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— Bei der großen Verbreitung unseres Blattes werden amtli snnoncen und Empfehlungen aller Art stets von dem besten Erfolge begleitet sein. J tr. berechnet; bein größeren Aufträgen oder ständigen Annoncen zum geneigten Abonnement, sowie zur Benutzung des„ Anzeiger für Oberhessen“
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Samstag den 21. März.
Anzeiger
enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.
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Einladung zum Abonnement.
Auf den woͤchentlich dreimal, Dienstag, Donnerstag und Samstag, erscheinenden
Anzeiger für Oberhessen
hann man für die Monate April, Mai und Juni in hiesiger Stadt bei der unterzeichneten Expedition für 30 kr. nerhalb des Großberzogthums für 33 kr. abonniren. Der Anzeiger bringt die kreisamtlichen Erlasse, sodann der interessantesten und wichtigsten Tagesbegebenheiten, und gewerbliche Mittheilungen, geschäftliche Nachrichten, Markt. und Coursberichte,
außerdem wöchentlich einmal in dem beigegebenen Unterhaltungsblatt interessante Novelle
Zilderräthsel, Räthsel, Rechenaufgaben ie.
Friedberg.
allgemein belehrende
zu
und bei allen Postanstalten eine kurze Uebersicht
und unterhaltende Aufsätze, landwirthschaftliche
Verloosungen von Staats papieten und kocale Notizen;
n und Erzählungen, Gedichte, Anekdoten,
che Bekanntmachungen und Versteigerungs-Anzeigen ꝛc., sowie geschaftliche — Die einspaltige Petit-Zeile oder deren Raum wird mit gewähren
wir einen entsprechenden Rabatt. Veröffentlichungen aller Art ladet ein Die Expedition.
Amtlicher Theil.
Aus dem Großherzoglichen Regierungsblatte ist zu publiziren:
Nr. 14. sub 1. Bekanntmachung, die Einführung eines dreijährigen Lehrcursus an den Großb. — ub 2. Bekanntmachung, die Ergebpisse der Verwaltung des Fonds für öffentliche und gemeinnützige Zw
Friedberg am 18. März 1868.
Schullehrer⸗Seminarien zu Friedberg und Bensheim betreffend. ecke betreffend.
Großherzogliches Kreisamt Friedberg Trapp.
Hessen. Darmstadt, 17. März. Zweite kammer. In beutiger Sitzung begann die Specialberathung des Einkommensteuergesetzes. Art. 1 des Entwurfs bestimmt, daß die Ein-
zommensteuer von einem Einkommen von wenigstens folgende Rubriken enthält:
300 fl. erhoben werden sollt.
Bestimmung aufgenommen wissen, wodurch die Besteuerung des Einkommens unter 800 fl. auf dem Weg einer Klassensteuer durch eine besondere Vereinbarung vorbehalten bleiben soll, wogegen zich aber die Regierung erklärt.
Nach längerer für
daten seit Gründung des Predigerseminars, mit
genauer Angabe aller bvefinitiven Anstellungen, herausgegeben von den Hrn. Garnisonsmitprediger Dosch und Mitprediger Vogt erschienen, welche Familiennamen, Vor-
— Der Finanzaus- namen, Geburtsort, Titel, Stelle, Jahr der ersten chuß ist damit zwar tinverstanden, will aber eine und fo
lgenden Anstellungen, Datum der Definito⸗ rialprüfungen, Angabe der Präsentationsstellen ze. Dieselbe ist von den Herausgebern durch frankirte Einsendung des Betrags(15 Kreuzer) als Kreuz- bandsendung zu beziehen und ist der Reinertrag den Candidaten- Unterstützungsfonds be—
Debatte wird der Ausschußantrag mit großer stimmt.
Mehrheit angenommen. Ueber den Antrag der Mehrheit des Ausschusses, Actiengesellschaften und juristische Personen, mit Ausnahme der Gemeinden, des Fiscus und der milden Stiftungen, zur Ein- kommensteuer heranzuziehen, entspinnt sich eine längere Debatte. Die Regierung, sowie die Abgg. Bamberger, Edinger, K. J. Hoffmann und Wernher machten hiergegen insbesondere geltend, daß eine solche, schwer ausführbare Be- stimmung der Veranlagung des Gesetzes wider— sprechend sei, daß sie aber das Interesse des Landes schwer schädige, weil sie das fremde Kapital abschrecke, im Land Etablissements zu errichten. Die Gegenseite, vertreten durch die Abgg. Dumont, Volhard und Kraft, glaubte, daß die vor- geschlagene Bestimmung ganz correct sei und daß die gefürchteten Nachtheile nicht eintreten werden. Bei der Abstimmung fällt der Ausschußantcag mit 25 gegen 14 Stimmen. Ferner wird mit großer Mehrheit beschlossen, daß bei Inländern, welche im Ausland wohnen, nur dasjenige Einkommen in Betracht kommen soll, soweit dasselbe nicht vort schon mit einer gleichartigen Steuer belegt ist. Ein Amendement Bam berger's, wonach Ein⸗ lommen von 120,000 bis 150,000, resp. 200,000 fl. in entsprechend höhere Steuerkapitalklassen gerückt werden sollen, wird angenommen. Der Antrag des Ausschusses:„Ueber die Zuziehung der Ein- kommensteuerkapitalien zu den Communalumlagen bleibt besondere gesetzliche Regelung vorbehalten“, wird nach kurzer Debatte genehmigt.
— Kürzlich ist dahier eine statistische Ueber- sicht über sämmtliche inländische Pfarramtscandi-
— 18. März. Die Kammer setzt die Be⸗ rathung des Einkommensteuergesetzes fort. Art. 6, 7, 8, 9 und 10 werden ohne Debatte ein- stimmig angenommen, sie stellen die leitenden Grundsätze der Erhebung fest. Zu Art. 11 wird beschlossen auch die Gemeinde Umlagen bei Berech- nung des Einkommens in Abzug zu bringen. Art. 12, 13 und 14 werden nach kurzer Ver- handlung wie in der Regierungsvorlage festgesetzt und die weitern Art. 15—19 werden ohne Debatte einstimmig angenommen. Art. 20 ver fügt Beeidigung der Commissionsmitglieder auf Geheimhaltung und unpartelische Erfüllung der Dienstpflichtigen.— Die übrigen Artikel, ins- besondere auch Art. 28a:„Die Besteuerung des Einkommens Abtheilung B. soll nach den Bestim⸗
mungen dieses Gesetzes vom 1. en
—
Vollzug gesetzt werden,“ werden angenommen.
Nach längerer Verhandlung beschließt die Kammer, auf Antrag Dumont's, daß dieses Gesetz nur bis zum 1. Januar 1869 Giltigkeit haben soll, und zwar, wie zu Protokol erklärt wurde, weil inzwischen mit der Regierung eine Besteuerungsart des niederen Einkommens, nach Maßgabe der preußischen Klassensteuer, vereinbart werden soll. Bei der Schlußabstimmung wird das ganze Gesetz, wie solches aus den Berathungen hervorgegangen, mit 36 gegen 3 Stimmen angenommen, zugleich aber der Dumont'sche Zusatzartikel(Giltigkeit bis zum 1. Januar 1869) zur Bevingung für das
Zustandekommen des Gesetzes gemacht. Am Schluß
der Sitzung läuft eine Interpellation des Abg. Dumont, den Stand der Verhandlungen mit
Preußen wegen des Verhältnisses von Mainz zu den Festungsbehörden betreffend, ein.
= Aus der Wetterau. Die Regierung hat in diesem Frühjahr den Wünschen unsrer Landwirthe Rechnung getragen und für die Wetterau außer den Gestütsstationen Altenstadt und Berstadt,
noch eine dritte zu Nieder⸗Wöllstadt errichtet, was
wir hiermit dankend erwähnen möchten. Wir haben von den daselbst aufgestellten zwei Hengsten Einsicht genommen und wenn wir auch vorläusig in Bezug auf Vererbung noch keine Beispiele vor⸗ liegen haben, so fanden wir doch zwei so aus- gezeichnet schöne Pferde, daß man in der That nicht weiß, welchem von beiden man den Vorzug geben soll. Dieselben sind von der gleichen Race (Anglo- Normann) wie diejenigen zu Altenstadt und Berstadt stationirten, ganz unseren Verhält- nissen angepaßt und entsprechend. Früher batten wir auch die so sehr gerühmten nassauischen Ge⸗ stütsstationen Reichelsheim und Usingen mit unseren Stuten frequentirt, allein die Produkte, welche wir erzielten, waren von der Art, daß dieselben auf den Karren zu lang und den Wagen zu kurz gewesen, resp. Pferde, welche in Folge ihres ver- schrobenen Baues als Luxuspferde nicht zu ver ⸗ werthen waren und als Oekonomiepferde taugten dieselben erst recht nicht. Es soll aber hiermit durchaus nicht gesagt sein, daß die vormals nassauische Regierung zu dem Ankauf ihrer Land- beschäler das nöthige Geld nicht verwendet, sondern daß die Auswahl der rein englischen und deßhalb sehr theueren Hengste für unsere Verhältnisse durchaus nicht gepaßt habe. Von unseren nor- männischen Hengsten Frankwaret, Telegraph, haupt- sächlich aber vom Virgil sind Fohlen in hiesiger Gegend, welche nichts zu wünschen übrig lassen und muß ganz sicher bei uns die Pferdezucht eine andere Zukunft bekommen, d. b. wenn die Züchter ihre Stuten der Art auswählen und ihren Fohlen diejenige Behandlung zu Theil werden lassen, wie dieses der Großh. Kreisveterinärarzt Born in einem Vortrag Ausgangs Januar d. J. bei der landw. Bezirks versammlung angegeben dat. Die großen Kapitalien, welche seither für den An kauf von den unscheinbaren und kleinen Militär- pferden ins Ausland gewandert sind, müssen


