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1868.
Famstag den 19. September.
M111.
Anzeiger für Oberhessen.
0 Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.
Friedberger Intelligenzblatt.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Amtlicher Theil.
Betreffend: Die Abnahme des Verfassungseides für das 3. Quartal 1868.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien. Donnerstag den 8. October d. J., Vormittags 11 Uhr, findet die Ausschwörung des Verfassungseides auf dem Rathhause dahier durch die neu aufgenommenen Ortsbürger statt. Laden Sie dieselben hierzu ein und legen Sie vor dem Termin Bescheinigung hierüber vor oder Bericht, daß keine neuen Orts—
bürger aufgenommen worden sind.
Die noch im Rückstand befindlichen jungen Bürger sind bei 1 Thaler Strafe vorzuladen.
Betreffend: Die Stempelabgabe für öffentliche Darstellungen und Beluftigungen.
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Friedberg am 16. September 1868.
Trapp.
Friedberg den 17. September 1868.
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sowie die Polizeiverwaltung zu Nauheim und den Polizeicommissär zu Wickstadt. Wir machen Sie darauf aufmerksam, daß nach Verfügung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 12. l. M. zu Nr. M. d. J. 10081 zu den Spielen, welche nach Maßgabe des Art. 238 des Polizeistrafgesetzes als Hazardspiele zu behandeln sind und zu deren Betrieb auf Jahrmärkten, Volksfesten u. s. w. daher eine polizeiliche Erlaubniß nicht ertheilt werden kann, auch das Kegelspiel, Kugelspiel, Drehscheibenspiel, Plattenschießen und Ringwerfen zu zählen sind.
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Trapp.
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Die Herbst⸗Controlen pro 1868 im Kreise Friedberg, bestehend aus der 1. Compagnie des 2. Bataillons 1. Landwehr Regiments,
werden in nachstehender Weise abgehalten.
A. Auf dem Burgplatz zu Friedberg:
Am 30. October, Vormittags 8½ Uhr.
Hierbei haben zu erscheinen sämmtliche Reservisten und Landwehrmänner aller
Waffen, sowie die zur Disposition der Ersatzbehörden und die zur Dioposition dei Truppentheile beurlaubten Mannschasten des Großherzog⸗ thums und des Norddeutschen Bundes, welche in nachstehenden Bürgermeistereien domiciliren. Bauernheim, Beienheim, Bruchenbrücken, Dorheim, Fauerbach b. Fr., Friedberg, Nauheim, Nieder⸗Mörlen, Nieder⸗Rosbach, Ober⸗Mörlen, Ober⸗Rosbach, Ober⸗Wöllstadt, Ockstadt, Ossenheim, Rödgen, Schwalheim, Wisselsheim. Am 30. October, Vormittags 11 Uhr: Assendeim, Bönstadt, Dorn⸗Assenheim, Ilbenstadt, Langenhain, Melbach, Nieder⸗Florstadt, Nieder⸗Wöllstadt, Ober⸗Florstadt, Reichelsheim, Staden, Steinfurth, Södel, Weckesheim, Wickstadt, Wölfersheim, Ziegenberg.
B. Auf dem kleinen Exercierplatz bei Butzbach: Am 30. Oetober, Nachmittags 3 Uhr. Hierbei haben zu erscheinen die Mannschaften obiger Kategorien, welche in
nachstehenden Bürgermeistereien domiciliren.
Bodenrod, Buzbach, Fauerbach v. d. H., Gambach, Griedel, Hausen, Hoch. Weisel, Kirch⸗Göns, Maibach, Münster, Münzenberg, Nieder⸗Weisel, Oes, Ostheim, Oppershofen, Pohl-Göns, Rockenberg, Trais⸗Münzenberg, Wobnbach. a f Hierbei wird bemerkt, daß die Mannschaften die in ihren Händen befindlichen Militärpapiere mit zur Stelle zu briugen haben.
e Major und Bezirks Commandeur.
Die Großherzoglichen Bürgermeistereien werden angewiesen, Vorstehendes nicht allein in Ihren Gemeinden veröffentlichen, sondern auch den betreffenden Reservisten und Landwehrmännern noch besonders bekannt machen zu lassen.
Friedberg am 17. September 1868.
Großherzogliches Kreisamt Friedberg Ter W p N
Hessen. Darmstadt. Das Bundesgesetz⸗ blatt des Norddeutschen Bundes Nr. 30 enthält: Bekanntmachung vom 2. d. M., betreffend die höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung giltiger Zeugnisse über die wissenschaftliche Quali- fication zum einjährig freiwilligen Militärdienst berechligt sind. In unserem Großherzogthum sind dies: die Gymnasien zu Darmstadt, Bens⸗- heim, Gießen, Büdingen, Mainz und Worms; die technische Schule zu Darmstadt als Realschule erster Ordnung; die Realschulen zu Darmstadt, Offenbach, Gießen, Friedberg, Mainz und Bingen als Realschulen zweiter Ordnung.
Ofse nbach. Durch Erlaß Großherzoglichen Kreisamtes sind die Bürgermeistereien detjenigen Orte, durch deren Gemarkung die Bahnlinie Offenbach Hanau führt, angewiesen worden, den demnächst zu den vorzunehmenden Vermessungen eintreffenden preußischen Jugenieuren mit Rath und That zur Hand zu gehen.
Mainz. Bezüglich der Mainz⸗Alzeyer Bahn ist, namentlich in den Mainz zunächst gelegenen
Gemeinden, ein anerkennenswerther Geist des Ent- einer gefälligen Form ertheilt werden.
derselben der Eisenbahnverwaltung das von ihr in Anspruch zu nehmende Gemeinde-Gelände un⸗ entgeltlich überlassen.
Preußen. Berlin. Mit der Uebernahme des gesammten norddeutschen Postwesens Seitens des norddeutschen Bundes ist das für alle über die Stufe des Postsecretärs, resp. Postrommissarius hinausgehende Chargen im Postdienste in Preußen vorgeschrieben gewesene zweite Examen in Wegfall gekommen. Die Ablegung des höheren Postver⸗ waltungs⸗ Examens wird jetzt nur gefordert für die Stellen bei der Centralpostverwaltung, der Oberpostdirectoren, Oberposträthe, Posträthe, Vor⸗ steher von Postämtern erster und zweite: Klasse und Postaufsichtsbeamten.
— Ein Erlaß des General⸗Postamts ermahnt die Postbeamten im Dienste dem Publikum gegen- über ein freundliches, gefälliges Benehmen zu beobachten. Die von dem Publikum über Post⸗ cours Angelegenheiten, Tarife, Postversendunge⸗ und sonstige reglementarische Vorschristen begehrte Auskunft soll möglichst zweckentsprechend und in Ebenso
gegenkommens bemerkbar und dürfte die Mehrzahl wird den Postbeamten empfohlen, bei mangelhaft
verpackten Postsendungen, die durch Dienstboten und dergleichen Personen zur Post gebracht werden, ihre Ausstellungen möglichst genau und verständlich zu machen oder, wenn thunlich, selbst mit ihrer Hülfe zur Hand zu sein, um wieder- holte zeitraubende und Verdrießlichkeiten dervor⸗ rufende Gänge zu vermeiden. Eine solche Ver⸗ fügung kann dem General-Postamt nur zur Ehre gereichen.
— Die„Prov. ⸗ Corr.“ hebt anderweitigen Auslegungen gegenüber hervor, daß die auf drei Monate hinausgeschobene Einberufung der Rekruten ein unzweideutiges Anzeichen der Friedenszuversicht des Königs sei, indem derselbe bei irgend welcher Kriegsbesorgniß die militärische Ausbildung eines vollen Drittels des Heeres nicht um 3 Monate hinausschieben würde.
— Der norddeutsche Bundes rath wird Ende September zusammentreten. Die Landtage der neuen Provinzen werden im Oktober einberufen. Der Landtag der Monarchie dagegen soll erst im November zusammentreten.
— Die„Kreuzzeitung“ dementirt die von den dänischen Blättern gebrachte Nachricht, für die


