Ausgabe 
23.4.1868
 
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Donnerstag den 23. April.

N48.

Anzeiger für Oherhessen.

dudt 97 2 die U 0 Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg. Friedberger Intelligenzblatt. Erscheint jeden Dienssag, Donnerstag und Samstag. onder 2 2 Juppatatt Amtlicher Theil. f Nachverzeichnete Gesetze ꝛc. sind im Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes publizirt worden: iter Nr. 7. Convention abgeschlossen zwischen den Postverwaltungen des Norddeutschen Bundes und der vereinigten Staaten von Nordamerika behufs ber Vervoll⸗ i kommnung des Posldienstes im gegenseitigen Verkehr. Vom 21. October 1807. Nr. 78. Gesetz, die Unterstützung der bedürftigen Familien zum Diensle einberufener ute De⸗ Mannschaften der Ersatzreserven betreffend. Vom 8. April 1868. Nr. 79. Verordnung, betreffend die Einberufung des Zollparlaments. Vom 13. April 1868. Nr. 8083. Die Ernennung und Empfangnahme von Gesandten betreffend. Wolf Ziege Hessen. Darmstadt. Das Großherzogliche] 1868 unter der Bedingung zu verwilligen, daß Preußen. Berlin. Der Abgeordnete taubi Regierungsblatt Nr. 20 enthält: im Laufe dieses Jahres die preußische Gage nicht Lasker hat eine Interpellation eingereicht, welche * 8 188 5 1 b nde für die Jahre 1866,eingeführt werde. Das inzwischen abgetretene sich auf gewisse, von dem Polizei-Präsidenten zu 1 d. Bl. mitgetheilt.)September 1867.(In Nr. 47 Kriegsministerium soll hiermit einverstanden ge- Frankfurt a. M., Herrn v. Madai, erlassene, die II. Gesetz, die Einführung einer Einkomm ensteuer[wesen sein. Wie es weiter geht, bleibt dahin Aufenthalts befugniß betreffende Anordnungen be⸗ d da betreffend. a gestellt. Vielfach wird wenigstens behauptet, daß zieht, welche, nach der Ausführung des Inter⸗ n. Dor e d en de e ede man an maßgebender Stelle beabsichtige, in Bälde pellanten, mit dem am 1. Januar d. J. in Kraft * eu Hauses und de 8 ie breußt i ilitä izügiakei in Wi 2 etor der Nheinschfffabrt 1 85 eußern, den Ober⸗ die preußischen Bezüge den Militärpersonen zu- getretenen Freizügigkeitsgeseze in Widerspruch

IV. Uebersicht der für das Jahr 1868 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den Gemeinden des Kreises Vilbel.

V. Uebersicht der für das Jahr 1868 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse in den israeli⸗ tischen Religionsgemeinden des Kreises Lindenfels.

5 VI. Uebersicht der für das Jahr 1868 genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Heppenheim.

0 VII. Uebersicht der für das Jahr 1868 genehmigten Amlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen

n Schmidt Religlonsgemeinden des Kreises Alzey. 3 VIII. Bekanntmachung Großherzoglichen Kreisamts ace u Offenbach die Nichterhebung einer Umlage bei der israe⸗ ier) zucht 25 6 zu Weiskirchen im Jahre 1867 ing Frantz la e IX. Charakterertheilung. Seine Königliche Hoheit der Sroßherzog haben allergnädigst geruht: am 4. April dem Lehrer an dem evangelischen Schullehrer⸗ Seminar zu 8 Friedberg Ludwig Wilhelm Christian Roth den Charakter U alsProfessor zu verleihen. chwertern. X. Dienstentlassung. Seine Königliche Hoheit der N Großherzog haben allergnädigst geruht: am 28. Mär 68. den ordentlichen Prosessor an der juristischen Fakultät der Landes ⸗Universität Geheime Juftizrath Dr. Ihering auf 5 sein Nachsuchen von seinem Dienste mit Ende des Sommer⸗ Semesters 1868 zu entlassen. let. kl. Versetzungen in den Ruhestand. Seine Königliche 1 der Großherzog haben allergnädigst geruht: am pere April den Lehrer an dem evang. Schullehrer⸗Seminar Nerd tn zu Friedberg Roth auf sein Nachsuchen und unter Aner⸗ öttet. kennung seiner vieljährigen treuen Dienste, an demselben Tate den Expeditionsgehülfen bei der Personenexpedition i. Darmstadt der Main⸗Neckar⸗Eisenbahn Expebitor Seipp, den Forstwarten der Forfiwartei Kirschgarten Laub, unter Anerkennung seiner langjährigen treuen Dienste 8 und den Brückenwärter bei der Schiffbrücke zu Worms 2 g W 15 Ruhestand zu versetzen. nat 5 II. Geßorden sind: am 10. März der pensionirte tenz slädtische Waisenhaus lehrer Alisky zu Mainz; 2 23. hel. Barg der katholische Schullehrer Englert zu Hammelbach; 76 am 25. der penfionirte Ober⸗Domänen⸗Registrator Schäffer 4 au Darmftadt; am 30. der Gerichtsvollzieher Sieglitz gas du Mainz; am 31. der Reallehret Schleibt zu Mainz;

1% tene an demselben Tage

der Hofgerichts⸗Advokat Darmstadt; am 11. r eee

April der Friedens gerichts⸗Actuar

kan +5 Orth zu Worms. 10, 6. 133 Nach denH. B. wird dermalen in 1 eher militärischen Kreisen vielfach die Frage über die

Sein Zweckmäßigkeit der Einführung der preußischen

Ga ge discutirt. Der Gehalt von einem Haupt⸗ mann 1. Classe an auswärts ist in Preußen un⸗ gleich höher, als in Hessen⸗Darmstadt; dagegen ist in Preußen von den Offzieren auch die Venstonskasse wenigstens theilweise zu erhalten,

1 tu

berg an be ume

ane, abgesehen davon, daß die Penstons- und Wittwen⸗

f 5 120% zasseverhältnisse in Hessen⸗Darmstadt außerordent⸗

t ich günstig sind. Beispielsweise erwähnen wir 190, 6% gur, daß in Preußen der niedrige Penstonsanspruch Nene, ½ in Hessen ¼0 des normalmäßigen Gehalts gi. beträgt. f

age Dasselbe Blatt schreibt: Wie wir ver

nehmen, hat der Finanzausschuß der 2. Kammer ich bereit erklärt, für den Mann der contingents⸗

kommen zu lassen.

Eine Bekanntmachung des Großherzoglichen Finanzministeriums, den Steuerausschlag für die letzten neun Monate des Jahres 1868 betreffend, bringt zur allgemeinen Kenntniß, daß in Gemäß⸗ heit der Bestimmungen des erlassenen Gesetzes jeder zu den direkten Steuern Beitragspflichtige für jeden der letzten neun Monate des laufenden Jahres, außer den bis hierher nach dem Steuer ausschlag für 1868 von ihm zu entrichtenden monatlichen Betrag, weiter einen Heller von jedem Gulden des in seinem diesjährigen Steuerzettel enthaltenen Steuerkapitals in der Weise zu entrichten hat, daß bei der Steuer erhebung im Monat Mai die Steuerzuschläge für April und Mai zusammen mit 2 Heller vom Gulden Steuerkapital zu bezahlen sind, während dagegen in den folgenden Monaten Juni bis

Dezember der zu bezahlende Steuerzuschlag jedesmal

nur 1 Heller vom Gulden Steuerkapital beträgt. Da die Steuerpflichtigen hiernach in jedem der steben letzten Monate dieses Jahres als Steuer- zuschlag ebenso viele Heller als ihr Steuerzettel Gulden Steuerkapital enthält und nur im Monat Mai das Doppelte hiervon zu entrichten haben, so sind sie leicht im Stande, den Betrag der Zuschläge selbst zu berechnen. Es werden deßhalb besondere Steuerzettel zur Anforderung des Steuerzuschlags nicht ausgegeben. Im Uehrigen gelten hinsichtlich dessen Zahlung und Beitreibung dieselben Borschriften, wie für die gewöhnlichen direkten Steuern.

Bei Buchhändler E. Zernin dahier ist nunmehr dieErwiderung der drei evangelischen Superintendenten des Großherzogthums Hessen, Dr. Zimmermann, Dr. Simon und Dr. Schmitt, auf die Schrift des Herrn Bischofs von Mainz: Die wahren Grundlagen des religiösen Friedens erschienen.

Offenbach. Die Herren Hofgerichts-Advokat Dr. Weber und Zollparlaments⸗Mitglied August Kugler, waren zur Uebergabe einer Vorstellung hiesiger Einwohner an die preußische Regierung um Beibehaltung des derzeitigen Bahnhofs nach Berlin gereist. Dieselben sind zurückgekehrt und sollen mit dem Ergebniß ihrer Bemühungen im Allgemeinen zufrieden sein.

Mainz. DerFr. Zeitung wird von hier geschrieben: Man ventilirt hier sehr vielfach die Frage, ob Bischof Ketteler Hoffnung habe, Nach- folger des Hermann Vicari auf dem erzbischöflichen Stuhl in Freiburg zu werden. Für diesen Fall dürfte Domkapitular Mousang die meiste Aussicht haben, den bischöflichen Stuhl in Mainz zu

näßigen Stärke die bewußten 225 Thaler pro

besteigen.

stehen. Die Interpellation lautet wie folgt:Der Polizeipräsident in Frankfurt a. M. Hr. v. Madai, hat für diese Stadt und den inneren Polizeibezirk, ferner für die Stadt Bockenheim und den äußeren Polizeibezirk, über das Meldewesen zwei Ver- ordnungen unter dem 1. Dezember 1867 erlassen und die erste im Amtsblatte vom 29. Febr. 1868, die zweite im Amtsblatte vom 6. Febr. 1868 amtlich veröffentlicht, welche in Beziehung auf den Aufenthalt fremder Personen und die Beschäf⸗ tigung fremder Dienstboten, Gehülfen und Tag⸗ löhner in Widerspruch stehen theils mit dem unzweideutigen Sinn, theils mit dem Wortlaute der am 1. Januar 1868 in Kraft getretenen Bundesgesetze über das Paßwesen und die Frei⸗ zügigkeit, indem sie den Paßzwang voraussetzen und den Aufenthalt von einer polizeilichen Er⸗ laubniß abhängig machen. Die Verordnung für die Stadt und den inneren Polizeibezirk ist durch eine vom 5. April 1868 datirte Verordnung ersetzt worden, in Betreff des äußeren Polizeibezirks ist dies nicht der Fall und die ältere Verordnung anscheinend noch in formaler Kraft. Ich richte deshalb an den Herrn Bundeskanzler die Frage: 1) Sind diese Verletzungen der Bundesgesetze über das Paßwesen und die Freizügigkeit zur Kenntniß des Bundespräsidiums gelangt 2) Sind Schritte geschehen, um diese Verletzungen der Bundesgesetze unwirksam zu machen, und, soweit möglich, gleichartige Verletzungen für die Zukunft zu verhüten?

Jetzt ist auch die Bersendung von Geldern bis zum Betrage von 50 Thalern einschließlich im Wege der Postanweisung nach den Vereinigten Staaten von Nordamerika zulässig. Die Gebühr beträgt für jeden Thaler oder Theil eines Thalers einen Silbergroschen und muß vom Absender stets im voraus bezahlt werden.

Gegenüber den offiziellen Nachrichten über die ostpreußischen Zustände ist es nicht von In⸗

teresse, auch einmal eine andere Stimme von dort zu hören und zwar die eines Beamten. Kreis- physikus Dr. Heinrich zu Gumbinnen schreibt in einer Eingabe an den dortigen Frauenverein vom 4. d.:Täglich führt mich mein Amt in die Hütten der Armen auf den Dörfern, daher ist mir der Anblick des dort herrschenden Elendes ein leider gewohnter geworden. Gestern jedoch habe ich in einzelnen Familien zu Blecken Zustände gefunden, die das alltägliche Bild der Noth weit hinter sich lassen. Die Suppenanstalt spendet zwar seit dem 8. Januar täglich auch dort den Armen Rationen von ¼ Pfund Brod und ein Quart Suppe, allein Viele haben diese Rationen

erst dann erhalten, als sie halb verhungert waren,

denn sie besaßen noch ein, wenn auch zur Zeit