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1868. Dienstag den 19. Mai. N 59.
Anzeiger für Oberhessen.
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Friedberger Intelligenzblatt.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.
enthalt die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.
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Amtlicher Theil.
Nachverzeichnete Gesetze ꝛc. find im Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes publizirt worden:
Nr. 91. Nr. 92.
Poflvertrag zwischen dem Norddeutschen Bund und Norwegen vom 17. Februar 1868. Gesetz über die Aufhebung der polizeilichen Beschränkungen der Eheschließung vom 4. Mai 1868.
Nr. 93. Geseß, betreffend die Erhebung elner Abgabe von der Branntweinberestung in den Hohenzollern Ländern vom 4. Mai 1868.
Nr. 94. rathe des deutschen Zollvereins vom 8. Mat 1868.
Bekanntmachung, betreffend die Enthebung des königl. bayertschen Staatsmintsters v. Schlör von seiner Funktion als Bevollmächtigter zum Bundes
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises und den Polizeicommissär zu Wickstadt. Zetreffend: Die Regulirung der Einkommenfteuer, hier die Bildung der Einschätzungs-Commission. Bei Regulirung der Einkommensteuer, welche vom 1. Juli d. J. erhoben werden soll, haben unter Anderen auch die Ortsvorstände
in bedeutendem Maße mitzuwirken.
Namentlich ist im Art. 13 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes vom 11. v.
Friedberg den 15. Mai 1868.
M. bestimmt, daß bei
Aufnahme des Verzeichnisses der Steuerpflichtigen sowohl, als zur Beschaffung der erforderlichen Nachrichten über deren Vermögens- und Einkommensverhältnisse sich der Vorsitzende der Einschätzungscommission nach seinem Ermessen der Mitwirkung der Gemeindevorstände, welche ullen seinen Anforderungen Folge zu leisten schuldig sind, zu bedienen haben.
Obgleich wir im Allgemeinen keinen Zweifel darüber haben, daß die Gemeinde vorstände ihren oben erwähnten gesetzlichen Ver— flichtungen nachkommen werden, so hängt doch der Erfolg der sehr schwierigen ersten Veranlagung der Einkomme nsteuer zum großen Theil avon ab, wie die sehr specielle Kenntniß, welche die Ortsvorstände von den Erwerbs- und Einkommensverhältnissen der Gemeindeangehörigen besitzen pflegen, für den vorliegenden Zweck verwerthet werden kann.
Im Auftrag Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 12. l. M. zu Nr. M. d. J. 5980 empfehlen wir Ihnen, unter Hin⸗ veisung auf die vorliegende gesetzliche Bestimmung und die Wichtigkeit einer gleichmäßigen vollen gesetzlichen Veranlagung, durch welche allein fir die Zukunft der Bedrückung des Einzelnen vorgebeugt werden kann, die Einschätzungscommissionen, beziehungsweise deren Vorsitzende, bit allen Kräften zu unterstützen, namentlich also allen Anforderungen der Vorsitzenden der Einschätzungscommissionen mit Pflichttreue
folge zu le isten.
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an die Schulvorstände des Kreises. betreffend: Die Unterstützung der Volksschulleher aus den Provinzlalschulsonds.
Durch die Post erhalten Sie das Ausschreiben Großherzoglicher Oberstudien⸗Direktion an die Großherzogliche Kreis Schulcommission „um 30. April J. J.(Nr. 23 des Amtsblattes) zur Nachachtung und Bedeutung der Lehrer mit dem Anfuͤgen, daß der Termin zur ersten Einsendung der demselben anliegenden Tabelle auf Ende November l. J. statt Ende Mai an Großherzogliche Oberstudien⸗Direktion bestimmt worden ist.
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Friedberg den 16. Mai 1868.
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n 3.
Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß zu den nach Art. 12 des Gesetzes vom 11. April l. J.»die Einführung einer Enkommensteuer betr.“ zu bildenden Einschätzungscommissionen heute von dem Bezirksrathe des Kreises Friedberg gewählt worden sind.
. 1) Für die Einschätzungscommission des Steuercommissariats Friedberg. a. Zu Mitgliedern: Seligmann Hirschhorn, Ellenwaaren— kindler zu Friedberg; Johannes Steinhäußer, Beigeordneter zu Friedberg; Philipp Best, Bürgermeister zu Bruchenbrücken; Georg Stoll, Mirgermeister zu Nieder⸗Woͤllstadt. b. Zu Ersatzmännern: Großherzoglicher Buͤrgermeister Blecher zu Ober⸗Rosbach; Großherzoglicher Bürger-
müster Gröninger zu Ockstadt.
2) Für die Einschätzungscommission des Steuercommissariats Butz bach.
a. Zu Mitgliedern: Küchel, Bürgermeister zu Butzbach;
dc ob Wißler zu Butzbach; Bürgermeister Reitz zu Soͤdel; Rentamtmann Mengel zu Griedel; Rechner Kuhl zu Butzbach. b. Zu Ersatz⸗ minnern: Bürgermeister Jöckel zu Ober-Mörlen; Buͤrgermeister Krämer zu Rockenberg; Louis Vogt zu Butzbach.
3) Für die Einschätzungscommission des Steuercommissariats Büdingen.
fanh zu Darmstadt, Gutsbesitzer zu Staden.
40 Für die Einschätzungscommission des Steuercommissariats Hungen.
b Zum Ersatzmann: Bürgermeister Wilhelm Philippi zu Wohnbach.
Friedberg den 16. Mai 1868.
Zum Mitglied: Freih. Wilhelm Löw von und zu Stein-
a. Zum Mitglied: Ernst Heyer II. von Wölfersheim.
Großherzogliches Kreisamt Friedberg er u d.
Hessen. Darmstadt. Der Vorsitzende lei Finanzausschusses II. Kammer, Abgeordneter Wernher, hat an das Gr. Kriegsministerium foßendes Schreiben als Antwort auf die über- Lveihte Denkschrift, welche wir unsern Lesern im Aitzuge mitgetheilt haben, gerichtet:
In ber Elgenschaft als dienstthuender Präsident der pin Kammer und als Vorstand des Finanzausschusses,
ul der Unterzeichnete der Gr. Militärverwaltung für die heiden übersandten Exemplare einer Denkschrift, welche die ansichten des Kriegsministeriums über die Ausführung der Militärconvention zum Gegenstand hat.
Lie bezeichnete Denkschrift kann, der Natur der Sache 455, nur bie Absicht haben, die Speclal-Vorlagen ein⸗ le in vorzubereiten und als ein Ganzes zusammenzu⸗
n, welche das Gr. Kriegsministerium der Kammer Au deckung der vermehrten Militärbedürfnisse zu machen, ex anlaßt ist.
de Denk schrift, als solche und allein stehend, ist kaum län, der Gegenstand eines prüfenden Berichtes des Als usses und ablehnender, oder zustimmender Beschlüsse b6h Aemmern zu sein.
Ein solcher Wechsel von Denkschriften zwischen Regierung und Kammern würde zu keinem positiven Resultat führen und ist ohne Vorgang in unseren ständischen Verhand- lungen. Stände haben die Special⸗Vorlagen abzuwarten und in der Denkschrift die allgemeinen Motive zu den⸗ selben zu finden. Indessen kann es von reellem, die Ver⸗ einbarungen fördernden Erfolg sein, auf diese Vorlagen, auch von ständischer Seite jetzt schon sich vorzubereiten und die Materialien zu sammlen, und zu erkennen, welche zur Prüfung und glücklichen Löͤsung der vorliegenden so schwierigen Frage uns unbedingt nothwendig erscheinen.
Ich erlaube mir unmittelbar zur Sache überzugehen.
Extraordinarium.
Die Verfassung des Norddeutschen Bundes erwähnt der Abtheilung des Militärbudgels in Ordinarium und Extraordinarium nur gelegentlich bei dem möglichen Bau neuer Bundesfestungen, die Militärconvention erwähnt dieser wichtigen Theilung explioite gar nicht. Indessen liegt dieselbe implioite in der kurzen Frist, die uns zur Ausführung der preußischen Heereseinrichtungen gegattet ist und in der Hinweisung des Art. 14, Absatz 2, der Convention auf das preußische Militärbudget, welches diese Abtheilung kennt.
Der Ausschuß bittet:
I. um Mittheilung des jüngsten preuß. Militärbudgets und der königlichen Verfügungen, welche dieser Theilung des preußischen Militärbudgets zu Grunde liegen mögen;
II. bei der erwarteten definitiven Vorlage über das Extraordinarium pro 1868, dem die speciellen Kosten⸗ berechnungen beiliegen werden, wird es erforderlich sein, bei den Posten, in welchen es zweifelhaft sein kann, die Motive mitanzugeben, aus denen die Ausgabe in das Ertraordinarium verwiesen worden sei.
Ordinarium.
Der Finanzausschuß der zweiten Kammer steht Großh. Ministerium nicht nach in der Achtung der Vertragstreue und der redlichen Erfüllung der durch die Militärconventlon übernommenen Verpflichtungen gegen Preußen.
Wir müssen aber mit Sicherheit voraussetzen, daß Gr. Ministerium, auf Grundlage der mit Preußen ver einbarten Formation der hessischen Diviston und der obli⸗ gatorischen, eingeführten, oder noch einzuführenden preuß. Organisationen, wie solche in dem preuß. Militär ⸗Etat in Voranschlag gebrachl sind, bereits ebenfalls voranschläg⸗ liche Berechnungen hat ausstellen lassen zur eignen Orien⸗ tirung und Erkenniniß der Bedürfnißzahlen für die lau⸗ fenden Militärausgaben des Jahres 1868.


