Ausgabe 
21.3.1868
 
Einzelbild herunterladen

1

rant,

Leiten: 1

ts in % 1%

50

dr Kame-

en den

Beilage zum Anzeiger für Oberhessen.

M 35.

Edictalladung

460 Heinrich Hübner's Eheleute von Ober⸗ Florffadt, deren Vermögen übderschuldet ist, haben ur Abwendung des förmlichen Concursprocesses um Bulammenberufung ihrer Gläubiger bebufs Abschlusses ines Stundungs- oder Nachlaßvertrags gebeten. Es werden deßhalb die Gläubiger aufgefordert, ihre An- sorüche sogewiß

Mittwoch den 25. März l. J., Morgens 9 Uhr, dahter anzumelden, als sonst die nicht erscheinenden oder nicht genügend vertretenen Gläubiger, als den von der Mehrheit der erschlenenen Gläubiger in obiger Be ziehung gefaßt werdenden Beschlüssen zustimmend, an⸗ geseben werden.

Friedberg den 21. Februar 1868. Großherzogliches Landgericht Friedberg Reiß, Hofmann, Landrichter. Landgerichts Assessor.

Hofraithe- und Güterversteigerung.

367 Montag den 30. März d. J., Vormittags 11 Uhr, sollen in biesigem Ratbbause die zum Nachlasse des werflorbenen hiesigen Bürgers Rudolpb Weis ge⸗ hörenden Immobilien:

Gemarkung Friedberg. Flur. Nr. Klftr

3. 188. 19,9. Hofraithe in der Burg,

3. 189. 10,9. Grabgarten daselbft,

4. 207. 90. desgl. in der Kehl, erbabtbetlungshalber öffentlich meistbietend versteigert werden.

Friedberg den 12. März 1868. N 1 FIrtedberg D 5

Der dlenstälteste Gerichtsmann Foucar.

Holz ⸗Versteigerung.

327 Montag den 23. März, Vormittags 9 Uhr, zommen aus den Freiherrlich von Franckensteln'schen WalddiflrictenKreuztannen,Tannenwiese zc. in der Demarkung Ockstadt bet Friedberg zur öffentlichen Ver⸗

neigerung: 1 496 Gbkfs. Kiefern⸗Stammbolz, 3 ere

36 Weißtannen⸗Stammholz, 20 Fichten⸗Stammholz, 3080 bange 1 Eichenstamm von 5 Cbkfß., 15 Eichenstangen von 25 Cbkfß., 575 Weißtannenstangen von 226 Cbkfß., 1 Stecken Nadel⸗Prügelbolz, Stecken Nadel⸗ Stockholz, 55 Wellen Eichen ⸗Reisholz, Reisholz, 975 Wellen Nadel Reisbolz. Die Zusammenkunft findet statt im Districte Kreuz annen. Ockstadt am 14. März 1868. Wilbrand, Freiberrlich von Franckenstein'scher Oberförster.

Bekanntmachung.

534 Nach Antrag der Vormünder sollen aus dem Nachlasse des verstorbenen Rechners Philipp Schneider III. von Münster öffentlich meistbietend gegen Baarzahluag oder zenügende Bürgschaft versteigert werden:

1) Dienstag den 24. d. M., von Vor⸗

mittags 9 Uhr an:

Bie,(namentlich ein hübsches Zjaähriges Pferd, Ochsen, Kühe, Schaafe mit Lammern, Hühner).

Ferner: allerlei Oeconomie, und Ackergeräthe, Vorräthe an Heu, Stroh, Früchten.

2) Mittwoch den 28. und Donnerstag

den 26. d. Mts, Vormittags von

9 Uhr an: Kleider, Möbel, Bettzeug, Hausrath aller Art, vieles fast neu und gut erhalten,

wozu man Steigliebhaber einladet.

Die Großh. Ortsgerichte werden ersucht in hren Gemeinden dieses öffentlich bekannt machen zu lassen.

Münster bei Butzbach am 16. Marz 1868.

Großherzogliches Ortsgericht Muünster Reineck.

484 Wellen Aspen⸗

Heine Wicken& Erbsen

123

empfeblen billigt Gebrüder Löb.

Die Zusammenlegung der Grundstücke und Anlegung von Gewannwegen.

642 Im Inserat 612 in Nr. 32 des Anzeigers f. O. wird am Schlusse der Satz ausgesprochen: Mit unserer Dreifelder-Wirthschaft und unserer durch die Praxis bewährten Feldordnung sind wir bislang recht gut zurecht gekommen, auch ohne Gewannwege.

Dieser Ausspruch charakterisirt den Verfasser sammt seiner Arbeit und wir brauchen zur Vervollständigung dieser Charakteristik kein Wort hinzuzufügen und geben ohne Umstände unsere Gedanken über die in Rede stehende Sache.

Seit 40 Jahren ist Alles, was das staatliche, sociale und wirthschaftliche Leben angeht, neu und besser geworden; manches Alte veralterte seitdem und wurde untauglich. Die Zehnterheber z. B., welche erst ihr Amt verrichtet haben mußten, ehe die Frucht heimgefahren werden durfte, sind sammt den Zehnten verschwunden. Fremde Grundlasten sind beseitigt; aber diejenigen, welche die Landwirthe gegenseitig sich selbst auferlegen, bestehen in der alten Herrlichkeit fort. Befremdend aber begründet ist dieser beklagenswerthe Widerspruch. Jeder, der den Fortschritt zum Besseren aufrichtig liebt, muß die alte Felderwirthschaft aus der Brachzeit verurtheilen, ihre Fortexistenz bekämpfen; denn sie, diese alte Felderwirthschaft, ist nicht nur angeklagt, sondern auch überwiesen die Urheberin zu sein von jener Selbstbelastung der Landwirthe, ihrer Freiheits- und Eigenthums- Beschränkung.

Wer hat nicht schon gesehen, wie die seitherigen Feld- und die von der Ortspolizei in ihrer Richtung jährlich bestimmten Gewannwege bei nassem Wetter hinüber und herüber gedrückt, und spurig werden und damit die Saat vieler Aecker ganz oder theilweise zerstören? Wer hat nicht schon davon gehört, wie sehr die Aecker oft deßhalb in Bau und Besserung vernachlässigt werden müssen, weil sie nicht zu jeder Zeit zugänglich sind? Welcher Oekonom hätte nicht dadurch schon Schaden gehabt, daß er Aecker im Winter-, Sommer- oder Brachfeld nicht anders bestellen durfte als seine Umlieger? Wer hat nicht schon von den vielen Feldstrafen, Prozessen, Feindschaften, Zeit- und Geldverlusten gehört, welche durch die unzweckmäßigen Feldwege entstanden sind? Und noch viele andere Freiheits- und Eigenthumsbeschränkungen belasten das Conto der alten Gewannwege. Ein Oekonom erzählte uns einst, es sei ihm die Gerste eines Ackers im vollsten Sinne des Wortes draußen verfault, weil die Frucht der umliegenden Aecker noch nicht geschnitten gewesen und Regen- wetter eingetreten sei. Ein anderer Oekonom mußte auf ¼ der Weizen-Ernte eines eingeschlossenen Ackers verzichten, weil er die durch Regenwetter gebildete feste Kruste im Frühjahre nicht zerwalzen konnte, um den Keimen Luft zu verschaffen. Jüngst sahen wir eine Gewann mit geringer Steigung aber quer laufenden Aeckern, welche das Wasser in den Furchen festhielten, daß sie zu den Spät⸗ und nassen Aeckern gerechnet werden mußten. Dieser Mißstand ließe sich leicht durch Länge Lage der Aecker beseitigen. Verbesserungen dieser Art sind Mitzweck der Gewannwege⸗Regulirung.

Ein jeder Oekonom sagt, daß ein auf einen Weg ziehender Acker jährlich 1 bis 5 fl. mehr werth sei. Warum? Die Antwort ist eine Zusammenfassung dessen, was wir befürworten: Wegfall des Dreifelderzwanges, freie Bewirthschaftung, bessere Düngung und bessere Bearbeitung!

Nach all diesen Thatsachen bezweifeln wir nicht, daß solche neue Gewannwegeunumgänglich nothwendig sind, welche liegen bleiben, weniger verfahren werden, sich mit Gras bewachsen, fest in ihren Grenzen gebalten und so angelegt werden, daß ein jeder Acker von einem Wege aus zu erreichen ist. Von festliegenden, in den Karten eingezeichneten Wegen werden keine Steuern bezahlt, dagegen ist das ertraglose Gelände, welches als Zte oder 4te Wagenspur an den seitherigen Wegen verfahren wird, steuerpflichtig. AuchWeizen wächst keiner darauf. Der Herr Verfasser von 612 meint hierbei die neuen Gewannwege, wir meinen die alten und die nicht seltenen 3ten und Iten Wagenspuren derselben.

Gegen die Gewannregulirung wird die bleibende Abhängigkeit von den beiderseitigen Ueber- legern hervorgehoben. Diese Abhängigkeit besteht darin, daß nur bei einer gleichzeitigen oder nicht viel späteren Ausstellung das Zugvieh die Nebenäcker betreten darf. Wir haben schon oft gesehen, wie bei auf einen Weg ziehenden Gewannen einzelne Aecker mit Sommerfrucht ausgestattet wurden, während hüben und druͤben Weizen oder Korn bereits grün standen.Wenn nicht gar zu spät, so schadet das nichts, sagen die Oekonomen.Zu spät soll kein Landwicth sein. Mit einem Eingespann läßt sich übrigens der Pflug bis auf die Grenzlinie führen.

Außer den laut ausgesprochenen nichtigen Gegnerschafts-Gründen gibt es übrigens auch still gedachte, und das sind die gefährlichsten. Wir wollen diese stillen Gründe hier erwähnen, wie sie uns mitgetheilt wurden:Die Sache wird in die Hände der Reichen gelegt und wir, die Aermeren, müssen uns deren Ausführung schließlich gefallen lassen. Damit werden die Reichen des Egoismus beschuldigt. Wir wollen nicht untersuchen, in wie weit hierzu eine Ursache vorhanden. Das jedoch können wir sagen, daß das Gebot: liebe deinen Nächsten wie dich selbst, noch gar mangelhaft erfüllt wird und darum die Selbstverleugnung ein seltener Schmuck der Menschen ist. Wir denken dabei nicht allein an die Reichen, auch nicht allein an die Armen, sondern wir müssen leider an allgemeine Wahrnehmungen denken.

Der zweite stille Gegnerschaftsgrund, die Mißgunst nämlich wegen eines bischen Dung, ist ein Beweis dafür. Die Landwirthe fürchten alle, sie müßten bei der Regulirung einige Aecker, die erst im vorigen Jahr oder vor zwei Jahren gedüngt, abgeben gegen Aecker, welche vor drei Jahren zum letztenmale Dung erhielten; sie verzichten also auf große Voctheile, weil sie kleine vorüber gehende Begünstigungen Andern nicht gönnen. Legt die Hand auf das Herz, bevor ihr zu wider- legen versuchet, namentlich ihr Landwirthe, die ihr euch nicht zu den Reichen zählet.

Absolut und umfassend braucht die Zusammenlegung der Grundstücke mit der Gewannwege Regulirung nicht verbunden, sondern dabei nur in so weit ausgeführt zu werden, als dieses die Wegevegulirung bedingt.

Mit einer umfassenden Zusammenlegung sollen, nach Angabe der Sachverständigen, mindestens 25 Morgen an Furchen für jede mittelgroße Gemarkung gewonnen werden. 400 multiplizirt mit 25 mackt 10 000 fl. Dazu die Steuern jährlich, denn die Furchen sind auch zu versteuern, so ergibt sich eine hübsche Summe, welche die sonst sparsamen Landwirthe zum Fenster hinaus werfen. Auch nach der Zusammenlegung darf jeder Acker bis zu dem bestimmten Minimum, von ½ oder 1 Morgen getheilt werden. Dieses allein sind die Grenzen des Besitzwechsels. Dadurch kann allerdings das zusammengelegte Land wieder auseinander kommen. Da aber durch die Feld- und Wegeregulirung die Aecker einer Gewann, mit wenigen Ausnahmen gleiche Qualität