weinheim“ zu fuhren habe.
—
1 Wir setzen Sie hiervon zu Ihrem Bemessen in Kenntniß.
Doofe lb
Betreffend: Die Unterhaltung der Hecken an öffentlichen Fahr- und Fußwegen und der Garteneinfriedigungen. eden. Wir bringen das den obigen Gegenstand betreffende Reglement vom 29. Juni 1865(In telligenzblatt Nr. 52 von 1865) bei Ihnen
Friedberg den 21. März 1868.
n Erinnerung und erwarten, daß Sie dessen pünktliche Beachtung überwachen und diejenigen, welche Ihrer zu erlassenden Aufforderung nicht nachkommen, zur Anzeige bringen lassen.
Zetreffend: Militär⸗Ersatz-Instruktion für den Norddeutschen Bund.
9 Nach vorliegender Entschließung Großherzoglichen Ministeriums es Innern wird bei der Musterung der Militärpflichtigen im laufen- en Jahre das preußische Ersatzverfahren nach Maßgabe der demnächst urscheinenden Militär-Ersatz-Instruktion für den Norddeutschen Bund ur Anwendung kommen. Um bis zum Erscheinen dieser Instruktion as Ersatzgeschäft thunlichst vorzubereiten, ist es erforderlich, die ereits aufgestellten Ortslisten den Bestimmungen der neuen Instruktion untsprechend zu ergänzen. Zu diesem Ende fordern wir alle im 1 Jahr 1848 geborenen Dienstpflichtigen, sowie Diejenigen, welche dieses Alter bereits überschritten, aber sich zur Musterung noch nicht gestellt (aben oder bei der vorigen Musterung zurückgestellt worden sind und teiltweder im Kreise ihren gesetzlichen Wohnort haben oder in dem— elben als Dienstboten, Haus- und Wirthschaftsbeamte, Handlungs- diener, Lehrlinge, Handwerksgesellen, Lehrbursche, Fabrikarbeiter und eudere, mit diesen in einem ähnlichen Verhältniß stehende Militär-
T r
Aon deer u n g.
pflichtige, oder als Studenten, Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehranstalten sich aufhalten, auf, sich Behufs ihrer Eintragung in die Ortsliste(Stammrolle) in der Zeit vom 25. Marz bis 8. April bei der Bürgermeisterei ihres gesetzlichen Wohnorts, beziehungsweise bei der Buͤrgermeisterei ihres Aufenthaltsortes, zu melden und dabei, wenn sie an diesem Orte nicht geboren sind, ihren Geburtsschein vor⸗ zulegen, widrigenfalls sie von der Loosziehung werden ausgeschlossen oder ihre etwaigen Ausprüche auf Zurückstellung oder Befreiung vom Militärdienst unberücksichtigt bleiben. Bezüglich derjenigen Militär pflichtigen, welche zur Zeit abwesend sind, sind deren Eltern, Vor münder, Lehr-, Brod- und Fabrikherren zu diesen Anmeldungen ver— pflichtet. Friedberg den 19. Marz 1868. Großherzogliches Kreisamt Friedberg Trapp.
Hessen.
fsudt zu einem Polytechnikum.
fritzler spricht für Annahme der Regierungs- werden. dotlage.
eine Pflanzstätte für Handel, Industrie und au, diese wichtigen Quellen d. ional
Ae!
verwilligen.
3
Darmstadt, 21. März. In reichthums, zu gründen. ter heutigen Sitzung der II. Kammer beschäftigte darauf aufmerksam, daß es sich nicht um Grün- gierungsvorlage aber würde ein harter Schlag sch dieselbe mit den Vorlagen der Regierung] dung einer neuen Anstalt, sondern um Erhaltung für unsere blühende Universität sein. gegen Erhebung der technischen Schule in Darm- von etwas Bestehendem handle. Die Mehrheit des] der Anstalt das Recht der Maturitätsprüfung und wenden und die Kräfte Lusschusses beantragt Ablehnung dieser Vorlage.] der Ausstellung von Abgangszeugnissen gegeben Fink führt in längerem Vortrag die Nothwen- Der Staat bewillige große Summen digkeit der Verbesserung unseres ganzen Schul- Man gebe Millionen für Eisenbahnen, für Ausbildung seiner Theologen, Juristen., wesens aus, insbesondere will er die Realschulen berum verweigere man nicht eine geringe Summe, warum wolle man nicht eine verhaͤltnißmäßig viel ˖ kleinere Summe für Industrie und Landwirthschaft deß will nicht an de ichts⸗ B
Hunsinger macht Anstalten gespart wissen. Die Annahme der Re- Möge man Vor Allem müsse die geringen Mittel des Landes zweckmäßig ver- nicht zersplittern.—
auf einen höheren Standpunkt gebracht wissen. Handel und Industrie verlangten eine höhere Zildungsanstalt, und die Uni sität
2 8 2
15


