Ausgabe 
21.5.1868
 
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Donnerstag den 21. Mai. M 60.

Anzeiger für Oberhessen.

Fricdberger Intelligenzblatt.

g Amtlicher Theil.

Aus dem Großherzoglichen Regierungsblatte ist zu publiziren:

ub 2. Bekanntmachung, die Correspondenz nach Dänemark bete. i ub 5. Uebersicht der für das Jahr 1868 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnlsse in den israel. Religtonsgemeinden des Kreises Friedberg.

Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg. ö Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die betr. Großherzoglichen Bürgermeistereien. Betreffend:. von einem Dritttheile der eingehenden Pollzelstrafen zur Besoldung des Auf⸗ Friedberg den 15. Mai 1868. Nach den Ihnen kurzer Hand zugehenden Belegen haben Ihre Gemeinden die nachstehend verzeichneten Strafdritttheile bei den ein chlagigen Großherzoglichen Distrikts⸗Einnehmereien zu empfangen und zwar: Assenheim 20 kr.; Butzbach 3 fl. 30 kr.; Friedberg 122 fl. 11 kr.; Kirch⸗Göns 14 fl.; Maibach 20 kr.; Münzenberg 3 fl. 20 kr.; Nieder- Florstadt 20 kr.; Nieder⸗Mörlen 3 fl. 20 kr.; Nieder⸗ Rosbach 20 kr.; Nieder⸗Weisel 15 fl.; Ober⸗Mörlen 40 kr.; Ober⸗Wöllstadt 2 fl.; Ossenheim 10 fr.; Ostheim 20 kr.; Oppershofen 1 fl. 20 kr.; Reichelsheim 3 fl.; Södel 7 fl. 20 kr.; Wölfersheim 1 fl.; Wohnbach 1 fl. 10 kr.

Wir empfehlen Ihnen diese Betrage in Einnahme zu decretiren und vorschriftsmäßig controliren zu lassen. Ueber die Verwendung dieser Strafantheile geht Ihnen später Verfügung zu.

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Bekanntmachung,

Trapp.

Fir

Das Gesetz, die Einführung der Einkommensteuer betreffend, vom 11. April d. J. enthält keine Bestimmung über die eigene Declaration

zrer Einkommens verhältnisse

Seitens der Pflichtigen, davon ausgehend, daß jeder Zwang in dieser Hinsicht ausgeschlossen sein soll.

Nach

rt. 12 sind jedoch die etwa einlaufenden freiwilligen Angaben der Steuerpflichtigen über ihre Einkommensverhälnisse zu den Hülfsmitteln lei Ermittelung des Einkommens der betreffenden Pflichtigen gerechnet.

Mit Bezugnahme auf die oben erwähnte Gesetzesbestimmung werden die Steuerpflichtigen der Steuercommissariate Friedberg und Butzbach hierdurch ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß es ihnen in jedem Stadium der Verhandlung unbenommen ist, freiwillig wer ihre Einkommens verhältnisse den Unterzeichneten, oder einzelnen Mitgliedern der Einschätzungscommission schriftliche oder mündliche Aus⸗

kauft zu ertheilen.

Es wird das Einschätzungsgeschäft wesentlich erleichtern, wenn dergleichen Auskunftsertheilungen, welche in beliebiger Form und zamentlich auch in der Weise geschehen können, daß der Steuerpflichtige einfach die gesetzliche Steuerklasse bezeichnet, welche seines Erachtens inen E inkemmensverhältnissen entspricht, als bald bewerkstelligt werden.

Friedberg und Butzbach den 16.

Mai 1868.

Die Vorsitzenden der Einschätzungscommisslonen für die Steuercommissariate Friedderg und Butzbach:

Schober.

Hechler.

Bekanntmachung.

Die Forsistrafen vom 2. Quartal 1868 und die Feldstrafen der 2. Periode 1868 können an den bestimmten ZahltagenDienstag 1d Donnerstag⸗ Morgens von 8 bis 12 und Mittags von 2 bis 5 Uhr an das unterzeichnete Rentamt bezahlt werden. Als besonderen Ebebungstag für den andgerichtsbezirk Butzbach bestimmen wir:

Mittwoch den 27. d. Mts., Vormittags von 8 bis 10 Ubr,

bei Herrn Gastwirth Joutz zu Butzbach.

Wir ersuchen die Großherzoglichen Bürgermeistereien dieses im Interesse ihrer Ortsangehörigen mit dem Bemerken bekannt machen * lassen, daß nach dem 15. Juni die Mahnung erfolgt.

Friedberg den 18. Mai 1868.

Großherzogliches Rentamt Friedberg Lindeck.

Hessen. Darmstadt. Das Großherzog lige Regierungsblatt Nr. 25 enthält:

I. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums des Kern, die Bestätigung von Stiftungen und Vermächt⸗ In betreffend. Im Laufe des ersten Quartals 1868 i von des Großherzogs Königlicher Hoheit nachfolgende Siitungen und Vermächtnisse bestätigt und hierauf die defsenden Behörden zu deren Annahme ermächtigt worden: 9% Vermächtniß der Marie Elisabelha Spieß zu Framers⸗ Mr, im Betrag von 100 fl., an die cvangelische Kirche debst, wovon die Zinsen alljährlich am Oslerfesie unter Ortsarmen zu Framersheim vertheilt werden sollen; Die Schenkung Iprer Durchlaucht der Fürstin zu Reuß⸗ Sheiz, bestehend in einem Schrein zur Aufbewahrung Aller Gesäße, im Werthe von 200 fl., an die evangel. eiche zu Schölleubach; die Schenkung eines Ungenannten, 2 Betrage von 150 fl., an die katholische Kirche zu en, behufs Stiftung eines Jahrtagsamtes; die ymkung der Familie Schachleiter in Mainz, im Betrage 0 00 fl. in Hessischen Ludwigsbayn⸗Prioritäten, an die zomfabrik zu Mainz zur Stiftung zweser Anniversarien i zweier heiligen Messen, sowie zur Aufbesserung des Gchales des Dompfarrers; die Schenkung derselben anlie, bestehend in einer Hessischen Lubwigs⸗Eisenbahn⸗ i atlon im Nominalwerth von 100 fl., an den kath. Flüchnsonds zu St. Emmeran in Mainz, behufs Stiftung

jährlichen Messe in der Auräuskapelle auf dem 8 übgofe daselbst; das Vermächiniß der Barbara f ann geb. Falter zu Nack, im Betrage von 120 fl.,

an die katholische Kirche zu Erbes⸗Büdesheim, behufs Ab⸗ haltung von zwei Seelenämtern alljährlich; die Schenkung des Bischofs von Mainz Freiherrn v. Ketteler, im Betrage von 200 fl., an den katholischen Kirchenfonds zu Flomborn, zur Errichtung einer katholischen Schule daselbst; das Vermächtniß des Isaak Landau II. zu Bingen, im Betrage von 100 fl., an die dasige israelitische Religionsgemeinde zur Abhaltung einer jährlichen Gedächt⸗ nißseier in der Synagoge zu Bingen; die Schenkung der Familie Schachleiter in Mainz, bestehend in zwei Prioritäten der Hessischen Ludwigs⸗Eisenbahn im Werthe von 200 fl., an das St. Vincenz⸗ und Elisabeth⸗Hospital zu Mainz; die Schenkung eines Ungenannten, im Betrage von 200 fl., an das St. Vincenz⸗ und Elisabeth⸗ Hospital zu Mainz; die Schenkung des Moritz Scheftel zu Worms, im Betrage von 200 fl., an das dasige israelitische Hospiialz; die Schenkung des Matthias Braun zu Horchheim, im Betrage von 180 und 20 fl., an die katholische Kirche daselbst, dehufs Abhaltung von drei Seelenämtern jährlich: die Schenkung des emeritirten katholischen Pfarrers Martin Joseph Aloys Düpuis zu Mainz, im Betrage von 8000 fl., an den Hense'schen Armenfonds zu Castel; die Schenkung des katholischen Pfarrers Specht zu Gernsheim, bestehend in einer Chor⸗ kappe nebst Meßgewand, im Werthe von 200 fl., an die katholische Kirche zu Gaulsheim; das Vermächsniß der Johannette Bergmann zu Darmstadt, Tochter des ver⸗ storbenen Pfarrers Bergmann zu Zwingenberg, im Betrage

von 200 fl., an bie Gustav⸗Adolphs⸗Slistung im Kreise Darmstadt; die Schenkung Seiner Erlaucht des Herrn

Grafen zu Erbach⸗Fürstenau, im Betrage von 100 fl., an die Gemeinde Bullau, zum Zwecke der Anschaffung neuer Glocken; die Schenkung der Gebrüder Theodor und Joseph Soherr zu Bingen, im Betrage von 220 fl., an die katholische Kirche daselbst behufs Stistung eines Jahrgedächinisses für ihre verstorbenen Eltern; die Vermächtnisse des emeritirten Pfarrers Martin Düpuis zu Castel an den katholischen Kirchensonds daselbst und zwar: s. im Belrage von 2000 fl., zur Abhaltung eines Anniversariums, d. im Betrage von 500 fl., zur Errichtung eines Grabsteins und Unterhaltung des Grabes des Ver⸗ mächtnißgebers, e. im Betrage von 250 fl., zur Erhöhung des Gehalies des kath. Pfarrers zu Castel; die Ver⸗ mächtnisse des kath. Pfarrers Friedrich Lickrold zu Lörz⸗ weiler an die kath. Kirche zu Lorsch, und zwar: a. im Betrag von 1000 fl., wovon die jährlichen Zinsen zur Abhaltung eines Seelenamtes für den Siifter und zur Vertheilung unter die Ortsarmen verwendet werden sollen, b. im Betrage von 100 fl., wovon die jährlichen Zinsen zur Abhaltung von zwei beiligen Messen jährlich und zur Verschönerung der Kapelle zu Lorsch verwendet werden sollen; das Vermächtniß des Franz Ofenloch zu Hamdach, im Betrage von 100 fl., an die kath. Kirche daselbst, zur Abhaltung eines Jahrgedächtnisses mit Seelenamt; das Vermächtniß desselben, im Betrage von 200 fl., an die kath. Kirche zu Heppenheim zur Ab⸗ haltung zweier Jahrgedächtnisse und Seelenämter für die verslordenen Eltern des Süsters; die Schenkung der Sparkasse zu Heppenheim, im Betrage von 100 fl., an das Mathilden⸗Landkrankenhaus zu Darmstadt; die