Ausgabe 
21.7.1868
 
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1868.

Dienstag den 21. Juli.

4 85.

Anzeiger für Oberhessen.

Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.

Fticdberger Zulelligenzblatt.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstiag und Samstag.

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Amtlicher Theil.

Detreffend: Das Landgeslilt, hier die Erhebung eines Fohlengeldes für 1868.

Friedberg am 17. Juli 1888.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien.

Da noch viele von Ihnen mit der Erledigung unserer Verfügung vom 3. d. Mis. im Rückstande sind, so erinnern wir hiermit die

Säumigen hieran und sehen sosortiger Vorlage entgegen.

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Betreffend: Anmeldung und Prüfung der einjäyrig Freiwilligen.

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. Kritzler, Kreis- Assessor.

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Darmstadt den 13. Juli 1868.

Diejenigen Wehryflun tigen, welche als einjährig Freiwillige[Locale der Großherzoglichen Kriegs⸗Schule, Wilhelminenstraße Nr. 15

dienen wollen und im Groß berzogtbum Hessen nach§ 20 der Militär⸗ Ersatz.Jnstruction für den Norddeuischen Bund vom 26. März 1868 (Regierungsblatt Nr. 21) gestellunge pflichtig sind, haben ihre An meldung schriftlich unter Verücksichtigung der§§ 148, 149, 151, 152, 153, 154 und 155 der erwahnten Militär⸗Ersatz-⸗Instruction bis zum 15. August d. J. bei der unterzeichneten Commission einzureichen

Der Meldung sind beizufügen: a) ein Geburts- Zeugniß(Taufschein); b) eine beglaubigte Einwilligung des Vaters oder Vormundes; c) ein Unbescholtenheits-Zeugniß, welches für Zöglinge von höheren

Schulen(Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und höheren

Bürgerschulen) von dem Director, beziehungs weise Rector der

betreffenden Lehranstalt, für alle übrigen jangen Leute von der

Polizei⸗Obrigkeit auszustellen ist.

Der Nachweis der Qualification kann durch Vorlegung von Schulzeugnissen oder durch Ablegung einer besonderen Prüfung geführt werden und ist in beiden Fällen dei Verlust des Auspruchs auf die Zulassung zum einjährig freiwilligen Dienst vor dem 1. April des jenigen Kalenderjahres zu erbringen, in welchem der Betreffende das 20. Lebensjahr vollendet.

Da die Zeugnisse und Bescheinigungen bei den Acten zu ver bleiben haben, so sind dieselben in den geeigneten Fällen in beglau bigter Abschrift einzusenden.

Bei Nichtbeachtung der bestehenden Vorschriften oder Einreichung des Gesuchs nach dem 15. August d. J. wird der Anmeldung keine Folge gegeben.

Die Prüfung derjenigen Wehrrflichtigen, welche nicht schon vorher ihre Berechtigungsscheine erhalten haben, findet dahier in dem

statt und zwar für diejenigen aus der Provinz Starkenburg, Dienstag den 1. September Vormittags 8 Uhr, für diejenigen aus der Provinz Oberhessen, Mittwoch den 2. September Vormittags 8 Uhr, für diejenigen aus der Provinz Rheinhessen, Donnerstag den 3. Sepiember Vormittags 8 Uhr.

Eine specielle Vorladung erfolgt enicht.

Die unterzeichnete Commission macht außerdem auf Bestimmungen ausdrücklich aufmerksam:

Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst darf nicht vor dem vollendeten 17. Lebensjahr und muß bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. Februar des Kalenderjahres nachgesucht werden, in welchem das 20. Lebens jahr vollendet wird.

Mit der Anmeldung um Zulassung zum einjährigen Dienst ist die Aufgabe des Rechts, an der Loosung Theil zu nehmen, verbunden.

Ausnahmsweise kann der durch die versäumte rechtzeitige An⸗ meldung verloren gegangene Anspruch durch Resolution der Ersatz⸗ behörden dritter Instanz wieder verliehen werden, wenn der betheiligte Militärpflichtige noch nicht an einer Loosung Theil zu nehmen ver⸗ pflichtet war oder vermöge seiner Loosnummer disponibel geblieben ist. Im letzteren Falle darf diese Vergünstigung indeß nur dann eintreten, wenn der desfallsige Antrag vor der zweiten Aus hebung, bei welcher der betheiligte Militärpflichtige zu concurriren hat, formirt wird.

Gesuche um Wiederverleihung der durch versäumte rechtzeitige Meldung verloren gegangenen Berechtigung sind an die zuständige Kreis⸗Ersatz Commission zu richten.

Großherzogliche Prüfungs⸗Commission für ein jährig Freiwillige

v. Grolmau, Major. Strecker, Regierungsrath.

folgende

Hessen. Darmstadt.

Seine Königliche] corps zum charakterisirten Oberlieutenant in der; hier auf's lebhafteste mit der Frage, wohin die Hoheit der Großherzog haben Allerhöchst geruht:] Trainabtheilung zu ernennen.

neuen Bahnhöfe wohl gelegt werden. Allenthal⸗

am 12. d. M. den Hauptmann Herpel von der Feldartillerie auf sein Nachsuchen wegen körper- licher Leiden nach den Bestimmungen der Militär- dienspragmatil in den Ruhestand zu versetzen und demselben die Erlaubniß zu ertheilen, die Uniform der Offiziere des Großh. Artilleriecorps mit den Abzeichen der Pensionäre sorttragen zu dürfen, und den seither in dem k. k. österreichischen Franz⸗ Joseph⸗ 1. Grenadierregiment gestandenen Unter- Lieutenant Heinrich August Karl Schweikhard aus Darmstadt zum Licutenant im 4. Inf.⸗Regt. zu ernennen; am 15. d. M. ben Oberst Seederer, Commandeur des Großh. Artilleriecorps, unter Verleihung des Rangs eines Brigade Comman- deurs zum charakterisirten Generalmajor, den Oberst Frhrn. Gedult von Jungenfeld, Comman⸗ deur der Reiter⸗Brigade, zum Generalmajor, den Major zur Disposition und Land wehrbezirks⸗ Commandeur v. Reineck zum charakterisirten Oberst⸗ lieutenant, den Major und Direktor des Kriegs- ministeriums Dornseiff zum Obersilieutenant, die Oberlieutenante im Gr. Artilleriecorps Hofmann, Frhrn. v. Schäffer⸗Bernstein und Frank zu charak- terisirten Hauptmännern in diesem Corps, den Lieutenant Becker im Großh. Artilleriecorps zum charakterisirten Oberlieptenant in demselben, und den Lieutenant Stegmayer im Großh. Artillerie-

Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben mittelst Allerhöchster Entschließung vom 10. l. M. den Polizeicommissär II. Klasse bei der Polizei- Verwaltung der Kreisstadt Worms Anton Franz Nehr zum Friedensgerichtsactuar bei dem Großh. Friedensgericht Alzey und den vormaligen Gerichts- vollzieher Georg Emrich zum Friedensgerichtsactuar bei dem Gr. Friedersgericht Worms zu ernennen geruht.

Bestem Vernehmen nach wird die Schlie⸗ ßung des 19. Landtages im Laufe des nächsten Monats nach ber Rückkehr des Ministerpräsidenten v. Dalwigk aus Livland, wo derselbe gegenwärtig bei seinem Schwiegervater, dem Grafen Dunten, weilt, mittelst landesherrlichen Edictes und ohne, daß deshalb eine Einberufung der Kammern stattfinden wird, erfolgen. Der 20. Landtag, für welchen Neuwahlen vorerst nicht erforderlich sind (in der hessischen Versassung sind Wahlperioden von sechsjähriger Dauer festgesetzt), dürfte seine Thätig⸗ keit im Laufe des Monats October beginnen.

Nauheim. Gestern(19.) wurde zum letzten Mal hier des Sonntags gespielt.

Gießen. Wie der Bau der neuen ober hessischen Bahnen für die hiesige Stadt überhaupt eine Angelegenheit von der weitgreifendsten Be- deutung ist, so beschäftigt man sich gegenwärtig

ben ist man unter der Bevölkerung einig in dem Wunsche, es möchten dieselben auf der Ostseite in unmittelbarer Nähe des Centrums und des Ver- kehrs der Stadt ihre Stelle finden. Man geht dabei von der Ansicht aus, daß der Verkehr auf den neuen Bahnen hauptsächlich seine Richtung von Westen nach Osten nehmen werde, und darum für eine Vereinigung der neuen Bahnhöfe mit dem Bahnhof der von Norden nach Süden ziehenden Main⸗Weserbahn kein dringendes Be⸗ dürfniß vorliege. Es leuchtet dies um so mehr ein, wenn man erwägt, daß der Verkehr des ganzen vorderen Vogelsberges mit Frankfurt und dem Süden seinen Weg von Nidda ausgehend über Friedberg auf einer Zweigbahn nehmen wird, deren Erbauung nicht ausbleiben kanu. Gewiß ist, daß durch die Anlage des Main- Weser Bahnhofs das Interesse der Stadt un- nöthigerweise schwer geschädigt wurde, und man glaubt darum zuversichtlich hoffen zu dürfen, daß jener beklagenswerthe Fehler sich nicht noch ein⸗ mal und in erhöhtem Maße wiederholen werde.

Gießen hat das entschiedene Bedürfniß, sich aus-

zudehnen und zu vergrößern. Daß dies natur- gemäß und in der Nähe der Bahnhöse geschehe, ist selbstverständlich; auf der Westseite der Stadt ist dies aber unmöglich.