Ausgabe 
22.12.1868
 
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Dienstag den 22. Dezember.

Anzeiger für Oberh

Friedberger Intelligenzblatl.

Abonnements Einladung.

Mit dem 1. Januar beginnt ein neues Abonnement auf d i ür b ö ö ö 5 8 8 f en Anzeiger für Oberhessen, welcher auch ferner wöchentlich dreimal 1 88 ede und Samstag, erscheinen wird. Derselbe bringt die kreis amtlichen Erlasse, sodann eine kurze Uebersicht der interessantesten und wi 5 92 ege e; allgemein belehrende und unterhaltende Aufsätze, landwirthschaftliche und gewerbliche Mittheilungen, geschäftliche Nach 115 815 8 ar Verloosungen von Staatspapieren und lokale Notizen, außerdem wöchentlich einmal in dem beigegebenen 205 erha 1 85 latt interessante Novellen und Erzählungen, Gedichte, Anekdoten, Räthsel, Bilderräthsel ꝛc. Die stets wachsende Zahl der onnenten muß uns die erfreulichste Aufmunterung sein, die Geschäfte der Redaction in der bisher eingehaltenen Weise fortzuführen.

Das Abonnement beträgt bei der Verlagsexpedition wie bisher ohne Bringerlohn halbjäbrlich 1 fl.

Für diejenigen auswärtigen Abonnenten, welche das Blatt durch die Post beziehen, tritt jedoch, wie bereits mit ˖ it. en 5 bwe b t l getheilt, mit dem neuen Jahre in Folge der Berechnung höherer Beförderungsgebühren von Seiten der Postverwaltung eine Preissteigerung ein, wodurch sich bei der Post das Abonnement mit Bringerlohn auf vierteljährlich 47 kr. stellt.

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Nach Aufhebung unseres Vertrags mit der Post kann der Anzeiger nach auswärts auch durch Privatboten bezogen werden.

1 Bestellungen beliebe man baldigst zu machen, damit in der Zusendung des Blattes keine Unter⸗ brechung eintritt. 5

Den verehrlichen Abonnenten in hitsiger Stadt werden wir das Blatt auch für das neue Jahr zusenden, wenn nicht ausdrücklich Abbestellung erfolgt. Die Redaktion.

Enthllt die amtli sse 2 787 0 milichen Erlasse für den Kreis Friedberg. Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samflaß

Amtlicher Theil.

Aus dem Großherzoglchen Regierungsblatte sind zu publiziren: Nr. 62. sub 2. Den Geschäftsbetrieb der Frankfurter Versicherunge⸗-Gesellschaft Providentta im Großberzogthum betr. sub 3. Bekann machung, den An schluß Preubischer urd Hamburgischer Gebtetstheile an den Zollverein betr. sub 5. Bekanntmachung, die Correspondenz nach der Schweiz detr. sub 6. Des- gleichen, nach den Niederlanden. Nr. 63, sub 1. Bekanntmachung, die Arzueimitteltaxe für das Großberzogthum beit. sub 2. Bekanntmachung, die Vernichtung von Grundrenten⸗

scheinen betreffend. Friedberg den 19. Dezember 1868. Großherzogliches Kreisamt Friedberg

DN

Betreffend Die Ausdebung der zum Kriegedlenst tauglichen Pferde. Friedberg am 18. Dezember 1868.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Unter Bezugnahme auf den§. 5 des Reglements vom 28. August J beauftragten Commissions mitglied, das ist für den I. Bezirk Friedberg l. J., Regierungsblatt Nr. 53 von diesem Jahr und unser Aus- Großherzoglicher Bürgermeister Reitz in Södel und den II. Bezirk schreiben vom 19. Oktober d. J., Anzeiger Nr. 125, beauftragen wir[ Butzbach Groß herzoglicher Bürgermeister Küchel in Butzbach, von Sie unter Hinwelsung auf nachstehende Bekanntmachung hierdurch,[jeder Aenderung in dem Pferdebestand Ihrer Gemeinden sofort Nach⸗ die Ab⸗ und Zugänge von Pferden in Ihren Ergänzungslisten pünkt,[richt zu geben. lich fortzuführen und dem mit Leitung des Pferdemusterungsgeschäfts aich

Berna n..

Nach 5. 7 des Reglements vom 28. August J. J. bezüglich wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Kreis der Musterung, Abschätzung und Aushebung der bei eintretender Friedberg von uns in folgende zwer Musterungsbezirke getheilt

Mobilmachung für die Großherzogliche Division erforderlichen Pferde[ worden ist:

Ter d h.

1. Musterungsbezirk Friedberg mit dem Sammelorte Friedberg bestehend aus den Orten:

Assenheim, Dorheim, Bauernheim, Doru-⸗Assenheim, Beienheim, Fauerbach b. Fr., Bönstadt, Friedberg, Bruchenbrücken, Ilbenstadt,

Melbach, Ober⸗Florstadt, Nauheim, Ober⸗Rosbach, Nieder-Florstadt, Ober⸗Woöͤllstadt, Nieder⸗Rosbach, Ockstadt, Nieder⸗Wöͤllstadt, Ossenheim,

Reichelsheim, Weckes heim, Rodgen, Wickstadt, Schwalheim, Wisselsheim, Södel, Wölfersheim, Staden,

Zu Mitgliedern der für diesen Bezirk bestimmten Musterungs⸗Commission haden wir ernannt:

Großherzoglichen Bürgermeister Reitz zu Söoͤdel als Vorsitzenden, Oekonom Heinrich Stoll zu Nieder- Woͤllstadt,

Bodenrod, Griedel, Butzbach, Hausen, Fauerbach v. H., Hoch⸗Weisel, Gambach, Kirch⸗Göns,

Zu Mitgliedern dieses Musterungsbezirks haben wir ernannt: Großherzoglichen Bürgermeister Küchel als Porsitzenden,

Oekonom Heinrich Reif zu Steinfurth,

Oekonom Koch

Langenhain, Nieder⸗Mörien, Maibach, Nieder⸗Weisel, Münster, Ober⸗Mörlen,

Münzenberg, Oes,

zu Assenheim,

Kreisveterinärarzt Born dahier als technischen Beirath. II Musterunge bezirk Butzbach mit dem Sammelorte Butzbach bestehend aus den Orten:

Oppershofen, Steinfurth, Ostheim, Trais- Münzenberg, pohl⸗Goͤns, Wohnbach. Rockenberg,

Großherzoglichen Buͤrgermeister Philippi in Wohnbach.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg Ter a v p

Hessen. Darmstadt. Am 17. d. ver⸗ schied dahier nach langwierigen körperlichen und geistigen Leiden der großh. Geheimerath Crève.

Zufolge Entschließung des Großberzoge

wird zu Lauterbach von Anfang nächsten Jahres an ein Nebenzollamt 2. Klasse zur zollamtlichen Abfertigung der aus dem Zollvereinsausland ein gehenden Poststücke errichtet werden.

Der hiesige Protestantenverein hat durch

1 n Nr e C 61

seinen Vorstand eine Vorstellung an S. K. H. den Großherzog gerichtet, in welcher um Herstellung einer den evangelischen Grundsätzen entsprechenden Verfassung der evangelischen Kirche in Hessen ge- beten wird. Der Schluß dieser Eingabe lautet: Ew. K. H. wolle die auf Grund Allerhöchst Ihres Edicts vom 25. März 1848 begonnenen Vor- bereitungen einer zeitgemäßen Verfassung der evan gelischen Kirche unseres Landes nunmehr Aller-

gnädigst sortsetzen und abschließen lassen und wegen Zusammenberufung einer aus freier Wahl hervorgegangenen und gleichmäßig aus weltlichen und geistlichen Mitgliedern zusammengesetzten Synode zum Zweck der Berathung und Feststellung der Verfsassung die erforderlichen Maßnahmen Aller- gnädigst anordnen. Gleichzeitig richtet der Vor⸗ stand des Protestantenvereins an Alle, welche für das Gedeihen und die Krästigung der evangeli